UN-Debatte zur Responsibility to Protect und Stellungnahme der ICR2P

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York diskutierte am 26. und 30. Juni über die Schutzverantwortung (Responsibility to Protect – R2P) und die Verhütung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dabei wurde der neuste Bericht des UN-Generalsekretärs zur Umsetzung der R2P diskutiert. Die zivilgesellschaftliche Internationalen Koalition für die Schutzverantwortung (International Coalition for the Responsibility to Protect – ICR2P) äußerte sich mit einer schriftlichen Stellungnahme.

Alarmierendes Ausmaß an Massenverbrechen weltweit

Die diesjährige UN-Debatte fand vor dem Hintergrund eines alarmierenden Ausmaßes an Gewalt, Verfolgung und Konflikten weltweit statt. Während der russische Angriffskrieg auf die Ukraine in immer neue Grausamkeiten eskaliert, brachen neue Konflikte in Ländern wie dem Sudan aus, wo bereits in der Vergangenheit immer wieder schwere Gräueltaten verübt worden waren.

Es war das sechste Mal, dass sich die Generalversammlung als Teil der offiziellen Agenda mit dem auch mit R2P abgekürzten Konzept der Schutzverantwortung befasste. Mit dem Beschluss zur Schutzverantwortung hatte sich die Staatengemeinschaft im Jahr 2005 dazu bekannt, dass jeder Staat seine Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen hat. Die Staatengemeinschaft solle sie dabei unterstützen und bei Bedarf durch den UN-Sicherheitsrat aktiv werden, um Menschen vor Gräueltaten zu schützen.

UN-Sonderberater zur R2P George Okoth-Obbo: Millionen Menschenleben hängen davon ab, das Prinzip der R2P mit echter Bedeutung zu füllen

In der Debatte Ende Juni 2023 betonte George Okoth-Obbo, Sonderberater des UN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung, dass Millionen von Menschenleben davon abhingen, dem Prinzip der R2P eine wirkliche Bedeutung zu verleihen und Wege zu seiner wirksamen Umsetzung zu finden.

Sonderberater Okoth-Obbo stellte den neusten Bericht des Generalsekretärs über die Umsetzung der Schutzverantwortung vor („Development and the responsibility to protect: recognizing and addressing embedded risks and drivers of atrocity crimes” UN-Dokument Nr. A/77/910-S/2023/409). Er betonte, dass die Debatte besonders brisant sei, da nach wie vor unzählige Zivilisten in Konfliktsituationen gefangen und Opfer von Völkermord und Kriegsverbrechen seien. Die Verantwortung für den Schutz der Zivilbevölkerung sei daher heute noch genauso wichtig wie damals, als die Staatengemeinschaft auf dem Weltgipfel 2005 „Nie wieder“ skandiert hatte.

Der Bericht unterstreicht, dass Entwicklung die Voraussetzungen für nachhaltigen Frieden schaffen kann. In weniger entwickelten Ländern könnten jedoch Armut, gesellschaftliche Ungleichheiten, Menschenrechtsverletzungen und Konflikte den Nährboden für Massenverbrechen bereiten. Okoth-Obbo erinnerte daran, dass die jährliche Debatte zur R2P eine Mahnung sei, nicht vom Engagement zur Umsetzung der Schutzverantwortung abzuweichen. Er hob hervor: „Das Leben von Millionen von Menschen hängt davon ab, dass diese Verantwortung wahrgenommen wird“.

In der anschließenden Debatte erörterten die Redner die Frage, ob es sich bei der Schutzverantwortung um ein Prinzip oder einen Begriff handelt. Viele betonten, dass es sich um eine inhärente Verpflichtung souveräner Staaten nach dem Völkerrecht handele, während andere darauf hinwiesen, dass es keinen Konsens über ihre Definition und ihren Geltungsbereich gebe. Somit zeigten sich in der Debatte die alten Konfliktlinien in Bezug auf die Responsibility to Protect.

Der Vertreter Frankreichs, der in der Debatte für eine gemeinsame Initiative mit Mexiko sprach, betonte, dass die Verhinderung von Massenverbrechen eine der obersten Prioritäten der Vereinten Nationen bleiben müsse. Sie forderte die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates auf, sich zu verpflichten, im Falle von Massengrausamkeiten kein Veto einzulegen, und betonte, dass es „keine höhere Verantwortung als die des Schutzes unserer Bevölkerungen“ gebe.

Eine Reihe von Delegierten wiesen auch die Behauptung skeptischer Staaten zurück, die Schutzverantwortung sei nach wie vor eher ein undefinierter Begriff, der häufig dazu benutzt werde, sich in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten einzumischen. Vielmehr sei es wichtig durch konkrete Beispiele Hinweise für eine effektive Umsetzung und Implementierung der Schutzverantwortung in konkrete Politik und Programme zu geben.

