Keine Tabus

Der Bürgerkrieg in Syrien wird nur dann diplomatisch zu lösen sein, wenn ein militärisches Eingreifen nicht länger tabuisiert wird

von Robert Schütte

Der Westen sollte vor dieser unangenehmen Wahrheit nicht die Augen verschließen.

Die Syrien-Krise hat sich zu einem brutalen Bürgerkrieg ausgeweitet, der täglich Hunderte Zivilisten das Leben kostet und den gesamten Nahen Osten in einen Konflikt zu stürzen droht. Zwei miteinander verbundene Tragödien spielen sich ab: Die erste ist die Politik des Assad-Regimes, die ihre eigene Bevölkerung zusammenschießen und massakrieren lässt. Ohne die geringste Rücksicht auf menschen- und völkerrechtliche Verpflichtungen schürt Damaskus einen ethno-religiösen Flächenbrand, der inzwischen auch auf die Nachbarstaaten übergreift. Die zweite Tragödie ist die Unfähigkeit der internationalen Gemeinschaft, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Im Gegensatz zu Libyen ist der UN-Sicherheitsrat seiner Schutzverantwortung (engl. „Responsibility to Protect“) zum Schutz der syrischen Bevölkerung bisher nicht gerecht geworden.

Die Tabuisierung einer militärischen Intervention ist ein Fehler

Das Versagen der internationalen Gemeinschaft ist hauptsächlich die Schuld Russlands und Chinas, die im Sicherheitsrat wiederholt ihr Veto gegen eine schärfere Gangart gegenüber Damaskus eingelegt haben. Alle Versuche zur Verhängung von Sanktionen gegen Assads Regierung sind an Moskau und Peking gescheitert. Der Westen wird nicht müde, auf diese skandalöse Politik hinzuweisen; und doch bleibt dieser Fingerzeig wohlfeil, solange er bloß von der eigenen Planlosigkeit ablenkt. Eine Strategie zum Schutz der syrischen Zivilbevölkerung haben nämlich weder Washington noch Paris, weder London noch Berlin zu bieten. Eine diplomatische Lösung des Konflikts müsse gefunden werden, so die Losung. Gleichzeitig beschwören die Außenpolitiker dies- und jenseits des Atlantiks, dass ein militärisches Eingreifen vollkommen undenkbar sei. Dies war und ist ein Fehler.

Die Tabuisierung einer militärischen Intervention hat die diplomatischen Bemühungen zur Lösung der Krise untergraben, indem Assad signalisiert wurde, dass seine Verbrechen an der eigenen Bevölkerung keine Konsequenzen haben werden. Der Westen hat sich auf diese Weise eines wichtigen Druckmittels beraubt. Damaskus wurde es so unnötig leicht gemacht, die Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen zu ignorieren. Ohne ein glaubhaftes Eskalationsszenario waren die Friedensinitiativen der internationalen Gemeinschaft ein hoffnungsloses Unterfangen. Der Bürgerkrieg in Syrien ist inzwischen weiter denn je von einer Lösung entfernt und hat sich sogar massiv radikalisiert. Die bisherige Politik des Westens ist gescheitert. Es bedarf eines neuen Ansatzes.

Alle Optionen müssen auf den Tisch

Das Ziel eines erneuten Anlaufs zur Lösung des Syrien-Konflikts muss eine diplomatische Lösung sein, die das Morden möglichst schnell beendet und in eine Regierung der nationalen Einheit ohne Assad mündet. Die Fehler die Vergangenheit sollten hierbei tunlichst vermieden und die Rolle regionaler Akteure anerkannt werden. Dementsprechend wird man nicht umhin können, den bereits aufseiten von Damaskus involvierten Iran mit im Boot zu berücksichtigen.

Ein Zerfall Syriens in ethno-religiöse Parzellen birgt das Risiko großangelegter ethnischer Säuberungen und weiterer Massaker. Zudem könnte eine neue Sezessionsdynamik in den überwiegend kurdisch bewohnten Gebieten auslösen und einen Krieg mit der Türkei vom Zaun brechen. Allen Volksgruppen muss deswegen garantiert werden, dass sie in einem neuen Syrien ihren Platz haben werden. Insbesondere der bislang herrschenden alawitischen Minderheit sollte klargemacht werden, dass es für sie auch in einem Syrien ohne Assad eine Zukunft gibt. In dieser Frage ist vor allem die syrische Opposition gefragt, eine glaubwürdige Vertretung und Einbeziehung der Alawiten zu schaffen. Eine von den Vereinten Nationen mit Expertise und Blauhelmen unterstützte Regierung nationaler Einheit bietet die beste Grundlage, alle Parteien in einen friedlichen politischen Prozess zu integrieren.

Die am wenigsten schlechte Alternative

Damit eine neue diplomatische Initiative Erfolg haben kann, sollte von vornherein auch ein militärisches Eskalationsszenario aufgebaut werden. Syrien, Russland, China und Iran müssen verstehen, dass eine friedliche Lösung die beste und letzte Chance ist, den Syrien-Konflikt unter Wahrung der eigenen Interessen zu beenden. Das Regime und seine Unterstützer müssen überzeugt werden, dass ein Scheitern der Diplomatie ernste Konsequenzen haben wird. Nur dann werden sie den notwendigen Willen für einen Kompromiss finden. Ein Deal könnte sogar freies Geleit für Assad miteinschließen, nicht jedoch eine international garantierte Amnestie. Wenn eine friedliche Lösung möglich ist, dann wäre dies trotz aller Schwachstellen die beste Option für Syrien.

Sollte es letztlich keine Chance für eine friedliche Lösung geben, sollte über ein schnelles und entschiedenes Eingreifen nachgedacht werden. Der Westen sollte nicht den gleichen Fehler wie in Bosnien begehen, erst jahrelang zu zaudern, um Tausende tote Zivilisten später doch zu intervenieren. Klar ist: Eine humanitäre Intervention wäre keine gute Option; von allen verfügbaren Alternativen wäre sie jedoch auch die am wenigsten schlechte Lösung.

Wenn alle diplomatischen Bemühungen fehlschlagen, wäre ein Eingreifen das kleinere Übel als eine jahrelange Fortsetzung der Massaker. Militärische Optionen weiterhin zu tabuisieren, ist deswegen nicht nur unklug, sondern auch unverantwortlich.

 

Dieser Artikel von Robert Schütte erschien online am 17.11.2012 im The European.
Robert Schütte auf Twitter folgen unter @robert_schuette

Syrien: Ein militärisches Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung nicht ausschließen

Die Sy­ri­en-Kri­se hat sich zu ei­nem bru­ta­len Bür­ger­krieg aus­ge­wei­tet, der täg­lich Hun­der­te Zi­vi­lis­ten das Le­ben kos­tet und den ge­sam­ten Na­hen Os­ten in ei­nen Kon­flikt zu stür­zen droht. Zwei mit­ein­an­der ver­bun­de­ne Tra­gö­di­en spie­len sich ab: Die ers­te ist die Po­li­tik des As­sad-Re­gimes, die ih­re ei­ge­ne Be­völ­ke­rung zu­sam­men­schie­ßen und mas­sa­krie­ren lässt. Oh­ne die ge­rings­te Rück­sicht auf men­schen- und völ­ker­recht­li­che Ver­pflich­tun­gen schürt Da­mas­kus ei­nen eth­no-re­li­giö­sen Flä­chen­brand, der in­zwi­schen auch auf die Nach­bar­staa­ten über­greift. Die zwei­te Tra­gö­die ist die Un­fä­hig­keit der in­ter­na­tio­na­len Ge­mein­schaft, die­sem Trei­ben Ein­halt zu ge­bie­ten. Im Ge­gen­satz zu Li­by­en ist der UN-Si­cher­heits­rat sei­ner Schutz­ver­ant­wor­tung (engl. „Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect“) zum Schutz der sy­ri­schen Be­völ­ke­rung bis­her nicht ge­recht ge­wor­den.

