Pressemitteilung: Deutsche Informationswebseite zur Schutzverantwortung geht online
www.schutzverantwortung.de
Kontakt:
Robert Schütte
Mail: robert.schuette[at]genocide-alert.de
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Als das Regime des Muammar Ghaddafi zu stürzen begann und die Truppen des Nationalen Übergangsrats Tripolis einnahmen, klopfte man sich in den außenpolitischen Schaltzentralen in London und Paris auf die Schultern: Man hatte richtig entschieden und in einem innerstaatlichen Konflikt Partei ergriffen, um die Bevölkerung von Bengasi vor der angekündigten Rache des Diktators zu schützen.
Unter britischer und französischer Federführung wurde die Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrats vom März, in welcher der unbedingte Schutz der libyschen Zivilbevölkerung mit allen dafür notwendigen Mitteln gefordert wurde, umgesetzt. Die bei der UN-Generalversammlung 2005 verabschiedete Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“) wurde dadurch in Libyen zum ersten Mal angewendet.
Deutschland hatte sich nicht an dem Einsatz beteiligt und dadurch die sicherheitspolitischen Partner brüskiert und seine Glaubwürdigkeit als langjähriger Verfechter der Schutzverantwortung beschädigt. Gleichwohl fühlte sich kurioser Weise auch Außenminister Westerwelle nach dem Sturz Ghaddafis als Sieger. Die von Deutschland mitgetragenen Sanktionen hätten nämlich ebenfalls zum Sturz des Regimes beigetragen. Westerwelle war im März mit seiner Entscheidung innenpolitisch allerdings nicht allein, Amtsvorgänger Steinmeier und auch der Fraktionschef der Grünen, Jürgen Trittin, sprachen sich ebenfalls gegen den Einsatz militärischer Mittel aus und stellten damit wieder einmal unter Beweis, dass Deutschland nicht bereit ist, ein bestimmender Akteur auf dem internationalen Parkett zu werden, dessen Handeln sich nur auf dem Papier an der Durchsetzung internationaler Normen und der Verteidigung von Menschenrechten ausrichtet. Ruanda und Srebrenica, wesentliche Ausgangspunkte für die Entwicklung der Schutzverantwortung, waren den Herren wohl nicht mehr im Gedächtnis und von der historischen Verantwortung deutscher Außenpolitik (vgl. von Schorlemer) war nichts zu spüren.
Das Konzept der Schutzverantwortung (RtoP) : Entstehung & Hintergrund
Am 24.Oktober 2005 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit überwältigender Mehrheit dem Konzept der Schutzverantwortung zu. Dieses wurde auf Betreiben der kanadischen Regierung durch die „International Commission on Intervention and State Sovereignity“ entwickelt.
Ziel der Schutzverantwortung ist es, die Gefahr von Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit frühzeitig zu erkennen und bestenfalls zu verhindern oder zumindest zu stoppen. Sollte diese Verantwortung von Nationalstaaten nicht erfüllt oder sogar verletzt werden, geht sie auf die internationale Gemeinschaft über, die dann mit Hilfe von Verhandlungen, Sanktionen und im äußersten Fall militärischen Interventionen die Pflicht hat, Zivilisten zu schützen.
Grundlegend für das Konzept ist die „Responsibility to prevent“, welche besagt, dass alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft dazu verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um Konflikte präventiv zu unterbinden. Hierzu gehören vor allem Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie Armutsbekämpfung, Förderung von guter Regierungsführung und Bildung sowie des Dialogs zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppierungen. Flankiert werden müssen diese Maßnahmen natürlich von einer verantwortungsvollen Außen- und Außenhandelspolitik, die im Zweifel eigene Interessen zurückstellt, wenn dadurch erkennbar das Konfliktpotential in einem Land oder einer Region erhöht wird. In einem Waffenexportland wie Deutschland muss daher stets besonders sorgfältig geprüft werden, was in welche Länder geliefert werden darf. Dabei geht es nicht nur um Panzer, sondern auch um Kleinwaffen und militärisch nutzbare Radar- und Kommunikationstechnik.
In den politischen und feuilletonistischen Debatten wird dieser Teil des Konzepts von seinen Gegnern häufig vernachlässigt. Man beschränkt sich – insbesondere in linken und pazifistischen Kreisen – auf die Handlungsoption der militärischen Intervention (responsibility to react), die gerne als „humanitärer Interventionismus“ oder auch als „Rückkehr zum Faustrecht“ (Ruf) bezeichnet und mit der Vermutung versehen wird, neoimperialistische Motive seien nicht auszuschließen.