In der Sitzung meldeten sich 54 UN-Mitgliedstaaten, eine Beobachtermission und die Europäische Union (EU) zu Wort und sprachen dabei im Namen von 102 Ländern und zwei Beobachtermissionen. Eine umfangreiche Zusammenfassung der Debatte ist auch auf der Website des Global Centre for the R2P zu finden. Da es sich um eine offizielle Debatte handelte, konnten sich zivilgesellschaftliche Organisationen nicht direkt in der Generalversammlung äußern.

Stellungnahme der Internationalen Koalition für die Schutzverantwortung zur UN-Debatte zur R2P am 26. Juni 2023

Die Internationalen Koalition für die Schutzverantwortung, zu der auch Genocide Alert gehört, hat folgende Stellungnahme zur Debatte der UN-Generalversammlung zur R2P am 26. Juni 2023 und zum diesjährigen Bericht des Generalsekretärs veröffentlicht (Die englische Original-Version der Stellungnahme kann hier als pdf abgerufen werden).

Die Internationale Koalition für die Schutzverantwortung (ICR2P) begrüßt die diese Woche stattfindende Plenarsitzung der UN-Generalversammlung zum Thema „Die Schutzverantwortung (R2P) und die Verhinderung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. ICR2P ist eine engagierte Gemeinschaft von 65 zivilgesellschaftlichen und nichtstaatlichen Organisationen aus der ganzen Welt, die sich für die Förderung der Menschenrechte, die Verhinderung von Gräueltaten und die wirksame und konsequente Umsetzung der R2P einsetzen.

ICR2P begrüßt den diesjährigen Schwerpunkt „Entwicklung und Schutzverantwortung“ im Bericht des UN-Generalsekretärs zur R2P. Wiederkehrende Gewalt, Konflikte und Gräueltaten in der ganzen Welt haben ihre Wurzeln oft in langjähriger institutionalisierter Diskriminierung, wirtschaftlicher Ungleichheit und Ungerechtigkeit, ungleichem Zugang zu Bildung, sozialer Ausgrenzung sowie Verletzungen und Missbrauch von Menschenrechten, einschließlich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, und können durch die Auswirkungen des Klimawandels, den Verlust der biologischen Vielfalt und andere Umweltbelastungen noch verschärft werden. Diese Faktoren sind nicht nur selbst eine Quelle von Konflikten, sondern können auch die Fähigkeit einer Gesellschaft, Gräueltaten zu verhindern, erheblich beeinträchtigen. In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird anerkannt, dass eine nachhaltige Entwicklung von der Förderung friedlicher, gerechter und inklusiver Gesellschaften abhängt, die frei von Angst und allen Formen von Gewalt sind. Die Förderung des Wirtschaftswachstums, die Verringerung der Armut und die Verbesserung der sozialen Bedingungen sind wiederum entscheidende Grundlagen für widerstandsfähige Gesellschaften, die das Risiko von Massenverbrechen vermindern und gefährdete Bevölkerungsgruppen schützen können. In dieser Hinsicht kann die Verwirklichung der Agenda 2030 als ein Eckpfeiler der Prävention von Gräueltaten betrachtet werden.

Wie im Bericht des Generalsekretärs erwähnt, zeigen die komplexen Zusammenhänge zwischen Entwicklung, Gräueltaten und R2P, wie wichtig ganzheitliche Präventionsmaßnahmen sind. Grausame Massenverbrechen sind keine zufälligen oder isolierten Vorfälle. Um die Bevölkerung vor Gräueltaten zu schützen, muss die internationale Gemeinschaft die zugrunde liegenden Faktoren verstehen, die menschliches Leid fortwährend herbeiführen, und in eine sinnvolle, wirksame und ganzheitliche Prävention investieren. Dies sollte auf einer umfassenden Frühwarnung beruhen, die eine akkurate Identifizierung aller Risikofaktoren beinhaltet, einschließlich derer, die mit Entwicklungsindikatoren zusammenhängen. Einige der wirksamsten Maßnahmen zur Verhütung von Gräueltaten sind nämlich diejenigen, die darauf abzielen, sozioökonomische Ungleichheiten, schlechte Regierungsführung, schwache Institutionen sowie Misswirtschaft und Missbrauch natürlicher Ressourcen zu verringern. Einzelne Mitgliedstaaten, regionale Gremien und das UN-System müssen solche Maßnahmen wirksamer ergreifen, um gefährdete Bevölkerungsgruppen besser zu schützen und kostspielige Nachsorgemaßnahmen nach Gräueltaten zu vermeiden.