Die Ta­bui­sie­rung ei­ner mi­li­tä­ri­schen In­ter­ven­ti­on ist ein Feh­ler

Das Ver­sa­gen der in­ter­na­tio­na­len Ge­mein­schaft ist haupt­säch­lich die Schuld Russ­lands und Chi­nas, die im Si­cher­heits­rat wie­der­holt ihr Ve­to ge­gen ei­ne schär­fe­re Gang­art ge­gen­über Da­mas­kus ein­ge­legt ha­ben. Al­le Ver­su­che zur Ver­hän­gung von Sank­tio­nen ge­gen As­sads Re­gie­rung sind an Mos­kau und Pe­king ge­schei­tert. Der Wes­ten wird nicht mü­de, auf die­se skan­da­lö­se Po­li­tik hin­zu­wei­sen; und doch bleibt die­ser Fin­ger­zeig wohl­feil, so­lan­ge er bloß von der ei­ge­nen Plan­lo­sig­keit ab­lenkt. Ei­ne Stra­te­gie zum Schutz der sy­ri­schen Zi­vil­be­völ­ke­rung ha­ben näm­lich we­der Wa­shing­ton noch Pa­ris, we­der Lon­don noch Ber­lin zu bie­ten. Ei­ne di­plo­ma­ti­sche Lö­sung des Kon­flikts müs­se ge­fun­den wer­den, so die Lo­sung. Gleich­zei­tig be­schwö­ren die Au­ßen­po­li­ti­ker dies- und jen­seits des At­lan­tiks, dass ein mi­li­tä­ri­sches Ein­grei­fen voll­kom­men un­denk­bar sei. Dies war und ist ein Feh­ler.

Die Ta­bui­sie­rung ei­ner mi­li­tä­ri­schen In­ter­ven­ti­on hat die di­plo­ma­ti­schen Be­mü­hun­gen zur Lö­sung der Kri­se un­ter­gra­ben, in­dem As­sad si­gna­li­siert wur­de, dass sei­ne Ver­bre­chen an der ei­ge­nen Be­völ­ke­rung kei­ne Kon­se­quen­zen ha­ben wer­den. Der Wes­ten hat sich auf die­se Wei­se ei­nes wich­ti­gen Druck­mit­tels be­raubt. Da­mas­kus wur­de es so un­nö­tig leicht ge­macht, die Ver­mitt­lungs­be­mü­hun­gen der Ver­ein­ten Na­tio­nen zu igno­rie­ren. Oh­ne ein glaub­haf­tes Es­ka­la­ti­ons­sze­na­rio wa­ren die Frie­dens­in­itia­ti­ven der in­ter­na­tio­na­len Ge­mein­schaft ein hoff­nungs­lo­ses Un­ter­fan­gen. Der Bür­ger­krieg in Sy­ri­en ist in­zwi­schen wei­ter denn je von ei­ner Lö­sung ent­fernt und hat sich so­gar mas­siv ra­di­ka­li­siert. Die bis­he­ri­ge Po­li­tik des Wes­tens ist ge­schei­tert. Es be­darf ei­nes neu­en An­sat­zes.

Al­le Op­tio­nen müs­sen auf den Tisch

Das Ziel ei­nes er­neu­ten An­laufs zur Lö­sung des Sy­ri­en-Kon­flikts muss ei­ne di­plo­ma­ti­sche Lö­sung sein, die das Mor­den mög­lichst schnell be­en­det und in ei­ne Re­gie­rung der na­tio­na­len Ein­heit oh­ne As­sad mün­det. Die Feh­ler die Ver­gan­gen­heit soll­ten hier­bei tun­lichst ver­mie­den und die Rol­le re­gio­na­ler Ak­teu­re an­er­kannt wer­den. Dem­entspre­chend wird man nicht um­hin kön­nen, den be­reits auf­sei­ten von Da­mas­kus in­vol­vier­ten Iran mit im Boot zu be­rück­sich­ti­gen.

Ein Zer­fall Sy­ri­ens in eth­no-re­li­giö­se Par­zel­len birgt das Ri­si­ko gro­ßan­ge­leg­ter eth­ni­scher Säu­be­run­gen und wei­te­rer Mas­sa­ker. Zu­dem könn­te ei­ne neue Se­zes­si­ons­dy­na­mik in den über­wie­gend kur­disch be­wohn­ten Ge­bie­ten aus­lö­sen und ei­nen Krieg mit der Tür­kei vom Zaun bre­chen. Al­len Volks­grup­pen muss des­we­gen ga­ran­tiert wer­den, dass sie in ei­nem neu­en Sy­ri­en ih­ren Platz ha­ben wer­den. Ins­be­son­de­re der bis­lang herr­schen­den ala­wi­ti­schen Min­der­heit soll­te klar­ge­macht wer­den, dass es für sie auch in ei­nem Sy­ri­en oh­ne As­sad ei­ne Zu­kunft gibt. In die­ser Fra­ge ist vor al­lem die sy­ri­sche Op­po­si­ti­on ge­fragt, ei­ne glaub­wür­di­ge Ver­tre­tung und Ein­be­zie­hung der Ala­wi­ten zu schaf­fen. Ei­ne von den Ver­ein­ten Na­tio­nen mit Ex­per­ti­se und Blau­hel­men un­ter­stütz­te Re­gie­rung na­tio­na­ler Ein­heit bie­tet die bes­te Grund­la­ge, al­le Par­tei­en in ei­nen fried­li­chen po­li­ti­schen Pro­zess zu in­te­grie­ren.

Die am we­nigs­ten schlech­te Al­ter­na­ti­ve

Da­mit ei­ne neue di­plo­ma­ti­sche In­itia­ti­ve Er­folg ha­ben kann, soll­te von vorn­her­ein auch ein mi­li­tä­ri­sches Es­ka­la­ti­ons­sze­na­rio auf­ge­baut wer­den. Sy­ri­en, Russ­land, Chi­na und Iran müs­sen ver­ste­hen, dass ei­ne fried­li­che Lö­sung die bes­te und letz­te Chan­ce ist, den Sy­ri­en-Kon­flikt un­ter Wah­rung der ei­ge­nen In­ter­es­sen zu be­en­den. Das Re­gime und sei­ne Un­ter­stüt­zer müs­sen über­zeugt wer­den, dass ein Schei­tern der Di­plo­ma­tie erns­te Kon­se­quen­zen ha­ben wird. Nur dann wer­den sie den not­wen­di­gen Wil­len für ei­nen Kom­pro­miss fin­den. Ein Deal könn­te so­gar frei­es Ge­leit für As­sad mit­ein­schlie­ßen, nicht je­doch ei­ne in­ter­na­tio­nal ga­ran­tier­te Am­nes­tie. Wenn ei­ne fried­li­che Lö­sung mög­lich ist, dann wä­re dies trotz al­ler Schwach­stel­len die bes­te Op­ti­on für Sy­ri­en.

Soll­te es letzt­lich kei­ne Chan­ce für ei­ne fried­li­che Lö­sung ge­ben, soll­te über ein schnel­les und ent­schie­de­nes Ein­grei­fen nach­ge­dacht wer­den. Der Wes­ten soll­te nicht den glei­chen Feh­ler wie in Bos­ni­en be­ge­hen, erst jah­re­lang zu zau­dern, um Tau­sen­de to­te Zi­vi­lis­ten spä­ter doch zu in­ter­ve­nie­ren. Klar ist: Ei­ne hu­ma­ni­tä­re In­ter­ven­ti­on wä­re kei­ne gu­te Op­ti­on; von al­len ver­füg­ba­ren Al­ter­na­ti­ven wä­re sie je­doch auch die am we­nigs­ten schlech­te Lö­sung.

Wenn al­le di­plo­ma­ti­schen Be­mü­hun­gen fehl­schla­gen, wä­re ein Ein­grei­fen das klei­ne­re Übel als ei­ne jah­re­lan­ge Fort­set­zung der Mas­sa­ker. Mi­li­tä­ri­sche Op­tio­nen wei­ter­hin zu ta­bui­sie­ren, ist des­we­gen nicht nur un­klug, son­dern auch un­ver­ant­wort­lich.

 

Die­ser Ar­ti­kel von Ro­bert Schüt­te er­schien on­line am 17.11.2012 im The Eu­ropean.
Robert Schütte auf Twitter folgen unter @robert_schuette

Im Osten nichts Neues? M23-Rebellen erobern die kongolesische Grenzstadt Goma

Eine neue humanitäre Katastrophe und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung muss jetzt verhindert werden!

(von Christoph Vogel, Mercator Fellow)

Die Sicherheitslage in den Ostprovinzen der Demokratischen Republik Kongo verschlechtert sich weiter. In Nord- und Südkivu, wo insgesamt zwischen 20 und 30 verschiedene Milizgruppen ihr Unwesen treiben verlagern sich die Kräfteverhältnisse zugunsten der Bewegung des 23. März (M23), einer nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe, die sich aus Deserteuren der Regierungsarmee FARDC zusammensetzt. Jene waren seit April in verschiedenen Schüben aus der Armee geflohen und konnten in verschiedenen Gebieten nördlich von Goma schnelle Gebietsgewinne erzielen (Interview Christoph Vogel vom 19.7.2012 für Genocide Alert). Nach einer längeren Feuerpause zwischen M23 und FARDC, unter anderem aufgrund diverser diplomatischer Bemühungen regionaler und internationaler Vermittlungsakteure, wie UN, AU, und ICGLR, brachen um den 15. November neuerliche Gefechte aus.

