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Reden über Gaza: Zivilgesellschaftliche Positionierung in Deutschland

Am 7. Oktober 2023 überfielen die Hamas und der Palästinensische Islamische Dschihad den Süden Israels. Bei dem Terroranschlag wurden rund 1.200 Menschen getötet, überwiegend Zivilist:innen, 240 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Human Rights Watch ordnete den Angriff als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Die israelische Regierung erklärte den Kriegszustand und leitete eine großangelegte Militäroffensive ein, die den Gazastreifen seither in weiten Teilen zerstört, Hunderttausende vertrieben und eine humanitäre Katastrophe ausgelöst hat, deren Ausmaß internationale Institutionen zunehmend mit völkerstrafrechtlichen Tatbeständen in Verbindung bringen. Eine im Februar 2026 in The Lancet Global Health veröffentlichte bevölkerungsrepräsentative Studie schätzt allein die Zahl der gewaltsamen Todesfälle zwischen Oktober 2023 und Januar 2025 auf rund 75.200. Das entspricht etwa 3,4 Prozent der Vorkriegsbevölkerung Gazas.

Unsere NGO Genocide Alert hat sich das Ziel gesetzt, Massenverbrechen frühzeitig zu erkennen und zu benennen. In den mittlerweile drei Jahren nach dem 7. Oktober haben wir zu diesem Krieg, nach einer ersten Stellungnahme im Oktober 2023, öffentlich geschwiegen. Mit diesem Text versuchen wir zu verstehen, warum – und wieso Genocide Alert damit keine Ausnahme bildete.

Reaktionen internationaler Institutionen und die rechtliche Einordnung der Ereignisse

Um zu verstehen, in welchem Umfeld diese Zurückhaltung entstand, skizzieren wir zunächst den juristischen Rahmen des Konflikts. Die rechtliche Einordnung der Ereignisse in Gaza hat sich seit Oktober 2023 schrittweise verdichtet. Im Januar 2024 ordnete der Internationale Gerichtshof (IGH) im Verfahren Südafrikas gegen Israel vorläufige Maßnahmen an und stellte fest, dass die Rechte der palästinensischen Bevölkerung basierend auf der Völkermordkonvention plausibel gefährdet seien. Im Mai 2024 beantragte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) dann Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und Verteidigungsminister Joaw Galant und Führungspersonen der Hamas.

Im Dezember desselben Jahres kam Human Rights Watch zu dem Schluss, dass israelische Maßnahmen zur systematischen Einschränkung des Zugangs zu Trinkwasser als Tathandlungen eines Völkermordes zu werten seien. Knapp ein Jahr später, im September 2025, ordnete die unabhängige Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats das Handeln Israels in Gaza ebenfalls als Völkermord ein.1 Im Juni 2026 bekräftigte die Kommission ihre Feststellungen in einem weiteren Bericht.

Die Haltung der Bundesregierung

Als Reaktion auf den Terroranschlag der Hamas erklärte die Bundesregierung im Oktober 2023 ihre Solidarität mit Israel. Anfang 2024 kündigte sie an, im Verfahren Südafrikas gegen Israel vor dem IGH zugunsten Israels zu intervenieren, und begründete dies mit Blick auf die deutsche Geschichte und einer besonderen Verantwortung gegenüber der Völkermordkonvention. Im März 2025 legte die Bundesregierung den Plan einer Intervention zugunsten Israel ohne öffentliche Debatte zu den Akten. Bereits im März 2024 hatte Nicaragua Deutschland selbst wegen Beihilfe zum Völkermord verklagt; die Bundesregierung wies die Klage zurück. Im September 2026 verhandelte der IGH in diesem Verfahren über die Rechtmäßigkeit deutscher Waffenexporte nach Israel. Deutschland verteidigte die Exporte als mit dem Völkerrecht vereinbar.

Vor dem Hintergrund der sich ausweitenden Militäroffensive Israels in Gaza ordnete Bundeskanzler Friedrich Merz im August 2025 einen vorläufigen Stopp der Genehmigung von Rüstungsexporten nach Israel an. Diese Entscheidung war innerhalb der Union höchst umstritten. Im November 2025 hob die Bundesregierung diesen Stopp wieder auf, nachdem ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas formell in Kraft getreten war, und genehmigte bis April 2026 erneut Rüstungsexporte im Wert von rund 170 Millionen Euro. Amnesty International kritisierte diese Exporte aufgrund des brüchigen Waffenstillstands als völkerrechtswidrig. Im Dezember 2025 reiste Bundeskanzler Merz als erster europäischer Staatschef seit mehr als einem Jahr nach Israel und traf Netanyahu.

Während internationale Institutionen das israelische Vorgehen zunehmend als Völkermord einordnen, zogen auch zahlreiche westliche Staaten Konsequenzen: Im September 2025 erkannten unter anderem Großbritannien, Frankreich, Kanada und Australien einen palästinensischen Staat an. Deutschland zählt hingegen – neben Italien – zu den wenigen westeuropäischen Staaten, die eine solche Anerkennung ausdrücklich ausschlossen; die Bundesregierung signalisiert weiterhin Solidarität mit und Unterstützung für Israel.

Verengung des Diskursraums

Gleichzeitig verhärtete sich der öffentliche Diskurs: Seit Oktober 2023 entzog die Bundesregierung mehreren israelischen und palästinensischen Menschenrechtsorganisationen die Förderung, die zuvor über Jahre, teils Jahrzehnte, unterstützt worden waren. Auch in Deutschland selbst geraten Stimmen unter Druck, die sich gegen das israelische Vorgehen in Gaza positionieren. Francesca Albanese, die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, hatte Israels Militäroffensive früh als Völkermord eingeordnet. Als die Ludwig-Maximilians-Universität München und die Freie Universität Berlin im Februar 2025 geplante Veranstaltungen mit Albanese absagten, sprachen Fachleute von einem beispiellosen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Der Druck kam im Fall der FU Berlin unter anderem vom israelischen Botschafter, vom Berliner Bürgermeister und von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Ein Jahr später verlagerte sich die Debatte öffentlich auf den Kulturbetrieb: Bei der Berlinale im Februar 2026 sprach ein palästinensischer Regisseur den Genozid in Gaza und deutsche Mitverantwortung dafür an und zog damit scharfe Kritik auf sich.

