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20 Jahre danach – Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda? – von Lea Henrich

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

In 100 Tagen kann man mit dem Fahrrad durch Europa fahren, den Sommer im Schwimmbad genießen, einen Garten anpflanzen, Freundschaften schließen.
100 Tage dauert es, bis ein kleiner Schwan fliegen kann, in 100 Tagen kann man sich 300 Mal die Zähne putzen, 100 Tage dauert die Probezeit in einem neuen Job.
In 100 Tagen kann man Rache begehen.
In 100 Tagen kann man ein Land unfähig machen zu handeln.
In 100 Tagen kann man mehr als einer Million Menschen das Leben stehlen, Familien auseinander reißen und Generationen zerstören.
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20 Jahre danach-Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda? – von Marlen Klassen

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

Der 7. April 2014. Während ein Großteil unserer deutschen Bevölkerung mit diesem Monat den Frühling und die ersten warmen Sonnenstrahlen verbindet, ist dieses Datum für die Einwohner Ruanders mit Todesangst, Leid, Verlust und Trauer verbunden. Es ist 20 Jahre her, dass im Land der 1000 Hügel ein erbarmungsloser Völkermord ausbrach. Innerhalb von ca. 3 Monaten starben etwa 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu durch die Hand der radikalen Hutu. Das wochenlange Morden fand nicht im Geheimen statt, sondern unter größtenteils passiver Beobachtung der Weltbevölkerung. Weiterlesen

20 Jahre Völkermord in Ruanda: Was haben wir gelernt? – von Philipp Hesch

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

Vor zwanzig Jahren ist im Herz von Afrika etwas Unvorstellbares geschehen: binnen hundert Tagen wurden 1994 fast eine Million Menschen getötet. Von ihren Nachbarn und Freunden, aber auch von Fremden, denen sie nie etwas getan hatten. Diese Tragödie allein wäre schon schlimm  genug gewesen, wenn man nicht das zusätzliche Versagen der UNO, der Weltgemeinschaft und aller anderer Institutionen zu beklagen gehabt hätte.Man hätte den Genozid verhindern können, man hätte Menschenleben retten können, man hätte Infrastrukturen und Truppen nutzen können, man hätte die  Menschenrechte einfordern können.

Stattdessen: Versagen auf ganzer Linie.

Wird heute Vor – Ort – Prävention betrieben? Wird in Ruanda offen über den Genozid geredet? Wurde der Weg für zukünftige Interventionen diplomatisch und rechtlich klar geregelt? Wurde für eine entsprechende personelle und materielle Infrastruktur gesorgt?

So will ich zunächst den Blick auf unser ruandisches Partnerland lenken. Das Gymnasium Kusel besuchte Ruanda im Jahr 2012 und 2013 mit einer Schülergruppe. Als die Gruppe von 2012 an die Partnerschule kam, wurde sie informiert, dass am nächsten Tag der Abschluss der  Trauerfeierlichkeiten für den Genozid stattfinden würde. Man hatte die Gruppe im Vorfeld über diese Gedenkveranstaltung nicht informiert. Im Lauf  ihrer Vorbereitung hatten sich die Schüler schon mit diesem Thema beschäftigt und es wurde ihnen Bildmaterial zu diesem Genozid gezeigt. Diese Veranstaltung wurde von unserer Partnerschule stellvertretend für die ganze Region durchgeführt. Fast alle Bürger der Umgebung waren auf den Beinen und es entstand ein langer Zug der zum Gebeinhaus führte. Dort werden die Überreste der Toten  gesammelt und aufgebahrt. Es wurde den Schülern freigestellt, in das Gebeinhaus zu gehen. Auch die Lehrer schienen ebenso wie viele andere Erwachsene überfordert und überwältigt von diesem Anblick der menschlichen Überreste zu sein; dies war so von der Partnerschule gewollt.Es geht um Aufklärung, Sensibilisierung und das Verhindern der Verdrängung dieses Genozids. Es ist eine Ermahnung an die Lebenden, dass sich so etwas nicht wiederholt.

Dies ist nicht nur ein nationales Problem Ruandas.