Während diese Polemiken eher ideologisch motiviert scheinen, muss das Konzept der Schutzverantwortung kritisch analysiert werden, da durch ihre Anwendung folgende komplexe völkerrechtliche und politische Fragen aufkommen:
Gründe für eine militärische Intervention
Formelle Voraussetzung für die Anwendung der Schutzverantwortung ist eine Resolution des UN-Sicherheitsrats. Aufgrund der unterschiedlichen teils aber auch konkurrierenden geostrategischen und machtpolitischen Interessen der ständigen Mitglieder ist davon auszugehen, dass nur in seltenen und wirklich schwerwiegenden Fällen Resolutionen zu Stande kommen. Dadurch wird einerseits die Vermutung abgeschwächt, die Schutzverantwortung legitimiere militärische Interventionen, die in Wahrheit interessengeleitet sind. Gleichzeitig entsteht durch die Machtbalance im Sicherheitsrat andererseits die Problematik, dass Diktatoren wie Omar Al-Bashir im Sudan aufgrund ihrer guten Beziehungen zu einem ständigen Mitglied vor einer völkerrechtlich legitimen Intervention wie in Libyen geschützt sind, obwohl dort schwerste Menschenrechtsverbrechen begangen wurden und werden. In der derzeitigen Situation muss daher gefragt werden, warum Syrien unter Augen der Weltöffentlichkeit mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Demonstranten vorgehen darf, während in Libyen eingegriffen wurde. Der Fall Libyen zeigt deutlich welche drei Voraussetzungen noch erfüllt sein müssen, um die Anwendung von militärischen Mitteln zu rechtfertigen:
Erstens muss eine objektiv erkennbare Gefährdungslage für Zivilisten bestehen. Im Falle Libyens hat Ghaddafi selbst den Beweis erbracht, indem er den Demonstranten in Bengasi mit einer Niederschlagung der Proteste mit allen Mitteln drohte. Die ersten Reaktionen der regimetreuen Sicherheitskräfte erstickten jeden Zweifel an dieser Ankündigung umgehend (vgl. HRW).
Zweitens sollten angrenzende Staaten bzw. Regionalorganisationen in die Entscheidung über eine militärische Intervention einbezogen werden (Ischinger). Im Falle Libyens ging die Forderung nach einer Flugverbotszone maßgeblich von der Arabischen Liga aus und der Einsatz wurde trotz mitunter abweichender Stellungsnahmen grundsätzlich mitgetragen. Ohne diese Zustimmung der Arabischen Liga wäre die Intervention sicherlich aus einem anderen Blickwinkel diskutiert worden. Der Schutz der Zivilisten wäre hinter einem abermaligen Aufleben der Huntington-Thesen vom Kampf der Kulturen getreten.
Drittens muss es eine klare Roadmap zur Umsetzung der entsprechenden Sicherheitsratsresolution geben. Im Falle Libyen forderte die Resolution 1973 den Schutz von Zivilisten vor Angriffen der Ghaddafi-Truppen, die Durchsetzung der Flugverbotszone und des Waffenembargos sowie Reiseverbote und das Einfrieren des Auslandsvermögens von Personen und Institutionen. Dies hat die NATO erfüllt. Allerdings wurden durch die Waffenlieferung an den NTC seitens Frankreichs die Grenzen der Resolution überschritten. Es handelte sich damit nicht mehr um den reinen Schutz von Zivilisten, sondern bedeutete eine klare Parteinahme innerhalb eines innerstaatlichen Konflikts.
Dieser Vorgang wurde zu Recht kritisiert, man muss allerdings fragen, welche Alternativen es in dieser Situation gibt. Hätte sich die NATO auf ihren eigentlichen Auftrag beschränkt, hätten die Truppen des NTC sicherlich Tripolis noch nicht erreicht, da ihnen auch gegen geschwächte Regierungstruppen die notwendige Schlagkraft gefehlt hätte. Ein langwieriger Bürgerkrieg wäre wohl ausgebrochen, an dessen Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Opfer zu beklagen gewesen wären. Im Libyen-Konflikt mag dieses Vorgehen durch den Erfolg des NTC und den zweifellos nachgewiesenen Gräueltaten des Regimes (HRW) nachträglich legitimiert sein. Dies darf jedoch unter keinen Umständen zur Regel werden, da die Schutzverantwortung eine Notfall-Option bleiben muss und kein Mittel darstellen sollte, um sich – im Sinne der Bush-Doktrin – Diktatoren zu entledigen. Wann aber ist ein Einsatz zum Schutz von Menschenrechten zu Ende? Der Wortlaut der UN-Resolution deckt alle Maßnahmen die zum Schutz von Zivilisten in Bedrohungslagen („under the threat of attack“) notwendig sind. Es ist schwer festzustellen, wann genau der Punkt erreicht ist, an dem ein Aggressor keine Bedrohung mehr darstellt. Im konkreten Fall musste man zudem noch davon ausgehen, dass Ghaddafi seine Ankündigung von Rache irgendwann wahr machen würde, sei es früher oder später.