Der Fall Gomas

Gegen die marode kongolesische Armee, selbst Verursacherin eines großen Teils der Kriegsverbrechen in der Region, konnten die besser trainierten und ausgerüsteten Kombattanten des M23 rapide Zugewinne verbuchen. Die Kampfhandlungen kulminierten am 20. November im direkten Angriff auf die Provinzhauptstadt Goma, die innerhalb weniger Stunden in die Hände der Aufständischen fiel. Weder FARDC noch die UN-Truppen der MONUSCO leisteten nennenswerten Widerstand – was eine unmittelbare humanitäre Tragödie vorerst verhinderte, da es nicht zum Häuserkampf auf Goma kam. Zahlreiche mediale und zivilgesellschaftliche Quellen aus der Stadt berichten dennoch von Plünderungen (durch fliehende FARDC-Soldaten) sowie willkürliche Exekutionen (durch M23-Soldaten). Im Anschluss an die Machtübernahme in Goma kündigte M23 an, alle verbliebenen Staatsangestellten (Polizei, Militär, Verwaltung) schnellstmöglich in seine eigene Verwaltungsstruktur einzugliedern und erneuerte die Forderung nach Verhandlungen mit der kongolesischen Regierung unter Präsident Kabila, dessen Legitimität nach den verkorksten Wahlen vor einem Jahr stark beschädigt ist. Bislang verweigert sich die Regierung Kabila jeglichen direkten Verhandlungen mit M23, unter Bezugnahme auf Indizien, die eine substantielle Unterstützung der Meuterer durch Ruanda und neuerdings auch Uganda unterstellen.

Die Kivuprovinzen bleiben Brandherd

Sources: Protection Cluster South Kivu; MONUSCO; Oxfam GB.Nach der Eroberung Gomas bleibt die Lage in Bezug auf Sicherheit und Versorgung in beiden Kivuprovinzen prekär. Sollte sich die kongolesische Regierung weiterhin sperren, Verhandlungen mit M23 einzugehen, so drohen diese, auch die Provinzhauptstadt des Südkivu, Bukavu, einzunehmen. Ein gesteigertes militärisches Potential (von anfangs ca. 400 auf nunmehr etwa 2000 straff organisierte und gut ausgerüstete Soldaten) lassen diese Ankündigung realistisch erscheinen. Ginge die Regierung auf das Verhandlungsangebot ein, wäre eine friedvolle Lösung möglich, doch diverse Hindernisse lassen diese Option unwahrscheinlich werden: Einerseits ist es nach der Eskalation der vergangenen Monate kaum mehr denkbar, dass sanktionierte Individuen wie Sultani Makenga, Baudouin Ngaruye oder Innocent Kaina (die militärischen Anführer von M23) in die Regierungsarmee zurückintegriert oder amnestiert werden. Andererseits würde ein Kuhhandel zwischen Regierung und M23, die beide in Großteilen der Kivuprovinzen als illegitime Kräfte betrachtet werden, eine Gewaltspirale auslösen, da Gruppierungen wie Nyatura, FDLR, APCLS, die verschiedenen Raia Mutomboki und diverse andere Mayi Mayi Milizen jenes kaum akzeptieren würden. Eine Graphik zeigt eine ungefähre Verteilung der wichtigsten bewaffneten Gruppen der Region und illustriert die zuvor geschilderte Gefahr.

Die Rolle regionaler und internationaler Akteure

Seit dem Zwischenbericht der UN-Expertengruppe zur Demokratischen Republik Kongo sieht sich das Nachbarland Ruanda wachsenden Vermutungen ausgesetzt, M23 materiell und personell zu unterstützen. Der aktuell dem UN-Sicherheitsrat vorliegende Endbericht (eine Kopie liegt dem Autor vor) untermauert diese Vorwürfe und betont zudem die Rolle Ugandas in diesem Konflikt. Beide Nachbarn des Kongo schauen auf eine bewegte Geschichte verschiedener direkter Interventionen sowie impliziter Unterstützung kongolesischer Rebellen in den vergangenen 20 Jahren zurück, leugnen allerdings jegliche Beteiligung an M23. Die bislang vorgetragenen Indizien lassen nur schwerlich Beweise führen, ein gewisser Einfluss Ugandas, vor allem aber Ruandas scheint jedoch außer Frage. Beide Staaten sind, wie der Kongo, Mitglieder der Internationalen Konferenz der Region der Großen Seen (ICGLR), die als vermittelndes Organ von UN und AU interveniert. Bis zum heutigen Tage, an dem ein weiteres Mal Staats- und Regierungschefs der ICGLR in Kampala tagen, hat die Regionalorganisation außer einem erweiterten gemeinsamen Verifikationsmechanismus zur Granzüberwachung (EJVM) wenig erreicht. Die Entsendung einer multinationalen, neutralen Friedenstruppe, die zusätzlich zur MONUSCO die Region stabilisieren und die Zivilbevölkerung schützen soll, liegt in weiter Ferne, da die Modalitäten in Bezug auf finanzielle und personelle Aspekte unklar bleiben. Darüber hinaus sehen Beobachter die Erfolgschancen einer solchen Intervention skeptisch, da dies zunächst eine weitere Militarisierung der kriegsgeplagten Kivuprovinzen in der Person von Soldaten, deren Verhalten nicht abzusehen ist, bedeutete. Derzeit tagt ebenfalls der UN-Sicherheitsrat zum Thema und es gibt Überlegungen, das Mandat der MONUSCO der seit dem 20. November veränderte Lage anzupassen. Ein Quantensprung ist aus New York jedoch angesichts multipler Interessen, der Präsenz Ruandas im Sicherheitsrat (bis 1. Januar 2013 zwar noch ohne Stimmrecht im Rahmen der Einführung der fünf neuen nichtständigen Mitglieder) sowie der nicht abzusehenden Bereitschaft der truppenstellenden Staaten kaum zu erwarten.

Was nun zu tun ist

Trotz dieser alles andere als vielversprechenden Gemengelage, müssen die nationalen, regionalen und internationalen Akteure weiter zu verstärktem konstruktiven Engagement aufgefordert werden. Die Lösung der humanitären Krise im Kongo hängt nach wie vor von der Beendigung der bewaffneten Konflikte und der damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen ab. Hierzu sind folgende Maßnahmen unerlässlich:

1. Die Demokratische Republik Kongo

– muss ihre staatliche Schutzverantwortung gegenüber all ihrer Zivilbevölkerung wahrnehmen und jegliche Menschenrechtsverletzungen ihrer Sicherheitskräfte umgehend unterbinden.

– muss alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– soll sämtliche politischen und diplomatischen Bemühungen ausschöpfen, um mit M23, ihren Nachbarstaaten sowie allen bewaffneten Gruppen auf ihrem Territorium zielführende Verhandlungen einzugehen.

2. Die Bewegung des 23. März (M23)

– muss alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– soll mit sofortiger Wirkung ihre militärischen Aktivitäten einstellen und eine friedliche Beilegung des Konflikts mit der Demokratischen Republik Kongo anstreben

– soll jegliche Aktivität, die politische und territoriale Souveränität der Demokratischen Republik Kongo verletzt, einstellen.

3. Die anderen nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen

– müssen alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– sollen mit sofortiger Wirkung den Dialog mit der Demokratischen Republik Kongo zum Zwecke einer friedlichen Beilegung des Konflikts suchen

– sollen die Allianzbildung mit anderen Gruppen, inklusive M23, sowie kriminellen Elementen der FARDC einstellen, ebenso wie alle anderen Kampfhandlungen.

4. Die Republiken von Ruanda und Uganda

– müssen alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– sollen mir sofortiger Wirkung jegliche Unterstützung von M23 sowie anderer nichtstaatlicher bewaffneter Akteure einstellen und dies glaubhaft machen.

– sollen sämtliche politischen und diplomatischen Bemühungen ausschöpfen, um den Dialog der Demokratischen Republik Kongo mit M23 und anderen bewaffneten Gruppen auf kongolesischem Territorium zu unterstützen.

5. Die ICGLR und die AU

– müssen alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– soll im Rahmen der bestehenden Verhandlungsrunden zwischen ihren Mitgliedsstaaten, insbesondere der Demokratischen Republik Kongo, Ruanda und Uganda einen ehrlichen, offenen und zielführenden Dialog fördern.

