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Reden über Gaza: Zivilgesellschaftliche Positionierung in Deutschland

Am 7. Oktober 2023 überfielen die Hamas und der Palästinensische Islamische Dschihad den Süden Israels. Bei dem Terroranschlag wurden rund 1.200 Menschen getötet, überwiegend Zivilist:innen, 240 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Human Rights Watch ordnete den Angriff als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Die israelische Regierung erklärte den Kriegszustand und leitete eine großangelegte Militäroffensive ein, die den Gazastreifen seither in weiten Teilen zerstört, Hunderttausende vertrieben und eine humanitäre Katastrophe ausgelöst hat, deren Ausmaß internationale Institutionen zunehmend mit völkerstrafrechtlichen Tatbeständen in Verbindung bringen. Eine im Februar 2026 in The Lancet Global Health veröffentlichte bevölkerungsrepräsentative Studie schätzt allein die Zahl der gewaltsamen Todesfälle zwischen Oktober 2023 und Januar 2025 auf rund 75.200. Das entspricht etwa 3,4 Prozent der Vorkriegsbevölkerung Gazas.

Unsere NGO Genocide Alert hat sich das Ziel gesetzt, Massenverbrechen frühzeitig zu erkennen und zu benennen. In den mittlerweile drei Jahren nach dem 7. Oktober haben wir zu diesem Krieg, nach einer ersten Stellungnahme im Oktober 2023, öffentlich geschwiegen. Mit diesem Text versuchen wir zu verstehen, warum – und wieso Genocide Alert damit keine Ausnahme bildete.

Reaktionen internationaler Institutionen und die rechtliche Einordnung der Ereignisse

Um zu verstehen, in welchem Umfeld diese Zurückhaltung entstand, skizzieren wir zunächst den juristischen Rahmen des Konflikts. Die rechtliche Einordnung der Ereignisse in Gaza hat sich seit Oktober 2023 schrittweise verdichtet. Im Januar 2024 ordnete der Internationale Gerichtshof (IGH) im Verfahren Südafrikas gegen Israel vorläufige Maßnahmen an und stellte fest, dass die Rechte der palästinensischen Bevölkerung basierend auf der Völkermordkonvention plausibel gefährdet seien. Im Mai 2024 beantragte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) dann Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und Verteidigungsminister Joaw Galant und Führungspersonen der Hamas.

Im Dezember desselben Jahres kam Human Rights Watch zu dem Schluss, dass israelische Maßnahmen zur systematischen Einschränkung des Zugangs zu Trinkwasser als Tathandlungen eines Völkermordes zu werten seien. Knapp ein Jahr später, im September 2025, ordnete die unabhängige Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats das Handeln Israels in Gaza ebenfalls als Völkermord ein.1 Im Juni 2026 bekräftigte die Kommission ihre Feststellungen in einem weiteren Bericht.

Die Haltung der Bundesregierung

Als Reaktion auf den Terroranschlag der Hamas erklärte die Bundesregierung im Oktober 2023 ihre Solidarität mit Israel. Anfang 2024 kündigte sie an, im Verfahren Südafrikas gegen Israel vor dem IGH zugunsten Israels zu intervenieren, und begründete dies mit Blick auf die deutsche Geschichte und einer besonderen Verantwortung gegenüber der Völkermordkonvention. Im März 2025 legte die Bundesregierung den Plan einer Intervention zugunsten Israel ohne öffentliche Debatte zu den Akten. Bereits im März 2024 hatte Nicaragua Deutschland selbst wegen Beihilfe zum Völkermord verklagt; die Bundesregierung wies die Klage zurück. Im September 2026 verhandelte der IGH in diesem Verfahren über die Rechtmäßigkeit deutscher Waffenexporte nach Israel. Deutschland verteidigte die Exporte als mit dem Völkerrecht vereinbar.