„Do no harm“
Auch wenn es sich im Nachhinein nicht mit Gewissheit sagen lässt, ob eine militärische Intervention mehr Menschenleben gerettet oder zivile Opfer verursacht hat, kann bei diesem Einsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit von Ersterem ausgegangen werden. Dies entspricht der sog. „Do-no-harm“ Regel, die besagt, dass Interventionen nicht gerechtfertigt sind, wenn die dadurch entstehenden Konsequenzen die Situation in einem Konflikt absehbar verschlimmern.
Es muss daher zunächst Ziel einer jeden militärischen Operation sein, Angriffe auf die Zivilbevölkerung durch Luftschläge und Artillerie zu verhindern und möglichst viele Menschen aus den Kampfzonen zu evakuieren.
In Libyen ist der NATO bei ihren Luftschlägen bis auf wenige Zwischenfälle gelungen, zivile Opfer zu vermeiden und die libysche Bevölkerung bei ihrem Kampf gegen den Gewaltherrscher Ghaddafi zu unterstützen. Nun geht es darum, der Verantwortung für den Wiederaufbau und damit einhergehend auch der Präventionsverantwortung in dieser Post-Konflikt-Situation mit entwicklungspolitischen Maßnahmen in den Bereichen Sicherheitssektorreform, Verwaltungsaufbau und Förderung der Zivilgesellschaft gerecht zu werden. Eine neue Chance für Deutschland zu zeigen, dass man nicht nur auf dem Papier und bei Sonntagsreden internationale Verantwortung übernehmen will, wenngleich dies das Versagen im Sicherheitsrat nicht wieder gut machen wird.
Langfristig wird diese erfolgreiche Anwendung der Schutzverantwortung ein wichtiges Signal senden, da der Sicherheitsrat bewiesen hat, dass er nicht gänzlich handlungsunfähig ist und die Weltöffentlichkeit schwersten Menschenrechtsverbrechen in innerstaatlichen Konflikten nicht mehr hilflos gegenüber steht. Man muss die angesprochenen Probleme, die mit der Anwendung der Schutzverantwortung einhergehen, sehr ernst nehmen und insbesondere die Zivilgesellschaft muss hier ihre Rolle als kritische Wächterin spielen. Doch Libyen kann als erfolgreichen Stresstest für die Norm der Schutzverantwortung gewertet werden.
Quellen:
Akteure aus der Zivilgesellschaft waren für die Entwicklung der „Responsibility to Protect“ von Beginn an entscheidend. Um das Bewusstsein gegenüber der RtoP zu erhöhen und die Etablierung der Norm weiter voranzutreiben, ist ihre Überzeugungsarbeit gar unverzichtbar. Die Anstrengungen, welche in allen Teilen der Welt mit dem Ziel der Verhinderung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unternommen werden, stellt die „International Coalition for the Responsibility to Protect„, dessen Mitglied Genocide Alert ist, in einer neuen Publikation vor.
Was sich dieser Tage in Côte d’Ivoire ereignet, ist mit Blick auf internationale Schutzverantwortung ein Meilenstein. Gemeinsam mit den Geschehnissen in Libyen und der dort umfänglich wahrgenommenen Responsibility To Protect, steht die mutmaßliche Wende im andauernden Konflikt in dem westafrikanischen Land für eine neue Art und Weise seitens der internationalen Staatengemeinschaft, mit derartigen Situationen umzugehen. Neuer Mut sowie Ent- und Geschlossenheit, die theoretisch längst als wichtig und unabdingbar eingestuften Veränderungen auch mit praktischen Mitteln zu erreichen, scheint endlich Einzug zu halten.