Die internationale Gemeinschaft verfügt bereits über eine breite Palette von Instrumenten, um eine ganzheitliche Prävention von Gräueltaten zu gewährleisten. Was wir jetzt brauchen, ist ein umfassender und einheitlicher Ansatz für eine wirksame Umsetzung. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen müssen sich unbedingt darum bemühen, Silos innerhalb des Systems aufzubrechen, indem sie die drei Säulen der Vereinten Nationen – Entwicklung, Menschenrechte sowie Frieden und Sicherheit – in einer Weise umsetzen, die die Wirksamkeit der Maßnahmen innerhalb jeder Säule ergänzt und verstärkt. Die Mitgliedstaaten sollten darauf hinarbeiten, die bereichsübergreifende Prävention von Gräueltaten im UN-System zu stärken, auch durch die Verknüpfung sektorübergreifender Agenden wie dem „Call to Action for Human Rights“ und „Our Common Agenda“. Dazu gehört auch die Stärkung der Art und Weise, wie Entwicklungszusammenarbeit, technische Unterstützung und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau genutzt werden, um die Ursachen zu bekämpfen und andere Faktoren, die das Risiko von Gräueltaten erhöhen, abzuschwächen. Insbesondere die Peacebuilding Commission kann eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Staaten beim Übergang von Konflikten und Gräueltaten zu nachhaltigem Frieden spielen, indem sie sich mit den zugrunde liegenden Entwicklungsindikatoren befasst. Die Mitgliedstaaten sollten Möglichkeiten für ein stärkeres Engagement der Kommission für Friedenskonsolidierung prüfen, wenn es darum geht, Staaten zu unterstützen und den UN-Sicherheitsrat bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Schutzverantwortung zu beraten.

Wirksame Bemühungen zur Verhütung von Gräueltaten hängen auch von der Einbeziehung der Zivilgesellschaft ab. Die Zivilgesellschaft und die betroffenen Bevölkerungsgruppen, einschließlich jener, die Gräueltaten überlebt haben, verfügen über ein tiefgreifendes Verständnis und Fachwissen, das die UN-Mitgliedsstaaten in die Entwicklung und alle Bemühungen zur Verhütung von Gräueltaten einbeziehen und in den Mittelpunkt stellen sollten. Zivilgesellschaftliche Akteure und betroffene Gemeinschaften sind oft die ersten, die die Indikatoren und Frühwarnzeichen von Gräueltaten beobachten und dokumentieren – sie sind auch am stärksten von den wirtschaftlichen und sozialen Verwüstungen betroffen, die durch Gräueltaten angerichtet werden. Daher sollten die Akteure der Zivilgesellschaft und die betroffenen Gemeinschaften bei den Bemühungen um Frieden und Entwicklung nach Konflikten an vorderster Front stehen. Sie sind am besten in der Lage, die für ein langfristiges, nachhaltiges Wachstum erforderlichen Strategien zu beurteilen, einschließlich der am besten geeigneten Entwicklungsmaßnahmen, die eine strukturelle Prävention erleichtern können. Die Regierungen sowie internationale und regionale Organisationen müssen ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den betroffenen Bevölkerungsgruppen in jeder Phase des Entscheidungsprozesses vertiefen, insbesondere bei der Festlegung von Entwicklungsprioritäten sowie bei der technischen Hilfe und dem Kapazitätsaufbau. Auf diese Weise kann die internationale Gemeinschaft angemessenere und wirksamere Präventivmaßnahmen ergreifen, die auf den Rechten der Menschen beruhen und sich an den Bedürfnissen der Gemeinschaften orientieren.

Die ICR2P würdigt die Staaten, die damit begonnen haben, kohärente regierungsweite Strategien und Ansätze zur Verhütung von Gräueltaten zu entwickeln, die die Geschlechter einbeziehen. Die ICR2P fordert alle Staaten auf, den Aufbau ähnlicher nationaler und regionaler Strukturen zur Verhinderung von Gräueltaten in Betracht zu ziehen, um Frühwarnung und Maßnahmen als zentrale Prioritäten zu institutionalisieren. Die Staaten sollten auch sicherstellen, dass Entwicklungshilfeprogramme allen Gemeinschaften gleichermaßen zugutekommen, Spannungen abbauen und die lokale Bevölkerung, einschließlich Frauen, indigener Völker, Angehöriger von Minderheiten und anderer Randgruppen, stärken. Die Mitgliedstaaten sollten die Mittel für einschlägige Programme zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, zur Verhinderung identitätsbezogener Gewalt und zum Abbau von Spannungen zwischen den Gruppen sowohl in ihren inneren als auch in ihren äußeren Angelegenheiten aufstocken, ohne jedoch Mittel aus anderen Bereichen der Unterstützung und Hilfe für bedürftige Bevölkerungsgruppen abzuziehen.