Häufig wurden Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht wirklich aufgearbeitet und geahndet Oft fehlte der Wille der internationalen Gemeinschaft und in dem betroffen Land wurden die Verbrechen totgeschwiegen.

Allerdings nahmen bei dieser Gedenkfeier in Ruanda Vertreter des Staates und der religiösen Gemeinschaften sowie ein Zeitzeuge eindeutig zu dem Genozid Stellung.

Zum Teil ist es verständlich, dass Ruanda sich als Demokratie auf wackeligen Beinen nicht ewig mit der Aufarbeitung des Genozids beschäftigen kann und will. Zum Anderen müssen wir sehen, dass Opfer und Täter Haus an Haus wohnen und sich vielleicht bei der Arbeit begegnen.Permanentes Misstrauen und Angst ist ein schlechtes Fundament für eine funktionierende Demokratie.

Anderenorts wurde auch auf ein schlechtes Fundament gebaut. Nehmen wir den Kosovo oder Somalia und ganz aktuell Syrien. Aber hier wurde weder bei der UN noch bei der NATO für ein schnelles konsequentes Eingreifen gesorgt. Selbst wenn ganz offensichtlich Menschenrechte gebrochen werden, wenn Menschenleben aus reiner Willkür gefährdet sind, wird nicht eingegriffen.Entsprechende Eingriffsmöglichkeiten bestehen, werden aber oft aus unterschiedlichen Gründen nicht angewendet.Es wäre den Verantwortlichen zu unangenehm, einen Einsatz vor ihrer Bevölkerung zu rechtfertigen.

Auch in Deutschland ist eine ähnliche Haltung festzustellen, die viel mit der deutschen Geschichte zu tun hat.

Diese passive Haltung steht im Moment jedoch in der Kritik wie die Münchner Sicherheitskonferenz gezeigt hat. Bundespräsident Gauck erklärte dort,dass „wir nicht verschont bleiben von den Konflikten der Welt“ und er sich wünsche, wir würden schneller und nachhaltiger reagieren. Auch stellte er klar, dass es weder ein Recht auf Wegsehen gebe noch sich die Politiker mit Verweis auf die ablehnende Haltung der Bürger ihrer Verantwortung entziehen könnten.

Die neue Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen sagte auf der Münchner Konferenz, dass Gleichgültigkeit für Deutschland keine Option sei und eine Verpflichtung für Deutschland bestehe zu handeln, da es die Mittel und Fähigkeiten dazu besitze.

Jedoch ist die deutsche öffentliche Meinung weiterhin gegen Militäreinsätze im Ausland wie die Reaktion auf den deutschen Einsatz in Mali zeigt: Bei einer Meinungsumfrage waren69 % der Befragten gegen einen solchen Einsatz. Eine Lösung wäre vielleicht das Eingreifen der deutsch-französischen Brigade im europäischen Rahmen. Dann würde die Verantwortung nicht allein bei Deutschland liegen.

Aber da wo Menschenleben so massiv gefährdet waren wie 1994 in Ruanda, muss eine schnelle Entscheidung möglich sein.

Dazu war aber die UN wegen der verschiedenen Interessen ihrer Mitgliedsstaaten nicht in der Lage.

Trotzdem hat sich einiges zum Positiven gewendet. So will die NATO auch in Zukunft unabhängig von der UN Interventionen prüfen und durchführen. Das steht zumindest in ihrem strategischen Konzept von 1999.

2006 kam es zur Einrichtung der oben erwähnten Krisen-Reaktionstruppe bei der NATO. Diese besteht aus Land- und Seestreitkräften und soll ein breites Aufgabenspektrum abdecken, was bedeutet, dass sie nicht nur bei einem eventuellen Völkermord zum Einsatz käme.Den Truppen der UN 1994 fehlten angeblich die Gelder, das Personal und die Rechtssicherheit.

Dies bedeutet, dass man einer erneuten Unterschätzung der jeweiligen Gefahr vorbeugen muss man muss jedoch zugeben, dass die richtige Einschätzung der Situation oft schwierig ist. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verbrecher in Ruanda nicht entsprechend ihrer Schuld bestraft wurden.