Bereits seit 2004 ist die UN im Rahmen der Operation UNOCI (United Nations Operation in Côte d’Ivoire) in den Konflikt involviert, um mit Blauhelmtruppen das Ende der Kampfhandlungen sowie Entwaffnung und die Wiedervereinigung des Landes zu beobachten und zu unterstützen. Das Land ist seit dem Putschversuch gegen Gbagbo vom 19.September 2002 praktisch in zwei Hälften geteilt. In den von Oppositionellen besetzten Norden und den von regierungstreuen Truppen kontrollierten Süden. Infolge dieses Putsches entsendete die UN Blauhelme, die gemeinsam mit französischen Soldaten weitere Zusammenstöße zwischen Norden und Süden verhindern sollten. Während in den Folgejahren der Staatsapparat um Machthaber Gbagbo immer wieder neu angesetzte Präsidentschaftswahlen zu verhindern wusste, wurden diese nun am 31.10. (erster Wahlgang) resp. 28.11.2010 (Stichwahl Gbagbo/Ouattara) durchgeführt, wobei Ouattara mit 54.1% als Sieger aus ihnen hervorging. Allerdings missachtete Gbagbo dieses Ergebnis und ließ durch den regierungsnahen Verfassungsrat das Wahlergebnis manipulieren, um selbst im Amt bleiben zu können. Dies wurde von der internationalen Staatengemeinschaft weitgehend abgelehnt, so wurde u.a. seitens der Europäischen Union, der Afrikanischen Union sowie der USA der zweite Kandidat der Stichwahl, Ouattara, als rechtmäßiger Präsident anerkannt. Des Weiteren nahm der Unmut im Volk wieder zu, das sich eine Lösung des Konflikts durch die Präsidentschaftswahlen erhofft hatte.
Die seither immer heftiger gewordenen Auseinandersetzungen im Land veranlassten die UN, am 30.03.2011 die Resolution 1975 zu verabschieden, die das UNOCI Mandat um „alle notwendigen Maßnahmen“ zum Schutze der Zivilbevölkerung erweiterte.
Das so legitimierte Eingreifen der UN-Truppen in Zusammenarbeit mit der französischen Armee vor Ort markiert eine Zäsur in der Selbstsicherheit westlicher Staaten, die sich lange im Schatten der andauernden Konflikte am Hindukusch und im Irak verloren hatte. Es fehlte schlicht die Entschlossenheit, sich systematischer Gewalt von Despoten militärisch zu widersetzen. Dieser Zustand kollektiver Lethargie scheint nun überwunden zu sein. Der französische Präsident Nicolas Sarkozy erklärte während seiner Ansprache zum Einsatz der französischen Luftwaffe in Libyen, dass, „jeder Herrscher verstehen muss […], dass die Reaktion der internationalen Gemeinschaft und Europas von diesem Moment an jedes Mal die gleiche sein wird: Wir werden auf der Seite der friedlichen Demonstranten sein, welche nicht mit Gewalt unterdrückt werden dürfen.“
Die Resolution 1975 zum Einsatz in der Elfenbeinküste und auch die humanitäre Intervention in Libyen zeigt, dass die Mitglieder der Vereinten Nationen ihre Schutzverantwortung jetzt ernst nehmen und auch bei zukünftigen Problemen durchaus zu agieren bereit scheinen. Diese erfreuliche wie notwendige Wende gilt es mitzutragen, speziell auch von Seiten der Bundesregierung, die als wichtiger Bestandteil der EU ihrem Führungsanspruch gerecht werden und sich klar zu ihrer Schutzverantwortung und der Wahrung von Menschenrechten weltweit bekennen muss.
Seit Tagen lässt der libysche Staatschef Muammar Gaddafi auf demonstrierende Zivilisten schießen. Die Zahl der Toten soll in die Tausende gehen, und doch tut sich die internationale Gemeinschaft schwer, konkrete Maßnahmen zu beschließen. Dabei ist sie dazu verpflichtet.