– soll vor allen anderen Lösungsmöglichkeiten für eine friedvolle Beilegung des Konflikts in Einklang mit völker- und menschenrechtlicher Gesetzgebung eintreten.

6. Die Vereinten Nationen, insbesondere deren Sicherheitsrat

– müssen alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

– soll im Rahmen der bestehenden Friedensmission MONUSCO alle non-eskalativen Maßnahmen ausschöpfen, um die bereits jetzt horrenden humanitären Konsequenzen des Konflikts einzudämmen.

– soll vor allen anderen Lösungsmöglichkeiten für eine friedvolle Beilegung des Konflikts in Einklang mit völker- und menschenrechtlicher Gesetzgebung eintreten.

7. Die bilateralen und internationalen Partner, hier insbesondere Deutschland,

– müssen alle Maßnahmen unternehmen, um humanitären Organisationen den Zugang zu den vom Konflikt betroffenen Zivilpersonen zu vereinfachen.

–  sollen in ihrer Rolle als Mitglieder der Vereinten Nationen und deren Sicherheitsrat auf ein unmittelbares Ende aller Kampfhandlungen in der Demokratischen Republik Kongo drängen.

–  sollen ihren Einfluss im Rahmen internationaler Zusammenarbeit dazu nutzen, alle Konfliktparteien mit politischen Mitteln dazu aufzufordern, ihre Aktivitäten einzustellen.

Christoph Vogel , Mercator Fellow 

(Dieser Artikel spiegelt die persönliche Ansicht des Autors wider.)

Myanmar muss seiner Schutzverantwortung gegenüber den Rohingya nachkommen

Angehörige der muslimischen Minderheit müssen vor Mord, Vertreibung und Hunger geschützt werden

Angesichts des weltweiten Aktionstages am 8. November zur sich in letzter Zeit zuspitzenden Lage der muslimischen Minderheit der Rohingya in Myanmar erklärt Robert Schütte, Vorsitzender von Genocide Alert e.V.:

„Wir sind schockiert über die jüngsten Berichte über die erneute Vertreibung der Minderheit der Rohingya im Norden Myanmars. Die Regierung von Myanmar und insbesondere die Sicherheitskräfte in Rakhine-Staat müssen ihrer Schutzverantwortung gegenüber den Rohingya nachkommen. Die Menschen müssen vor Übergriffen und Vertreibungen geschützt werden, die intern Vertriebenen müssen menschenwürdige Unterkünfte bekommen und Zugang zu Nahrung und medizinischer Versorgung erhalten. Genocide Alert ruft die Bunderegierung und die Europäische Union dazu auf Druck auf die Regierung Myanmars auszuüben, um die von Unterdrückung, Diskriminierung und ethnischen Säuerungen betroffenen Rohingya sowie andere ethnische Minderheiten in Myanmar zu schützen und ihnen ein Menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.“

Angehörige der Rohingya waren in diesem Jahr bereits im Juni von ethnischen Unruhen in Myanmar betroffen: Damals kam es zu heftigen Zusammenstößen zwischen buddhistischen Rakhaing und muslimischen Rohingya. Viele Rohingya flüchteten vor der Gewalt. Das benachbarte Bangladesch allerdings schloss die Grenzen, während Thein Sein, der Präsident von Myanmar, den rund 800.000 im Land lebenden Rohingya mit Ausweisung drohte: Sie hätten die Wahl sich in Lager des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR zu begeben, welches zum damaligen Zeitpunkt allerdings keine Lager in Myanmar betrieb, oder das Land zu verlassen.

Die Rohingya leiden schon lange unter Diskriminierung durch die buddhistische Mehrheitsbevölkerung in Myanmar. Sie werden von der Verfassung nicht als eine der einheimischen Bevölkerungsgruppen angesehen und haben keinen Anspruch auf myanmarische Staatsbürgerschaft.  Sie werden aus ethnischen und religiösen Gründen diskriminiert, ihr Status ist in Myanmar und ebenso in Bangladesch ungeklärt.

Hierzu erklärt Gregor Hofmann, Referent für die Responsibility to Protect bei Genocide Alert e.V.:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass das Leid dieser Menschen weltweit kaum Beachtung findet. Die Sicherheitskräfte zeigen wenig Engagement den Übergriffen entgegenzuwirken. Die internationale Gemeinschaft muss reagieren und Myanmar an seine Schutzverantwortung gegenüber allen innerhalb seiner Grenzen lebenden Menschen erinnern. Weitere Zugeständnisse an die Regierung von Myanmar sowie eine Fortsetzung der, im vergangenen Jahr mit der Öffnung Myanmars begonnenen, Normalisierung der Beziehungen zum dortigen Regime müssen eindeutig von einer Verbesserung der Situation der dort lebenden Minderheiten abhängig gemacht werden.“

„Sollten die Rohingya weiterhin Ziel von Übergriffen sein, muss sich schließlich auch der UN Sicherheitsrat mit der Situation dort beschäftigen. Es muss etwas geschehen, die von Hunger, Tod und Vertreibung  bedrohten Menschen dürfen nicht im Stich gelassen werden“, ergänzt Robert Schütte abschließend.

Ein “westafrikanisches Afghanistan”? Zur Staatskrise in Mali und der bevorstehenden Intervention

von Steffen Stürznickel* und Max Lesch**
(Dieser Artikel ist eine aktualisierte Version des Blogposts, der ursprünglich am 10.10.2012 im Bretterblog erschienen ist.)

Mali wurde nach dem Kontrollverlust der Regierung in Bamako über den Norden des Landes seit Januar und dem Coup d’État im März diesen Jahres als das „westafrikanische Afghanistan“ oder das „neue Somalia“ bezeichnet. Am 12. Oktober hat der UN-Sicherheitsrat die Planung einer Eingreiftruppe gefordert, die nun von Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) beschlossen wurde. Wie ist es dazu gekommen? Wer sind die Konfliktparteien und wer sind neben der ECOWAS die zentralen Akteure in Bezug auf die bevorstehende Intervention? Welche Herausforderungen und Gefahren bestehen? Weiterlesen

Das RtoP-Bewusstsein in Deutschlands Zivilbevölkerung

von Julian Rössler

Die Finanz-, Euro- und Wirtschaftskrise hat im letzten Jahr Teile der politisch interessierten Bevölkerung aus ihrer Wohlstandslethargie gerissen und zur Blockupy-Bewegung formiert. In noch weit stärkerem Maße sind die Proteste der Indignados in Madrid und der Bevölkerung in Griechenland ausgefallen. Daneben wurde nicht zuletzt von der Zeitschrift Times 2011 als Jahr der Revolution proklamiert, womit in erster Linie auf den arabischen Frühling Bezug genommen wurde. Doch auch in mikropolitischen Fragestellungen scheint das politische Bewusstsein der Bevölkerung gewachsen – gerade in Deutschland. Über Monate kamen tausende Menschen zu Montagsdemonstrationen gegen das Stuttgart 21 Projekt. Im Februar 2012 demonstrierten mehr als 50.000 Menschen in Deutschland gegen das Anti-Piraterie Abkommen „Acta“. Zum Jahrestag der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima gingen zehntausende Deutsche in vielen Städten auf die Straße.