Vor dem Hintergrund der sich ausweitenden Militäroffensive Israels in Gaza ordnete Bundeskanzler Friedrich Merz im August 2025 einen vorläufigen Stopp der Genehmigung von Rüstungsexporten nach Israel an. Diese Entscheidung war innerhalb der Union höchst umstritten. Im November 2025 hob die Bundesregierung diesen Stopp wieder auf, nachdem ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas formell in Kraft getreten war, und genehmigte bis April 2026 erneut Rüstungsexporte im Wert von rund 170 Millionen Euro. Amnesty International kritisierte diese Exporte aufgrund des brüchigen Waffenstillstands als völkerrechtswidrig. Im Dezember 2025 reiste Bundeskanzler Merz als erster europäischer Staatschef seit mehr als einem Jahr nach Israel und traf Netanyahu.

Während internationale Institutionen das israelische Vorgehen zunehmend als Völkermord einordnen, zogen auch zahlreiche westliche Staaten Konsequenzen: Im September 2025 erkannten unter anderem Großbritannien, Frankreich, Kanada und Australien einen palästinensischen Staat an. Deutschland zählt hingegen – neben Italien – zu den wenigen westeuropäischen Staaten, die eine solche Anerkennung ausdrücklich ausschlossen; die Bundesregierung signalisiert weiterhin Solidarität mit und Unterstützung für Israel.

Verengung des Diskursraums

Gleichzeitig verhärtete sich der öffentliche Diskurs: Seit Oktober 2023 entzog die Bundesregierung mehreren israelischen und palästinensischen Menschenrechtsorganisationen die Förderung, die zuvor über Jahre, teils Jahrzehnte, unterstützt worden waren. Auch in Deutschland selbst geraten Stimmen unter Druck, die sich gegen das israelische Vorgehen in Gaza positionieren. Francesca Albanese, die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, hatte Israels Militäroffensive früh als Völkermord eingeordnet. Als die Ludwig-Maximilians-Universität München und die Freie Universität Berlin im Februar 2025 geplante Veranstaltungen mit Albanese absagten, sprachen Fachleute von einem beispiellosen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Der Druck kam im Fall der FU Berlin unter anderem vom israelischen Botschafter, vom Berliner Bürgermeister und von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Ein Jahr später verlagerte sich die Debatte öffentlich auf den Kulturbetrieb: Bei der Berlinale im Februar 2026 sprach ein palästinensischer Regisseur den Genozid in Gaza und deutsche Mitverantwortung dafür an und zog damit scharfe Kritik auf sich.

Unabhängig davon, wie man die zugrundeliegenden Inhalte und Vorwürfe bewertet, illustrieren diese Vorgänge einen Mechanismus, der in dieser Form spezifisch deutsch ist. Er wurzelt in der deutschen Erinnerungskultur: Aus der Verantwortung für den Holocaust ist die Sicherheit Israels zur Staatsräson geworden. Diese historisch begründete Haltung schlägt jedoch zunehmend in eine Logik um, in der Kritik am Vorgehen der israelischen Regierung als Antisemitismus gerahmt und mit dem Entzug staatlicher Anerkennung, Förderung und öffentlicher Plattform beantwortet wird. 2024 legte der Bundestag die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) der Vergabe öffentlicher Fördermittel zugrunde. Diese Definition ist umstritten, weil sich sieben ihrer elf Beispiele auf den Staat Israel beziehen – etwa das Anlegen „doppelter Standards“ gegenüber Israel im Vergleich zu anderen demokratischen Staaten. In der Anwendung kann dadurch politische Kritik am israelischen Staat in die Nähe des Antisemitismus rücken. Human Rights Watch kritisierte, dass die Definition in der Praxis genutzt werde, um legitime Kritik an Israel fälschlich als antisemitisch zu kennzeichnen und so regierungskritische Proteste, Aktivismus und Meinungsäußerung einzuschränken. Das darf jedoch nicht den Blick darauf verstellen, dass antisemitische Vorfälle in Deutschland seit Oktober 2023 zugenommen haben. Als Genocide Alert lehnen wir Antisemitismus als spezifische Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zutiefst ab. Antisemitischer Gewalt entgegenzuwirken, dabei aber auch einen Raum zur Kritik an menschenrechtswidrigen Handlungen der israelischen und anderer Regierungen zuzulassen, muss gleichzeitig möglich sein. Genau diese Differenzierung war und bleibt gegenwärtig erschwert.