Im Wüstenstaat Libyen herrscht seit dem 15. Januar, als in Benghasi die ersten Proteste ausbrachen, der Ausnahmezustand. Nach dem Vorbild Tunesiens und Ägyptens will sich nun das libysche Volk vom Joch des Tyrannen Muammar Gaddafi befreien. Doch der exentrische Machthaber Libyens, der sich selbst als ewiger Revolutionsführer bezeichnet, denkt nicht daran, es den tunesischen und ägyptischen Diktatoren gleich zu tun, und schon bald von der Bildfläche zu verschwinden. Stattdessen wiegelt er seine Anhänger zur Gewalt auf und lässt sein Volk von ausländischen Söldnern und der Luftwaffe beschießen. Zeugen vor Ort sprechen von tausenden Toten, wie Saif al-Islam Gaddafi versprochen hatte, fließt das Blut in Strömen. Immer mehr Diplomaten Libyens sagen sich von ihrem Führer los. Und doch regt sich auf der Ebene der internationalen Gemeinschaft nicht viel.
Seit Tagen tun sich die internationalen Institutionen schwer damit, auf die Tragödie in Libyen zu reagieren. Erst zehn Tage nach Anfang der Proteste konnten die südlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union davon überzeugt werden, dass Europa mit Sanktionen reagieren muss. Die Nato bietet an, gegebenenfalls eine Flugverbotszone über Libyen durchzusetzen, die Luftangriffe auf die Zivilbevölkerung unterbinden würde. Doch diese Maßnahmen erfordern ein UN-Mandat, und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen fällt es besonders schwer, sich zu mehr als einer Verurteilung der Gewaltakte durchzuringen. Dabei ist er eigentlich zu mehr verplichtet.
Im Jahre 2005 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig das Prinzip der Schutzverantwortung angenommen. Sie soll vor allem dazu beitragen, dass Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen rechtzeitig von UNO-Mitgliedsstaaten, der UNO selbst, regionalen und subregionalen Organisationen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren erkannt und verhindert werden. Falls eine Regierung unfähig oder unwillens ist, ihre eigene Bevölkerung zu beschützen, oder sie selbst Verbrechen ihr gegenüber verübt, wie dies in Libyen momentan der Fall ist, dann wird die Schutzverantwortung auf die internationale Gemeinschaft übertragen. Sie muss in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass die von Massakern bedrohte Bevölkerung geschützt wird, wobei Zwangsmittel wie Sanktionen oder sogar eine militärische Intervention nicht ausgeschlossen sind.
Der Kern des Konzepts der Schutzverantwortung ist allerdings die sogenannte „Responsibility to Prevent“. Sie umfasst, neben einer generell auf Armutsbekämpfung und Streitschlichtung ausgerichteter Außenpolitik, ein Frühwarnsystem, dass potentielle Konflikte herausheben soll, bevor sie ausbrechen. Leider hat die internationale Gemeinschaft in diesem Gebiet kläglich versagt. Seit zwei Monaten wüten Unruhen durch die arabische Welt, und doch scheint die internationale Gemeinschaft bei jedem neuen Fall ungläubig daneben zu stehen und nach Worten zu ringen.
Die Schutzverantwortung bedeutet vor allem, in Situationen von zwingender Notwendigkeit zum Schutz der Menschen zu reagieren. Wenn präventive Maßnahmen zur Behebung der Situation fehlschlagen, dann sind umfassendere Interventionsmaßnahmen erforderlich. Waffenembargos, das Ende von militärischen Kooperationen, das Einfrieren von Bankkonten, die Einrichtung von Flugverbotszonen, eine Einschränkung der Reisefreiheit für Mitglieder des Regimes und das Ruhen der Mitgliedschaft oder ein Ausschluss aus internationalen oder regionalen Organisationen sind Teil der Schutzverantwortung. Auch wird sich Gaddafi vor dem Internationalen Strafgerichtshof für potenzielle Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen. Doch muss man sich im Falle Libyens fragen, inwiefern sich Gaddafi davon beeindrucken lässt und die Gewalt gegen sein Volk einstellt. Schließlich war Gaddafi schon früher jahrzehntelang der Paria der Staatengemeinschaft, als er den internationalen Terrorismus unterstützte.
Die Rückkehr Libyens in die internationale Gemeinschaft lässt sich auch nur im Kontext der veränderten Verhältnisse nach dem 11. September 2001 und der Invasion des Iraks durch die Amerikaner erklären. Gaddafi hatte schlicht Angst, wie Saddam Hussein zu enden. Deshalb gab er sein Atomprogramm auf und dann lieferten sich die westlichen Staaten ein Wettrennen, wer die besten Deals mit Libyen abschloss. Das Kurzzeitgedächtnis der westlichen Staaten wurde in den letzten Tagen gewaltsam wieder aufgefrischt. In diesem Sinne bleibt zu hoffen, dass sich die internationale Gemeinschaft bald ihrer Pflicht, nämlich das libysche Volk vor ihrem Diktator zu retten, erinnert. Denn abzuwarten und am Ende die Toten zu zählen, wäre mehr als unverantwortlich. Es wäre ein Verbrechen.