Es scheint kein echtes Interesse an einer Aufarbeitung der Vorkommnisse zu geben. Auch wird unterschwellig immer noch zwischen Hutu und Tutsi unterschieden, was ganz offen die Parteienlandschaft zeigt. Prävention und Diskussion wird nicht zugelassen wobei es zu einer inszenierten Dramatisierung des Genozids kommt, sodass eine sachliche Auseinandersetzung unmöglich ist.

Auch für die Zukunft gibt es in Ruanda wenig Hoffnung, weil es immer noch ein großes Demokratiedefizit gibt, was aber zum Teil durch die Geschichte des Landes bedingt ist.

Das Fazit fällt also eher negativ aus :

Haben wir nichts gelernt ? 

Wird auch in Zukunft ein Völkermord nicht verhindert werden können?

Die Antwort kann nur die Völkergemeinschaft geben.

 

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Irgendwo in Afrika – von Violetta Citaku

Beitrag zum Essaywettbewerb “20 Jahre danach –

Was sind die Lehren aus dem Völkermord in Ruanda”

Ruanda – ein Land irgendwo in Afrika. Ein Land von vielen auf dieser Welt, die wir nur aus den Medien und der Schule kennen. Ein Land mit einer grausamen, fast vergessenen Geschichte: einem Völkermord. Heute, 20 Jahre danach interessieren sich nur noch wenige für ihn. Doch soll dieses Massaker eine archivierte Schlagzeile bleiben oder haben wir die Pflicht uns auch noch heute damit und vor allem mit den Lehren zu beschäftigen?

Völkermord in Ruanda? Was war da nochmal? Ein Blick in Wikipedia genügt: Unter dem Völkermord (Genozid) in Ruanda versteht man das vier Monate lang andauernde, regelrechte Abschlachten der Tutsi-Minderheit durch die Hutu-Bevölkerung. Etwa 75% der Tutsi wurden umgebracht. Insgesamt starben ungefähr 900.000 Menschen. Weiterlesen

Die USA und R2P: Warum ein neuer Bericht aus den USA auch für die deutsche Debatte zur Schutzverantwortung relevant ist

von Sarah Brockmeier

Am 23. Juli veröffentlichten die Brookings Institution, das US Institute for Peace und das US Holocaust Memorial Museum den Bericht einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect). Der Bericht mit dem Titel „The United States and R2P: From Words to Action” wird fünf Jahre nach dem einflussreichen Bericht der Genocide Prevention Task Force[1] veröffentlicht und hat das explizite Ziel eine breitere amerikanische Öffentlichkeit mit dem Konzept der Schutzverantwortung vertraut zu machen. Wie bereits bei der Vorbereitung des Berichts der Genocide Prevention Task Force leiteten zwei hochrangigen ehemalige Regierungsbeamten die Arbeitsgruppe: die ehemalige Außenministerin unter Clinton, Madeleine Albright, und der frühere Sondergesandten für den Sudan unter George W. Bush, Richard Williamson. Unter den über 30 Teilnehmern der Arbeitsgruppe aus Politik, Wissenschaft, Think Tanks, NGOs und Medien befanden sich viele bekannte Namen – von dem ehemaligen kanadischen Außenminister und Miterfinder von RtoP, Lloyd Axworthy, bis zur ehemaligen Planungsstabsleiterin im US-Außenministerium, Anne-Marie Slaugther.  Weiterlesen