Direkte Konsequenz ist eine Verengung des Diskursraums: Deutschland führt laut Civic Space Report 2025 das europäische Ranking bei der Unterdrückung palästinensischer Interessenvertretung an. Gemeint sind hier vor allem Proteste, Versammlungen und öffentliche Meinungsäußerung in Zusammenhang mit propalästinensischem Engagement. Im Oktober 2025 forderte eine Gruppe von UN-Sonderberichterstattern Deutschland auf, die Kriminalisierung und Polizeigewalt gegen propalästinensischen Aktivismus zu beenden. Sie zeigten sich alarmiert über ein anhaltendes Muster von Einschränkungen bei überwiegend friedlichen Protesten – von Versammlungsverboten über Festnahmen bis hin zum Entzug von Fördermitteln.  

Eine repräsentative Umfrage des GIGA-Instituts vom August 2025 zeigt, dass 59 Prozent der Menschen in Deutschland das israelische Vorgehen in Gaza als Völkermord einordnen und 65 Prozent der Auffassung sind, dass die israelische Armee Kriegsverbrechen begangen hat. Die Diskrepanz zwischen dieser gesellschaftlichen Meinungsverteilung und dem, was im öffentlichen Diskurs sagbar ist, deutet darauf hin, dass der enge Diskursraum nicht unbedingt die Bandbreite der Meinungen in der Bevölkerung widerspiegelt. Wie sich diese Einschätzungen im Einzelnen erklären, lässt sich aus der Umfrage nicht ablesen. Sie legt aber nahe, dass die Verengung weniger aus der öffentlichen Meinung folgt als aus dem Handeln politischer Akteure: Es sind konkrete Entscheidungen – etwa die Kopplung von Förderung an die IHRA-Definition oder das Eingreifen einzelner Ministerien in Preisvergaben –, die den Raum des Sagbaren begrenzen.

Zivilgesellschaft unter Druck: Konsequenzen und Verantwortung

In Gesprächen mit anderen NGOs stellen wir als Genocide Alert fest, dass der Bedarf nach Austausch weit verbreitet ist: Auch andere Organisationen teilen ihr Bedürfnis, spezielle Räume für den Umgang mit dem Thema Gaza und den Austausch von Erfahrungen. Es scheint kein Einzelfall zu sein, dass Stellungnahmen nur schwer zu erarbeiten und zu veröffentlichen sind.

Auf der anderen Seite stellen ausbleibende Reaktionen und Stellungnahmen die Glaubwürdigkeit von NGOs infrage – insbesondere dann, wenn sich diese Organisationen grundsätzlich dem Schutz der Menschenrechte und der Prävention von Massenverbrechen verschrieben haben. Wer sich aus genau dieser Grundhaltung zu anderen Krisen geäußert hat, muss nun erklären, warum ausgerechnet zu Gaza beharrlich geschwiegen wurde.

Auch in unserem eigenen Fall lässt sich die Zurückhaltung nicht allein auf äußeren Druck zurückführen. Im Kern stand die Frage nach unserer Rolle: ob eine eigene Positionierung genügt, ob unsere Aufgabe in eigener fachlicher Analyse liegt – oder darin, die Einschätzungen von Expert:innen aufzugreifen und zu verstärken. Gleichzeitig haben wir diskutiert, ob eine weitere Stimme einen sinnvollen Beitrag leisten könne – zumal wir intern selbst keine geschlossene Position fanden. Über all dem stand das Bewusstsein, dass jede Äußerung in einem aufgeladenen Umfeld missverstanden oder instrumentalisiert werden könnte, und einen größeren Backlash oder gar konkrete Sicherheitsrisiken für uns als Gruppe von Freiwilligen auslösen könnten. Dass diese Sorgen gerechtfertigt sind, wurde in den Medien immer wieder sichtbar. Selbst differenzierte Stellungnahmen wurden über einen sachlichen Diskurs hinaus hart in der Öffentlichkeit angegangen. Als sich zum Beispiel im Mai 2024 rund 100 Dozierende Berliner Hochschulen in einem offenen Brief vor das Recht ihrer Studierenden auf friedlichen Protest stellten – ausdrücklich unabhängig davon, ob sie deren Forderungen teilten –, reagierten Politik und Medien mit scharfer Kritik und Antisemitismus-Vorwürfen.