Die ICR2P ruft alle UN-Mitgliedsstaaten auf, die diesjährige Plenarsitzung der Generalversammlung zum Thema R2P als Gelegenheit zu nutzen, nicht nur individuelle und kollektive Verpflichtungen zur Verhinderung von Gräueltaten und zur Schutzverantwortung zu erneuern, sondern diese Verpflichtungen auch in zeitnahe und wirksame Maßnahmen zu übersetzen. Als die Schutzverantwortung 2005 auf dem Weltgipfel beschlossen wurde, waren sich die Staaten einig, dass politische Erwägungen keine Entschuldigung für Untätigkeit angesichts der abscheulichsten Verbrechen sein können. Doch heute sind wir mit einem noch nie dagewesenen Ausmaß an Gewalt, Gräueltaten und Vertreibung konfrontiert. Die ICR2P steht als Partner für einzelne Staaten, regionale Gremien und die internationale Gemeinschaft bereit, um sicherzustellen, dass unsere dauerhafte Schutzverantwortung konsequent und ausnahmslos aufrechterhalten wird. Dies wird uns helfen, Schrecken der Vergangenheit zu vermeiden und den Kreislauf der Massenverbrechen zu durchbrechen.


» Weitere Informationen zur Responsibility to Protect sind zu finden auf unserem Informationsportal www.schutzverantwortung.de

Verlag von Moritz Ruhl, German publishing company ca. 1855–1942. Uncredited illustrator. No known copyright retrictions. Public domain., CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Naive Täter, stumme Opfer: “Der vermessene Mensch” in der Kritik

Mit “Der vermessene Mensch” startete am 23. März 2023 erstmalig ein Film in den deutschen Kinos, der deutsche Kolonialverbrechen thematisiert. Themen, die schon seit langem die Debatten um namibische Reparationsforderungen oder die Rückgabe von Schädel aus ethnologischen Sammlungen bestimmen, werden nun filmisch aufgearbeitet. Dass der Film Aufmerksamkeit auf diese Themen lenkt, ist sein größtes Verdienst – in vielen anderen Hinsichten funktioniert er wenig.

Drohende Massenverbrechen – drei Konfliktherde im Schlaglicht

Äthiopien, Demokratische Republik Kongo, Sudan – drei Staaten, in denen die Gefahr für Massenverbrechen hoch ist, die aber in der deutschen Öffentlichkeit nur wenig Aufmerksamkeit erhalten. Dieser Beitrag wirft ein Schlaglicht auf drei Konfliktherde, die jeder für sich allein gesehen das Risiko bergen, jederzeit in neue Massenverbrechen zu eskalieren. 

Gregor Hofmann

Fast täglich erreichen uns neue, schockierende Berichte über Gräueltaten im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Zu Recht unterstützt die Bundesregierung mit Partnern Bemühungen, solche Gräueltaten durch Unterstützung der ukrainischen Regierung sowie mit strafrechtlichen Mitteln zu verhindern und zu verfolgen.  

Politische, mediale und öffentliche Aufmerksamkeit sind daher stark gebunden. Zugleich ereignen sich jedoch in anderen Weltregionen schwere Menschenrechtsverletzungen und eskalieren Konflikte in gewaltsame Ausmaße, die ein Wegschauen nicht erlauben. Schließlich hat die Bundesregierung sich dazu bekannt, dass die Prävention von Völkermord Teil deutscher Staatsräson ist und somit schwerste Menschenrechtsverletzungen nicht ignoriert werden dürfen.  

Äthiopien: Massenverbrechen aufklären, Gewalt beenden  

Anfang April reiste die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg, nach Äthiopien und in den Südsudan. Im Vorfeld betonte sie das anhaltende Leid der Menschen im Norden Äthiopiens sowie die Notwendigkeit einer Aufarbeitung der massiven Menschenrechtsverletzungen im jüngsten Konflikt. Diese Reise fand in der deutschen Öffentlichkeit kaum Aufmerksamkeit und das, obwohl Äthiopien eines der politisch einflussreichsten Länder Ostafrikas ist. 