Europas moralische Verantwortung

Europas moralische Verantwortung: Der Bericht der Task Force on the EU Prevention of Mass Atrocities und seine Implikationen für die deutsche Politik

von Gregor Hofmann

Europa hat eine moralische Verantwortung Menschenrechtsverbrechen vorzubeugen und zu stoppen. Diese ergibt sich nicht nur aus der eigenen Geschichte, sondern auch aus direkten oder indirekten Beiträgen europäischer Staaten an solchen Verbrechen. Mit ihrer Unterstützung für die internationalen Schutzverantwortung – die Responsibility to Protect (RtoP) – hat sich die Europäische Union zu dieser Verantwortung bekannt. Die Schutzverantwortung proklamiert, dass jeder Staat die Verantwortung hat seine Bürgerinnen und Bürger vor Menschenrechtsverbrechen wie Völkermord, ethnischen Säuberungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Versagt der Einzelstaat in seiner Verantwortung steht die internationale Gemeinschaft in der Pflicht durch Unterstützung des Einzelstaates oder Zwang in Form von Sanktionen bis hin zum Einsatz militärischer Gewalt, mandatiert durch den UN Sicherheitsrat, die bedrohte Bevölkerung zu schützen. Aus diesem Bekenntnis ergibt sich eine Verpflichtung nicht nur die eigene Bevölkerung vor diesen Verbrechen zu schützen, sondern auch auf solche Verbrechen in Drittstaaten zu reagieren bzw. diese zu verhindern. Doch was tut die Europäische Union in diesem Bereich? Weiterlesen

Das RtoP-Bewusstsein in Deutschlands Zivilbevölkerung

von Julian Rössler

Die Finanz-, Euro- und Wirtschaftskrise hat im letzten Jahr Teile der politisch interessierten Bevölkerung aus ihrer Wohlstandslethargie gerissen und zur Blockupy-Bewegung formiert. In noch weit stärkerem Maße sind die Proteste der Indignados in Madrid und der Bevölkerung in Griechenland ausgefallen. Daneben wurde nicht zuletzt von der Zeitschrift Times 2011 als Jahr der Revolution proklamiert, womit in erster Linie auf den arabischen Frühling Bezug genommen wurde. Doch auch in mikropolitischen Fragestellungen scheint das politische Bewusstsein der Bevölkerung gewachsen – gerade in Deutschland. Über Monate kamen tausende Menschen zu Montagsdemonstrationen gegen das Stuttgart 21 Projekt. Im Februar 2012 demonstrierten mehr als 50.000 Menschen in Deutschland gegen das Anti-Piraterie Abkommen „Acta“. Zum Jahrestag der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima gingen zehntausende Deutsche in vielen Städten auf die Straße.

So positiv diese politische Partizipation junger Menschen jenseits von Partei und Wahlen ist, so zeigt der Fall Syrien dennoch, wie beschränkt das politische Bewusstsein ist. Während nach einhelliger Meinung davon ausgegangen wird, dass das syrische Regime, und anscheinend auch Teile der Opposition, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen und damit die schwersten Massenverbrechen vorliegen, so ruft dies doch keine erkennbare Entrüstung oder allgemeine Empörung in der deutschen Zivilgesellschaft hervor. Zwar wurden auch im Frühjahr Demonstrationen in Berlin gegen die Vorgehensweise des syrischen Regimes abgehalten, von einem Protest, der ein klareres Verhalten sowohl der deutschen Bundesregierung als auch der internationalen Staatengemeinschaft fordert, ist jedoch nichts zu sehen. Die Globalisierung hat zwar eine engere Verflechtung der Welt hervorgebracht, den Einzelnen scheint das Ausland dennoch nur dann zu interessieren, wenn es einen Bezug auf sein geregeltes „Wohlstandsleben“ in Deutschland gibt. Reine Menschlichkeitsbelange scheinen für eine Betroffenheit, die nach außen manifestiert wird, nicht auszureichen. Dabei betreffen uns die Massenverbrechen in Syrien oder anderswo stärker als gemeinhin angenommen. Durch die Anerkennung der Schutzverantwortung, der Responsibility to Protect, durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2005 hat auch der deutsche Staat die Pflicht übernommen, Massenverbrechen, wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen, zu verhindern – und dies nicht allein in deutschem Hoheitsbereich, sondern überall auf der Welt. Die dreiteilige Schutzverantwortung beinhaltet zwar zunächst die Pflicht in den eigenen nationalen Grenzen diese Massenverbrechen zu verhindern. Daneben besteht jedoch auch die Pflicht, bei Bestehen solcher Verbrechen in anderen Staaten, Beihilfe zu leisten, um diese Verbrechen zu beenden und am Wiederaufbau mitzuwirken, um zukünftige Massenverbrechen zu verhindern. Der Schutzverantwortung, welche 2005 von der Generalversammlung verabschiedet wurde und auf die sich der Sicherheitsrat in seiner Libyen-Resolution 1973 im letzten Jahr bezog, wird zwar teilweise die völkerrechtliche Verbindlichkeit abgesprochen, da Resolutionen der Generalversammlung nicht bindend seien und allein moralische Verpflichtungen statuieren. Dennoch erscheint die mehrmalige Erwähnung der Schutzverantwortung in Resolutionen des Sicherheitsrats  auf eine Etablierung der RtoP als allgemeines Rechtsprinzip oder Gewohnheitsrecht hinzuweisen. Die Entstehung von Gewohnheitsrecht kann völkerrechtlich nur dann entstehen, wenn Staaten über einen längeren Zeitraum eine bestimmte Handlung mit Rechtsüberzeugung vornehmen und diese als verbindlich sehen. Gerade weil wir inmitten des Etablierungsprozesses der Schutzverantwortung als völkerrechtlich bindendes Prinzip stehen, erscheint das Beharren auf diese Norm umso wichtiger.