Unabhängig davon, wie man die zugrundeliegenden Inhalte und Vorwürfe bewertet, illustrieren diese Vorgänge einen Mechanismus, der in dieser Form spezifisch deutsch ist. Er wurzelt in der deutschen Erinnerungskultur: Aus der Verantwortung für den Holocaust ist die Sicherheit Israels zur Staatsräson geworden. Diese historisch begründete Haltung schlägt jedoch zunehmend in eine Logik um, in der Kritik am Vorgehen der israelischen Regierung als Antisemitismus gerahmt und mit dem Entzug staatlicher Anerkennung, Förderung und öffentlicher Plattform beantwortet wird. 2024 legte der Bundestag die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) der Vergabe öffentlicher Fördermittel zugrunde. Diese Definition ist umstritten, weil sich sieben ihrer elf Beispiele auf den Staat Israel beziehen – etwa das Anlegen „doppelter Standards“ gegenüber Israel im Vergleich zu anderen demokratischen Staaten. In der Anwendung kann dadurch politische Kritik am israelischen Staat in die Nähe des Antisemitismus rücken. Human Rights Watch kritisierte, dass die Definition in der Praxis genutzt werde, um legitime Kritik an Israel fälschlich als antisemitisch zu kennzeichnen und so regierungskritische Proteste, Aktivismus und Meinungsäußerung einzuschränken. Das darf jedoch nicht den Blick darauf verstellen, dass antisemitische Vorfälle in Deutschland seit Oktober 2023 zugenommen haben. Als Genocide Alert lehnen wir Antisemitismus als spezifische Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zutiefst ab. Antisemitischer Gewalt entgegenzuwirken, dabei aber auch einen Raum zur Kritik an menschenrechtswidrigen Handlungen der israelischen und anderer Regierungen zuzulassen, muss gleichzeitig möglich sein. Genau diese Differenzierung war und bleibt gegenwärtig erschwert.

Direkte Konsequenz ist eine Verengung des Diskursraums: Deutschland führt laut Civic Space Report 2025 das europäische Ranking bei der Unterdrückung palästinensischer Interessenvertretung an. Gemeint sind hier vor allem Proteste, Versammlungen und öffentliche Meinungsäußerung in Zusammenhang mit propalästinensischem Engagement. Im Oktober 2025 forderte eine Gruppe von UN-Sonderberichterstattern Deutschland auf, die Kriminalisierung und Polizeigewalt gegen propalästinensischen Aktivismus zu beenden. Sie zeigten sich alarmiert über ein anhaltendes Muster von Einschränkungen bei überwiegend friedlichen Protesten – von Versammlungsverboten über Festnahmen bis hin zum Entzug von Fördermitteln.  

Eine repräsentative Umfrage des GIGA-Instituts vom August 2025 zeigt, dass 59 Prozent der Menschen in Deutschland das israelische Vorgehen in Gaza als Völkermord einordnen und 65 Prozent der Auffassung sind, dass die israelische Armee Kriegsverbrechen begangen hat. Die Diskrepanz zwischen dieser gesellschaftlichen Meinungsverteilung und dem, was im öffentlichen Diskurs sagbar ist, deutet darauf hin, dass der enge Diskursraum nicht unbedingt die Bandbreite der Meinungen in der Bevölkerung widerspiegelt. Wie sich diese Einschätzungen im Einzelnen erklären, lässt sich aus der Umfrage nicht ablesen. Sie legt aber nahe, dass die Verengung weniger aus der öffentlichen Meinung folgt als aus dem Handeln politischer Akteure: Es sind konkrete Entscheidungen – etwa die Kopplung von Förderung an die IHRA-Definition oder das Eingreifen einzelner Ministerien in Preisvergaben –, die den Raum des Sagbaren begrenzen.

Zivilgesellschaft unter Druck: Konsequenzen und Verantwortung

In Gesprächen mit anderen NGOs stellen wir als Genocide Alert fest, dass der Bedarf nach Austausch weit verbreitet ist: Auch andere Organisationen teilen ihr Bedürfnis, spezielle Räume für den Umgang mit dem Thema Gaza und den Austausch von Erfahrungen. Es scheint kein Einzelfall zu sein, dass Stellungnahmen nur schwer zu erarbeiten und zu veröffentlichen sind.

Auf der anderen Seite stellen ausbleibende Reaktionen und Stellungnahmen die Glaubwürdigkeit von NGOs infrage – insbesondere dann, wenn sich diese Organisationen grundsätzlich dem Schutz der Menschenrechte und der Prävention von Massenverbrechen verschrieben haben. Wer sich aus genau dieser Grundhaltung zu anderen Krisen geäußert hat, muss nun erklären, warum ausgerechnet zu Gaza beharrlich geschwiegen wurde.

Auch in unserem eigenen Fall lässt sich die Zurückhaltung nicht allein auf äußeren Druck zurückführen. Im Kern stand die Frage nach unserer Rolle: ob eine eigene Positionierung genügt, ob unsere Aufgabe in eigener fachlicher Analyse liegt – oder darin, die Einschätzungen von Expert:innen aufzugreifen und zu verstärken. Gleichzeitig haben wir diskutiert, ob eine weitere Stimme einen sinnvollen Beitrag leisten könne – zumal wir intern selbst keine geschlossene Position fanden. Über all dem stand das Bewusstsein, dass jede Äußerung in einem aufgeladenen Umfeld missverstanden oder instrumentalisiert werden könnte, und einen größeren Backlash oder gar konkrete Sicherheitsrisiken für uns als Gruppe von Freiwilligen auslösen könnten. Dass diese Sorgen gerechtfertigt sind, wurde in den Medien immer wieder sichtbar. Selbst differenzierte Stellungnahmen wurden über einen sachlichen Diskurs hinaus hart in der Öffentlichkeit angegangen. Als sich zum Beispiel im Mai 2024 rund 100 Dozierende Berliner Hochschulen in einem offenen Brief vor das Recht ihrer Studierenden auf friedlichen Protest stellten – ausdrücklich unabhängig davon, ob sie deren Forderungen teilten –, reagierten Politik und Medien mit scharfer Kritik und Antisemitismus-Vorwürfen.