Im November 2020 war in der äthiopischen Region Tigray ein Konflikt zwischen der Regierung von Äthiopien und der Tigray-Volksbefreiungsfront (TPLF) ausgebrochen, welche vor dem Amtsantritt des derzeitigen Präsidenten Abiy Ahmed die äthiopische Politik dominiert hatte. Im Laufe des Konflikts wurden auch das Nachbarland Eritrea sowie Milizen aus der äthiopischen Region Amhara zu Konfliktparteien. Die massiven Kampfhandlungen hatten schwere Menschenrechtsverletzungen und eine humanitäre Katastrophe in den betroffenen Regionen Tigray, Amhara und Afar zur Folge. 

Allen Konfliktparteien werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und erhebliche Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht vorgeworfen. So beklagt eine UN-Untersuchungskommission (International Commission of Human Rights Experts on Ethiopia – ICHREE) in ihrem Bericht im September 2022 insbesondere Angriffe auf die Zivilbevölkerung, außergerichtliche Tötungen, Vergewaltigungen, sexuelle Gewalt und Aushungern als Mittel der Kriegsführung sowie die Verweigerung und Behinderung humanitärer Hilfe. Human Rights Watch und Amnesty International dokumentierten in einem Bericht im April 2022 auch ethnische Säuberungen in Tigray: Beamte der Region Amhara sowie regionale Spezialkräfte und Milizen seien, unterstützt durch föderale Kräfte, verantwortlich für die ethnische Säuberung gegen Tigrayer*innen in West-Tigray. 

Ein Friedensabkommen zwischen der Regierung und der TPLF im November 2022 sorgte für eine Beruhigung, der Konflikt ist jedoch noch nicht vollständig gelöst. Das Abkommen sieht eine Waffenruhe, eine Entwaffnung der TPLF, die Freilassung von Gefangenen, den Rückzug der eritreischen Truppen und Zugang für humanitäre Hilfe vor. Die Umsetzung kommt jedoch nur schleppend voran. Die UN-Untersuchungskommission klagt über fehlenden Zugang ins Land. Zugleich hatte Äthiopien erst auf Druck westlicher Staaten seine Bemühungen im UN-Menschenrechtsrat eingestellt, die Untersuchungen seitens der UN bezüglich Massenverbrechen im Konflikt vorzeitig zu beenden. Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Gewalt gegen Zivilist*innen in Tigray setzen sich fort, die humanitäre Lage bleibt alarmierend. 

Es ist erforderlich, den Druck auf die äthiopische Regierung und die anderen Konfliktparteien hinsichtlich einer Aufklärung der Massenverbrechen und der Verhinderung weiterer Gräueltaten aufrecht zu erhalten. Deutschland sollte sich gemeinsam mit der EU und anderen Partnerstaaten für eine Verlängerung der UN-Untersuchungskommission sowie eine angemessene Finanzierung und personelle Besetzung der ICHREE einsetzen, anstatt sich auf eine rein inneräthiopische Aufarbeitung zu verlassen. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch erheben weiterhin Vorwürfe bezüglich anhaltender Massenverbrechen in Tigray, insbesondere durch eritreische Truppen. 

Demokratische Republik Kongo: Möglichen Völkermord verhindern 

Die Afrikareise des Papstes im Februar 2023 lenkte den Blick der internationalen Öffentlichkeit kurzzeitig auf die Demokratische Republik Kongo (DRK). Trotzdem bleibt hierzulande weitgehend unbeachtet, dass sich dort aktuell ein neuer Völkermord gegen die Bevölkerungsgruppe der Tutsi zu entfalten droht – 29 Jahre nach dem Völkermord im Nachbarland Ruanda.  

Der Konflikt im Osten des Landes erschüttert es seit Jahrzehnten. Es gibt zahlreiche ethnische Gruppen in der Region, die teilweise seit langem bewaffnete Konflikte gegeneinander führen. Unterschiedlichste Milizen kämpfen um die Kontrolle über Land und Ressourcen, teilweise auch unterstützt durch internationale Akteur*innen. Der Konflikt hat bereits Millionen von Menschenleben gekostet und zu einer anhaltenden humanitären Krise im Land geführt. Die seit rund 20 Jahren im Land präsente UN-Mission MONUSCO ist dabei nicht in der Lage, die Zivilbevölkerung zu schützen oder die Konfliktparteien zur Rechenschaft zu ziehen. MONUSCO leidet zum einen unter schlechter Ausrüstung und einem eher friedenserzwingend ausgerichteten Mandat, bei teilweise fehlendem Handlungswillen seitens der oftmals aus autoritären Staaten stammenden Blauhelme. Zum anderen fehlt es inzwischen immer mehr an Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung, infolge unzureichender Schutzbemühungen seitens der Schutztruppe, aber auch da Vorwürfen gegen Blauhelmsoldaten erhoben werden, in Fälle sexueller Ausbeutung verstrickt zu sein.  

