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Verlag von Moritz Ruhl, German publishing company ca. 1855–1942. Uncredited illustrator. No known copyright retrictions. Public domain., CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Naive Täter, stumme Opfer: “Der vermessene Mensch” in der Kritik

Mit “Der vermessene Mensch” startete am 23. März 2023 erstmalig ein Film in den deutschen Kinos, der deutsche Kolonialverbrechen thematisiert. Themen, die schon seit langem die Debatten um namibische Reparationsforderungen oder die Rückgabe von Schädel aus ethnologischen Sammlungen bestimmen, werden nun filmisch aufgearbeitet. Dass der Film Aufmerksamkeit auf diese Themen lenkt, ist sein größtes Verdienst – in vielen anderen Hinsichten funktioniert er wenig.

Massenverbrechen und Kriegsverbrechen in der Ukraine – Ein Genocide Alert Policy Brief

Die russischen Streitkräfte verüben in der Ukraine Massenverbrechen. Die deutsche Bundesregierung muss für den besseren Schutz der ukrainischen Zivilbevölkerung sorgen und sicherstellen, dass Kriegsverbrechen dokumentiert und bestraft werden.

Paragraph 130 StGB: Das Leugnen aller Massenverbrechen wird strafbar

Sollte es strafbar sein, vergangene Kriegsverbrechen oder Völkermorde zu leugnen oder zu verharmlosen? Was nach einer rhetorischen Frage klingt, hat zuletzt aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland zu teils hitzigen Debatten geführt. Während es hierzulande weithin unumstritten ist, dass die Verharmlosung, Leugnung und/oder Billigung des Holocausts nicht nur moralisch verwerflich, sondern zu Recht strafbar ist, trifft das Gleiche nicht auf andere Massenverbrechen zu. Bisher drohte etwa keine strafrechtliche Verfolgung bei Leugnung oder Verharmlosung  deutscher Kolonialverbrechen, wie des Völkermords an den Herrero und Nama. Eine Gesetzesänderung aus dem Oktober 2022, die wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, hat nun genau das geändert: Sobald die Änderung in Kraft tritt, kann auch das Leugnen von Massenverbrechen, die außerhalb Deutschlands stattfinden, zur Anzeige führen.

Anwendung des Weltrechtsprinzips in Deutschland: Eine Verfahrenskritik

Die Oberlandesgerichte (OLG) in Frankfurt am Main und in Koblenz fällten am 30.11.2021 und am 13.01.2022 historische Urteile basierend auf dem Weltrechtsprinzip. In den Gerichtsverfahren mussten sich zwei Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Iraker unter anderem wegen Völkermords verantworten. Die Verfahren sind damit die ersten weltweit, die sich mit dem Völkermord an den Jesid:innen im Irak und den Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung des Assad-Regimes befassen. 

Wie viel Fortschritt wagt der Koalitionsvertrag bei der Prävention von Massenverbrechen?

Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition enthält Pläne zur Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes sowie zur weltweiten strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverbrechen. Er vernachlässigt aber die Prävention von Massenverbrechen. Das Bekenntnis zur internationalen Schutzverantwortung wird aufgeweicht.  

von Luca Bürgener und Moritz Drescher

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ enthält vielversprechende Bekenntnisse zu einer wertebasierten, ressortübergreifenden und europäischen Außenpolitik. Bei der Verhinderung von Massenverbrechen ist der Fortschrittsgedanke jedoch kaum erkennbar.  Der auffälligste Unterschied zur Vorgängerregierung ist die Verpflichtung für den „Einsatz für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Nachhaltigkeit“ im Zuge einer glaubwürdigen europäischen und deutschen Außenpolitik. Dieses Bekenntnis zu den Menschenrechten als fundamentales Ziel der Außenpolitik ist begrüßenswert.  

Wille zu ressortübergreifendem Handeln über Parteigrenzen hinweg 

Das Bekenntnis zur Stärkung des Amtes des bzw. der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe ist zu begrüßen. Darüber hinaus sollen nationale Menschenrechtsinstitutionen und Förder- und Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger*innen finanziell und personell aufgestockt werden. Die Wahrung der Menschenrechte wird als das wichtigste „Schutzschild der Würde des Einzelnen“ benannt. Die deutsche Außenpolitik soll „aus einem Guss agierend und ressortübergreifend gemeinsame Strategien erarbeiten, um die Kohärenz unseres internationalen Handels zu erhöhen“. Somit erfüllt der Koalitionsvertrag in dieser Hinsicht wichtige langjährige Forderungen von Genocide Alert nach mehr Koordination. Ein ressortübergreifender Bestandsbericht zur Prävention von Massenverbrechen, der hierzu die Grundlage schafft, sollte nun folgen.  

Starke Defizite bezüglich der Prävention von Massenverbrechen 

Über die bisherigen Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ hinaus plant die neue Regierung, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ministerien zu verbessern und Planziele zu definieren, „um verlässlich […] Mittel für zivile Krisenprävention bereitstellen zu können“.  

Die weltweite Menschenrechtslage wird nicht umfassend bewertet. Die Bürgerkriege in Syrien und im Jemen und die Situation im Irak und Afghanistan werden benannt, allerdings werden die Menschenrechtslage sowie die Problematik der Massenverbrechen weder betont noch allgemein adressiert. Ebenso wenig werden Massenverbrechen als eigenständiger Typ politischer Gewalt anerkannt. Ein Bekenntnis zu einem spezifischen Ausbau von Kapazitäten zur Ausarbeitung eines Konzepts zur Prävention von Massenverbrechen bleibt aus. 

Völkerrecht und Normdurchsetzung durch die neue Bundesregierung  

Zwar kann die institutionelle und inhaltliche Bekräftigung völkerrechtlicher Verträge zur Verfolgung schwerster Verbrechen als Fortschritt angesehen werden. Allerdings sind die Möglichkeiten der genannten Verträge und Institutionen bekanntermaßen deutlich limitiert.  Die zusätzlich grundlegenden Konzepte für eine effektive Prävention von Massenverbrechen, der Schutzverantwortung und der menschlichen Sicherheit, werden ebenfalls nicht genannt. Die Bundesregierung könnte auf das Ziel einer hierhingehenden Normendurchsetzung hinwirken. Obwohl der Koalitionsvertrag gegenüber dem der Vorgängerregierung klarer die deutsche Verantwortung benennt, bleibt es im Einzelnen aber bei vagen Absichtserklärungen.  