In einem aktuellen Policy Paper der Stiftung Entwicklung und Frieden (www.sef-bonn.org) setzt sich Sabine von Schorlemer mit dem Konzept der sog. Schutzverantwortung auseinander. Dieses Konzept bedeutet, dass staatliche Souveränität eine Verantwortung der Regierung für die Sicherheit der auf ihrem Territorium befindlichen Menschen impliziert, wobei der internationalen Gemeinschaft eine subsidiäre Verantwortung zum Schutz von Zivilbevölkerungen zukommt für den Fall, dass ein Staat nicht willens oder nicht fähig ist, seiner Schutzverantwortung gegenüber der Bevölkerung nachzukommen. Neben einer Erklärung der Entwicklung und Bedeutung des Konzepts, werden sinnvolle Empfehlungen zur Fortentwicklung und Ausgestaltung der Schutzverantwortung erläutert.
Die Schutzverantwortung („responsibility to protect“) wurde im Jahr 2005 einstimmig von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) zur Prävention von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschlossen. Wie ist sie in Bezug auf die derzeitige humanitäre Lage in Darfur zu interpretieren?
Die Schutzverantwortung soll in erster Linie dazu beitragen, dass Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen rechtzeitig von UNO-Mitgliedsstaaten, der UNO selbst, regionalen und subregionalen Organisationen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren erkannt und verhindert werden. Die Schutzverantwortung basiert auf drei Säulen, in denen festgelegt ist, dass der jeweilige Staat primär die Verantwortung zu tragen hat. Versagt eine Regierung dabei, ihre eigene Bevölkerung zu schützen, wird die Schutzverantwortung auf die internationale Gemeinschaft (2. Säule) und auf die UNO (3. Säule) übertragen, wobei Zwangsmittel wie Sanktionen oder sogar militärische Intervention nicht ausgeschlossen sind.
Nachdem der Internationale Strafgerichtshof am 4. März 2009 Haftbefehl gegen Sudans Präsident Omar al-Baschir wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der sudanesischen Region Darfur erließ, hat die sudanesische Regierung mehrere humanitäre Organisationen des Landes verwiesen. Die im Sudan verbliebenen Organisationen sind mit der Situation überfordert, eine humanitäre Katastrophe bahnt sich an. Es fehlt an Wasser, Nahrungsmitteln, sanitären Anlagen und ausreichender medizinischer Versorgung. Die UNO sprach kurz nach der Ausweisung der Organisationen von ca. 1.1 Millionen Darfuris, die ohne Nahrung und Gesundheitsfürsorge auskommen müssen, und von einer weiteren Million ohne Zugang zu Wasser.
Die UNO hat gemeinsam mit der sudanesischen Regierung die gegenwärtige Situation in Darfur geprüft (Government of Sudan & United Nationes: Joint Assessment Mission to Darfur), wobei besonders auf die Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Wasser, medizinischer Versorgung, Unterkünften und sanitären Anlagen geachtet wurde. Bei einer Pressekonferenz Ende März 2009 zur Bekanntgabe der Ermittlungen hat der Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten der UNO, John Holmes, für eine schnelle Aufhebung der Ausweisung zahlreicher internationaler Hilfsorganisationen plädiert: Obwohl die sudanesische Regierung, die UNO und Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) versuchen, die klaffenden Versorgungslücken zu überbrücken, wird es ihnen nicht dauerhaft gelingen, die Situation unter Kontrolle zu bringen.
Um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern, ist die Instandhaltung von Wasserpumpen und sanitären Einrichtungen von besonders großer Bedeutung, kann aber in der momentanen Situation nicht gewährleistet werden. Die bevorstehende Regenzeit wird die Lage noch verschlimmern: Ganze Regionen können durch den anhaltenden starken Regen von der Außenwelt abgeschnitten werden, Notunterkünfte können überschwemmt werden, Krankheiten sich leichter ausbreiten. Ein anderes Problem stellt der Zugang von Regierungsmitarbeitern zu Flüchtlingslagern dar, da deren Bewohner oftmals regierungsfeindlich gestimmt sind.