Derzeit eskaliert die Lage weiter. Die UN-Sonderbeauftragte für Völkermordprävention, Alice Wairimu Nderitu, betonte bereits im November 2022 nach einer Reise in die DRK: “Die gegenwärtige Gewalt ist ein Warnsignal für die Fragilität der Gesellschaft und ein Beweis für das Fortbestehen von Bedingungen, die es in der Vergangenheit ermöglicht haben, dass Hass und Gewalt in großem Maßstab zu einem Völkermord führen konnten“. Der Nachrichtensender NTV zitiert in einem Bericht den Vorsitzenden der Tutsi-Gemeinschaft in der ostkongolesischen Provinz Nord-Kivu mit den Worten: „Der Völkermord ist schon im vollen Gange.“ 

Die Angriffe gegen die Tutsi-Minderheit – jener Bevölkerungsgruppe, die 1994 auch Ziel des Völkermordes in Ruanda war – stehen in Zusammenhang mit dem gewaltsamen Vorrücken der Rebellengruppe M23 im Osten Kongos. Diese Rebellengruppe rekrutiert viele Tutsi und wird Berichten zufolge durch die Regierung Ruandas unterstützt. In Reaktion auf das grausame Vorgehen der Rebellen richten andere bewaffnete Gruppen ihre Gewalt gegen die Tutsi im Allgemeinen. Eine tragische Hauptrolle spielt hier insbesondere die Hutu-Miliz FDLR, die unter anderem aus 1994 geflüchteten ruandischen Militärs sowie der ruandischen Hutu-Miliz Interahamwe hervorgegangen war, die einst den Völkermord in Ruanda organisiert hatte. Die FDLR unterstützt nun im Osten der Demokratischen Republik Kongo die kongolesische Armee im Kampf gegen die M23. 

Zeitgleich eskalieren weitere Konflikte im Land: Auch in der benachbarten Region Ituri, einer Provinz im Nordosten der DRK, wurden nach Berichten des UN-Büros für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) allein seit Anfang April mehr als 150 Zivilist*innen getötet. In dieser Region ist ein lange ruhender Konflikt zwischen den Volksgruppen der Hema und Lendu 2017 wieder aufgeflammt und hat seitdem mehrere Tausend Menschenleben gefordert und mehr als 1,5 Millionen Menschen in die Flucht getrieben. 

Deutschland sollte gemeinsam mit Partnern und den Vereinten Nationen Druck auf Regierungen ausüben, damit die Unterstützung für Massenverbrechen begehende Rebellengruppen eingestellt wird. Dies muss sich sowohl an die Regierung Ruandas richten, damit diese ihre Unterstützung für die M23 einstellen, als auch an die Regierung der Demokratischen Republik Kongo, damit die Armee nicht mehr länger das Treiben der FDLR toleriert oder gar unterstützt. Zugleich muss die UN-Mission MONUSCO gemeinsam mit der kongolesischen Regierung und anderen internationalen und regionalen Organisationen, wie der Ostafrikanischen Gemeinschaft, die mit einer eigenen Militärpräsent im Osten der DRK im Kampf gegen M23 präsent ist, sowie der Zivilgesellschaft Maßnahmen zur Schlichtung der Spannungen zwischen den Volksgruppen in Ituri und Kivu intensivieren. MONUSCO muss besser ausgestattet werden und personell aufgestockt werden, um sein Mandat zum Schutz von Zivilisten wahrnehmen zu können und insbesondere die Gefahr eines Völkermordes an den Tutsi in Nord-Kivu bannen. 

Sudan: Zivilbevölkerung im Krieg zweier Generäle schützen 

Unter der Führung von General Abdel Fattah al-Burhan stürzte das Militär im Sudan im Oktober 2021 den zivil-militärischen Übergangssouveränitätsrat, der sich nach der Revolution und der Absetzung des Langzeitdiktators Omar al-Baschir im April 2019 gebildet hatte. 

Am 15. April 2023 eskalierte nun ein lange schwelender Machtkampf zwischen zwei wichtigen Fraktionen im sudanesischen Militärregime – kurz bevor die Macht im Land eigentlich wieder in zivile Hände hätte übergehen sollen. Die sudanesische Armee steht hinter General Abdel Fattah al-Burhan, seit dem Putsch Machthaber im Land. Auf der anderen Seite folgt die paramilitärische Gruppe „Rapid Support Forces“ (RSF) dem einstigen Warlord General Mohamed Hamdan Dagalo, bekannt als Hemedti. 

