Die neuen Leitlinien der Bundesregierung: Fortschritte bei der Prävention von Massenverbrechen?

Die neuen Leitlinien für Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung stehen kurz vor ihrer finalen Abstimmung zwischen den Ressorts. In einem achtmonatigen Prozess unter Federführung des Auswärtigen Amts hatten auch Vertreter aus Zivilgesellschaft, darunter Genocide Alert e.V., ihre Perspektiven und Forderungen eingebracht. Am 9. März 2017 lud das Auswärtige Amt Genocide Alert sowie weitere Veranstalter aus dem PeaceLab2016-Prozess und die Mitglieder des Beirats Zivile Krisenprävention ein, um die Grundzüge der Leitlinien vorzustellen.

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Botschafter Lee Feinstein, (rechts im Bild) und Tod Lindberg, Research Fellow am Hoover-Institut der Stanford University in den USA (links im Bild) beim Roundtable in Berlin am 20. Oktober 2016

Kurzbericht: Expertendiskussion zu Krisenprävention und Prävention von Gräueltaten

Bei einem Roundtable in Berlin am 20. Oktober 2016 diskutierten Experten, Diplomaten und Politiker, wie in der transatlantischen Kooperation die Prävention von Massenverbrechen in der Krisenprävention gestärkt werden kann. Die Veranstaltung mit dem Titel Preventing Crises, Preventing Atrocities: Lessons and Opportunities for Transatlantic Cooperation wurde von Genocide Alert gemeinsam mit dem Global Public Policy Institute (GPPI), der BMW Stiftung Herbert Quandt und dem United States Holocaust Memorial Museum organisiert.

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Sind Muslime hauptverantwortlich für Massenverbrechen wie Völkermorde und Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

Bei dem letzten Update des Genocide Alert Monitors wurde in sozialen Medien wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass fast sämtliche Massenverbrechen angeblich in muslimischen Staaten stattfänden. Der Islam wurde von den Kommentatoren als gewalttätige Religion bezeichnet und Muslime hauptverantwortlich für die über 21.000 im 1. Quartal 2016 getöteten Menschen gemacht. Anlass genug, die erfassten Situationen auf religiöse Identitäten von Tätern und Opfern zu analysieren. Weiterlesen

Genocide Alert veröffentlicht Jahresbericht 2015

Im Genocide Alert Jahresbericht 2015 können sich Mitglieder und Interessierte über unsere Projekte und Erfolge im vergangenen Jahr informieren. Darin enthalten ist unter anderem ein ausführlicher Bericht über die Srebrenica-Veranstaltungsreihe, welche 2015 anlässlich des Jahrestages des Völkermordes in Srebrenica umgesetzt werden konnte.

Zudem wird über die Veröffentlichungen von Genocide Alert informiert. Auch dieses Jahr stießen besonders die Genocide Alert Policy Briefs in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft auf großes Interesse.
Besonders hervorzuheben ist der erst kürzlich Anfang 2016 gestartete Genocide Alert Monitor zu weltweiten Massenverbrechen, der vierteljährlich über weltweite Krisensituationen berichtet und mit großer, positiver Resonanz aufgenommen wurde.

Schlussendlich können sich Interessierte über die Beteiligungsmöglichkeiten bei Genocide Alert informieren und einen Blick auf die geplanten Vorhaben in 2016 werfen. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Hier kann der Jahresbericht als PDF eingesehen und gespeichert werden.

Bundestags-Resolution: Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916

Deutscher Bundestag
Drucksache 18/8613
18. Wahlperiode
31.05.2016

 

Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916

 

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor den Opfern der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten des Osmanischen Reichs, die vor über hundert Jahren ihren Anfang nahmen. Er beklagt die Taten der damaligen jungtürkischen Regierung, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Ebenso waren Angehörige anderer christlicher Volksgruppen, insbesondere aramäisch/assyrische und chaldäische Christen von Deportationen und Massakern betroffen.