Auch wenn diese Zurückhaltung nachvollziehbar sein mag, kam sie erstmalig beim Thema Gaza in diesem Ausmaß zum Vorschein. Und sie steht in Kontrast zu dem, was zivilgesellschaftliche Organisationen – also auch Genocide Alert – ausmacht: Als Korrektiv und Ergänzung zu staatlichem Handeln (oft auch in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen) benennen sie Missstände, halten Debatten offen und schaffen Öffentlichkeit für das, was sonst aus dem Blick gerät. Das setzt voraus, dass Organisationen auch dann sprechen können, wenn es politisch heikel ist. Die Verantwortung dafür liegt zwar klar auch bei den Organisationen selbst, aber nicht nur, denn der Schutz der oft diversen ehrenamtlichen Mitglieder muss online sowie offline gewährleistet bleiben. Zivilgesellschaftliche Arbeit ist zudem auf öffentliche Fördermittel, Projektgelder und den Zugang zu Kooperationen angewiesen. Ob eine Organisation als förder- oder kooperationswürdig gilt, hängt auch davon ab, was im öffentlichen Raum als legitim wahrgenommen wird. Wird eine Position dort als nicht anschlussfähig markiert, kann das den Verlust genau dieser Mittel bedeuten und zwingt viele Organisationen zur Vorsicht.

Was daraus folgt

Hat es nun also einen Mehrwert, nach mehreren Jahren gewaltvoller Auseinandersetzung überhaupt noch einen Beitrag zu veröffentlichen? Wir denken: ja. Denn auch die – selbstkritische und mitunter unangenehme – Auseinandersetzung mit dem eigenen Schweigen hilft, zu reflektieren und Bausteine für einen besseren Umgang mit sensiblen Kontexten zu entwickeln. Genau solche Reflexionen bleiben selten, können aber – sowohl für Organisationen, die sich ähnliche Gedanken machen, als auch für die breitere Öffentlichkeit – einen Mehrwert in Hinblick auf eine offenere Diskussionskultur darstellen. Zugleich stellt sich die unbequeme Frage nach dem „zu spät, zu wenig“. Der Diskursraum scheint sich gerade etwas zu weiten: Zum einen, weil Fachleute aus Menschenrechtsarbeit, Wissenschaft, den Vereinten Nationen und Journalist:innen weltweit das militärische Vorgehen Israels mehrfach klar als Völkermord bezeichneten, zum anderen infolge der Ausweitung des Kriegsgeschehens durch das Eingreifen der USA. Dabei gab es schon früh kritikwürdiges Vorgehen. Der Anspruch müsste sein, dass es gar nicht erst so weit kommen muss, bevor eine Gesellschaft laut wird.

Aus dieser Diagnose ergeben sich konkrete Ansatzpunkte: Schweigen kann angesichts der beschriebenen Risiken eine vertretbare Entscheidung sein: In einem aufgeheizten Klima nichts zu sagen, ist nicht zwangsläufig ein Versäumnis. Diese Spannung lässt sich nicht auflösen. Aber man muss sie aushalten und benennen. In diesem Sinne sollte Schweigen eine bewusste Entscheidung sein, keine Verlegenheitslösung. Organisationen, die sich nicht äußern können oder wollen, sollten dies zumindest intern begründen und dokumentieren.

Zweitens braucht es geschützte Räume für den Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, in denen Unsicherheiten offen verhandelt werden können, ohne dass jede vorläufige, oft noch in der Formung befindliche Position sofort öffentlich wird. Die Erfahrung mit existierenden Plattformen zeigt, dass dieser Bedarf real ist. Drittens kann gegenseitige Solidarität die Kosten des Sprechens für die einzelne Organisation senken. Wo sich Akteure abstimmen und gemeinsam äußern, lässt sich der Druck, der auf einzelnen lastet, zumindest verteilen. Das setzt der strukturellen Verengung zwar keine Grenze, verändert aber die Risikoabwägung für die Beteiligten.

Eine funktionierende Zivilgesellschaft ist kein Selbstläufer. Sie ist auf Bedingungen angewiesen, die aktiv geschützt werden müssen.

Inzwischen hat sich der Rahmen, in dem diese Fragen verhandelt werden, noch einmal verschoben: Mit der militärischen Eskalation zwischen Israel, den USA und dem Iran seit Februar 2026, die sich zeitweise auf den Libanon ausweitete, ist Gaza Teil eines größeren regionalen Krisenkomplexes geworden. Die deutsche Politik nahm in dieser Phase eine zurückhaltendere Position ein als zuvor – mit Verweisen auf das Völkerrecht und einer Distanzierung von der US-Linie. Das deutet darauf hin, dass die Bedingungen, die ein Sprechen über Gaza lange erschwert haben, nicht unveränderlich sind. Für uns als Genocide Alert bleibt die Aufgabe, die Gründe für das eigene Schweigen nicht nur zu benennen, sondern aus ihnen Konsequenzen zu ziehen – und Verdachtsmomente eines Völkermords in Gaza, wie sie von Expert:innen unterschiedlicher internationaler Organe und Institutionen festgehalten werden, als solche zu benennen. Dieser Text will ein Anfang sein.


  1. Für einen Völkermord im Sinne der Konvention müssen eine von fünf abschließend definierten Tathandlungen sowie die Absicht vorliegen, eine Gruppe als solche zu zerstören (siehe unseren Artikel zur Völkermord-Definition). Die Kommission sah vier der fünf Tathandlungen als erfüllt an und bejahte auch die Zerstörungsabsicht. ↩︎

Politik der Entschuldigung: Der deutsch-namibische Dialog über Kolonialverbrechen

The Politics of Apology: Germany’s Dialogue with Namibia on Colonial Crimes

Für einen intersektionalen, umfassenden Vertrag über Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Ein Genocide Alert Policy Brief

Bei den Verhandlungen zum Vertrag über die Prävention und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss sich Deutschland für einen Intersektionalität und Inklusivität einsetzen.