Auch wenn diese Zurückhaltung nachvollziehbar sein mag, kam sie erstmalig beim Thema Gaza in diesem Ausmaß zum Vorschein. Und sie steht in Kontrast zu dem, was zivilgesellschaftliche Organisationen – also auch Genocide Alert – ausmacht: Als Korrektiv und Ergänzung zu staatlichem Handeln (oft auch in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen) benennen sie Missstände, halten Debatten offen und schaffen Öffentlichkeit für das, was sonst aus dem Blick gerät. Das setzt voraus, dass Organisationen auch dann sprechen können, wenn es politisch heikel ist. Die Verantwortung dafür liegt zwar klar auch bei den Organisationen selbst, aber nicht nur, denn der Schutz der oft diversen ehrenamtlichen Mitglieder muss online sowie offline gewährleistet bleiben. Zivilgesellschaftliche Arbeit ist zudem auf öffentliche Fördermittel, Projektgelder und den Zugang zu Kooperationen angewiesen. Ob eine Organisation als förder- oder kooperationswürdig gilt, hängt auch davon ab, was im öffentlichen Raum als legitim wahrgenommen wird. Wird eine Position dort als nicht anschlussfähig markiert, kann das den Verlust genau dieser Mittel bedeuten und zwingt viele Organisationen zur Vorsicht.

Was daraus folgt

Hat es nun also einen Mehrwert, nach mehreren Jahren gewaltvoller Auseinandersetzung überhaupt noch einen Beitrag zu veröffentlichen? Wir denken: ja. Denn auch die – selbstkritische und mitunter unangenehme – Auseinandersetzung mit dem eigenen Schweigen hilft, zu reflektieren und Bausteine für einen besseren Umgang mit sensiblen Kontexten zu entwickeln. Genau solche Reflexionen bleiben selten, können aber – sowohl für Organisationen, die sich ähnliche Gedanken machen, als auch für die breitere Öffentlichkeit – einen Mehrwert in Hinblick auf eine offenere Diskussionskultur darstellen. Zugleich stellt sich die unbequeme Frage nach dem „zu spät, zu wenig“. Der Diskursraum scheint sich gerade etwas zu weiten: Zum einen, weil Fachleute aus Menschenrechtsarbeit, Wissenschaft, den Vereinten Nationen und Journalist:innen weltweit das militärische Vorgehen Israels mehrfach klar als Völkermord bezeichneten, zum anderen infolge der Ausweitung des Kriegsgeschehens durch das Eingreifen der USA. Dabei gab es schon früh kritikwürdiges Vorgehen. Der Anspruch müsste sein, dass es gar nicht erst so weit kommen muss, bevor eine Gesellschaft laut wird.

Aus dieser Diagnose ergeben sich konkrete Ansatzpunkte: Schweigen kann angesichts der beschriebenen Risiken eine vertretbare Entscheidung sein: In einem aufgeheizten Klima nichts zu sagen, ist nicht zwangsläufig ein Versäumnis. Diese Spannung lässt sich nicht auflösen. Aber man muss sie aushalten und benennen. In diesem Sinne sollte Schweigen eine bewusste Entscheidung sein, keine Verlegenheitslösung. Organisationen, die sich nicht äußern können oder wollen, sollten dies zumindest intern begründen und dokumentieren.

Zweitens braucht es geschützte Räume für den Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, in denen Unsicherheiten offen verhandelt werden können, ohne dass jede vorläufige, oft noch in der Formung befindliche Position sofort öffentlich wird. Die Erfahrung mit existierenden Plattformen zeigt, dass dieser Bedarf real ist. Drittens kann gegenseitige Solidarität die Kosten des Sprechens für die einzelne Organisation senken. Wo sich Akteure abstimmen und gemeinsam äußern, lässt sich der Druck, der auf einzelnen lastet, zumindest verteilen. Das setzt der strukturellen Verengung zwar keine Grenze, verändert aber die Risikoabwägung für die Beteiligten.