Im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes begann am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt.

Der Bundestag bedauert die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen auch von Seiten deutscher Diplomaten und Missionare über die organisierte Vertreibung und Vernichtung der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen. Das Gedenken des Deutschen Bundestages ist auch Ausdruck besonderen Respektes vor der wohl ältesten christlichen Nation der Erde.

Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluss aus dem Jahr 2005 (Drs. 15/5689), der dem Gedenken der Opfer wie auch der historischen Aufarbeitung der Geschehnisse gewidmet war und das Ziel verfolgte, zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beizutragen. Rednerinnen und Redner aller Fraktionen haben am einhundertsten Gedenktag, dem 24. April 2015, bei der Debatte im Deutschen Bundestag und insbesondere der Bundespräsident am Vorabend der Debatte den Völkermord an den Armeniern verurteilt, der Opfer gedacht sowie zur Versöhnung aufgerufen. Das Deutsche Reich trägt eine Mitschuld an den Ereignissen.

Der Bundestag bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Dazu gehört, Türken und Armenier dabei zu unterstützen, über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen. Dieser Versöhnungsprozess ist in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten und bedarf dringend neuer Impulse.

Der Deutsche Bundestag ehrt mit seinem Gedenken an die unvorstellbar grausamen Verbrechen nicht nur deren Opfer, sondern auch all diejenigen im Osmanischen Reich und im Deutschen Reich, die sich vor über hundert Jahren unter schwierigen Umständen und gegen den Widerstand ihrer jeweiligen Regierung in vielfältiger Weise für die Rettung von armenischen Frauen, Kindern und Männern eingesetzt haben.

Heute kommt schulischer, universitärer und politischer Bildung in Deutschland die Aufgabe zu, die Aufarbeitung der Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte im 20. Jahrhundert in den Lehrplänen und -materialien aufzugreifen und nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Dabei kommt insbesondere den Bundesländern eine wichtige Rolle zu.

Der Deutsche Bundestag ist der Ansicht, dass das Gedenken an die Opfer der Massaker und Vertreibungen der Armenier unter Berücksichtigung der deutschen Rolle einschließlich seiner Vermittlung an Mitbürgerinnen und Mitbürger türkischer und armenischer Herkunft auch einen Beitrag zur Integration und zum friedlichen Miteinander darstellt.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Zunahme von Initiativen und Beiträgen in den Bereichen von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Kunst und Kultur auch in der Türkei, welche die Aufarbeitung der Verbrechen an den Armeniern und die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben.

Der Deutsche Bundestag ermutigt die Bundesregierung weiterhin, dem Gedenken und der Aufarbeitung der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern von 1915 Aufmerksamkeit zu widmen. Auch begrüßt der Deutsche Bundestag jede Initiative, die diesem Anliegen Anschub und Unterstützung zu verleihen.

Die eigene historische Erfahrung Deutschlands zeigt, wie schwierig es für eine Gesellschaft ist, die dunklen Kapitel der eigenen Vergangenheit aufzuarbeiten. Dennoch ist eine ehrliche Aufarbeitung der Geschichte die wohl wichtigste Grundlage für Versöhnung sowohl innerhalb der Gesellschaft als auch mit anderen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen der Schuld der Täter und der Verantwortung der heute Lebenden. Das Gedenken an die Vergangenheit mahnt uns außerdem, wachsam zu bleiben und zu verhindern, dass Hass und Vernichtung immer wieder Menschen und Völker bedrohen.

Der Deutsche Bundestag nimmt die seit 2005 unternommenen Versuche von Vertretern Armeniens und der Türkei wahr, in Fragen des Erinnerns und der Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen aufeinander zuzugehen. Das Verhältnis beider Staaten ist jedoch weiterhin spannungsreich und von gegenseitigem Misstrauen geprägt. Deutschland sollte Türken und Armenier dabei unterstützen, sich anzunähern. Eine konstruktive Aufarbeitung der Geschichte ist dabei als Basis für eine Verständigung in Gegenwart und Zukunft unerlässlich.