Verfolgung von Massenverbrechen 

„Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen muss weltweit beendet werden.“ Mit diesem Satz bekennt sich die neue Regierungskoalition zur internationalen Strafgerichtsbarkeit und der internationalen Kooperation zur Verfolgung und Verurteilung von Personen, die schwerste Verbrechen begehen. Die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs, die Forderung nach einer Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts, die Unterstützung von “Fact-Finding Missions“ und Monitoring-Programmen bezüglich Massenverbrechen und die Weiterentwicklung des nationalen Völkerstrafrechts sind wichtige und begrüßenswerte Vorhaben in der juristischen Aufarbeitung von Massenverbrechen. Inwiefern hier eine Zusammenarbeit mit engen Partnern wie den USA, Frankreich oder Großbritannien angestrebt werden soll, wird nicht vertieft.  

Deutschland bekennt sich klar zu einer wertegeleiteten Außenpolitik, plant aber anscheinend nicht, auch internationale Partner an diesem Anspruch zu messen. Auch müssten stattfindende Massenverbrechen in Äthiopien, Myanmar, Syrien und China deutlich thematisiert werden, um ihre Beendigung und die Prävention weiterer Massenverbrechen zu erreichen. Im Koalitionsvertrag geschieht das nicht. 

Bei den Beziehungen zu nicht-westlichen Staaten wird der Koalitionsvertrag in Bezug auf Massenverbrechen deutlicher, ohne dass die Formulierungen allerdings über unkonkrete Absichtserklärung hinausgingen. Die Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen in Belarus, der Türkei, Russland und China und deren Verknüpfung mit wirtschaftlichen Sanktionen ist konsequent und richtig. Ebenso betont der Koalitionsvertrag die Bedeutung der Prävention, Dokumentation und Verfolgung von Kriegsverbrechen in den Krisenregionen des Nahen Ostens und Nordafrikas. Die neue Koalition sollte die Massenverbrechen, die die chinesische Regierung an der Minderheit der Uigur*innen begeht, klar verurteilen. Eine Außenpolitik aus einem Guss ist nur dann wirkungsvoll, wenn sie die Einhaltung des Völkerrechts gegenüber allen Staaten bedingungslos einfordert. 

Was ist Deutschlands “humanitäre Schutzverantwortung”? 

Der neue Koalitionsvertrag versäumt es, die Verhinderung von Massenverbrechen affirmativ zu benennen. Die Schutzverantwortung wird lediglich in der Präambel des Koalitionsvertrags erwähnt. Dort heißt es: „Wir bekennen uns zu unserer humanitären Schutzverantwortung“. Wie der Begriff „humanitäre Schutzverantwortung“ zu verstehen ist, führt der Koalitionsvertrag nicht weiter aus, naheliegend ist jedoch eine Eingrenzung der “Responsibility to Protect” (R2P) auf humanitäre Unterstützung.  

Bezüglich der drei Säulen der Schutzverantwortung könnte man vermuten, dass die Regierungsparteien mit dieser Absichtserklärung die erste und zweite Säule der R2P in den Vordergrund rücken möchten: die Verantwortung jedes einzelnen Staates, seine Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen sowie die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, Staaten beim Schutz ihrer Bürger*innen und bei der Beendigung gewalttätiger Konflikte zu unterstützen. Zur zweiten Säule gehören auch die Einbindung unterschiedlicher Interessensgruppen, die Vermittlung humanitärer Normen und die Implementierung präventiver Maßnahmen, um Massenverbrechen rechtzeitig zu erkennen und reagieren zu können. Zweifelsohne muss der zweiten Säule und ihren präventiven, deeskalierenden Elementen große Bedeutung beigemessen werden. Folgerichtig wäre eine explizite Bekräftigung der zweiten Säule im Koalitionsvertrag.  

Die Bereitschaft zu Maßnahmen jenseits der Prävention wird durch die Figur der “humanitären Schutzverantwortung” in Frage gestellt.  Es ist kein Wille erkennbar, auch der dritten Säule der R2P vollumfänglich gerecht zu werden. Diese erfordert, dass die internationale Gemeinschaft nach dem Versagen aller präventiver Bemühungen die Verantwortung hat, einzugreifen, um Massenverbrechen zu beenden. Dieses Eingreifen sollte im ersten Schritt immer auf diplomatischer und nicht-militärischer Ebene erfolgen. Wenn diese Maßnahmen nicht wirken, muss aber eine militärische Intervention grundsätzlich in Betracht gezogen werden können. Inwieweit sich diese Eingrenzung der R2P mit der angestrebten, souveränen und glaubwürdigen EU-Außenpolitik verbinden lässt, bleibt abzuwarten. 

Fazit 

Der neue Koalitionsvertrag der Regierung aus SPD, Grünen und FDP weist gegenüber dem vorhergehenden Koalitionsvertrag eine positive Entwicklung hinsichtlich des weltweiten Menschenrechtsschutz auf.  An für uns entscheidenden Stellen ist er allerdings vage und erwähnt wichtige Themen wie Monitoring, Prävention und Beendigung von Massenverbrechen kaum.  Sowohl gegenüber Verbündeten als auch gegenüber nicht-westlichen Staaten lässt er eine unentschiedene Haltung in dieser Hinsicht erwarten. Es ist zu hoffen, dass die neue Bundesregierung in der Praxis die Vorschläge aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft in ihre Außen- und Menschenrechtspolitik integriert, Konzepte für die Prävention von Massenverbrechen erstellt und eine ressortübergreifende Menschenrechtsstrategie erarbeitet. 