Eine funktionierende Zivilgesellschaft ist kein Selbstläufer. Sie ist auf Bedingungen angewiesen, die aktiv geschützt werden müssen.

Inzwischen hat sich der Rahmen, in dem diese Fragen verhandelt werden, noch einmal verschoben: Mit der militärischen Eskalation zwischen Israel, den USA und dem Iran seit Februar 2026, die sich zeitweise auf den Libanon ausweitete, ist Gaza Teil eines größeren regionalen Krisenkomplexes geworden. Die deutsche Politik nahm in dieser Phase eine zurückhaltendere Position ein als zuvor – mit Verweisen auf das Völkerrecht und einer Distanzierung von der US-Linie. Das deutet darauf hin, dass die Bedingungen, die ein Sprechen über Gaza lange erschwert haben, nicht unveränderlich sind. Für uns als Genocide Alert bleibt die Aufgabe, die Gründe für das eigene Schweigen nicht nur zu benennen, sondern aus ihnen Konsequenzen zu ziehen – und Verdachtsmomente eines Völkermords in Gaza, wie sie von Expert:innen unterschiedlicher internationaler Organe und Institutionen festgehalten werden, als solche zu benennen. Dieser Text will ein Anfang sein.


  1. Für einen Völkermord im Sinne der Konvention müssen eine von fünf abschließend definierten Tathandlungen sowie die Absicht vorliegen, eine Gruppe als solche zu zerstören (siehe unseren Artikel zur Völkermord-Definition). Die Kommission sah vier der fünf Tathandlungen als erfüllt an und bejahte auch die Zerstörungsabsicht. ↩︎

Das RtoP-Bewusstsein in Deutschlands Zivilbevölkerung

von Julian Rössler

Die Finanz-, Euro- und Wirtschaftskrise hat im letzten Jahr Teile der politisch interessierten Bevölkerung aus ihrer Wohlstandslethargie gerissen und zur Blockupy-Bewegung formiert. In noch weit stärkerem Maße sind die Proteste der Indignados in Madrid und der Bevölkerung in Griechenland ausgefallen. Daneben wurde nicht zuletzt von der Zeitschrift Times 2011 als Jahr der Revolution proklamiert, womit in erster Linie auf den arabischen Frühling Bezug genommen wurde. Doch auch in mikropolitischen Fragestellungen scheint das politische Bewusstsein der Bevölkerung gewachsen – gerade in Deutschland. Über Monate kamen tausende Menschen zu Montagsdemonstrationen gegen das Stuttgart 21 Projekt. Im Februar 2012 demonstrierten mehr als 50.000 Menschen in Deutschland gegen das Anti-Piraterie Abkommen „Acta“. Zum Jahrestag der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima gingen zehntausende Deutsche in vielen Städten auf die Straße.