Verlag von Moritz Ruhl, German publishing company ca. 1855–1942. Uncredited illustrator. No known copyright retrictions. Public domain., CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Naive Täter, stumme Opfer: “Der vermessene Mensch” in der Kritik

Mit “Der vermessene Mensch” startete am 23. März 2023 erstmalig ein Film in den deutschen Kinos, der deutsche Kolonialverbrechen thematisiert. Themen, die schon seit langem die Debatten um namibische Reparationsforderungen oder die Rückgabe von Schädel aus ethnologischen Sammlungen bestimmen, werden nun filmisch aufgearbeitet. Dass der Film Aufmerksamkeit auf diese Themen lenkt, ist sein größtes Verdienst – in vielen anderen Hinsichten funktioniert er wenig.

Massenverbrechen und Kriegsverbrechen in der Ukraine – Ein Genocide Alert Policy Brief

Die russischen Streitkräfte verüben in der Ukraine Massenverbrechen. Die deutsche Bundesregierung muss für den besseren Schutz der ukrainischen Zivilbevölkerung sorgen und sicherstellen, dass Kriegsverbrechen dokumentiert und bestraft werden.

Paragraph 130 StGB: Das Leugnen aller Massenverbrechen wird strafbar

Sollte es strafbar sein, vergangene Kriegsverbrechen oder Völkermorde zu leugnen oder zu verharmlosen? Was nach einer rhetorischen Frage klingt, hat zuletzt aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland zu teils hitzigen Debatten geführt. Während es hierzulande weithin unumstritten ist, dass die Verharmlosung, Leugnung und/oder Billigung des Holocausts nicht nur moralisch verwerflich, sondern zu Recht strafbar ist, trifft das Gleiche nicht auf andere Massenverbrechen zu. Bisher drohte etwa keine strafrechtliche Verfolgung bei Leugnung oder Verharmlosung  deutscher Kolonialverbrechen, wie des Völkermords an den Herrero und Nama. Eine Gesetzesänderung aus dem Oktober 2022, die wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, hat nun genau das geändert: Sobald die Änderung in Kraft tritt, kann auch das Leugnen von Massenverbrechen, die außerhalb Deutschlands stattfinden, zur Anzeige führen.

Anwendung des Weltrechtsprinzips in Deutschland: Eine Verfahrenskritik

Die Oberlandesgerichte (OLG) in Frankfurt am Main und in Koblenz fällten am 30.11.2021 und am 13.01.2022 historische Urteile basierend auf dem Weltrechtsprinzip. In den Gerichtsverfahren mussten sich zwei Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Iraker unter anderem wegen Völkermords verantworten. Die Verfahren sind damit die ersten weltweit, die sich mit dem Völkermord an den Jesid:innen im Irak und den Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung des Assad-Regimes befassen. 

Wie viel Fortschritt wagt der Koalitionsvertrag bei der Prävention von Massenverbrechen?

Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition enthält Pläne zur Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes sowie zur weltweiten strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverbrechen. Er vernachlässigt aber die Prävention von Massenverbrechen. Das Bekenntnis zur internationalen Schutzverantwortung wird aufgeweicht.  

von Luca Bürgener und Moritz Drescher

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ enthält vielversprechende Bekenntnisse zu einer wertebasierten, ressortübergreifenden und europäischen Außenpolitik. Bei der Verhinderung von Massenverbrechen ist der Fortschrittsgedanke jedoch kaum erkennbar.  Der auffälligste Unterschied zur Vorgängerregierung ist die Verpflichtung für den „Einsatz für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Nachhaltigkeit“ im Zuge einer glaubwürdigen europäischen und deutschen Außenpolitik. Dieses Bekenntnis zu den Menschenrechten als fundamentales Ziel der Außenpolitik ist begrüßenswert.  

Wille zu ressortübergreifendem Handeln über Parteigrenzen hinweg 

Das Bekenntnis zur Stärkung des Amtes des bzw. der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe ist zu begrüßen. Darüber hinaus sollen nationale Menschenrechtsinstitutionen und Förder- und Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger*innen finanziell und personell aufgestockt werden. Die Wahrung der Menschenrechte wird als das wichtigste „Schutzschild der Würde des Einzelnen“ benannt. Die deutsche Außenpolitik soll „aus einem Guss agierend und ressortübergreifend gemeinsame Strategien erarbeiten, um die Kohärenz unseres internationalen Handels zu erhöhen“. Somit erfüllt der Koalitionsvertrag in dieser Hinsicht wichtige langjährige Forderungen von Genocide Alert nach mehr Koordination. Ein ressortübergreifender Bestandsbericht zur Prävention von Massenverbrechen, der hierzu die Grundlage schafft, sollte nun folgen.  

Starke Defizite bezüglich der Prävention von Massenverbrechen 

Über die bisherigen Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ hinaus plant die neue Regierung, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ministerien zu verbessern und Planziele zu definieren, „um verlässlich […] Mittel für zivile Krisenprävention bereitstellen zu können“.  

Die weltweite Menschenrechtslage wird nicht umfassend bewertet. Die Bürgerkriege in Syrien und im Jemen und die Situation im Irak und Afghanistan werden benannt, allerdings werden die Menschenrechtslage sowie die Problematik der Massenverbrechen weder betont noch allgemein adressiert. Ebenso wenig werden Massenverbrechen als eigenständiger Typ politischer Gewalt anerkannt. Ein Bekenntnis zu einem spezifischen Ausbau von Kapazitäten zur Ausarbeitung eines Konzepts zur Prävention von Massenverbrechen bleibt aus. 