So positiv diese politische Partizipation junger Menschen jenseits von Partei und Wahlen ist, so zeigt der Fall Syrien dennoch, wie beschränkt das politische Bewusstsein ist. Während nach einhelliger Meinung davon ausgegangen wird, dass das syrische Regime, und anscheinend auch Teile der Opposition, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen und damit die schwersten Massenverbrechen vorliegen, so ruft dies doch keine erkennbare Entrüstung oder allgemeine Empörung in der deutschen Zivilgesellschaft hervor. Zwar wurden auch im Frühjahr Demonstrationen in Berlin gegen die Vorgehensweise des syrischen Regimes abgehalten, von einem Protest, der ein klareres Verhalten sowohl der deutschen Bundesregierung als auch der internationalen Staatengemeinschaft fordert, ist jedoch nichts zu sehen. Die Globalisierung hat zwar eine engere Verflechtung der Welt hervorgebracht, den Einzelnen scheint das Ausland dennoch nur dann zu interessieren, wenn es einen Bezug auf sein geregeltes „Wohlstandsleben“ in Deutschland gibt. Reine Menschlichkeitsbelange scheinen für eine Betroffenheit, die nach außen manifestiert wird, nicht auszureichen. Dabei betreffen uns die Massenverbrechen in Syrien oder anderswo stärker als gemeinhin angenommen. Durch die Anerkennung der Schutzverantwortung, der Responsibility to Protect, durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2005 hat auch der deutsche Staat die Pflicht übernommen, Massenverbrechen, wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen, zu verhindern – und dies nicht allein in deutschem Hoheitsbereich, sondern überall auf der Welt. Die dreiteilige Schutzverantwortung beinhaltet zwar zunächst die Pflicht in den eigenen nationalen Grenzen diese Massenverbrechen zu verhindern. Daneben besteht jedoch auch die Pflicht, bei Bestehen solcher Verbrechen in anderen Staaten, Beihilfe zu leisten, um diese Verbrechen zu beenden und am Wiederaufbau mitzuwirken, um zukünftige Massenverbrechen zu verhindern. Der Schutzverantwortung, welche 2005 von der Generalversammlung verabschiedet wurde und auf die sich der Sicherheitsrat in seiner Libyen-Resolution 1973 im letzten Jahr bezog, wird zwar teilweise die völkerrechtliche Verbindlichkeit abgesprochen, da Resolutionen der Generalversammlung nicht bindend seien und allein moralische Verpflichtungen statuieren. Dennoch erscheint die mehrmalige Erwähnung der Schutzverantwortung in Resolutionen des Sicherheitsrats  auf eine Etablierung der RtoP als allgemeines Rechtsprinzip oder Gewohnheitsrecht hinzuweisen. Die Entstehung von Gewohnheitsrecht kann völkerrechtlich nur dann entstehen, wenn Staaten über einen längeren Zeitraum eine bestimmte Handlung mit Rechtsüberzeugung vornehmen und diese als verbindlich sehen. Gerade weil wir inmitten des Etablierungsprozesses der Schutzverantwortung als völkerrechtlich bindendes Prinzip stehen, erscheint das Beharren auf diese Norm umso wichtiger.

Was die Durchsetzung der Schutzverantwortung nicht nur in der deutschen Außenpolitik sondern vor allem auch in der Zivilgesellschaft bremst, ist die fehlende Verbindung der deutschen Geschichte und den daraus verbundenen Pflichten mit der Schutzverantwortung. Spätestens seit Joschka Fischers Zeit als Außenminister nimmt die Maxime „Nie wieder Auschwitz“ eine prägende Rolle in der deutschen Außenpolitik ein. „Nie wieder Auschwitz“ stellt die besondere Verantwortung Deutschlands dar, die nicht nur im Auswärtigen Amt sondern auch in der Zivilgesellschaft Anerkennung fand. Während vor dem NATO-Einsatz im Kosovo Demonstrationen sowohl gegen eine militärische Intervention als auch für ein Handeln Deutschlands zur Wahrnehmung seiner internationalen Verantwortung im Kosovo stattfanden und so ein weitreichender Diskurs stattfand, fehlt ein solcher Diskurs jedoch in anderen Fällen, in denen Deutschland seiner Schutzverantwortung nachkommen müsste. Die Vorgänge im Kongo oder Mazedonien wurden, wenn überhaupt, alleine in akademischen Kreisen untersucht, das Handeln Deutschlands in diesen Konfliktherden wurde jedoch nicht auf breiter Ebene gesellschaftspolitisch analysiert. Eine gesellschaftliche Diskussion über eine besondere Verantwortung Deutschlands in der Außenpolitik findet zwar bei Fragen von Rüstungsexporten nach Israel oder Bahrein statt, die „Schutzverantwortung“ fristet in den Diskussionen dagegen immer noch ein Schattendasein.

Dabei stellt die Anerkennung der Schutzverantwortung 2005 die Konstituierung des „Nie wieder Auschwitz“ auf internationaler Ebene dar. In gleicher Weise, wie Ende der 90er Jahre ein Ende der serbischen Massenverbrechen unter Verweis auf „Nie wieder Auschwitz“ gefordert wurde, müsste heute folglich die Beendigung von Massenverbrechen unter Hinweis auf die Schutzverantwortung verlangt werden. Dennoch ist die Schutzverantwortung noch nicht in den Köpfen der Bürger angelangt. Die Enthaltung Deutschlands bei der Libyen-Resolution im letzten Jahr hatte zwar zumindest in der Tagespresse und in akademischen Kreisen für Aufruhr gesorgt, eine Auseinandersetzung mit dieser Frage auf Wählerebene fehlte dagegen. Während in den Vereinigten Staaten eine lautstarke NGO-Gemeinschaft wächst, die sich für dieses Thema engagiert, Politiker anschreibt und durch Veranstaltungen hunderttausende von Menschen erreicht, haben es sich in Deutschland lediglich ein paar wenige Organisationen wie insbesondere die Nichtregierungsorganisation Genocide Alert e.V. zur Aufgabe gemacht, das allgemeine Bewusstsein für die Verpflichtungen, die sich aus der Schutzverantwortung ergeben, zu sensibilisieren.

Um dies zu ändern, müssten die Hauptgründe für das fehlende Bewusstsein der Schutzverantwortung in der Zivilgesellschaftgeändert werden. Zum einen betont das Auswärtige Amt zwar in seinen Stellungnahmen und auf Veranstaltungen zur RtoP die Bedeutung dieses Prinzips, dennoch wurde bisher kein Verantwortlicher im Amt allein für die Schutzverantwortung abgestellt, der bei den internationalen Treffen der nationalen RtoP-Focal Points teilnimmt wie es die Vertreter anderer Staaten wie Dänemark, Frankreich, Costa Rica oder Ghana tun. Die jüngste Ankündigung der Bundesregierung im Rahmen des informellen interaktiven Dialogs der Generalversammlung einen solchen RtoP-Focal Point einzurichten ist zwar zu begrüßen. Wie schnell dies umgesetzt wird und welche Befugnisse dieser haben wird, wird sich aber erst zeigen müssen. Vor diesem Hintergrund verwundert es weniger, dass in der Zivilgesellschaft das Bewusstsein im Hinblick auf die effektive Umsetzung der Verpflichtungen aus der Schutzverantwortung fehlt, solange auch in offiziellen Stellen die Norm nicht als zentrales Element der Außenpolitik verstanden wird.

Zum anderen erscheint es verständlich, dass ein Einsatz von Soldaten mehr Entrüstung aufwirft als der Nicht-Einsatz. Eine Demonstration für den Einsatz von deutschen Soldaten in Syrien erscheint nur schwer vorstellbar. Dennoch, nach der Aufdeckung der Massaker in Bosnien und Ruanda in den 90er Jahren wurde die Empörung über das Nicht-Handeln der westlichen Staaten in der Zivilbevölkerung lautstark vorgetragen. Auch wenn diese Empörung im Moment im Hinblick auf den syrischen Bürgerkrieg noch fehlt, so muss den Bürgerinnen und Bürgern dennoch die Verbindung der Forderung „Nie wieder Auschwitz“ mit der Umsetzung der Schutzverantwortung, notfalls auch mit militärischen Mitteln, vermittelt werden.

Eine stärkere Verankerung der Schutzverantwortung in der Zivilgesellschaft würde dazu führen, dass Deutschland seine außenpolitische Position stärker für die Durchsetzung der Anerkennung der Schutzverantwortung in anderen Staaten einsetzt. Deutschland verpasst im Moment die Möglichkeit, seine starke Rolle im internationalen Staatengefüge, die sich insbesondere aus der Meisterung der Wirtschafts- und Finanzkrise ergeben hat, dazu zu nutzen, in Fragen des Menschenrechtsschutzes eine Vorreiterrolle einzunehmen und insbesondere bei Schwellen- und Entwicklungsländern um Vertrauen für eine Implementierung der RtoP zu werben. Um hier Druck auf die Regierung aufzubauen, muss ein zivilgesellschaftlicher Diskurs über die Durchsetzung der Schutzverantwortung geführt werden.

Es wird Zeit, dass die deutsche Zivilbevölkerung aus ihrer Lethargie erwacht und das wieder entdeckte politische Bewusstsein auch gegen die Verletzung fundamentaler Menschenrechte und Rechtsprinzipien einsetzt.

von Julian Rössler

Die Verantwortung ernst nehmen – der brasilianische Vorschlag einer Responsibility while protecting und die R2P Agenda

Der brasilianische Vorschlag einer Responsibility while Protecting stößt derzeit in Europa auf Skepsis und wird eher als Hindernis für die R2P-Debatte gesehen. Dies ist jedoch eine oberflächliche Betrachtungsweise. Man muss verstehen, dass Brasilien aus einer sehr souvernitätsfreundlichen Position kommt und dass die Intervention in Libyen in Brasilien, aber auch anderswo auf Gegenwind gestoßen ist. RwP ist ein konstruktiver Beitrag zur R2P-Debatte, der von den westlichen Staaten ernst genommen werden sollte. Nur mit RwP sind Länder wie Indien oder Brasilien weiterhin als Unterstützer der R2P zu halten. Zudem zeigt die laufende Debatte, dass die genauen Umrisse von RwP keineswegs fix sind, sondern von Brasilien selbst weiter geprägt werden. In diese Diskussion lohnt es sich einzusteigen.  Weiterlesen

Protokollhof zwischen dem Neu- und Altbau des Auswärtigen Amtes in Berlin (2007), Quelle: Wikimedia

Offener Brief an Bundesaußenminister Westerwelle zur R2P

Heute forderten Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker in einem offenen Brief offenen Brief an Bundesaußenminister Westerwelle eine bessere Umsetzung der Schutzverantwortung durch Deutschland. Dazu erläuterten die Organisationen ihre Forderungen nach einer RtoP-Koordinationsstelle sowie der Erstellung eins RtoP-Bestandsberichts.