Die Kämpfe haben nach Angaben der Vereinten Nationen eine humanitäre Katastrophe zur Folge. Das Gesundheitssystem stehe kurz vor dem Zusammenbruch, Gesundheitseinrichtungen seien geplündert worden und würden teilweise für militärische Zwecke genutzt. Das UN-Welternährungsprogramm hat seine Arbeit eingestellt, nachdem Mitarbeitende getötet wurden. 

Der Machtkampf zwischen den beiden militärischen Gruppen hat seine Wurzeln in der Herrschaftszeit von Omar al-Bashir, der gezielt verschiedene Sicherheitskräfte aufgebaut hatte, die er gegeneinander ausspielte. Brisant in dieser Situation ist: Die RSF ging unter anderem aus Milizen in Darfur hervor, die auch als Janjaweed bekannt waren und von Bashir genutzt wurden, um eine Rebellion in Darfur niederzuschlagen. Das brutale Vorgehen der RSF resultierte in massiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Beobachter*innen auch als Völkermord einstuften. Omar al-Bashir wird für diese Gräueltaten vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht. Hemedti widersetzt sich einer Integration der paramilitärischen RSF in die Streitkräfte scheint so – ebenso wie Fattah al-Burhan – seine Position in Sudan durch einen Griff nach der Macht sichern zu wollen. 

Hunderte, wenn nicht mehr Menschen, sind in den vergangenen zwei Wochen infolge der Kampfhandlungen im Sudan gestorben insbesondere in der Hauptstadt Karthum. Auch in anderen Regionen des Landes wird hart gekämpft –  wie z.B. in Darfur. Die Versorgungslage im Land ist ohnehin schlecht – so sind laut UN OCHA mehr als 15 Millionen Menschen im Land auf humanitäre Unterstützung angewiesen.  

Verschiedenen Berichten zufolge sind Beobachter*innen der Region zunehmend besorgt, dass sich die Kämpfe weiter auf die Region Darfur und andere Teile des Landes ausdehnen. Beobachter*innen befürchten gar einen Bürgerkrieg in Darfur, da die Kämpfe zwischen Militär und RSF in Darfur ein Sicherheitsvakuum geschaffen hätten: Bewaffnete Gruppen würden in Darfur Gesundheitseinrichtungen plündern und Häuser niederbrennen. Die Zivilbevölkerung in Darfur habe zugleich begonnen, sich gegen Milizen und gegen die Rapid Support Forces zu bewaffnen. Die geschieht vor dem Hintergrund neu entflammter Gewalt in den vergangenen Jahren: In West-Darfur haben in der jüngeren Vergangenheit arabische Milizen gemeinsam mit der RSF immer wieder Angriffe gegen nicht-arabische Gemeinschaften verübt. Seit Oktober 2021 eskaliert interkommunale Gewalt in den sudanesischen Regionen Darfur und Kordofan sowie im Bundesstaat Blue Nile, was immer wieder zu Opfern unter der Zivilbevölkerung und Menschenrechtsverletzungen führte. 

Die Sicherheitskräfte im Sudan und insbesondere die RSF sind in der Vergangenheit mit wenig Rücksicht auf die Zivilbevölkerung vorgegangen und haben immer wieder auch gezielt Zivilist*innen angegriffen. Die Massenverbrechen in Darfur bleiben bis heute ungesühnt, wie auch Amnesty International mahnt.  

Die ohnehin schwere Situation sowie die Lebensmittelknappheit im Land würden sich durch ein Andauern der Gewalt gravierend verschärfen. So warnen die Vereinten Nationen: Die Zivilbevölkerung im Sudan, darunter zahlreiche Binnenvertriebene und Flüchtlinge insbesondere auch in Darfur, sucht verzweifelt nach Sicherheit und leidet unter den katastrophalen Folgen der Gewalt im Land. Viele Hilfsmaßnahmen wurden unterbrochen, hundertausende sind auf der Flucht. Eine neue Hungerkrise drohe. Die internationale Gemeinschaft muss gemeinsam mit der Afrikanischen Union regionale Initiativen, wie die Ägyptens und Südsudans, unterstützen, um zügig einen stabilen Waffenstillstand zu etablieren. Die Macht in Sudan muss dann in zivile Hände übergeben werden. 

Prävention von Massenverbrechen: Hinsehen, Ansprechen, Handeln

Auch in Zeiten geopolitischer Umbrüche müssen sich Deutschland und die EU weiterhin für die Prävention von Massenverbrechen einsetzen. Die deutsche Politik darf Situationen wie im Osten der Demokratischen Republik Kongo, in Nord-Äthiopien und Sudan nicht ignorieren, auch wenn konstruktives Handeln auf den ersten Blick schwierig erscheint. Es gilt regionale Initiativen zur Konfliktbearbeitung zu unterstützen und Druck auf die handelnden Akteur*innen aufzubauen, um Gräueltaten zu beenden. 