Völkerrecht und Normdurchsetzung durch die neue Bundesregierung  

Zwar kann die institutionelle und inhaltliche Bekräftigung völkerrechtlicher Verträge zur Verfolgung schwerster Verbrechen als Fortschritt angesehen werden. Allerdings sind die Möglichkeiten der genannten Verträge und Institutionen bekanntermaßen deutlich limitiert.  Die zusätzlich grundlegenden Konzepte für eine effektive Prävention von Massenverbrechen, der Schutzverantwortung und der menschlichen Sicherheit, werden ebenfalls nicht genannt. Die Bundesregierung könnte auf das Ziel einer hierhingehenden Normendurchsetzung hinwirken. Obwohl der Koalitionsvertrag gegenüber dem der Vorgängerregierung klarer die deutsche Verantwortung benennt, bleibt es im Einzelnen aber bei vagen Absichtserklärungen.  

Verfolgung von Massenverbrechen 

„Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen muss weltweit beendet werden.“ Mit diesem Satz bekennt sich die neue Regierungskoalition zur internationalen Strafgerichtsbarkeit und der internationalen Kooperation zur Verfolgung und Verurteilung von Personen, die schwerste Verbrechen begehen. Die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs, die Forderung nach einer Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts, die Unterstützung von “Fact-Finding Missions“ und Monitoring-Programmen bezüglich Massenverbrechen und die Weiterentwicklung des nationalen Völkerstrafrechts sind wichtige und begrüßenswerte Vorhaben in der juristischen Aufarbeitung von Massenverbrechen. Inwiefern hier eine Zusammenarbeit mit engen Partnern wie den USA, Frankreich oder Großbritannien angestrebt werden soll, wird nicht vertieft.  

Deutschland bekennt sich klar zu einer wertegeleiteten Außenpolitik, plant aber anscheinend nicht, auch internationale Partner an diesem Anspruch zu messen. Auch müssten stattfindende Massenverbrechen in Äthiopien, Myanmar, Syrien und China deutlich thematisiert werden, um ihre Beendigung und die Prävention weiterer Massenverbrechen zu erreichen. Im Koalitionsvertrag geschieht das nicht. 

Bei den Beziehungen zu nicht-westlichen Staaten wird der Koalitionsvertrag in Bezug auf Massenverbrechen deutlicher, ohne dass die Formulierungen allerdings über unkonkrete Absichtserklärung hinausgingen. Die Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen in Belarus, der Türkei, Russland und China und deren Verknüpfung mit wirtschaftlichen Sanktionen ist konsequent und richtig. Ebenso betont der Koalitionsvertrag die Bedeutung der Prävention, Dokumentation und Verfolgung von Kriegsverbrechen in den Krisenregionen des Nahen Ostens und Nordafrikas. Die neue Koalition sollte die Massenverbrechen, die die chinesische Regierung an der Minderheit der Uigur*innen begeht, klar verurteilen. Eine Außenpolitik aus einem Guss ist nur dann wirkungsvoll, wenn sie die Einhaltung des Völkerrechts gegenüber allen Staaten bedingungslos einfordert. 

Was ist Deutschlands “humanitäre Schutzverantwortung”? 

Der neue Koalitionsvertrag versäumt es, die Verhinderung von Massenverbrechen affirmativ zu benennen. Die Schutzverantwortung wird lediglich in der Präambel des Koalitionsvertrags erwähnt. Dort heißt es: „Wir bekennen uns zu unserer humanitären Schutzverantwortung“. Wie der Begriff „humanitäre Schutzverantwortung“ zu verstehen ist, führt der Koalitionsvertrag nicht weiter aus, naheliegend ist jedoch eine Eingrenzung der “Responsibility to Protect” (R2P) auf humanitäre Unterstützung.  

Bezüglich der drei Säulen der Schutzverantwortung könnte man vermuten, dass die Regierungsparteien mit dieser Absichtserklärung die erste und zweite Säule der R2P in den Vordergrund rücken möchten: die Verantwortung jedes einzelnen Staates, seine Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen sowie die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, Staaten beim Schutz ihrer Bürger*innen und bei der Beendigung gewalttätiger Konflikte zu unterstützen. Zur zweiten Säule gehören auch die Einbindung unterschiedlicher Interessensgruppen, die Vermittlung humanitärer Normen und die Implementierung präventiver Maßnahmen, um Massenverbrechen rechtzeitig zu erkennen und reagieren zu können. Zweifelsohne muss der zweiten Säule und ihren präventiven, deeskalierenden Elementen große Bedeutung beigemessen werden. Folgerichtig wäre eine explizite Bekräftigung der zweiten Säule im Koalitionsvertrag.  

Die Bereitschaft zu Maßnahmen jenseits der Prävention wird durch die Figur der “humanitären Schutzverantwortung” in Frage gestellt.  Es ist kein Wille erkennbar, auch der dritten Säule der R2P vollumfänglich gerecht zu werden. Diese erfordert, dass die internationale Gemeinschaft nach dem Versagen aller präventiver Bemühungen die Verantwortung hat, einzugreifen, um Massenverbrechen zu beenden. Dieses Eingreifen sollte im ersten Schritt immer auf diplomatischer und nicht-militärischer Ebene erfolgen. Wenn diese Maßnahmen nicht wirken, muss aber eine militärische Intervention grundsätzlich in Betracht gezogen werden können. Inwieweit sich diese Eingrenzung der R2P mit der angestrebten, souveränen und glaubwürdigen EU-Außenpolitik verbinden lässt, bleibt abzuwarten. 

Fazit 

Der neue Koalitionsvertrag der Regierung aus SPD, Grünen und FDP weist gegenüber dem vorhergehenden Koalitionsvertrag eine positive Entwicklung hinsichtlich des weltweiten Menschenrechtsschutz auf.  An für uns entscheidenden Stellen ist er allerdings vage und erwähnt wichtige Themen wie Monitoring, Prävention und Beendigung von Massenverbrechen kaum.  Sowohl gegenüber Verbündeten als auch gegenüber nicht-westlichen Staaten lässt er eine unentschiedene Haltung in dieser Hinsicht erwarten. Es ist zu hoffen, dass die neue Bundesregierung in der Praxis die Vorschläge aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft in ihre Außen- und Menschenrechtspolitik integriert, Konzepte für die Prävention von Massenverbrechen erstellt und eine ressortübergreifende Menschenrechtsstrategie erarbeitet. 