Massenverbrechen im Tigray-Konflikt: Überblick und internationale Reaktionen

von Miriam Schirmer und Lukas Schüttlöffel

In der Region Tigray im Nordwesten Äthiopiens wird seit November 2020 ein Guerillakrieg geführt. Mittlerweile bestehen schwerwiegende Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und erhebliche Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht durch alle Konfliktparteien. Insbesondere Handlungen der äthiopischen und eritreischen Regierungstruppen deuten in Umfang und Intensität auf schwere ethnisch motivierte Massenverbrechen an der tigrinischen Bevölkerung hin; hierunter Massaker, sexualisierte Gewalt, Aushungern und Vernichtung kulturellen Erbes. Infolgedessen kommt es zu massiven Fluchtbewegungen innerhalb der Konfliktregion und über die Grenze in den Sudan. Weite Teile der internationalen Gemeinschaft haben jegliche Gewaltanwendung der Akteure verurteilt und sich besorgt geäußert – so auch Deutschland, etwa in einem gemeinsamen Statement der G7-Staaten. Konkrete Maßnahmen zur Konfliktbewältigung und Prävention von Massenverbrechen hat die Bundesregierung bisher nicht ergriffen.

Hintergrund des Konflikts in Tigray

Nach anhaltenden Massenprotesten gegen die Partei „Volksbefreiungsfront von Tigray“ (Tigray’s People Liberation Front, TPLF), die in den vergangen drei Jahrzehnten überwiegend die Regierungspolitik in Äthiopien bestimmt hatte, wurde 2018 Abiy Ahmed Ali Ministerpräsident Äthiopiens. Infolgedessen trat die TPLF zunehmend in den Hintergrund und Abiy liberalisierte die bisher teils repressive politische Ordnung des Ethnoföderalstaates. Für entsprechende Reformen, internationale Kooperationsbildung und insbesondere Vermittlungen im Rahmen des Grenzkonfliktes mit dem nördlich an den Bundesstaat der Tigray angrenzenden Eritrea wurde er 2019 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Als Abiy Ende 2019 die Regierungskoalition in der sogenannten „Wohlstandspartei” zusammenführte, schloss sich die TPLF nicht an. Im Spätsommer 2020 verschob die Regierung aufgrund von Covid-19 die Parlamentswahlen. Die TPLF, Regierungspartei der Verwaltungsregion Tigray, bezeichnete die Verschiebung der Wahlen als verfassungswidrig, führte die geplanten Regionalwahlen in Tigray eigenständig durch und erklärte das Mandat der Regierung Abiy für auslaufend. Dieses Vorgehen bezeichnete wiederum die Regierung Abiy für verfassungswidrig und setzte die ausstehenden Wahlen für den 5. und 12. Juni 2021 an.

Da sie fürchteten, dass eine Offensive äthiopischer Regierungstruppen bevorstehe, übernahmen am 3. November 2020 tigrinische Rebell*innen gewaltsam die Kontrolle über wichtige Militärstützpunkte in Tigray und ermordeten oder inhaftierten regierungstreue Militärangehörige. Als Reaktion ordnete die Regierung Abiy am darauffolgenden Tag eine militärische Intervention an, verhängte einen sechsmonatigen Notstand über die Region und setzte eine Übergangsregierung ein. Internet- und Telefonkommunikation sind seither ausgesetzt.

Binnen eines Monats eroberten Regierungstruppen Tigrays Hauptstadt Mek‘ele, woraufhin Abiy die militärische Operation für beendet erklärte. Der flüchtige Anführer der TPLF, Debretsion Gebremichael, äußerte die Bereitschaft der Truppen zum Widerstand und warf den Regierungskräften Kriegsverbrechen vor. Anfang April verkündete Abiy, dass sich die Auseinandersetzungen mit der Tigray Defense Force zu einem längerfristigen Guerillakrieg entwickelt hätten. Die Tigray Defense Force besteht aus zur TPLF loyalen regionalen Sicherheitskräften Tigrays und assoziierten Milizen. Ihnen gegenüber gehören zu den wesentlichen militärischen Akteuren im Konflikt um die Region Tigray nicht nur äthiopische und eritreische Regierungstruppen. Auch paramilitärische Gruppen und reguläre Sicherheitskräfte aus Amhara beanspruchen Gebiete im westlichen Tigray. Mitte April 2021 verhängte die äthiopische Regierung wegen eskalierender Gewalt in mehreren Städten einen Notstand über die Region Amhara.

Der International Crisis Group zufolge halten die tigrinischen Truppen zentrale und südöstliche rurale Gebiete Tigrays und erfahren überwiegend Unterstützung von der verbliebenen Bevölkerung. Amharische Gruppierungen und eritreische Truppen seien vor allem in Gebieten über ihre eigenen Grenzen hinaus aktiv, die äthiopische Regierung kontrolliere vor allem die Städte. Erst am 23. März 2021 räumte Abiy die Präsenz eritreischer Soldat*innen in Tigray ein – nachdem er dies gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) António Guterres im Dezember 2020 verneint hatte – und distanzierte sich von ihnen. Drei Tage darauf erklärte Eritreas Präsident Isaias Afwerki im Gespräch mit Abiy den Rückzug der Truppen aus der Region. Mark Andrew Lowcock, Leiter des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), berichtete am 15. April gegenüber dem VN-Sicherheitsrat, dass eritreische Soldat*innen weiterhin in Tigray präsent seien. Daraufhin kündigte Eritrea in einer Stellungnahme an den Sicherheitsrat den Rückzug seiner Truppen an.

Berichte über Massenverbrechen häufen sich

Der Zugang in die Region ist Journalist*innen nur begrenzt gestattet. Internationalen Berichterstatter*innen wird die Einreise zum Teil verweigert, vereinzelt kommt es auch zu Verhaftungen an der Grenze. Zudem gibt es Berichte über die Ermordung regierungskritischer Journalist*innen vor Ort. Ein klares Bild über aktuelle Vorgänge in der Region zu erhalten gestaltet sich demnach schwierig. Dazu kommt, dass eritreische Soldat*innen teils Uniformen der äthiopischen Truppen zur Vertuschung ihrer Identität tragen. Nichtsdestotrotz erreichen glaubwürdige Berichte von Massakern, sexualisierter Gewalt, Plünderungen, Zerstörung von Dörfern und Landstrichen, ethnisch motivierter Diskriminierung und Aggression regelmäßig die internationale Gemeinschaft:

So berichteten Human Rights Watch und Amnesty International Ende 2020 über ein Massaker mit hunderten überwiegend amharischen Toten in Mai-Kadra im Nordwesten Tigrays. Die äthiopische Menschenrechtskommission (Ethiopian Human Rights Commission, EHRC) schrieb nach Untersuchungen mindestens 600 der Tötungen lokalen TPLF-sympathisierenden Gruppierungen zu. Zeug*innenaussagen gegenüber Amnesty International und Human Rights Watch ergaben ähnliche Ergebnisse.