Was die Durchsetzung der Schutzverantwortung nicht nur in der deutschen Außenpolitik sondern vor allem auch in der Zivilgesellschaft bremst, ist die fehlende Verbindung der deutschen Geschichte und den daraus verbundenen Pflichten mit der Schutzverantwortung. Spätestens seit Joschka Fischers Zeit als Außenminister nimmt die Maxime „Nie wieder Auschwitz“ eine prägende Rolle in der deutschen Außenpolitik ein. „Nie wieder Auschwitz“ stellt die besondere Verantwortung Deutschlands dar, die nicht nur im Auswärtigen Amt sondern auch in der Zivilgesellschaft Anerkennung fand. Während vor dem NATO-Einsatz im Kosovo Demonstrationen sowohl gegen eine militärische Intervention als auch für ein Handeln Deutschlands zur Wahrnehmung seiner internationalen Verantwortung im Kosovo stattfanden und so ein weitreichender Diskurs stattfand, fehlt ein solcher Diskurs jedoch in anderen Fällen, in denen Deutschland seiner Schutzverantwortung nachkommen müsste. Die Vorgänge im Kongo oder Mazedonien wurden, wenn überhaupt, alleine in akademischen Kreisen untersucht, das Handeln Deutschlands in diesen Konfliktherden wurde jedoch nicht auf breiter Ebene gesellschaftspolitisch analysiert. Eine gesellschaftliche Diskussion über eine besondere Verantwortung Deutschlands in der Außenpolitik findet zwar bei Fragen von Rüstungsexporten nach Israel oder Bahrein statt, die „Schutzverantwortung“ fristet in den Diskussionen dagegen immer noch ein Schattendasein.

Dabei stellt die Anerkennung der Schutzverantwortung 2005 die Konstituierung des „Nie wieder Auschwitz“ auf internationaler Ebene dar. In gleicher Weise, wie Ende der 90er Jahre ein Ende der serbischen Massenverbrechen unter Verweis auf „Nie wieder Auschwitz“ gefordert wurde, müsste heute folglich die Beendigung von Massenverbrechen unter Hinweis auf die Schutzverantwortung verlangt werden. Dennoch ist die Schutzverantwortung noch nicht in den Köpfen der Bürger angelangt. Die Enthaltung Deutschlands bei der Libyen-Resolution im letzten Jahr hatte zwar zumindest in der Tagespresse und in akademischen Kreisen für Aufruhr gesorgt, eine Auseinandersetzung mit dieser Frage auf Wählerebene fehlte dagegen. Während in den Vereinigten Staaten eine lautstarke NGO-Gemeinschaft wächst, die sich für dieses Thema engagiert, Politiker anschreibt und durch Veranstaltungen hunderttausende von Menschen erreicht, haben es sich in Deutschland lediglich ein paar wenige Organisationen wie insbesondere die Nichtregierungsorganisation Genocide Alert e.V. zur Aufgabe gemacht, das allgemeine Bewusstsein für die Verpflichtungen, die sich aus der Schutzverantwortung ergeben, zu sensibilisieren.