Massenverbrechen im Tigray-Konflikt: Überblick und internationale Reaktionen

von Miriam Schirmer und Lukas Schüttlöffel

In der Region Tigray im Nordwesten Äthiopiens wird seit November 2020 ein Guerillakrieg geführt. Mittlerweile bestehen schwerwiegende Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und erhebliche Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht durch alle Konfliktparteien. Insbesondere Handlungen der äthiopischen und eritreischen Regierungstruppen deuten in Umfang und Intensität auf schwere ethnisch motivierte Massenverbrechen an der tigrinischen Bevölkerung hin; hierunter Massaker, sexualisierte Gewalt, Aushungern und Vernichtung kulturellen Erbes. Infolgedessen kommt es zu massiven Fluchtbewegungen innerhalb der Konfliktregion und über die Grenze in den Sudan. Weite Teile der internationalen Gemeinschaft haben jegliche Gewaltanwendung der Akteure verurteilt und sich besorgt geäußert – so auch Deutschland, etwa in einem gemeinsamen Statement der G7-Staaten. Konkrete Maßnahmen zur Konfliktbewältigung und Prävention von Massenverbrechen hat die Bundesregierung bisher nicht ergriffen.

Hintergrund des Konflikts in Tigray

Nach anhaltenden Massenprotesten gegen die Partei „Volksbefreiungsfront von Tigray“ (Tigray’s People Liberation Front, TPLF), die in den vergangen drei Jahrzehnten überwiegend die Regierungspolitik in Äthiopien bestimmt hatte, wurde 2018 Abiy Ahmed Ali Ministerpräsident Äthiopiens. Infolgedessen trat die TPLF zunehmend in den Hintergrund und Abiy liberalisierte die bisher teils repressive politische Ordnung des Ethnoföderalstaates. Für entsprechende Reformen, internationale Kooperationsbildung und insbesondere Vermittlungen im Rahmen des Grenzkonfliktes mit dem nördlich an den Bundesstaat der Tigray angrenzenden Eritrea wurde er 2019 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Als Abiy Ende 2019 die Regierungskoalition in der sogenannten „Wohlstandspartei” zusammenführte, schloss sich die TPLF nicht an. Im Spätsommer 2020 verschob die Regierung aufgrund von Covid-19 die Parlamentswahlen. Die TPLF, Regierungspartei der Verwaltungsregion Tigray, bezeichnete die Verschiebung der Wahlen als verfassungswidrig, führte die geplanten Regionalwahlen in Tigray eigenständig durch und erklärte das Mandat der Regierung Abiy für auslaufend. Dieses Vorgehen bezeichnete wiederum die Regierung Abiy für verfassungswidrig und setzte die ausstehenden Wahlen für den 5. und 12. Juni 2021 an.

Da sie fürchteten, dass eine Offensive äthiopischer Regierungstruppen bevorstehe, übernahmen am 3. November 2020 tigrinische Rebell*innen gewaltsam die Kontrolle über wichtige Militärstützpunkte in Tigray und ermordeten oder inhaftierten regierungstreue Militärangehörige. Als Reaktion ordnete die Regierung Abiy am darauffolgenden Tag eine militärische Intervention an, verhängte einen sechsmonatigen Notstand über die Region und setzte eine Übergangsregierung ein. Internet- und Telefonkommunikation sind seither ausgesetzt.

Binnen eines Monats eroberten Regierungstruppen Tigrays Hauptstadt Mek‘ele, woraufhin Abiy die militärische Operation für beendet erklärte. Der flüchtige Anführer der TPLF, Debretsion Gebremichael, äußerte die Bereitschaft der Truppen zum Widerstand und warf den Regierungskräften Kriegsverbrechen vor. Anfang April verkündete Abiy, dass sich die Auseinandersetzungen mit der Tigray Defense Force zu einem längerfristigen Guerillakrieg entwickelt hätten. Die Tigray Defense Force besteht aus zur TPLF loyalen regionalen Sicherheitskräften Tigrays und assoziierten Milizen. Ihnen gegenüber gehören zu den wesentlichen militärischen Akteuren im Konflikt um die Region Tigray nicht nur äthiopische und eritreische Regierungstruppen. Auch paramilitärische Gruppen und reguläre Sicherheitskräfte aus Amhara beanspruchen Gebiete im westlichen Tigray. Mitte April 2021 verhängte die äthiopische Regierung wegen eskalierender Gewalt in mehreren Städten einen Notstand über die Region Amhara.

Der International Crisis Group zufolge halten die tigrinischen Truppen zentrale und südöstliche rurale Gebiete Tigrays und erfahren überwiegend Unterstützung von der verbliebenen Bevölkerung. Amharische Gruppierungen und eritreische Truppen seien vor allem in Gebieten über ihre eigenen Grenzen hinaus aktiv, die äthiopische Regierung kontrolliere vor allem die Städte. Erst am 23. März 2021 räumte Abiy die Präsenz eritreischer Soldat*innen in Tigray ein – nachdem er dies gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) António Guterres im Dezember 2020 verneint hatte – und distanzierte sich von ihnen. Drei Tage darauf erklärte Eritreas Präsident Isaias Afwerki im Gespräch mit Abiy den Rückzug der Truppen aus der Region. Mark Andrew Lowcock, Leiter des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), berichtete am 15. April gegenüber dem VN-Sicherheitsrat, dass eritreische Soldat*innen weiterhin in Tigray präsent seien. Daraufhin kündigte Eritrea in einer Stellungnahme an den Sicherheitsrat den Rückzug seiner Truppen an.