Wenngleich allen Konfliktparteien erhebliche Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht angelastet werden, wird international besonderes Augenmerk auf ethnisch motivierte Menschenrechtsverletzungen und mögliche Massenverbrechen durch amharische, äthiopische und eritreische Truppen an der Bevölkerung von Tigray gelegt. Abiy bestätigte die Kenntnis von Berichten möglicher Kriegsverbrechen.

Zum einen ist sexualisierte Gewalt weitverbreitet und wird gezielt als Kriegsmittel gegen tigrinische Frauen eingesetzt. So konnten unter anderem Gruppenvergewaltigungen durch äthiopische und eritreische Soldaten anhand von medizinischen Dokumenten und Aussagen von Ärzt*innen und Überlebenden bestätigt werden. Betroffene Frauen berichten von Aussagen ihrer Vergewaltiger, denen nach ihre Blutlinie bereinigt werden solle.

Ein Bericht des Global Centre for the Responsibility to Protect stellte zudem heraus, dass es sich bei Angriffszielen der eritreischen und äthiopischen Regierung gehäuft um religiöse Stätten und kulturelles Erbe handelt. Stätten, die zum Kulturerbe gehören, fallen im Völkerrecht unter einen besonderen Schutz; ihre systematische und gezielte Zerstörung stellt ein Kriegsverbrechen dar und ist Indikator für kulturellen Völkermord.

Auch medizinische Einrichtungen sind betroffen: Laut Ärzte ohne Grenzen sind nach der systematischen Zerstörung, Plünderung oder Besetzung medizinischer Einrichtungen durch eritreische und äthiopische Truppen nur noch 13% der medizinischen Einrichtungen normal funktionsfähig. Basisdienstleistungen sind für die vom Konflikt Betroffenen kaum noch erreichbar. Nach OCHA-Angaben sind mindestens 4,5 Millionen Menschen – über 65% der tigrinischen Bevölkerung – auf Hilfe zur Nahrungsmittelbeschaffung angewiesen. Die World Peace Foundation kommt zu dem Schluss, dass die Regierungen Äthiopiens und Eritreas die Menschen in Tigray aushungern. Indizienbeweise würden darauf hindeuten, dass dies vorsätzlich, systematisch und weitverbreitet geschehe.

Zudem machten Amnesty International und Human Rights Watch auf Misshandlungen, Massaker und andere Menschenrechtsverletzungen durch eritreische Truppen an der Bevölkerung des zu Eritrea grenznahen Aksum aufmerksam, in deren Rahmen mehrere hundert Menschen getötet wurden. Die beiden internationalen Menschenrechtsorganisationen fordern eine unabhängige Aufklärung der Kriegsverbrechen und möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die VN. Informationen der beiden Menschenrechtsorganisationen zu den Massakern basieren sowohl auf Sattelitenbildern als auch auf Interviews mit Flüchtenden und Betroffenen aus der Region. CNN berichtete zudem über Massaker durch eritreische Soldat*innen in Maryam Dengelat und außergerichtliche Hinrichtungen durch äthiopische Soldat*innen in Mahibere Dego.

Seit Beginn der anhaltenden Kampfhandlungen sind etwa 2,2 Millionen Menschen aus ihren Heimatorten vertrieben worden. Davon waren bis Anfang Februar 2021 bereits mehr als 61.000 Äthiopier*innen in den Sudan geflohen – zum Teil konnten sie in durch die VN errichteten Camps Zuflucht finden. Aus Lagern im Norden Äthiopiens, die zuletzt etwa 96.000 eritreische politische Flüchtende beherbergten, häufen sich Berichte über Tötungen, gezielte Entführungen und erzwungene Rückführungen nach Eritrea durch eritreische Soldat*innen. Zwei dieser vier Camps – Hitsats und Shimelba – sind vollständig zerstört und geplündert.

Internationale Gemeinschaft drängt auf Aufklärung und humanitären Zugang

Vor dem Hintergrund, dass zunehmend auch die angrenzenden Staaten Eritrea und Sudan vom Konflikt betroffen sind, wächst die internationale Sorge vor einer staatenübergreifenden Destabilisierung am Horn von Afrika. UN-Generalsekretär Guterres verkündete bereits Anfang Februar 2021 seine ernste Besorgnis über die humanitäre Lage in Äthiopien. Die UN-Sonderberaterin für die Verhinderung von Völkermord, Alice Weirimu Nderitu, erklärte am 5. Februar 2021, sie sei alarmiert angesichts von Berichten und Vorwürfen ethnisch motivierter schwerer Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen. Um weitere Gräueltaten an der Bevölkerung zu verhindern, forderte sie die äthiopische Regierung dazu auf, nationale Mechanismen zur Ursachenbekämpfung, zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts und zur Versöhnung umzusetzen. Auch die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, forderte im März 2021, es sei dringend notwendig, humanitäre Hilfen in der Region zuzulassen und eine objektive Beurteilung der Lage vor Ort zu erlangen. Erste Analysen ließen auf ernste Verstöße gegen internationales Recht durch alle beteiligten Militärgruppierungen schließen, die möglicherweise auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfassen. Die UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten, Pramila Patten, verurteilte insbesondere die sexualisierte Gewalt in Tigray, die ein Maß an Grausamkeit jenseits allen Verständnisses annehme. Es gäbe glaubhafte Berichte, dass systematisch und ortsübergreifend Gesundheitseinrichtungen und Unterkünfte für Überlebende zum Ziel sexualisierter Gewalt werden.