Eine Entspannung und Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Türkei und der Republik Armenien ist auch für die Stabilisierung der Region des Kaukasus wichtig. Deutschland sieht sich dabei im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik aufgrund seiner geschichtlichen Rolle in den deutsch-armenisch-türkischen Beziehungen in einer besonderen Verantwortung.

 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

  • im Geiste der Debatte des Deutschen Bundestags vom 24. April 2015 zum 100. Jahrestag weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier 1915/1916 sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen,
  • die türkische Seite zu ermutigen, sich mit den damaligen Vertreibungen und Massakern offen auseinanderzusetzen, um damit den notwendigen Grundstein zu einer Versöhnung mit dem armenischen Volk zu legen,
  • sich weiterhin dafür einzusetzen, dass zwischen Türken und Armeniern durch die Aufarbeitung von Vergangenheit Annäherung, Versöhnung und Verzeihen historischer Schuld erreicht wird,
  • weiterhin wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten in der Türkei und in Armenien zu unterstützen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu fördern, die dem Austausch und der Annäherung sowie der Aufarbeitung der Geschichte zwischen Türken und Armeniern dienen,
  • eine Aufarbeitung der historischen Ereignisse durch die Türkei und Armenien als ersten Schritt zur Versöhnung und zur längst überfälligen Verbesserung der türkisch-armenischen Beziehungen aktiv zu unterstützen, z.B. durch Stipendien für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Unterstützung zivilgesellschaftlicher Kräfte aus beiden Ländern, die sich für Aufarbeitung und Versöhnung engagieren,
  • türkische und armenische Regierungsvertreter zu ermutigen, den derzeit stagnierenden Normalisierungsprozess der zwischenstaatlichen Beziehungen beider Länder fortzuführen,
  • sich gegenüber der türkischen und der armenischen Regierung für die Ratifizierung der 2009 unterzeichneten Zürcher Protokolle einzusetzen, die eine Kommission zur wissenschaftlichen Untersuchung der Geschichte, die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen und die Öffnung der gemeinsamen Grenze vorsehen,
  • dafür einzutreten, dass die in jüngster Zeit begonnene Pflege des armenischen Kulturerbes in der Republik Türkei fortgesetzt und intensiviert wird,
  • im Rahmen finanzieller Möglichkeiten auch weiterhin innerhalb Deutschlands Initiativen und Projekte in Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kultur zu fördern, die eine Auseinandersetzung mit den Geschehnissen von 1915/1916 zum Thema haben.

Berlin, den 31. Mai 2016

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

 

Begründung

Die Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges war die größte und folgenschwerste Katastrophe in der mehrtausendjährigen Geschichte des armenischen Volkes. Den Deportationen und Massenmorden fielen nach unabhängigen Berechnungen über einer Million Armenier zum Opfer. Zahlreiche unabhängige Historiker, Parlamente und internationale Organisationen bezeichnen die Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Völkermord. Das Gedenken an diese Vertreibungen und Massaker ist deshalb neben Religion und Sprache von zentraler Bedeutung für die Identität dieses Volkes.

Der Deutsche Bundestag gedenkt der Ereignisse auch im Zusammenhang des aktuellen Erinnerns an den Ersten Weltkrieg. Das Deutsche Reich war militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches. Die damalige deutsche Reichsregierung, die über die Verfolgung und Ermordung der Armenier informiert war, blieb dennoch untätig. Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich in der Verantwortung, die Aufarbeitung dieses Verbrechens zu fördern und die Erinnerung daran wach zu halten.

Bis heute bestreitet die Türkei entgegen der Faktenlage, dass der Vertreibung, Verfolgung und Ermordung der Armenier eine Planmäßigkeit zugrunde gelegen hätte bzw. dass das Massensterben während der Umsiedlungstrecks und die verübten Massaker von der osmanischen Regierung gewollt waren.