Berichte über Massenverbrechen häufen sich

Der Zugang in die Region ist Journalist*innen nur begrenzt gestattet. Internationalen Berichterstatter*innen wird die Einreise zum Teil verweigert, vereinzelt kommt es auch zu Verhaftungen an der Grenze. Zudem gibt es Berichte über die Ermordung regierungskritischer Journalist*innen vor Ort. Ein klares Bild über aktuelle Vorgänge in der Region zu erhalten gestaltet sich demnach schwierig. Dazu kommt, dass eritreische Soldat*innen teils Uniformen der äthiopischen Truppen zur Vertuschung ihrer Identität tragen. Nichtsdestotrotz erreichen glaubwürdige Berichte von Massakern, sexualisierter Gewalt, Plünderungen, Zerstörung von Dörfern und Landstrichen, ethnisch motivierter Diskriminierung und Aggression regelmäßig die internationale Gemeinschaft:

So berichteten Human Rights Watch und Amnesty International Ende 2020 über ein Massaker mit hunderten überwiegend amharischen Toten in Mai-Kadra im Nordwesten Tigrays. Die äthiopische Menschenrechtskommission (Ethiopian Human Rights Commission, EHRC) schrieb nach Untersuchungen mindestens 600 der Tötungen lokalen TPLF-sympathisierenden Gruppierungen zu. Zeug*innenaussagen gegenüber Amnesty International und Human Rights Watch ergaben ähnliche Ergebnisse.

Wenngleich allen Konfliktparteien erhebliche Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht angelastet werden, wird international besonderes Augenmerk auf ethnisch motivierte Menschenrechtsverletzungen und mögliche Massenverbrechen durch amharische, äthiopische und eritreische Truppen an der Bevölkerung von Tigray gelegt. Abiy bestätigte die Kenntnis von Berichten möglicher Kriegsverbrechen.

Zum einen ist sexualisierte Gewalt weitverbreitet und wird gezielt als Kriegsmittel gegen tigrinische Frauen eingesetzt. So konnten unter anderem Gruppenvergewaltigungen durch äthiopische und eritreische Soldaten anhand von medizinischen Dokumenten und Aussagen von Ärzt*innen und Überlebenden bestätigt werden. Betroffene Frauen berichten von Aussagen ihrer Vergewaltiger, denen nach ihre Blutlinie bereinigt werden solle.

Ein Bericht des Global Centre for the Responsibility to Protect stellte zudem heraus, dass es sich bei Angriffszielen der eritreischen und äthiopischen Regierung gehäuft um religiöse Stätten und kulturelles Erbe handelt. Stätten, die zum Kulturerbe gehören, fallen im Völkerrecht unter einen besonderen Schutz; ihre systematische und gezielte Zerstörung stellt ein Kriegsverbrechen dar und ist Indikator für kulturellen Völkermord.

Auch medizinische Einrichtungen sind betroffen: Laut Ärzte ohne Grenzen sind nach der systematischen Zerstörung, Plünderung oder Besetzung medizinischer Einrichtungen durch eritreische und äthiopische Truppen nur noch 13% der medizinischen Einrichtungen normal funktionsfähig. Basisdienstleistungen sind für die vom Konflikt Betroffenen kaum noch erreichbar. Nach OCHA-Angaben sind mindestens 4,5 Millionen Menschen – über 65% der tigrinischen Bevölkerung – auf Hilfe zur Nahrungsmittelbeschaffung angewiesen. Die World Peace Foundation kommt zu dem Schluss, dass die Regierungen Äthiopiens und Eritreas die Menschen in Tigray aushungern. Indizienbeweise würden darauf hindeuten, dass dies vorsätzlich, systematisch und weitverbreitet geschehe.

Zudem machten Amnesty International und Human Rights Watch auf Misshandlungen, Massaker und andere Menschenrechtsverletzungen durch eritreische Truppen an der Bevölkerung des zu Eritrea grenznahen Aksum aufmerksam, in deren Rahmen mehrere hundert Menschen getötet wurden. Die beiden internationalen Menschenrechtsorganisationen fordern eine unabhängige Aufklärung der Kriegsverbrechen und möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die VN. Informationen der beiden Menschenrechtsorganisationen zu den Massakern basieren sowohl auf Sattelitenbildern als auch auf Interviews mit Flüchtenden und Betroffenen aus der Region. CNN berichtete zudem über Massaker durch eritreische Soldat*innen in Maryam Dengelat und außergerichtliche Hinrichtungen durch äthiopische Soldat*innen in Mahibere Dego.

Seit Beginn der anhaltenden Kampfhandlungen sind etwa 2,2 Millionen Menschen aus ihren Heimatorten vertrieben worden. Davon waren bis Anfang Februar 2021 bereits mehr als 61.000 Äthiopier*innen in den Sudan geflohen – zum Teil konnten sie in durch die VN errichteten Camps Zuflucht finden. Aus Lagern im Norden Äthiopiens, die zuletzt etwa 96.000 eritreische politische Flüchtende beherbergten, häufen sich Berichte über Tötungen, gezielte Entführungen und erzwungene Rückführungen nach Eritrea durch eritreische Soldat*innen. Zwei dieser vier Camps – Hitsats und Shimelba – sind vollständig zerstört und geplündert.

Internationale Gemeinschaft drängt auf Aufklärung und humanitären Zugang

Vor dem Hintergrund, dass zunehmend auch die angrenzenden Staaten Eritrea und Sudan vom Konflikt betroffen sind, wächst die internationale Sorge vor einer staatenübergreifenden Destabilisierung am Horn von Afrika. UN-Generalsekretär Guterres verkündete bereits Anfang Februar 2021 seine ernste Besorgnis über die humanitäre Lage in Äthiopien. Die UN-Sonderberaterin für die Verhinderung von Völkermord, Alice Weirimu Nderitu, erklärte am 5. Februar 2021, sie sei alarmiert angesichts von Berichten und Vorwürfen ethnisch motivierter schwerer Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen. Um weitere Gräueltaten an der Bevölkerung zu verhindern, forderte sie die äthiopische Regierung dazu auf, nationale Mechanismen zur Ursachenbekämpfung, zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts und zur Versöhnung umzusetzen. Auch die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, forderte im März 2021, es sei dringend notwendig, humanitäre Hilfen in der Region zuzulassen und eine objektive Beurteilung der Lage vor Ort zu erlangen. Erste Analysen ließen auf ernste Verstöße gegen internationales Recht durch alle beteiligten Militärgruppierungen schließen, die möglicherweise auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfassen. Die UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten, Pramila Patten, verurteilte insbesondere die sexualisierte Gewalt in Tigray, die ein Maß an Grausamkeit jenseits allen Verständnisses annehme. Es gäbe glaubhafte Berichte, dass systematisch und ortsübergreifend Gesundheitseinrichtungen und Unterkünfte für Überlebende zum Ziel sexualisierter Gewalt werden.