Nach mehrfachen ergebnislosen Beratungen unter dem Tagesordnungspunkt ‚any other business‘ äußerte sich der VN-Sicherheitsrat erstmals am 22. April. Einwände gegen ein offizielles Statement gegen militärische Gewalt in Tigray waren unter anderem von Indien, Russland und China gekommen. Mitte November 2020 forderte die Afrikanische Union bereits einen Waffenstillstand und Dialog zwischen den Konfliktparteien und sandte eine Delegation zur friedlichen Beilegung des Konflikts. Allerdings lehnte Abiy ihr Mediationsangebot mit Verweis auf Nichtintervention in innere Angelegenheiten ab. Auch der Europäische Rat forderte Anfang März alle Parteien dazu auf, die Gewalt in der Region unverzüglich zu beenden und einen schnellen ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe zu schaffen. Über Aussagen zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei die Europäische Union äußerst besorgt. Gleichzeitig wurde die hohe Bedeutung der strategischen Partnerschaft mit Äthiopien betont. Im Dezember 2020 hatte die Europäische Union bereits Hilfsgelder für Äthiopien aufgrund des anhaltenden Konflikts zurückgehalten.

Mitte März wurde schließlich die Durchführung einer gemeinsamen Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem Tigray-Konflikt durch die EHRC und das Büro der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) beschlossen. Die Unabhängigkeit der EHRC ist nicht abschließend geklärt. Ergebnisse der vorerst auf drei Monate angesetzten Mission stehen noch aus.

Einem internen US-Regierungsbericht nach gehen von äthiopischen, amharischen und eritreischen Truppen Bemühungen um eine „ethnische Homogenisierung“ des westlichen Tigray aus. Im März 2021 forderte US-Außenminister Antony Blinken einen Stopp der „ethnischen Säuberungen“. Dahingegen fällt die Reaktion der deutschen Bundesregierung wesentlich verhaltener aus.

Deutschland zeigt sich besorgt

Bereits am 23. November 2020 sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel dem sudanesischen Premierminister Abdalla Hamdok in einem Telefonat finanzielle Hilfe zur Unterstützung der aus Äthiopien in den Sudan geflohenen Menschen zu. Wenige Tage darauf sprach sich Bundesaußenminister Heiko Maas bei einem Treffen mit seinem äthiopischem Pendant Demeke Mekonnen für einen Waffenstillstand und unbeschränkten Zugang für humanitäre Hilfen in die Region aus. Anfang Februar 2021 telefonierte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem äthiopischen Premierminister Abiy. Dabei betonte Merkel die Bedeutung einer friedlichen Lösung des Konflikts in der Region Tigray und der humanitären Versorgung der betroffenen Menschen im Konfliktgebiet.

In der 46. Sitzung des VN-Menschenrechtsrats im Februar 2021 verlas Deutschland ein gemeinsames Statement für 42 VN-Staaten: Sie seien weiterhin sehr um Anschuldigungen schwerer Menschenrechtsverletzungen und die Sicherheit der Zivilbevölkerung besorgt. Humanitären Partner*innen, Journalist*innen, Medien- und Zivilgesellschaftsorganisationen und der OHCHR/EHRC-Untersuchungsmission solle ungehinderter Zugang gewährt werden. Äthiopien sei ein Eckpfeiler für Frieden in der Region.

Gemeinsam mit den Außenminister*innen der G7-Staaten brachte Maas im April seine Besorgnis über die Berichte von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht zum Ausdruck. Sie verurteilten die Gewaltverbrechen an der Bevölkerung Tigrays und betonten dass diese unabhängig, unvoreingenommen und transparent aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssten.

Auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Deutschen Bundestag vom 17. März 2021 zur Situation in Tigray antwortete die Bundesregierung in puncto Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht, dass „keine über die über die Berichterstattung von Nichtregierungsorganisationen und der äthiopischen Menschenrechtskommission hinausgehenden Erkenntnisse [vorlägen]“. Man setze sich „nachdrücklich für die unabhängige Untersuchung, Aufarbeitung sowie die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen sowie von möglichen Kriegsverbrechen ein“, und stehe in regelmäßigem Austausch mit OHCHR und EHRC.

Konkrete Maßnahmen zur Konfliktbewältigung hat die Bundesregierung bisher nicht ergriffen, auch eine individuelle Positionierung zur Prävention möglicher Massenverbrechen fand nicht statt.

Deutschland muss auf bedingungslosen Schutz der Zivilbevölkerung hinwirken

Insgesamt machen die Berichte aus Tigray deutlich, dass dort in den vergangenen Monaten Massenverbrechen begangen wurden und deren Verübung weiterhin anhält. Aufgrund der schwierigen Informationslage sind die Vorwürfe nur begrenzt überprüfbar – in jedem Fall muss die Bundesregierung gemeinsam mit internationalen Partner*innen weiterhin auf den bedingungslosen Schutz der Zivilbevölkerung hinwirken und uneingeschränkten humanitären Zugang einfordern. Außerdem sind eine umfassende Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung der Vorwürfe im Hinblick auf mutmaßliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erforderlich – nicht zuletzt, um zukünftigen Massenverbrechen vorzubeugen.

Die aktuelle Situation erscheint somit als Paradebeispiel für die Notwendigkeit von Frühwarnung und rechtzeitigem Handeln, wie es in der internationalen Gemeinschaft und besonders auch in Deutschland immer wieder gefordert wird. Bundesaußenminister Maas hat erst kürzlich im Umsetzungsbericht der Leitlinien “Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern” die Bedeutung von “early warning” und “early action” erneut betont. Die weitere Entwicklung in Äthiopien wird auch zeigen, wie ernst Deutschland diese Selbstverpflichtung nimmt. Ein anhaltendes Engagement mit den Geschehnissen vor Ort ist zwingend erforderlich.

25 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Ist solches Versagen heute immer noch möglich?