Insgesamt wird das Ausmaß der Massaker und Deportationen in der Türkei immer noch angezweifelt. Allerdings gibt es auch gegenläufige Tendenzen. Im Jahre 2008 gab es Anlass zur Hoffnung auf eine türkisch-armenische Annäherung, als die Staatspräsidenten beider Länder gemeinsam ein Fußballländerspiel besuchten und damit ihren Willen für weitere Gespräche demonstriert hatten. 2009 wurde zwischen den Außenministern beider Länder ein gemeinsames Protokoll unterzeichnet, in dem u.a. die Gründung einer Kommission vorgesehen war, welche die Geschichte wissenschaftlich untersuchen sollten. Dieses Protokoll wurde aber bis heute in keinem der Parlamente beider Länder verabschiedet.

Eine Versöhnung der beiden Völker ist nur dann denkbar, wenn die Ereignisse vor 100 Jahren grundlegend aufgeklärt und die Fakten nicht weiter bestritten werden. Dazu ist es erforderlich, dass Wissenschaftler und Journalisten in der Türkei bei der Aufarbeitung der Geschichte der Vertreibung und Ermordung von Armeniern frei und ohne Angst vor Repressionen arbeiten können. Es gibt bereits zahlreiche Initiativen in der Türkei, die die Aufarbeitung der Massaker zum Thema haben. Das Thema wird seit einigen Jahren in der türkischen Öffentlichkeit vermehrt kontrovers diskutiert. Diese Entwicklungen sind genauso zu begrüßen, wie grenzüberschreitende zivilgesellschaftliche Projekte, die vom Auswärtigen Amt seit vielen Jahren finanziell unterstützt werden.

Das Deutsche Reich war als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches ebenfalls tief in diese Vorgänge involviert. Sowohl die politische als auch die militärische Führung des Deutschen Reichs war von Anfang an über die Verfolgung und Ermordung der Armenier informiert. Als der evangelische Theologe Dr. Johannes Lepsius am 5. Oktober 1915 im Deutschen Reichstag die Ergebnisse seiner im Juli/August 1915 in Konstantinopel durchgeführten Recherchen vortrug, wurde das gesamte Thema von der deutschen Reichsregierung unter Zensur gestellt. Ebenso wurde sein „Bericht über die Lage des Armenischen Volkes in der Türkei“, den er direkt an die Reichstagsabgeordneten geschickt hatte, 1916 von der deutschen Militärzensur verboten und beschlagnahmt und den Abgeordneten erst nach dem Ende des Ersten Weltkriegs 1919 ausgehändigt. Trotz dringender Eingaben vieler deutscher Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und den Kirchen, darunter Politiker wie Philipp Scheidemann, Karl Liebknecht oder Matthias Erzberger und bedeutende Persönlichkeiten aus der evangelischen und katholischen Kirche wie z. B. Adolf von Harnack und Lorenz Werthmann, unterließ es die deutsche Reichsregierung, auf ihren osmanischen Verbündeten wirksamen Druck auszuüben.

Auch die Akten des Auswärtigen Amts, die auf Berichten der deutschen Botschafter und Konsuln im Osmanischen Reich beruhen, dokumentieren die planmäßige Durchführung der Massaker und Vertreibungen. Sie stellen die wichtigste staatliche Überlieferung zu den damaligen Geschehnissen dar. Das Auswärtige Amt hat diese Akten bereits vor vielen Jahren zugänglich gemacht. Bereits 1998 wurde Armenien ein kompletter Satz dieser Akten auf Mikrofiche übergeben. Die Türkei hat anschließend ebenfalls einen Satz erworben.

Logo des Internationalen Strafgerichtshofs

Ist der Internationale Strafgerichtshof unbrauchbar?