Um dies zu ändern, müssten die Hauptgründe für das fehlende Bewusstsein der Schutzverantwortung in der Zivilgesellschaftgeändert werden. Zum einen betont das Auswärtige Amt zwar in seinen Stellungnahmen und auf Veranstaltungen zur RtoP die Bedeutung dieses Prinzips, dennoch wurde bisher kein Verantwortlicher im Amt allein für die Schutzverantwortung abgestellt, der bei den internationalen Treffen der nationalen RtoP-Focal Points teilnimmt wie es die Vertreter anderer Staaten wie Dänemark, Frankreich, Costa Rica oder Ghana tun. Die jüngste Ankündigung der Bundesregierung im Rahmen des informellen interaktiven Dialogs der Generalversammlung einen solchen RtoP-Focal Point einzurichten ist zwar zu begrüßen. Wie schnell dies umgesetzt wird und welche Befugnisse dieser haben wird, wird sich aber erst zeigen müssen. Vor diesem Hintergrund verwundert es weniger, dass in der Zivilgesellschaft das Bewusstsein im Hinblick auf die effektive Umsetzung der Verpflichtungen aus der Schutzverantwortung fehlt, solange auch in offiziellen Stellen die Norm nicht als zentrales Element der Außenpolitik verstanden wird.

Zum anderen erscheint es verständlich, dass ein Einsatz von Soldaten mehr Entrüstung aufwirft als der Nicht-Einsatz. Eine Demonstration für den Einsatz von deutschen Soldaten in Syrien erscheint nur schwer vorstellbar. Dennoch, nach der Aufdeckung der Massaker in Bosnien und Ruanda in den 90er Jahren wurde die Empörung über das Nicht-Handeln der westlichen Staaten in der Zivilbevölkerung lautstark vorgetragen. Auch wenn diese Empörung im Moment im Hinblick auf den syrischen Bürgerkrieg noch fehlt, so muss den Bürgerinnen und Bürgern dennoch die Verbindung der Forderung „Nie wieder Auschwitz“ mit der Umsetzung der Schutzverantwortung, notfalls auch mit militärischen Mitteln, vermittelt werden.

Eine stärkere Verankerung der Schutzverantwortung in der Zivilgesellschaft würde dazu führen, dass Deutschland seine außenpolitische Position stärker für die Durchsetzung der Anerkennung der Schutzverantwortung in anderen Staaten einsetzt. Deutschland verpasst im Moment die Möglichkeit, seine starke Rolle im internationalen Staatengefüge, die sich insbesondere aus der Meisterung der Wirtschafts- und Finanzkrise ergeben hat, dazu zu nutzen, in Fragen des Menschenrechtsschutzes eine Vorreiterrolle einzunehmen und insbesondere bei Schwellen- und Entwicklungsländern um Vertrauen für eine Implementierung der RtoP zu werben. Um hier Druck auf die Regierung aufzubauen, muss ein zivilgesellschaftlicher Diskurs über die Durchsetzung der Schutzverantwortung geführt werden.

Es wird Zeit, dass die deutsche Zivilbevölkerung aus ihrer Lethargie erwacht und das wieder entdeckte politische Bewusstsein auch gegen die Verletzung fundamentaler Menschenrechte und Rechtsprinzipien einsetzt.

von Julian Rössler

Die Schutzverantwortung umsetzen: Deutschland braucht einen RtoP-Bestandsbericht

Die Bundesrepublik Deutschland ist auf internationaler Ebene ein starker Verfechter des Konzepts der Schutzverantwortung. Dennoch mangelt es nach wie vor an einer Strategie zur Umsetzung der Responsibility to Protect (RtoP) auf nationaler Ebene. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass eine effektive Prävention und Reaktion auf Massenverbrechen nicht an Informations- sondern an Handlungsdefiziten gescheitert ist. Damit auf verfügbare Erkenntnisse über Massenverbrechen in Zukunft rechtzeitig reagiert werden kann, sollte die Bundesregierung alle an der Umsetzung der Schutzverantwortung mitwirkenden Institutionen und Prozesse erfassen, integrieren und optimieren. Weiterlesen