Der Völkermord in Ruanda jährt sich in diesen Tagen zum 25. Mal. Vor einem Vierteljahrhundert ermordeten radikale Hutu in nur etwa 100 Tagen über 800.000 Tutsi, moderate Hutu und Twa. Dieser im April 1994 begonnene Völkermord war keine spontane Gewalteskalation. Er folgte einer detaillierten Vorbereitung. Ihm gingen jahrelange Warnsignale und zahlreiche Eskalationen und Angriffe voraus. Die internationale Gemeinschaft und auch Deutschland im Speziellen haben versagt, Risiken richtig zu analysieren, Warnungen zu berücksichtigen und Schritte zur Prävention zu ergreifen. Selbst als das massenhafte Morden begann, stand die Welt lange tatenlos daneben. Trotz ausgiebiger Diskussion des damaligen Versagens bleibt es fraglich, ob die Weltgemeinschaft und Deutschland heute ein “erneutes Ruanda” präventiv verhindern würden.

Beitrag von Robin Hering, Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck

Der Ausbruch des Völkermordes

Am Abend des 06. April 1994 wurde die Maschine des ruandischen Präsidenten Habyarimana im Landeanflug auf Kigali abgeschossen. Innerhalb von Minuten nach dem Abschuss griffen radikale Hutus systematisch und gezielt Tutsis und weitere Zivilisten an, die als gemäßigt oder Tutsi-Unterstützer betrachtet wurden. Die Interahamwe Miliz, unterstützt u.a. durch das ruandische Militär, den Propaganda-Radiosender RTLM, aber auch durch einfache Bürger, machte gezielt Jagd. Die Täter gingen koordiniert vor. Sie nutzten vorbereitete Namens- und Adresslisten, zogen von Haus zu Haus und errichteten Straßensperren, an denen die Opfer auf brutale Weise und in aller Öffentlichkeit getötet wurden. Im ganzen Land wurden mit einfachen Waffen und Macheten in nur etwa drei Monaten über 800.000 Menschen ermordet.

Versagen bei der Früherkennung und Prävention des Völkermordes

Trotz des vermeintlichen klaren Auslösers – dem Abschuss der Präsidentenmaschine -, war der Völkermord kein spontanes Ereignis. Aus heutiger Sicht gab es im Vorfeld zahlreiche Hinweise, an denen eine effektive Früherkennung und Prävention hätte ansetzen können. Spannungen zwischen den verschiedenen Gruppen reichten bereits Jahrzehnte zurück. Zum Teil hatten sie bereits ihren Ursprung in der deutsch-belgischen Kolonialherrschaft. In den Jahren vor 1994 war eine zunehmende Polarisierung erkennbar und es gab bereits Pogrome und Massaker. Die detaillierte Vorbereitung des Massenmordes belegen die Erstellung von Tutsi-Namens bzw. Tötungslisten, die Existenz von Ausbildungslagern für radikale Hutu-Milizen oder eine Verdopplung der Machetenimporte nach Ruanda. Auch öffentliche Hassreden und zahlreiche ignorierte Hinweise von lokalen Politikern und Militärs an die UN-Mission vor Ort unterstreichen die genaue Planung. Spätestens ab Herbst 1993 erreichten die Warnungen auch das vor Ort engagierte Deutschland, fanden allerdings kein Gehör.

Die International Gemeinschaft war u.a. durch die in Ruanda stationierte UN-Mission UNAMIR vor Ort. Die Mission sollte ein in 1993 geschlossenes Friedensabkommen zwischen der Hutu-dominierten Regierung und der oppositionellen Tutsi-geprägten Ruandischen Patriotischen Front (RPF) überwachen. Das Mandat der Blauhelme erlaubte jedoch kein militärisches Eingreifen. Im Vorfeld des Völkermords berichtete UNAMIR-Kommandant Roméo Dallaire, basierend auf zahlreichen Meldungen und einem hochrangigen lokalen Informanten, über Vorbereitungen für einen möglichen Völkermord an die UN-Zentrale in New York. Der UN-Sicherheitsrat beschäftigte sich jedoch nicht mit diesen Hinweisen. Der dringende Appell Dallaires, vom Informanten genannte Waffenlager sofort zu untersuchen und die Waffen zu konfiszieren bevor sie von den Hutu-Milizen eingesetzt werden würden, wurde abgelehnt.

Die Rolle Deutschlands

Auch die Bundesregierung ignorierte die Warnsignale. Dabei war die die Bundesrepublik in Ruanda sehr präsent und pflegte diverse Kontakte: Die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ; heute GIZ) war im Land aktiv, Rheinland-Pfalz pflegte eine Länderpartnerschaft und auch deutsche politische Stiftungen waren präsent. Deutschland war so aktiv, dass es in 1993 – dem Jahr vor dem Völkermord – zum größten Geber des Landes für Entwicklungshilfe aufstieg. Seit 1978 beriet die Bundeswehr bei der Ausbildung des ruandischen Militärs und bildete einige spätere génocidaires an der Hamburger Führungsakademie aus. Angesichts dieser langjährigen Beziehungen zwischen Deutschland und Ruanda, hätte die Bundesregierung über das sich anbahnende Grauen informiert sein können.

Deutsche Berater berichteten bereits im Sommer 1993 über die sich abzeichnenden Ereignisse und die Mobilisierung der Interahamwe. Die Berichte verschwanden jedoch in den bürokratischen Abläufen des Verteidigungs- und des Entwicklungsministeriums in Bonn. Die deutsche Botschaft tat den Bericht eines Oberst der Bundeswehr-Beratergruppe über Trainingslager für Hutu-Milizen und drohende Massaker als Panikmache ab und leitete diese nicht an die Berliner Zentrale weiter. Im Vorfeld des Völkermords nutzten ruandische Soldaten den Fuhrpark eines GTZ-Projektes, um Waffen zu verteilen und die Interahamwe-Milizen auszurüsten. Ein GTZ-Mitarbeiter ließ sich versetzen, da er die Situation nicht verantworten könne. Noch im September 1993 vertrat die deutsche Botschaft die Ansicht, die Habyarimana-Regierung arbeite daran, die Menschenrechtslage zu verbessern.