Leider ist die internationale Antwort auf die sich anbahnende Notsituation zögernd, und die sudanesische Regierung bis jetzt nicht kooperativ. John Holmes betont, dass die Schutzverantwortung in erster Linie eine präventive Maßnahme ist: Wenn ein betroffener Staat keine humanitäre Hilfe in Anspruch nehmen möchte, kann er nicht dazu gezwungen werden. Die sudanesische Regierung hat sich zwar im oben genannten „Joint Assessment to Darfur“ dazu verpflichtet, die Arbeit der sich noch vor Ort befindlichen Hilfsorganisationen in vollem Umfang zu erleichtern. Das alleine wird aber nicht ausreichen, um eine Verschlechterung der humanitären Lage in Darfur zu verhindern. Nationale NGOs sollen nach Wunsch der sudanesischen Regierung die Aufgaben der ausgewiesenen Organisationen übernehmen, aber sie sind nicht in der Lage, sofort sämtliche Tätigkeiten auszuführen. Im Bericht der UNO heißt es, dass zumindest die meisten Engpässe (Versorgung mit Wasser und sanitären Anlagen) durch die internationalen und sudanesischen NGOs, die sudanesische Regierung und UNO-Behörden vor Ort behoben werden können, wenn die dazu erforderliche Finanzierung bereitgestellt wird.
Wird die UNO nun mit ihrem Vorgehen der Schutzverantwortung gerecht? Laut der dritten Säule der „Responsibility to Protect“ sind die internationale Gemeinschaft und die UNO zu einem rechtzeitigen und direkten Eingreifen aufgerufen, um unter anderem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern bzw. zu beenden. Das Unterlassen oder Verhindern von humanitärer Hilfe, welche sich zu einer menschlichen Katastrophe für eine ganze Region entwickeln könnte, könnte jedoch durchaus als Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden. Sollte es zu einer humanitären Katastrophe in Darfur kommen, ist jedoch fraglich, ob die fehlende Hilfeleistung der sudanesischen Regierung zur Last gelegt werden wird: Nachdem der tropische Wirbelsturm „Nargis“ Myanmar im Frühjahr 2008 schwer verwüstete, wurden die Behinderungen internationaler Hilfsmaßnahmen durch die Regierung Myanmars zwar weltweit stark kritisiert, Konsequenzen seitens der UNO hatte dies jedoch nicht zur Folge.
Um die Schutzverantwortung in Darfur zu verwirklichen, muss die UNO zu einem Konsens kommen, wobei auch die Afrikanische Union und die Arabische Liga miteinbezogen werden müssen. Solange sich jedoch die UNO nicht mit allen Beteiligten auf ein gemeinsames Vorgehen einigen kann, werden die Verstöße gegen die Schutzverantwortung – so wie im Falle Myanmars auch – ohne Konsequenzen für die sudanesische Regierung bleiben.
Katharina Zechne
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) beschloss im Jahr 2005 einstimmig die Schutzverantwortung („responsibility to protect“) zur Prävention von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon, veröffentlichte im Januar 2009 einen Bericht zur Umsetzung dieser Verantwortung, der auf drei Säulen basiert und insbesondere die Bedeutung einer rechtzeitigen Erkennung und Einleitung von Maßnahmen bei derartigen Verbrechen hervorhebt. Eine öffentliche Verabschiedung der Schutzverantwortung wird für das erste Quartal dieses Jahres erwartet. Nichtregierungsorganisationen bereiten sich bereits auf die kommende Sitzung der UNO-Generalversammlung vor.
Generalsekretär Ban Ki-moon betont in seinem Bericht die Verantwortung aller Staaten, die sich auf ihrem Hoheitsgebiet aufhaltenden Menschen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Eine angemessene und notwendige Reaktion auf diese Delikte beinhaltet verschiedene Präventions- und Schutzmaßnahmen durch die UNO-Mitgliedsstaaten, die UNO selbst, regionale und subregionale Organisationen sowie zivilgesellschaftliche Akteure. Dabei werden nicht nur die westlichen, sondern auch andere, insbesondere afrikanische Staaten miteinbezogen.
Ban Ki-moon erwähnte die drei Säulen der Schutzverantwortung erstmals im Juli 2008. Die in den drei Säulen genannten Maßnahmen sind in ihrer Bedeutung gleichwertig. Sie müssen jeweils unmittelbar nach Feststellung des Tatbestandes umgesetzt werden können.