Nach mehrfachen ergebnislosen Beratungen unter dem Tagesordnungspunkt ‚any other business‘ äußerte sich der VN-Sicherheitsrat erstmals am 22. April. Einwände gegen ein offizielles Statement gegen militärische Gewalt in Tigray waren unter anderem von Indien, Russland und China gekommen. Mitte November 2020 forderte die Afrikanische Union bereits einen Waffenstillstand und Dialog zwischen den Konfliktparteien und sandte eine Delegation zur friedlichen Beilegung des Konflikts. Allerdings lehnte Abiy ihr Mediationsangebot mit Verweis auf Nichtintervention in innere Angelegenheiten ab. Auch der Europäische Rat forderte Anfang März alle Parteien dazu auf, die Gewalt in der Region unverzüglich zu beenden und einen schnellen ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe zu schaffen. Über Aussagen zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei die Europäische Union äußerst besorgt. Gleichzeitig wurde die hohe Bedeutung der strategischen Partnerschaft mit Äthiopien betont. Im Dezember 2020 hatte die Europäische Union bereits Hilfsgelder für Äthiopien aufgrund des anhaltenden Konflikts zurückgehalten.

Mitte März wurde schließlich die Durchführung einer gemeinsamen Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem Tigray-Konflikt durch die EHRC und das Büro der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) beschlossen. Die Unabhängigkeit der EHRC ist nicht abschließend geklärt. Ergebnisse der vorerst auf drei Monate angesetzten Mission stehen noch aus.

Einem internen US-Regierungsbericht nach gehen von äthiopischen, amharischen und eritreischen Truppen Bemühungen um eine „ethnische Homogenisierung“ des westlichen Tigray aus. Im März 2021 forderte US-Außenminister Antony Blinken einen Stopp der „ethnischen Säuberungen“. Dahingegen fällt die Reaktion der deutschen Bundesregierung wesentlich verhaltener aus.

Deutschland zeigt sich besorgt

Bereits am 23. November 2020 sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel dem sudanesischen Premierminister Abdalla Hamdok in einem Telefonat finanzielle Hilfe zur Unterstützung der aus Äthiopien in den Sudan geflohenen Menschen zu. Wenige Tage darauf sprach sich Bundesaußenminister Heiko Maas bei einem Treffen mit seinem äthiopischem Pendant Demeke Mekonnen für einen Waffenstillstand und unbeschränkten Zugang für humanitäre Hilfen in die Region aus. Anfang Februar 2021 telefonierte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem äthiopischen Premierminister Abiy. Dabei betonte Merkel die Bedeutung einer friedlichen Lösung des Konflikts in der Region Tigray und der humanitären Versorgung der betroffenen Menschen im Konfliktgebiet.

In der 46. Sitzung des VN-Menschenrechtsrats im Februar 2021 verlas Deutschland ein gemeinsames Statement für 42 VN-Staaten: Sie seien weiterhin sehr um Anschuldigungen schwerer Menschenrechtsverletzungen und die Sicherheit der Zivilbevölkerung besorgt. Humanitären Partner*innen, Journalist*innen, Medien- und Zivilgesellschaftsorganisationen und der OHCHR/EHRC-Untersuchungsmission solle ungehinderter Zugang gewährt werden. Äthiopien sei ein Eckpfeiler für Frieden in der Region.

Gemeinsam mit den Außenminister*innen der G7-Staaten brachte Maas im April seine Besorgnis über die Berichte von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht zum Ausdruck. Sie verurteilten die Gewaltverbrechen an der Bevölkerung Tigrays und betonten dass diese unabhängig, unvoreingenommen und transparent aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssten.

Auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Deutschen Bundestag vom 17. März 2021 zur Situation in Tigray antwortete die Bundesregierung in puncto Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht, dass „keine über die über die Berichterstattung von Nichtregierungsorganisationen und der äthiopischen Menschenrechtskommission hinausgehenden Erkenntnisse [vorlägen]“. Man setze sich „nachdrücklich für die unabhängige Untersuchung, Aufarbeitung sowie die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen sowie von möglichen Kriegsverbrechen ein“, und stehe in regelmäßigem Austausch mit OHCHR und EHRC.

Konkrete Maßnahmen zur Konfliktbewältigung hat die Bundesregierung bisher nicht ergriffen, auch eine individuelle Positionierung zur Prävention möglicher Massenverbrechen fand nicht statt.

Deutschland muss auf bedingungslosen Schutz der Zivilbevölkerung hinwirken

Insgesamt machen die Berichte aus Tigray deutlich, dass dort in den vergangenen Monaten Massenverbrechen begangen wurden und deren Verübung weiterhin anhält. Aufgrund der schwierigen Informationslage sind die Vorwürfe nur begrenzt überprüfbar – in jedem Fall muss die Bundesregierung gemeinsam mit internationalen Partner*innen weiterhin auf den bedingungslosen Schutz der Zivilbevölkerung hinwirken und uneingeschränkten humanitären Zugang einfordern. Außerdem sind eine umfassende Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung der Vorwürfe im Hinblick auf mutmaßliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erforderlich – nicht zuletzt, um zukünftigen Massenverbrechen vorzubeugen.

Die aktuelle Situation erscheint somit als Paradebeispiel für die Notwendigkeit von Frühwarnung und rechtzeitigem Handeln, wie es in der internationalen Gemeinschaft und besonders auch in Deutschland immer wieder gefordert wird. Bundesaußenminister Maas hat erst kürzlich im Umsetzungsbericht der Leitlinien “Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern” die Bedeutung von “early warning” und “early action” erneut betont. Die weitere Entwicklung in Äthiopien wird auch zeigen, wie ernst Deutschland diese Selbstverpflichtung nimmt. Ein anhaltendes Engagement mit den Geschehnissen vor Ort ist zwingend erforderlich.