Kritiker werfen dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vor, dieser sei als Gerichtshof unbrauchbar, um begangene Massenverbrechen gerecht und effektiv zu bestrafen und damit nicht in der Lage zur Wahrung des Weltfriedens beizutragen. Afrikanische Staaten werfen ihm Selektivität und mangelnde Glaubwürdigkeit vor, angesichts der starken Konzentration auf Geschehnisse in Afrika. Israel bezeichnet den IStGH sogar als terrorismusfördernd und fordert im Zusammenhang mit der Aufnahme von Vorermittlungen zu Massenverbrechen in Palästina zum Boykott des IStGH auf. Dabei könnten die Vorermittlungen in Israel auch als Chance gesehen werden, auf Kriegsverbrechen seitens der Hamas aufmerksam zu machen. Häufig wird bei aller Kritik jedoch das eigentliche Problem des IStGH ignoriert: die Reformbedürftigkeit des durch das Veto-System nicht selten blockierten Sicherheitsrates der UN, der damit auch die Arbeit des IStGHs beeinträchtigt. Weiterlesen

Panel bei der Konferenz „Aghet und Shoah – Das Jahrhundert der Genozide“ von 8. bis 10. November 2015

„Aghet und Shoah“ in Berlin: Genozide als Gegenstand unterschiedlicher Forschungsfelder – Ein Konferenzbericht

Die Wilhelmstraße liegt zwischen den beiden Ortsteilen Mitte und Kreuzberg. Unter den Nazis war diese Straße das Zentrum der Macht. Heute befindet sich dort das Dokumentationszentrum Topographie des Terrors, das über die Gräueltaten im Dritten Reiches aufklärt: ein passender Ort, für die vom Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien Potsdam, dem Lepsiushaus Potsdam und der Stiftung Topographie des Terrors veranstaltete internationale Konferenz „Aghet und Shoah – Das Jahrhundert der Genozide“ von 8. bis 10. November 2015. Weiterlesen

Völkermordkonvention (Quelle: Corinna Krauß http://genozidblogger.de)

Der Begriff „Völkermord“ in der aktuellen Debatte

In den letzten Wochen und Monaten konnte man beobachten, wie der Begriff „Völkermord“ wieder eine stärkere Verwendung im politischen Diskurs erfuhr. Rechtspopulisten und –extremisten warnen davor, dass die Flüchtlingskrise ein „Völkermord an der weißen Rasse“ sei (sog. „White Genocide“).  Daher haben sich Genocide Alert und #GeŸnoŸzidŸblogger dazu entschieden ein gemeinsames Statement gegen Diskriminierung und Rassismus zu veröffentlichen und gleichzeitig über das Thema Völkermord aufzuklären.

von Corinna Krauß und Matthias Winkler Weiterlesen

Offener Brief an die Mitgliedsstaaten der UN

Excellency,

On behalf of the undersigned civil society organizations, we are writing to request your government’s explicit support for the new “Code of Conduct regarding Security Council action against genocide, crimes against humanity, or war crimes.”

Over the past few years, the world has witnessed an intolerable rise in the commission of atrocities against civilians. Populations from Syria to the Central African Republic to South Sudan, to name but a few, suffer daily from the very same crimes that the international community has repeatedly vowed to prevent.

At such a moment of global instability, expectations have grown for preventive, timely, and decisive action by the United Nations Security Council (UNSC), as the UN organ primarily tasked with the maintenance of international peace and security. The UNSC has indeed exerted leadership by taking recent action on a number of situations of atrocity crimes.

However, due to the veto power wielded irresponsibly by its Permanent Members, the UNSC has failed to adopt similarly strong measures in other cases where these crimes are imminent or occurring, for example in Syria, Palestine, Myanmar, and the Democratic People’s Republic of Korea (DPRK). Vetoing resolutions that attempt to prevent or respond to atrocities makes it difficult for the international community to uphold its Responsibility to Protect (RtoP, R2P), a landmark norm unanimously endorsed in the 2005 World Summit Outcome Document. Under RtoP, States and the international community agreed that they had an obligation to protect populations from genocide, war crimes, crimes against humanity, and ethnic cleansing.