So positiv diese politische Partizipation junger Menschen jenseits von Partei und Wahlen ist, so zeigt der Fall Syrien dennoch, wie beschränkt das politische Bewusstsein ist. Während nach einhelliger Meinung davon ausgegangen wird, dass das syrische Regime, und anscheinend auch Teile der Opposition, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen und damit die schwersten Massenverbrechen vorliegen, so ruft dies doch keine erkennbare Entrüstung oder allgemeine Empörung in der deutschen Zivilgesellschaft hervor. Zwar wurden auch im Frühjahr Demonstrationen in Berlin gegen die Vorgehensweise des syrischen Regimes abgehalten, von einem Protest, der ein klareres Verhalten sowohl der deutschen Bundesregierung als auch der internationalen Staatengemeinschaft fordert, ist jedoch nichts zu sehen. Die Globalisierung hat zwar eine engere Verflechtung der Welt hervorgebracht, den Einzelnen scheint das Ausland dennoch nur dann zu interessieren, wenn es einen Bezug auf sein geregeltes „Wohlstandsleben“ in Deutschland gibt. Reine Menschlichkeitsbelange scheinen für eine Betroffenheit, die nach außen manifestiert wird, nicht auszureichen. Dabei betreffen uns die Massenverbrechen in Syrien oder anderswo stärker als gemeinhin angenommen. Durch die Anerkennung der Schutzverantwortung, der Responsibility to Protect, durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2005 hat auch der deutsche Staat die Pflicht übernommen, Massenverbrechen, wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen, zu verhindern – und dies nicht allein in deutschem Hoheitsbereich, sondern überall auf der Welt. Die dreiteilige Schutzverantwortung beinhaltet zwar zunächst die Pflicht in den eigenen nationalen Grenzen diese Massenverbrechen zu verhindern. Daneben besteht jedoch auch die Pflicht, bei Bestehen solcher Verbrechen in anderen Staaten, Beihilfe zu leisten, um diese Verbrechen zu beenden und am Wiederaufbau mitzuwirken, um zukünftige Massenverbrechen zu verhindern. Der Schutzverantwortung, welche 2005 von der Generalversammlung verabschiedet wurde und auf die sich der Sicherheitsrat in seiner Libyen-Resolution 1973 im letzten Jahr bezog, wird zwar teilweise die völkerrechtliche Verbindlichkeit abgesprochen, da Resolutionen der Generalversammlung nicht bindend seien und allein moralische Verpflichtungen statuieren. Dennoch erscheint die mehrmalige Erwähnung der Schutzverantwortung in Resolutionen des Sicherheitsrats  auf eine Etablierung der RtoP als allgemeines Rechtsprinzip oder Gewohnheitsrecht hinzuweisen. Die Entstehung von Gewohnheitsrecht kann völkerrechtlich nur dann entstehen, wenn Staaten über einen längeren Zeitraum eine bestimmte Handlung mit Rechtsüberzeugung vornehmen und diese als verbindlich sehen. Gerade weil wir inmitten des Etablierungsprozesses der Schutzverantwortung als völkerrechtlich bindendes Prinzip stehen, erscheint das Beharren auf diese Norm umso wichtiger.

Was die Durchsetzung der Schutzverantwortung nicht nur in der deutschen Außenpolitik sondern vor allem auch in der Zivilgesellschaft bremst, ist die fehlende Verbindung der deutschen Geschichte und den daraus verbundenen Pflichten mit der Schutzverantwortung. Spätestens seit Joschka Fischers Zeit als Außenminister nimmt die Maxime „Nie wieder Auschwitz“ eine prägende Rolle in der deutschen Außenpolitik ein. „Nie wieder Auschwitz“ stellt die besondere Verantwortung Deutschlands dar, die nicht nur im Auswärtigen Amt sondern auch in der Zivilgesellschaft Anerkennung fand. Während vor dem NATO-Einsatz im Kosovo Demonstrationen sowohl gegen eine militärische Intervention als auch für ein Handeln Deutschlands zur Wahrnehmung seiner internationalen Verantwortung im Kosovo stattfanden und so ein weitreichender Diskurs stattfand, fehlt ein solcher Diskurs jedoch in anderen Fällen, in denen Deutschland seiner Schutzverantwortung nachkommen müsste. Die Vorgänge im Kongo oder Mazedonien wurden, wenn überhaupt, alleine in akademischen Kreisen untersucht, das Handeln Deutschlands in diesen Konfliktherden wurde jedoch nicht auf breiter Ebene gesellschaftspolitisch analysiert. Eine gesellschaftliche Diskussion über eine besondere Verantwortung Deutschlands in der Außenpolitik findet zwar bei Fragen von Rüstungsexporten nach Israel oder Bahrein statt, die „Schutzverantwortung“ fristet in den Diskussionen dagegen immer noch ein Schattendasein.