Versagen bei der Reaktion auf den Völkermord

Im Angesicht des Völkermordes hätte der UN-Sicherheitsrat den Forderungen Romeo Daillaires nach mehr Truppen und einem aktiven Mandat folgen können, um die öffentlichen massiven Gewalttaten und Massaker zu unterbinden. Stattdessen reduzierte der UN-Sicherheitsrat nach Ausbruch des Völkermordes die Truppenstärke von UNAMIR von 2.500 auf 270 Mann. Freiwillig blieben 450 Blauhelme in der Hauptstadt Kigali, um wenigstens einige Menschen zu retten. Ein robustes Mandat, mit welchem Sie Waffengewalt zum Schutz von Zivilisten hätten einsetzen können, blieb ihnen allerdings verwehrt.

Während der Völkermord bereits stattfand, wurde in Deutschland und auch in anderen Staaten lange nicht von einem Genozid gesprochen. Medien und Politik beschrieben die Situation als einen Bürgerkrieg, den man von außen nicht beeinflussen könne. Auch ein Staatsminister im Auswärtigen Amt erklärte, “dass Appelle in einer Situation, in der im Busch gekämpft wird, nur sehr schwer vermittelbar sind.” Praktische Hilfe wurde versagt: Eine konkrete Anfrage der Vereinten Nationen nach 100 Sanitätssoldaten und einem Transportflugzeug lehnte die Regierung Kohl mit Verweis auf die Sicherheitslage vor Ort ab. Im Bundestag gab es während der drei Monate des Völkermordes keine eigene Debatte dazu. Auch Bundeskanzler Helmut Kohl äußerte sich nur ein einziges Mal: Als er begrüßte, dass alle Deutschen erfolgreich aus dem Land evakuiert wurden.

Erst am 17. Mai 1994 beschloss der UN-Sicherheitsrat, UNAMIR wieder auf 5.500 Mann aufzustocken und das Mandat zu erweitern. Er erlaubte jedoch weiterhin keinen Gewalteinsatz zum Schutz von Zivilisten. Die Truppen, die einige afrikanische Staaten zugesagt hatten, besaßen zudem keine ausreichende Ausrüstung. Staaten im Westen wollten selbst kaum Ausrüstung und Soldaten stellen, auch deren Finanzierung sagten sie nicht zu. Die Bundesregierung stellte damals klar, „deutsche Soldaten [würden] auf keinen Fall nach Ruanda geschickt.“ Lediglich deutsche Staatsbürger wurden ausgeflogen. Ende Juni errichtete Frankreich eine sogenannte “humanitäre Sicherheitszone” im Südwesten Ruandas. Zu diesem Zeitpunkt war der Völkermord allerdings bereits durch die Machtübernahme der RPF so gut wie beendet.

Aufarbeitung und Lehren aus dem Völkermord

Rückblickend beschrieben zahlreiche Überlebende, Zeugen und Wissenschaftler das Versagen der Internationalen Gemeinschaft. Doch welche Lehren wurden auf politischer Ebene aus dem damaligen Scheitern gezogen? In der Tat wurden in den vergangenen 25 Jahren zahlreiche Dinge verändert. Aufbauend auf dem sogenannten “Brahimi-Report” ist beispielsweise der Schutz von Zivilisten mittlerweile fundamentaler Bestandteil von UN-Blauhelmmandaten. Während es zur juristischen Aufarbeitung des ruandischen Völkermords noch eines internationalen ad-hoc Gericht bedurfte, nahm 2002 der permanente Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit auf. Auch rückte die Früherkennung von Massenverbrechen wie Völkermorden stärker in den Fokus. Unter anderem als Reaktion auf Ruanda und den ein Jahr später verübten Völkermord in Srebrenica, wurde außerdem das Konzept der Schutzverantwortung (englisch: Responsibility to Protect, R2P) entwickelt. Auf dem UN-Weltgipfel 2005 wurde das Konzept von sämtlichen Staaten angenommen. Damit bekannten sich alle Staaten zur Verantwortung, ihre eigene Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen. Außerdem vereinbarten sie, sich gegenseitig bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen. Für den Fall, dass ein Staat nicht fähig oder willens ist seiner Schutzverantwortung nachzukommen, erklärten sie,  dass die Staatengemeinschaft eine Verantwortung zur Reaktion habe. Besonders der UN-Sicherheitsrat steht dann in der Pflicht und kann hierfür auch Zwangsmaßnahmen beschließen.

Trotz dieser Veränderungen ist es fragwürdig, ob Deutschland und die internationale Gemeinschaft heute ein “erneutes Ruanda” verhindern oder unterbinden würden. In der Praxis fehlt es in konkreten Fällen oftmals am Willen und politischer Einigkeit. Es fehlt aber auch insbesondere in Deutschland an einer Institutionalisierung der Krisenfrüherkennung, die schon in Ruanda hätte effektiver funktionieren können und müssen. Eine konkrete Aufarbeitung des deutschen Versagens bei der Prävention des Völkermordes in Ruanda wurde jüngst erneut im Bundestag vorgeschlagen, aber nie durchgeführt.

Der UN-Sicherheitsrat ist unterdessen in vielen aktuellen Situationen von Massenverbrechen blockiert oder unwillig zu handeln. In Syrien werden seit acht Jahren durch die Regierung und andere Kriegsparteien schwerste Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen begangen. In Myanmar führte das Militär kürzlich ethnische Säuberungen gegen bis zu einer Millionen muslimischer Rohingya durch. Im Südsudan und im Jemen kosten blutige Bürgerkriege Hunderttausenden das Leben. In all diesen Fällen hat es die internationale Gemeinschaft nicht vermocht, Massenverbrechen zu verhindern.

Strategie notwendig

Der UN-Untergeneralsekretär und Sonderberater für die Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, unterstützt daher die Etablierung von nationalen Mechanismen zur Früherkennung und Prävention von Massenverbrechen. Im Januar 2019 riefen Adama Dieng und der Geschäftsführer von Genocide Alert, Jens Stappenbeck, im Bundestag-Unterausschuss “Zivile Krisenprävention, Konfliktprävention und Vernetztes Handeln” zur Erstellung eines ressortübergreifenden Bestandsberichts auf. Dieser sollte in allen relevanten Ministerien die Kapazitäten zur Prävention von Massenverbrechen sowie Optimierungspotenziale erfassen und zu einem nationalen Präventionsmechanismus führen. Eine solche Bestandsaufnahme ist wichtig, um in Zukunft im Angesicht drohender Massenverbrechen die verfügbaren außenpolitischen Instrumente, eingebettet in eine fundierte Strategie, zielgerichtet zur Anwendung bringen zu können.