Deutschland zählt innerhalb der Vereinten Nationen nominell zu den Ländern, die das Konzept der Schutzverantwortung am stärksten unterstützen. Eine Strategie zur Umsetzung auf nationaler Ebene ist bisher jedoch noch nicht erkennbar. Ohne eine Institutionalisierung der Schutzverantwortung können Massenverbrechen jedoch nicht systematisch verhindert werden. Deshalb wenden sich Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker an Bundesaußenminister Westerwelle und bitten ihn sich für eine hochrangige Koordinierungsstelle zur Schutzverantwortung einzusetzen. Durch diese sollen die zahlreichen relevanten Informationen aus der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik zusammengeführt und analysiert werden, um daraus eine kohärente deutsche Politik zu entwickeln. Zudem soll ein regelmäßiger Bestandsbericht klarstellen, welche Informationsquellen und Instrumente der Bundesregierung zur Umsetzung der Schutzverantwortung zur Verfügung stehen, wo Mängel sind und wie sich diese beheben lassen. Dadurch soll deutlich werden, welche Handlungsoptionen für die deutsche Politik existieren.

Hier finden Sie den offenen Brief sowie die Diskussionspapiere zu der Koordinierungsstelle und zu dem Bestandsbericht, die Genocide Alert, die Gesellschaft für bedrohte Völker und Human Rights Watch gemeinsam erstellt haben.

Hier zum offenen Brief an Bundesaußenminister Westerwelle von Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker:

» Download pdf. Offenen Brief an Bundesaußenminister Westerwelle

Mehr Informationen Warum Deutschland eine RtoP-Koordinationsstelle braucht und welche Aufgaben diese erfüllen sollte, gibt es im aktuellen Policy Paper:

» Download pdf. Policy Brief RtoP Koordinator

Mehr darüber wie vorhandene RtoP Informationen und Instrumente besser genutzt werden sollten und welche Fragen ein nationaler RtoP-Bestandsbericht beantworten sollte finden Sie hier:

» Download pdf. Policy Brief RtoP Umsetzung

Deutschland und die R2P: Nie wieder Krieg oder nie wieder Auschwitz?

Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­zière hat jüngst wie­der ei­ne ver­stärk­te Si­cher­heits­po­li­ti­sche De­bat­te in Deutsch­land ge­for­dert. Im An­schluss an die jüngs­te in­for­mel­le De­bat­te der UN Ge­ne­rals­ver­samm­lung zur Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect (RtoP) am 5. Sep­tem­ber bie­tet es sich an Deutsch­lands Bei­trag zur in­ter­na­tio­na­len Schutz­ver­ant­wor­tung zu dis­ku­tie­ren. Die Ver­hin­de­rung von und Re­ak­ti­on auf Mas­sen­ver­bre­chen ist an­ge­sichts zwei­er Ma­xi­me deut­scher Au­ßen­po­li­tik – nie wie­der Krieg und nie wie­der Ausch­witz – ein not­wen­di­ges The­ma, dass sich auch in der si­cher­heits­po­li­ti­schen De­bat­te wie­der­fin­den muss, in Deutsch­land aber bis­lang we­nig the­ma­ti­siert wird. Will die Bun­des­re­pu­blik ih­rer in­ter­na­tio­na­len Ver­ant­wor­tung ge­recht wer­den, muss hier­zu­lan­de ei­ne ernst­haf­te Aus­ein­an­der­set­zung mit der Schutz­ver­ant­wor­tung statt­fin­den.

Die Schutz­ver­ant­wor­tung…

Mit der ein­stim­mi­gen An­nah­me der Ab­schluss­do­ku­ments des Welt­gip­fels im Jahr 2005 ha­ben sich al­le Mit­glied­staa­ten der Ver­ein­ten Na­tio­nen mit der „Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect“ prin­zi­pi­ell da­zu be­kannt Völ­ker­mord, Ver­bre­chen ge­gen die Mensch­lich­keit, Kriegs­ver­bre­chen und eth­ni­schen Säu­be­run­gen prä­ven­tiv ent­ge­gen­zu­tre­ten und ge­ge­be­nen­falls ein­zel­ne Staa­ten da­bei zu un­ter­stüt­zen ih­re Schutz­ver­ant­wor­tung ge­gen­über der Be­völ­ke­rung wahr­zu­neh­men. Soll­te ein Staat in der Aus­übung sei­ner Ver­ant­wor­tung gra­vie­rend ver­sa­gen, er­klär­te sich die In­ter­na­tio­na­le Ge­mein­schaft da­zu be­reit durch den Si­cher­heits­rat der Ver­ein­ten Na­tio­nen mit Hil­fe von Zwangs­maß­nah­men, die den Ein­satz mi­li­tä­ri­scher Mit­tel ein­schlie­ßen kön­nen, be­droh­ten Be­völ­ke­run­gen zur Hil­fe zu ei­len. Dies sind die drei Säu­len der RtoP: Die Schutz­ver­ant­wor­tung des Staa­tes, In­ter­na­tio­na­le Hil­fe und Ka­pa­zi­täts­auf­bau so­wie Recht­zei­ti­ge und ent­schie­de­ne Re­ak­ti­on.

Wur­de die RtoP lan­ge vor al­lem in aka­de­mi­schen Zir­keln dis­ku­tiert, so war im Jahr 2011 In Li­by­en und der El­fen­bein­küs­te erst­mals die Le­gi­ti­mie­rung des Ein­sat­zes von Ge­walt zum Schutz von Zi­vi­lis­ten auf Ba­sis der RtoP durch den Si­cher­heits­rat zu be­ob­ach­ten. Wäh­rend der Fall El­fen­bein­küs­te in der deut­schen Öf­fent­lich­keit re­la­tiv un­um­strit­ten war, folg­te der In­ter­ven­ti­on in Li­by­en ei­ne kri­ti­sche De­bat­te, ins­be­son­de­re in Deutsch­land war die deut­sche Ent­hal­tung im Si­cher­heits­rat Ge­gen­stand der Kri­tik (sie­he z.B. auch Be­rich­te bei SPON, SZ und FAZ).

… und das wi­der­sprüch­li­che deut­sche Han­deln zwi­schen Un­ter­stüt­zung und Dis­tan­zie­rung

Die Ent­hal­tung da­mals ver­wun­der­te ei­ner­seits we­gen des deut­schen Aus­sche­rens aus der Po­si­ti­on sei­ner Al­li­ier­ten und dem (zwei­fel­haf­ten) Schul­ter­schluss mit Russ­land  und Chi­na so­wie Bra­si­li­en und In­di­en, die sich eben­falls ent­hal­ten hat­ten. Auch wenn Deutsch­land sich durch sei­ne Ent­hal­tung Ver­trau­en bei Staa­ten wie Bra­si­li­en und In­di­en ver­schafft hat, die der RtoP und ins­be­son­de­re dem dar­auf be­grün­de­ten Ein­satz von Ge­walt kri­tisch ge­gen­über ste­hen, so kann man sie nicht zwin­gend aus der oft zi­tier­ten deut­schen Aus­rich­tung am Zi­vil­mach­ti­de­al er­klä­ren: Zwar strebt die ide­al­ty­pi­sche Zi­vil­macht ei­ne „Zi­vi­li­sie­rung“ der zwi­schen­staat­li­chen Be­zie­hun­gen auch durch ei­ne Ein­he­gung des Ein­sat­zes von Ge­walt an, dies be­inhal­tet al­ler­dings auch ei­ne Un­ter­stüt­zung kol­lek­ti­ver Si­cher­heits­sys­te­me so­wie ei­ne Stär­kung des Völ­ker­rechts. Bei­de hat­te Deutsch­land durch sei­ne Ent­hal­tung zu Li­by­en ver­säumt. Was al­so „von der Li­by­en-Po­li­tik Deutsch­lands in Er­in­ne­rung bleibt, sind Feh­ler und Ver­säum­nis­se ei­ner Zi­vil­macht oh­ne Zi­vil­cou­ra­ge“.