Dabei stellt die Anerkennung der Schutzverantwortung 2005 die Konstituierung des „Nie wieder Auschwitz“ auf internationaler Ebene dar. In gleicher Weise, wie Ende der 90er Jahre ein Ende der serbischen Massenverbrechen unter Verweis auf „Nie wieder Auschwitz“ gefordert wurde, müsste heute folglich die Beendigung von Massenverbrechen unter Hinweis auf die Schutzverantwortung verlangt werden. Dennoch ist die Schutzverantwortung noch nicht in den Köpfen der Bürger angelangt. Die Enthaltung Deutschlands bei der Libyen-Resolution im letzten Jahr hatte zwar zumindest in der Tagespresse und in akademischen Kreisen für Aufruhr gesorgt, eine Auseinandersetzung mit dieser Frage auf Wählerebene fehlte dagegen. Während in den Vereinigten Staaten eine lautstarke NGO-Gemeinschaft wächst, die sich für dieses Thema engagiert, Politiker anschreibt und durch Veranstaltungen hunderttausende von Menschen erreicht, haben es sich in Deutschland lediglich ein paar wenige Organisationen wie insbesondere die Nichtregierungsorganisation Genocide Alert e.V. zur Aufgabe gemacht, das allgemeine Bewusstsein für die Verpflichtungen, die sich aus der Schutzverantwortung ergeben, zu sensibilisieren.

Um dies zu ändern, müssten die Hauptgründe für das fehlende Bewusstsein der Schutzverantwortung in der Zivilgesellschaftgeändert werden. Zum einen betont das Auswärtige Amt zwar in seinen Stellungnahmen und auf Veranstaltungen zur RtoP die Bedeutung dieses Prinzips, dennoch wurde bisher kein Verantwortlicher im Amt allein für die Schutzverantwortung abgestellt, der bei den internationalen Treffen der nationalen RtoP-Focal Points teilnimmt wie es die Vertreter anderer Staaten wie Dänemark, Frankreich, Costa Rica oder Ghana tun. Die jüngste Ankündigung der Bundesregierung im Rahmen des informellen interaktiven Dialogs der Generalversammlung einen solchen RtoP-Focal Point einzurichten ist zwar zu begrüßen. Wie schnell dies umgesetzt wird und welche Befugnisse dieser haben wird, wird sich aber erst zeigen müssen. Vor diesem Hintergrund verwundert es weniger, dass in der Zivilgesellschaft das Bewusstsein im Hinblick auf die effektive Umsetzung der Verpflichtungen aus der Schutzverantwortung fehlt, solange auch in offiziellen Stellen die Norm nicht als zentrales Element der Außenpolitik verstanden wird.

Zum anderen erscheint es verständlich, dass ein Einsatz von Soldaten mehr Entrüstung aufwirft als der Nicht-Einsatz. Eine Demonstration für den Einsatz von deutschen Soldaten in Syrien erscheint nur schwer vorstellbar. Dennoch, nach der Aufdeckung der Massaker in Bosnien und Ruanda in den 90er Jahren wurde die Empörung über das Nicht-Handeln der westlichen Staaten in der Zivilbevölkerung lautstark vorgetragen. Auch wenn diese Empörung im Moment im Hinblick auf den syrischen Bürgerkrieg noch fehlt, so muss den Bürgerinnen und Bürgern dennoch die Verbindung der Forderung „Nie wieder Auschwitz“ mit der Umsetzung der Schutzverantwortung, notfalls auch mit militärischen Mitteln, vermittelt werden.

Eine stärkere Verankerung der Schutzverantwortung in der Zivilgesellschaft würde dazu führen, dass Deutschland seine außenpolitische Position stärker für die Durchsetzung der Anerkennung der Schutzverantwortung in anderen Staaten einsetzt. Deutschland verpasst im Moment die Möglichkeit, seine starke Rolle im internationalen Staatengefüge, die sich insbesondere aus der Meisterung der Wirtschafts- und Finanzkrise ergeben hat, dazu zu nutzen, in Fragen des Menschenrechtsschutzes eine Vorreiterrolle einzunehmen und insbesondere bei Schwellen- und Entwicklungsländern um Vertrauen für eine Implementierung der RtoP zu werben. Um hier Druck auf die Regierung aufzubauen, muss ein zivilgesellschaftlicher Diskurs über die Durchsetzung der Schutzverantwortung geführt werden.

Es wird Zeit, dass die deutsche Zivilbevölkerung aus ihrer Lethargie erwacht und das wieder entdeckte politische Bewusstsein auch gegen die Verletzung fundamentaler Menschenrechte und Rechtsprinzipien einsetzt.

von Julian Rössler