Protokollhof zwischen dem Neu- und Altbau des Auswärtigen Amtes in Berlin (2007), Quelle: Wikimedia

Offener Brief an Bundesaußenminister Westerwelle zur R2P

Heute forderten Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker in einem offenen Brief offenen Brief an Bundesaußenminister Westerwelle eine bessere Umsetzung der Schutzverantwortung durch Deutschland. Dazu erläuterten die Organisationen ihre Forderungen nach einer RtoP-Koordinationsstelle sowie der Erstellung eins RtoP-Bestandsberichts.

Deutschland zählt innerhalb der Vereinten Nationen nominell zu den Ländern, die das Konzept der Schutzverantwortung am stärksten unterstützen. Eine Strategie zur Umsetzung auf nationaler Ebene ist bisher jedoch noch nicht erkennbar. Ohne eine Institutionalisierung der Schutzverantwortung können Massenverbrechen jedoch nicht systematisch verhindert werden. Deshalb wenden sich Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker an Bundesaußenminister Westerwelle und bitten ihn sich für eine hochrangige Koordinierungsstelle zur Schutzverantwortung einzusetzen. Durch diese sollen die zahlreichen relevanten Informationen aus der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik zusammengeführt und analysiert werden, um daraus eine kohärente deutsche Politik zu entwickeln. Zudem soll ein regelmäßiger Bestandsbericht klarstellen, welche Informationsquellen und Instrumente der Bundesregierung zur Umsetzung der Schutzverantwortung zur Verfügung stehen, wo Mängel sind und wie sich diese beheben lassen. Dadurch soll deutlich werden, welche Handlungsoptionen für die deutsche Politik existieren.

Hier finden Sie den offenen Brief sowie die Diskussionspapiere zu der Koordinierungsstelle und zu dem Bestandsbericht, die Genocide Alert, die Gesellschaft für bedrohte Völker und Human Rights Watch gemeinsam erstellt haben.

Hier zum offenen Brief an Bundesaußenminister Westerwelle von Genocide Alert, Human Rights Watch und der Gesellschaft für bedrohte Völker:

» Download pdf. Offenen Brief an Bundesaußenminister Westerwelle

Mehr Informationen Warum Deutschland eine RtoP-Koordinationsstelle braucht und welche Aufgaben diese erfüllen sollte, gibt es im aktuellen Policy Paper:

» Download pdf. Policy Brief RtoP Koordinator

Mehr darüber wie vorhandene RtoP Informationen und Instrumente besser genutzt werden sollten und welche Fragen ein nationaler RtoP-Bestandsbericht beantworten sollte finden Sie hier:

» Download pdf. Policy Brief RtoP Umsetzung

Debatte zur Schutzverantwortung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 5. September 2012: Der deutsche Beitrag

Während des vierten Dialog der UN-Generalversammlung zur Schutzverantwortung am 5. September 2012 verdeutlichte der Stellvertreter des Ständigen Vertreters Deutschlands Botschafter Miguel Berger, dass die Einzelstaaten im Bezug auf die Schutzverantwortung vor drei wesentlichen Herausforderungen stünden. Hierzu zählten die weitere Ausgestaltung des Konzept, die Operationalisierung der ersten und zweiten Säule auf nationaler Ebene, sowie die Bewältigung der öffentlichen Erwartungen gegenüber der Schutzverantwortung. Bezüglich der Ausgestaltung des Konzept erinnerte Berger daran, dass es keine Musterlösung für die Prävention von und Reaktion auf Massenverbrechen gäbe, sondern jeweils situationsbezogene Lösungen angestrebt werden müssten. Zur Operationalisierung der Schutzverantwortung auf nationaler Ebene kündigte Berger an, dass Deutschland kurz vor der Ernennung eines nationalen Focalpoints für die Schutzverantwortung stehe. Zur öffentlichen Wahrnehmung der Schutzverantwortung äußerte Berger die Sorge der Bundesrepublik, dass die dritte Säule der Schutzverantwortung, zum Nachteil der ersten beiden, zu viel Aufmerksamkeit erhalte. Deutschland betrachte die Schutzverantwortung als ein ganzheitliches Konzept, welches Prävention und Reaktion verbinde. Unten die Rede in voller Länge auf Englisch.