Indeed, the violations of international humanitarian and human rights law in Syria; the war crimes perpetrated during the recurrent conflicts in Gaza; the plight of the Rohingya; and the breadth of crimes against humanity committed in the DPRK indicate what can and does happen to populations when the veto is used or threatened. These crises, and the consequences they have had on their respective regions, demonstrate the complete inability for the UNSC to maintain international peace and security when the veto is used in a manner contrary to the purposes and principles of the UN Charter.

In this regard, the undersigned civil society organizations welcome the “Code of Conduct regarding Security Council action against genocide, crimes against humanity, or war crimes.” The Code of Conduct, drafted by UN Member States belonging to the Accountability, Coherence, Transparency (ACT) group, reaffirms RtoP and acknowledges that genocide, crimes against humanity, and war crimes concern the international community as a whole and constitute threats to international peace and security. Under the Code of Conduct, all Member States who endorse the code—and not just the UNSC’s permanent members—would be obliged to not vote against draft UNSC resolutions that aim to prevent or respond to atrocity crimes. Supporters would also invite the Secretary-General to bring situations that “in her or his assessment, involve or are likely to lead to genocide, crimes against humanity, or war crimes to the attention of the Council.”

The Code of Conduct thus represents a unique chance for States to not only improve the UNSC’s ability to prevent and respond to atrocities, but also an opportunity to preserve the Council’s legitimacy as the primary guardian of international peace and security. The undersigned thus strongly urge all states to endorse the Code of Conduct to reaffirm their commitment to prevent and respond to the world’s most heinous crimes. By doing so, states can help ensure that politics will no longer trump the protection of populations within the UN Security Council.

 

Sincerely,

1. Action pour le Développement et la Paix Endogènes (Democratic Republic of Congo)

2. Alternative ASEAN Network on Burma (Thailand)

3. Budapest Centre for the International Prevention of Genocide and Mass Atrocities (Hungary)

4. Burma Partnership

5. Centre for Citizens’ Participation on the African Union (Kenya, Ethiopia, South Africa)

6. Child Soldiers International (United Kingdom)

7. Droits Humains Sans Frontières (Democratic Republic of the Congo)

8. Fast Rural Development Program (Pakistan)

9. Genocide Alert (Germany)

10. Genocide Watch (USA)

11. Global Action for the Prevention of Armed Conflict—Southeast Asia

12. Global Centre for the Responsibility to Protect (USA)

13. Global Justice Center (USA)

14. Human Rights Watch

15. Initiatives for International Dialogue (Philippines)

16. International Coalition for the Responsibility to Protect

17. INSEC (Nepal)

18. Inspirator Muda Nusantara (Indonesia)

19. International Refugee Rights Initiative (Uganda)

20. Jananeethi (India)

21. Montreal Institute for Genocide and Human Rights Studies (Canada)

22. Pan-African Lawyers’ Union (Ethiopia)

23. PAX (Netherlands)

24. Shabolombi (Bangladesh)

25. Stanley Foundation (USA)

26. Syrian Network for Human Rights (Syria)

27. United Nations Association-Sweden

28. United Nations Association-United Kingdom

29. Vision-Gram International (Canada and Democratic Republic of Congo)

30. World Federalist Movement-Canada

31. World Federalist Movement-Institute for Global Policy (Netherlands, USA)

32. World Federation of United Nations Associations

33. Zarga Organization for International Development (Sudan)

 

Hier kann der Offene Brief auf Englisch eingesehen und als PDF gespeichert werden

Gruppenarbeit zu Beginn des Workshops in Berlin, angeleitet von Timo Leimeister (hinten links). Quelle: Genocide Alert

Großes Interesse an Genocide Alert Workshops zur Prävention von Völkermord und Massenverbrechen