Deutschland und die Welt dürfen nie wieder so hilflos daneben stehen wie damals in Ruanda. Es liegt an der Politik und dem Regierungsapparat die notwendigen Schritte zu ergreifen und eine Strategie zu entwickeln, damit auf Frühwarnung auch eine frühzeitige Reaktion folgt. Doch auch die Medien, die Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit müssen diesem Thema die notwendige Aufmerksamkeit schenken und immer wieder fragen: Tun wir genug, damit sich solch schreckliche Verbrechen nie mehr wiederholen?

Autoren: Robin Hering, Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck (Genocide Alert)


Genocide Alert hat 2014 im Rahmen des Projektes “20 Jahre nach Ruanda” zahlreiche Interviews und Podiumsdiskussionen sowie einen Essaywettbewerb durchgeführt, um an den Völkermord 1994 zu erinnern und Lehren für die heutige Politik zu ziehen. Das Projekt wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Die Ergebnisse sind auf einer Projektseite dokumentiert:

» 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Was haben wir gelernt?

 


Als Teil des Projektes erstellte Genocide Alert e.V. zudem einen Twitter-Account namens @Ruanda1994, der die Geschehnisse vor und während des Völkermordes “live” 20 Jahre später wiedergab.

» Ruanda-Timeline ’94 (Twitter)

 

„Nie wieder“? Ein Handlungsleitfaden für Parlamentarier zur Prävention von Massenverbrechen

Fast 2/3 aller Flüchtlinge weltweit stammen aus nur 12 von Massenverbrechen betroffenen oder bedrohten Staaten. Allein in zehn ihrer Herkunftsstaaten wurden im Jahr 2017 über 147.000 Menschen getötet, darunter über 28.400 Zivilisten. Obwohl sich nur eine sehr kleine Minderheit der Flüchtlinge in Deutschland aufhält, löste ihr Ankunft eine der intensivsten Debatten um Flüchtlinge und Fluchtursachen in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Gefühlter Kontrollverlust und diffuse Ängste haben aber auch zum Aufschwung von Rechtspopulisten beigetragen, die für nationale Abschottung und einen Rückzug aus internationalem Engagement plädieren. Angesichts anhaltender Notstände und zahlreicher Krisensituationen wäre dies nicht nur moralisch, wirtschafts- und sicherheitspolitisch verantwortungslos, sondern auch aufgrund der Mobilität von Flüchtlingen nicht durchsetzbar.

Das Verhindern von Massenverbrechen, d.h. von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und systematischen Kriegsverbrechen, stellt eine moralische und historische Verantwortung Deutschlands dar und liegt im Hinblick auf ihre katastrophalen wirtschafts- und sicherheitspolitischen Auswirkungen im ureigenen Interesse der Bundesrepublik. Die Bundesregierung hat das Verhindern von Massenverbrechen im Juni 2017 in den Leitlinien zur Krisenprävention entsprechend zur deutschen Staatsraison erklärt.

 

Download Policy Paper

 

Um die Staatsraison in praktische Schritte zu übersetzen und Massenverbrechen tatsächlich effektiver zu verhindern, ist eine außenpolitische Schwerpunktsetzung und Konzeptentwicklung in der Prävention von Massenverbrechen notwendig. Wie dieses Policy Paper illustriert, besitzt die Bundesrepublik einen Blinden Fleck bei der frühzeitigen Erkennung und der gezielten Prävention von Massenverbrechen. Zur Behebung ist die Erstellung eines Bestandsberichtes zur Prävention von Massenverbrechen erforderlich, der von Parlamentariern angestoßen und vom Auswärtigen Amt in Auftrag gegeben werden sollte.

Das frühzeitige Verhindern der schwersten Menschenrechtverletzungen weltweit darf kein politisches Randthema bleiben. Die Möglichkeiten parlamentarischen Engagements gehen weit über den Anstoß eines Bestandsberichtes hinaus. Zugeschnitten auf spezifische Ausschüsse und Tätigkeitsfelder entwirft dieses Paper anhand von 27 konkreten Handlungsvorschlägen eine Strategie zur Prävention von Massenverbrechen. Es basiert auf Ergebnissen eines mit dem Auschwitz Institute for Peace and Reconciliation durchgeführten Parlamentarierprojektes sowie dem Global Parliamentarians – Treffen zu Atrocity Prevention.

 

Weiterlesen:

GA Policy Paper – Handlungsleitfaden für Parlamentarier zur Prävention von Massenverbrechen

Deutschland braucht einen Ansatz zur Prävention von Massenverbrechen

Genocide Alert Policy Brief 1/2016

Deutschland sollte einen eigenständigen Ansatz für die Prävention von Massenverbrechen entwickeln. Das heißt frühe Erkennung von Risikofaktoren fördern, entschlossen gegen Anstifter und Täter vorgehen und den Schutz von Zivilisten in VN-Friedenseinsätzen stärken. Es heißt auch, anzuerkennen, dass sich die Prävention von Massenverbrechen und die Krisenprävention zwar überschneiden, aber nicht gleichgesetzt werden können. Weiterlesen

Botschafter Lee Feinstein, (rechts im Bild) und Tod Lindberg, Research Fellow am Hoover-Institut der Stanford University in den USA (links im Bild) beim Roundtable in Berlin am 20. Oktober 2016

Kurzbericht: Expertendiskussion zu Krisenprävention und Prävention von Gräueltaten

Bei einem Roundtable in Berlin am 20. Oktober 2016 diskutierten Experten, Diplomaten und Politiker, wie in der transatlantischen Kooperation die Prävention von Massenverbrechen in der Krisenprävention gestärkt werden kann. Die Veranstaltung mit dem Titel Preventing Crises, Preventing Atrocities: Lessons and Opportunities for Transatlantic Cooperation wurde von Genocide Alert gemeinsam mit dem Global Public Policy Institute (GPPI), der BMW Stiftung Herbert Quandt und dem United States Holocaust Memorial Museum organisiert.

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