An­de­rer­seits pass­te das deut­sche Ver­hal­ten im Fall Li­by­en gar nicht zur an­sons­ten un­ter­stüt­zen­den Hal­tung Deutsch­lands zur RtoP auf der in­ter­na­tio­na­len Ebe­ne: Deutsch­land war ein star­ker Be­für­wor­ter des In­ter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hofs und wäh­rend der Ver­hand­lun­gen zum rö­mi­schen Sta­tut Mit­glied der Grup­pe der „li­ke-min­ded Sta­tes“. Auch wäh­rend der Ver­hand­lun­gen zur Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect beim Welt­gip­fel 2005 spiel­te Deutsch­land ei­ne un­ter­stüt­zen­de Rol­le und sorg­te ge­mein­sam mit an­de­ren Be­für­wor­tern da­für, dass die RtoP letzt­lich im Gip­fel­do­ku­ment ver­blieb. Auch in der Zeit da­nach setz­te sich die Bun­des­re­pu­blik als Mit­glied der in­for­mel­len Grup­pie­rung „Group of Fri­ends of the Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect“ für ei­ne Stär­kung und Im­ple­men­tie­rung der RtoP auf in­ter­na­tio­na­ler Ebe­ne ein. Da­für rühm­te sich die Re­gie­rung z.B. auch im Be­richt der Bun­des­re­gie­rung zur Zu­sam­men­ar­beit mit den Ver­ein­ten Na­tio­nen im Jahr 2010.

Zu­dem set­ze sich die Bun­des­re­gie­rung nach ei­ge­nen An­ga­ben durch Men­schen­rechts – und Ent­wick­lungs­po­li­tik, zi­vi­le Kri­sen­prä­ven­ti­on, die Stär­kung re­gio­na­ler und in­ter­na­tio­na­ler Or­ga­ni­sa­tio­nen so­wie durch die fi­nan­zi­el­le För­de­rung des Bü­ros der Son­der­be­ra­ter des Ge­ne­ral­se­kre­tärs der Ver­ein­ten Na­tio­nen für die Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect und zur Ver­hin­de­rung von Völ­ker­mord ein (Bun­des­tags­druck­sa­che 17/6712: 3-4). Auch in meh­re­ren Re­de­bei­trä­gen vor den Ver­ein­ten Na­tio­nen sprach sich die Bun­des­re­pu­blik deut­lich für ei­ne Stär­kung der RtoP und de­ren wei­te­re Im­ple­men­tie­rung, auch durch den UN-Si­cher­heits­rat, aus. In­for­mier­te Krei­se be­rich­ten auch, dass An­ge­la Mer­kel ei­nen kri­ti­schen Brief an die bra­si­lia­ni­sche Prä­si­den­tin Rouseff ge­schrie­ben ha­ben soll, nach­dem Bra­si­li­en sein „Re­s­pon­si­bi­li­ty whi­le Pro­tec­ting“-Kon­zept im Herbst 2011 in die De­bat­te ein­ge­bracht hat­te.

Zu­rück­hal­tung des Aus­wär­ti­gen Amts trotz völ­ker­recht­li­cher Ba­sis für die Schutz­ver­ant­wor­tung

Ei­ne Er­klä­rung die­ses wi­der­sprüch­li­chen Ver­hal­tens ist we­ni­ger bei den deut­schen Di­plo­ma­ten in New York zu su­chen: so war z.B. Gun­ther Pleu­ger, der deut­sche Bot­schaf­ter bei den Ver­ein­ten Na­tio­nen wäh­rend des Welt­gip­fels 2005, ein star­ker Un­ter­stüt­zer der RtoP, der auch die Po­li­tik der schwarz-gel­ben Bun­des­re­gie­rung in der Li­by­en-Kri­se stark kri­ti­siert hat­te, auch sein der­zei­ti­ger Nach­fol­ger Pe­ter Wit­tig scheint sich ernst­haft mit dem Kon­zept aus­ein­an­der ge­setzt zu ha­ben. Es ist viel­mehr im Aus­wär­ti­gen Amt in Ber­lin ei­ne ge­wis­se Nicht­be­ach­tung des Kon­zepts be­ob­acht­bar: Da es sich nicht um ei­ne völ­ker­recht­lich ver­an­ker­te Rechts­norm han­delt, ran­gier­te die RtoP wohl lan­ge un­ter­halb der durch Ju­ris­ten ge­präg­ten Auf­merk­sam­keits­schwel­le der Lei­tungs­ebe­ne. Vie­le im li­be­ral ge­führ­ten Au­ßen­mi­nis­te­ri­um schei­nen in der RtoP zu­dem nicht in ers­ter Li­nie ein Mit­tel zur Ver­hin­de­rung von Mas­sen­ver­bre­chen zu se­hen, son­dern viel­mehr die Ge­fahr der Aus­he­be­lung des völ­ker­recht­li­chen Ge­walt­ver­bots.

Doch die­se ju­ris­ti­sche Be­trach­tungs­wei­se greift zu kurz: Auf Ba­sis der Ge­no­zid Kon­ven­ti­on von 1948 sind al­le Staa­ten ver­pflich­tet Völ­ker­mord vor­zu­beu­gen und ihn als Straf­tat­be­stand zu ver­fol­gen. Nach ei­nem Ur­teil des In­ter­na­tio­na­le Ge­richts­hof im Jahr 1996 ist die Ge­no­zid Kon­ven­ti­on in­zwi­schen gar als zwin­gen­des Völ­ker­ge­wohn­heits­recht zu se­hen, was je­den Staat da­zu ver­pflich­tet, al­les in sei­nen Mög­lich­kei­ten lie­gen­de zu tun, um Völ­ker­mord zu ver­hin­dern. Auch laut dem rö­mi­schen Sta­tuts des In­ter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­ho­fes aus dem Jahr 1998 sind Völ­ker­mord, Ver­bre­chen ge­gen die Mensch­lich­keit, Kriegs­ver­bre­chen so­wie das Ver­bre­chen der Ag­gres­si­on als in­ter­na­tio­na­le Straf­tat­be­stän­de durch die Un­ter­zeich­ner­staa­ten zu ver­fol­gen. Die­ses Sta­tut ist mit dem Völ­ker­straf­ge­setz­buch auch Teil der deut­schen Recht­spre­chung ge­wor­den. Auch wenn die RtoP selbst kei­ne völ­ker­recht­li­che Norm ist, so ba­siert sie doch auf ver­trag­li­chem und Völ­ker­ge­wohn­heits­recht.

Trotz­dem scheint sich das Aus­wär­ti­ge Amt erst nach der Li­by­en­kri­se ernst­haft mit der RtoP aus­ein­an­der­ge­setzt zu ha­ben. Dies ist auch dar­an zu er­ken­nen, dass sich Deutsch­land erst mit zwei Jah­ren Ver­spä­tung der RtoP Fo­cal Point In­itia­ti­ve Dä­ne­marks, Gha­nas und des Glo­bal Cen­ters fort he Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect an­schlie­ßt. Beim kürz­lich statt­ge­fun­de­nen in­for­mel­len in­ter­ak­ti­ven Dia­log der Ge­ne­ral­ver­samm­lung zur Schutz­ver­ant­wor­tung hat­te die Bun­des­re­gie­rung an­ge­kün­digt, eben­falls ei­ne sol­che Kon­takt­stel­le für die RtoP ein­rich­ten zu wol­len. In sei­ner Re­de be­ton­te der stell­ver­tre­ten­de Bot­schaf­ter Mi­guel Ber­ger zu­dem, dass es in Deutsch­land Struk­tu­ren für ei­ne ef­fek­ti­ve Un­ter­stüt­zung an­de­rer Staa­ten zur Er­fül­lung ih­rer Schutz­ver­ant­wor­tung ge­be und ver­wies hier­bei auf ei­ne res­sort­über­grei­fen­de Ar­beits­grup­pe für zi­vi­le Kri­sen­prä­ven­ti­on und Früh­war­nung so­wie ei­nen un­ter­stüt­zen­den Bei­trat. Sein Ver­weis dar­auf, dass Deutsch­land die RtoP als ganz­heit­li­ches Kon­zept se­he und dass in Fol­ge der Li­by­en-Kri­se der drit­ten Säu­le, sprich der mi­li­tä­ri­schen und nicht-mi­li­tä­ri­schen Re­ak­ti­on auf be­reits statt­fin­den­de Mas­sen­ver­bre­chen, zu viel Auf­merk­sam­keit zu­teil­wer­de ist zwar rich­tig, an­ge­sichts der es­ka­lie­ren­den La­ge in Sy­ri­en aber nicht wirk­lich an­ge­bracht. Schlie­ß­lich kann in Fäl­len in de­nen Kriegs­ver­bre­chen und Ver­bre­chen ge­gen die Mensch­lich­keit be­reits be­gan­gen wer­den, nur ei­ne schnel­le, glaub­wür­di­ge und ent­schie­de­ne Re­ak­ti­on die Tä­ter von wei­te­ren Gräu­el­ta­ten ab­hal­ten. Ge­ra­de mit Blick auf Sy­ri­en wird hier der­zeit, we­gen der Blo­cka­de des UN-Si­cher­heits­ra­tes, al­ler­dings zu we­nig ge­tan.