Massenverbrechen und Kriegsverbrechen in der Ukraine – Ein Genocide Alert Policy Brief

Die russischen Streitkräfte verüben in der Ukraine Massenverbrechen. Die deutsche Bundesregierung muss für den besseren Schutz der ukrainischen Zivilbevölkerung sorgen und sicherstellen, dass Kriegsverbrechen dokumentiert und bestraft werden.

“Not Safe in Any Part of Your Country”: Eine junge Hazara aus Kabul berichtet von ihrem Alltag in Afghanistan

Alia wurde in Kabul geboren und wuchs dort in einer schiitischen Hazara-Familie auf. Nachdem sie einige Jahre als Hebamme gearbeitet hatte, entschied sie sich, Jura und Politikwissenschaft zu studieren. Als die Taliban im August 2021 Kabul einnahmen, verlor sie nicht nur ihren Job und das Recht, zu studieren: Sie erhielt immer wieder Morddrohungen – weil sie eine Frau und eine Aktivistin ist und der Minderheit der Hazara angehört – und war letztendlich gezwungen, mit ihrer Familie in den Iran zu fliehen.   

Wissenschaft des Völkermordes: Gender Studies und Genozid

Genozide und andere Massenverbrechen geschehen nie in einem gesellschaftlichen Vakuum, sondern werden durch gesellschaftliche Vorstellungen beeinflusst. Daher ist es wichtig, Gendernormen und -stereotype mitzudenken, wenn es um Konflikte und (Massen-)Gewalt geht. Das Ziel einer gender-sensiblen Perspektive ist es dabei nicht (nur), die Rolle von Frauen in Konflikten zu analysieren. Vielmehr geht es Forscher:innen in diesem Themenfeld darum, den analytischen Mehrwert einer „Gender lens“ hervorzuheben und zu zeigen, wie sehr Gendernormen Menschen aller Gender beeinflussen.

Paragraph 130 StGB: Das Leugnen aller Massenverbrechen wird strafbar

Sollte es strafbar sein, vergangene Kriegsverbrechen oder Völkermorde zu leugnen oder zu verharmlosen? Was nach einer rhetorischen Frage klingt, hat zuletzt aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland zu teils hitzigen Debatten geführt. Während es hierzulande weithin unumstritten ist, dass die Verharmlosung, Leugnung und/oder Billigung des Holocausts nicht nur moralisch verwerflich, sondern zu Recht strafbar ist, trifft das Gleiche nicht auf andere Massenverbrechen zu. Bisher drohte etwa keine strafrechtliche Verfolgung bei Leugnung oder Verharmlosung  deutscher Kolonialverbrechen, wie des Völkermords an den Herrero und Nama. Eine Gesetzesänderung aus dem Oktober 2022, die wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, hat nun genau das geändert: Sobald die Änderung in Kraft tritt, kann auch das Leugnen von Massenverbrechen, die außerhalb Deutschlands stattfinden, zur Anzeige führen.

Erhöhtes Risiko für Massenverbrechen gegen Minderheiten in Afghanistan – Ein Genocide Alert Policy Brief

Es besteht ein hohes Risiko, dass in Afghanistan Massenverbrechen gegen religiöse und ethnische Minderheiten, wie Shiiten, Sufis und vor allem Hazara, begangen werden. Die deutsche Bundesregierung muss die Bedrohungslage anerkennen und sich aktiv für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.

Anwendung des Weltrechtsprinzips in Deutschland: Eine Verfahrenskritik

Die Oberlandesgerichte (OLG) in Frankfurt am Main und in Koblenz fällten am 30.11.2021 und am 13.01.2022 historische Urteile basierend auf dem Weltrechtsprinzip. In den Gerichtsverfahren mussten sich zwei Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Iraker unter anderem wegen Völkermords verantworten. Die Verfahren sind damit die ersten weltweit, die sich mit dem Völkermord an den Jesid:innen im Irak und den Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung des Assad-Regimes befassen. 

Wissenschaft des Völkermords: Völkermord und Volkswirtschaft

Häufig haben Völkermorde auch eine wirtschaftliche Komponente, folgen ökonomischen Anreizen oder werden mit diesen gerechtfertigt. Ebenso werden wirtschaftliche Mechanismen leider oft missbraucht, um Massenverbrechen anzustiften und zu steuern. Seit einigen Jahrzehnten versucht eine kleine Strömung innerhalb der Volkswirtschaftslehre, diese ökonomischen Dynamiken hinter Genoziden tiefer zu analysieren. Wie kann uns diese Forschung beim Verständnis von Völkermorden helfen?