 

 

General Assembly: Statement by Ambassador Berger at the 4th Informal Interactive Dialogue on the Responsibility to Protect

 

Sep 5, 2012

(General Assembly: Statement by Ambassador Berger at the 4th Informal Interactive Dialogue on the Responsibility to Protect)

 

Mr. President,

 

I would like to thank you for convening this important and timely debate, and to express thanks to the Secretary-General for his intervention and his recent report. We also express our gratitude and appreciation for the work undertaken by Prof. Ed Luck in his former capacity as the SG’s Special Adviser on Responsiblity to Protect (R2P).

 

Germany aligns itself with the EU intervention and would like to underline the following additional points:

 

Since 2005, the international community has explicitly embraced the principle that the commission of mass atrocities is not an internal matter enjoying protection from outside interference. Both the General Assembly and the Security Council have repeatedly invoked the Responsibility to Protect which obliges us collectively to act in a timely and decisive manner, through diplomatic and other peaceful means, to prevent the emergence of situations conducive to the commission of such atrocities, and, where necessary to step in and end such acts. Rwanda and Srebenica continue to remind us of this joint responsibility and the ongoing events in Syria certainly fall within the scope of all its three pillars.

 

 

Mr. President,

 

As states, we are all basically facing three challenges: to further shape the concept, to operationalize pillars one and two at the national level, and to manage public expectations vis-à-vis R2P.

 

Regarding the concept, I would like to stress the preventive aspects of R2P as well as the responsibility of states and regional organisations for the implementation of R2P. As the report of the SG illustrates, a multitude of options and instruments are available to allow for tailor-made approaches to preventing or stopping the occurrence of mass atrocities. Thus, there can be no “one size fits all” approach.

 

Also, the full equality of all three pillars precludes  an “either/or approach” with regard to prevention and more coercive action, as well as a strict sequencing of actions under each pillar. Rather, we need to ask ourselves in each case how best to achieve the objective of protecting those who are or may be the target of atrocities. Within this approach, measures under chapter vii, while being a last resort, do not require a prior futile use of other means – as long as the Security Council sees chapter VII measures as the only viable option.

 

At the same time, we recognise the need to further develop the concept while building on past experiences and we are aware of calls for possible criteria or guidelines for the use of force under the 3rd pillar, as well as for possible procedures to monitor and evaluate such measures in order to satisfy existing information requirements. We welcome that efforts have been made to advance this discussion, and Germany has already engaged in political dialogue with third countries on R2P in order to advance a common understanding of the concept and its 3rd pillar in particular.

 

Regarding the operationalization of R2P at the national level, Germany has set up the structures useful for effective implementation of the second pillar. Our action in this area is guided by the understanding of R2P as a cross-cutting principle. The German Government has established an inter-ministerial working group for civil crisis prevention and early warning and an adjunct advisory council. These bodies have been meeting on country-specific as well as thematic issues related to R2P and will continue to tackle these issues, including those relating to the four crime areas that trigger R2P.

 

Germany is in the process of appointing a national focal point for R2P. The recommendations that have been formulated by the Global Center for R2P in this regard have been very helpful in this process.

 

As to the public perception of R2P,  Germany remains concerned about the prevailing narrow focus on the third pillar. The discussion of NATO’s military action in implementation of Security Council resolution 1973 has unnecessarily further contributed to a reduced awareness of pillars one and two. Let me therefore again stress that we remain committed to the application of R2P as a holistic concept that merges prevention and response.

 

I thank you.

 

 

Quelle: http://www.new-york-un.diplo.de/Vertretung/newyorkvn/en/__pr/speeches-statements/2012/20120906-berger-ga-r2p.html?archive=2984642.