Dis­kus­si­on und Ana­ly­se der Schutz­ver­ant­wor­tung in Deutsch­land not­wen­dig

An­ge­sichts der La­ge in Sy­ri­en muss da­her auch die De­bat­te über ei­ne Re­form des UN-Si­cher­heits­ra­tes wie­der be­lebt wer­den. Ge­ra­de Deutsch­land, das selbst ei­nen stän­di­gen Sitz im Si­cher­heits­rat an­strebt, soll­te in die­ser Dis­kus­si­on öf­fent­lich Stel­lung be­zie­hen. In­di­en z.B. nutz­te in den ver­gan­ge­nen Jah­ren die De­bat­ten der Ge­ne­ral­ver­samm­lung zur RtoP im­mer wie­der, um ei­ne Re­form des Si­cher­heits­ra­tes an­zu­mah­nen, auch in die­sem Jahr.

Die star­ke Zu­rück­hal­tung der Bun­des­re­pu­blik ge­gen­über In­stru­men­ten aus der drit­ten Säu­le der RtoP ist nicht ziel­füh­rend. Deutsch­land könn­te noch viel mehr tun, bis­lang fehlt hier­zu­lan­de ein Über­blick dar­über, wel­che In­stru­men­te der Bun­des­re­gie­rung an­ge­sichts von Mas­sen­ver­bre­chen zur Ver­fü­gung ste­hen: Das Aus­wär­ti­ge Amt, das Ent­wick­lungs­hil­fe­mi­nis­te­ri­um, der Bun­des­nach­rich­ten­dienst, die Bun­des­wehr und an­de­re Re­gie­rungs­in­sti­tu­tio­nen ver­fü­gen al­le über In­stru­men­te und In­for­ma­tio­nen, die in Be­zug auf die Prä­ven­ti­on und Ver­hin­de­rung von Mas­sen­ver­bre­chen hilf­reich und wich­tig sind. Doch oft schei­nen das Wis­sen, der Mut und der Wil­le zu feh­len, um die ver­füg­ba­ren Mit­tel auch ein­zu­set­zen. Wenn wir, wie von de Mai­zière an­ge­sto­ßen, ei­ne ernst­haf­te si­cher­heits­po­li­ti­sche De­bat­te in Deutsch­land füh­ren wol­len, muss auch die RtoP ernst­haft dis­ku­tiert und in der deut­schen Au­ßen­po­li­tik den ihr zu­ste­hen­den Platz ein­neh­men kön­nen.

Die­ser Bei­trag von Gre­gor Hof­mann ist am 12. Sep­tem­ber be­reits im Bret­ter­blog er­schie­nen.
[Hier zum ori­gi­nal Ar­ti­kel].

Debatte zur Schutzverantwortung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 5. September 2012: Der deutsche Beitrag

Während des vierten Dialog der UN-Generalversammlung zur Schutzverantwortung am 5. September 2012 verdeutlichte der Stellvertreter des Ständigen Vertreters Deutschlands Botschafter Miguel Berger, dass die Einzelstaaten im Bezug auf die Schutzverantwortung vor drei wesentlichen Herausforderungen stünden. Hierzu zählten die weitere Ausgestaltung des Konzept, die Operationalisierung der ersten und zweiten Säule auf nationaler Ebene, sowie die Bewältigung der öffentlichen Erwartungen gegenüber der Schutzverantwortung. Bezüglich der Ausgestaltung des Konzept erinnerte Berger daran, dass es keine Musterlösung für die Prävention von und Reaktion auf Massenverbrechen gäbe, sondern jeweils situationsbezogene Lösungen angestrebt werden müssten. Zur Operationalisierung der Schutzverantwortung auf nationaler Ebene kündigte Berger an, dass Deutschland kurz vor der Ernennung eines nationalen Focalpoints für die Schutzverantwortung stehe. Zur öffentlichen Wahrnehmung der Schutzverantwortung äußerte Berger die Sorge der Bundesrepublik, dass die dritte Säule der Schutzverantwortung, zum Nachteil der ersten beiden, zu viel Aufmerksamkeit erhalte. Deutschland betrachte die Schutzverantwortung als ein ganzheitliches Konzept, welches Prävention und Reaktion verbinde. Unten die Rede in voller Länge auf Englisch.

 

 

General Assembly: Statement by Ambassador Berger at the 4th Informal Interactive Dialogue on the Responsibility to Protect

 

Sep 5, 2012

(General Assembly: Statement by Ambassador Berger at the 4th Informal Interactive Dialogue on the Responsibility to Protect)

 

Mr. President,

 

I would like to thank you for convening this important and timely debate, and to express thanks to the Secretary-General for his intervention and his recent report. We also express our gratitude and appreciation for the work undertaken by Prof. Ed Luck in his former capacity as the SG’s Special Adviser on Responsiblity to Protect (R2P).

 

Germany aligns itself with the EU intervention and would like to underline the following additional points:

 

Since 2005, the international community has explicitly embraced the principle that the commission of mass atrocities is not an internal matter enjoying protection from outside interference. Both the General Assembly and the Security Council have repeatedly invoked the Responsibility to Protect which obliges us collectively to act in a timely and decisive manner, through diplomatic and other peaceful means, to prevent the emergence of situations conducive to the commission of such atrocities, and, where necessary to step in and end such acts. Rwanda and Srebenica continue to remind us of this joint responsibility and the ongoing events in Syria certainly fall within the scope of all its three pillars.

 

 

Mr. President,

 

As states, we are all basically facing three challenges: to further shape the concept, to operationalize pillars one and two at the national level, and to manage public expectations vis-à-vis R2P.

 

Regarding the concept, I would like to stress the preventive aspects of R2P as well as the responsibility of states and regional organisations for the implementation of R2P. As the report of the SG illustrates, a multitude of options and instruments are available to allow for tailor-made approaches to preventing or stopping the occurrence of mass atrocities. Thus, there can be no “one size fits all” approach.

 

Also, the full equality of all three pillars precludes  an “either/or approach” with regard to prevention and more coercive action, as well as a strict sequencing of actions under each pillar. Rather, we need to ask ourselves in each case how best to achieve the objective of protecting those who are or may be the target of atrocities. Within this approach, measures under chapter vii, while being a last resort, do not require a prior futile use of other means – as long as the Security Council sees chapter VII measures as the only viable option.

 

At the same time, we recognise the need to further develop the concept while building on past experiences and we are aware of calls for possible criteria or guidelines for the use of force under the 3rd pillar, as well as for possible procedures to monitor and evaluate such measures in order to satisfy existing information requirements. We welcome that efforts have been made to advance this discussion, and Germany has already engaged in political dialogue with third countries on R2P in order to advance a common understanding of the concept and its 3rd pillar in particular.

 

Regarding the operationalization of R2P at the national level, Germany has set up the structures useful for effective implementation of the second pillar. Our action in this area is guided by the understanding of R2P as a cross-cutting principle. The German Government has established an inter-ministerial working group for civil crisis prevention and early warning and an adjunct advisory council. These bodies have been meeting on country-specific as well as thematic issues related to R2P and will continue to tackle these issues, including those relating to the four crime areas that trigger R2P.

 

Germany is in the process of appointing a national focal point for R2P. The recommendations that have been formulated by the Global Center for R2P in this regard have been very helpful in this process.

 

As to the public perception of R2P,  Germany remains concerned about the prevailing narrow focus on the third pillar. The discussion of NATO’s military action in implementation of Security Council resolution 1973 has unnecessarily further contributed to a reduced awareness of pillars one and two. Let me therefore again stress that we remain committed to the application of R2P as a holistic concept that merges prevention and response.

 

I thank you.

 

 

Quelle: http://www.new-york-un.diplo.de/Vertretung/newyorkvn/en/__pr/speeches-statements/2012/20120906-berger-ga-r2p.html?archive=2984642.