Erste Säule:
Hier wird die Verantwortung jedes einzelnen Staates hervorgehoben, ihre Bevölkerung zu schützen. Sie stellt die Grundlage der Schutzverantwortung dar. Regierungen müssen demnach wirksame Maßnahmen ausarbeiten, um innerstaatliche Konflikte lösen zu können. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Rechte von Frauen, Minderjährigen und Minoritäten gewahrt werden. Mit Hilfe des UNO-Menschenrechtsrats soll überprüft werden, ob Regierungen ihren Verpflichtungen nachkommen. Alle Staaten werden dazu angehalten, durch Selbstreflexion Risikofaktoren zu ermitteln, die zu Gräueltaten führen könnten. Die Zusammenarbeit von internationalen und nationalen Organisationen muss insbesondere für die Polizei und das Militär sowie das Rechtswesen, die Parlamente und die Menschenrechtsgruppen vereinfacht werden. Zivilgesellschaftliche Akteure und internationale Organisationen sollen helfen, nationale sowie transnationale Netzwerke für Überlebende zu gründen und weiterzuführen, um damit eine Wiederholung von Gräueltaten anderenorts zu verhindern.
Zweite Säule:
Hierbei wird die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft betont, den Staaten beim Schutz ihrer Bürger und bei der Beendigung schwelender Konflikte zu helfen. Dabei sollen Staaten ermutigt und unterstützt werden, den Forderungen der ersten Säule nachzukommen. Gemeinsames Engagement und aktive Partnerschaften von und zwischen der internationalen Gemeinschaft und einzelnen Staaten sind besonders dann gefragt, wenn die politische Führung eines Landes schwach, gespalten oder unsicher ist. Eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Interessengruppen (Mitgliedsstaaten, regionale und subregionale Institutionen, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft) ist dabei unbedingt erforderlich. Bei der Vermittlung von humanitären Normen soll auf Dialog, Schulung und Training gesetzt werden. Regionale und subregionale Organisationen sollen auch hier eng zusammenarbeiten. Zivilisten und Polizisten müssen auf Notsituationen vorbereitet werden, um beim Ausbruch ethnischer Spannungen schnell reagieren zu können. Die vorbeugende Stationierung von Soldaten kann zur Stabilität unruhiger Regionen beitragen. Staaten sollten ihren eigenen Sicherheitsapparat ausbauen und damit Stabilität für alle in ihren Grenzen lebenden Bevölkerungsgruppen gewährleisten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die verstärkte Einbindung der sogenannten „Peacebuilding Commission“ in die Schutzverantwortung.
Dritte Säule:
Versagen die ersten beiden präventiven Ansätze, dann ist die internationale Gemeinschaft dazu aufgefordert, direkt einzugreifen, um Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Rassendiskriminierung zu verhindern bzw. zu beenden. Dabei werden auch Zwangsmittel wie Sanktionen nicht ausgeschlossen. Der Sicherheitsrat, die UNO-Generalversammlung sowie der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen können einen Untersuchungsausschuss zur Ermittlung vermeintlicher Verstöße gegen internationales Recht einberufen. UNO-Missionen sollen dabei Staaten, die ihren Verpflichtungen in Bezug auf ihre Schutzverantwortung nicht nachkommen, frühzeitig warnen. Dies erleichtert ein rechtzeitiges Eingreifen der dazu befugten Institutionen wie der UNO-Generalversammlung, des Sicherheitsrates, des Internationalen Strafgerichtshofes, des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und des Sonderberaters zur Verhinderung von Völkermord. Die internationale Gemeinschaft kann im Falle einer Nichtbeachtung der Schutzverantwortung den Internationalen Strafgerichtshof einschalten. Weitere Maßnahmen sind gezielte diplomatische Sanktionen (Einschränkung oder Verbot bei Reisen und Geldtransfers sowie beim Kauf von Luxusgütern und Waffen). Die Zivilgesellschaft kann ebenso direkten Einfluss auf einzelne Bürger sowie auf öffentliche und private Investoren nehmen, die Geld in fraglichen Ländern anlegen. Dem Generalsekretär kommt dabei eine besonders wichtige Aufgabe zu: Er muss den Sicherheitsrat und die Generalversammlung über sich abzeichnende Konfliktsituationen informieren. Die fünf Ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats werden dazu angehalten, ein erforderliches Eingreifen nicht durch ihr Veto zu blockieren. Die Generalversammlung beschließt die erforderlichen Maßnahmen, um Frieden und Sicherheit sowohl auf internationaler als auch regionaler Ebene zu überwachen. Die UNO-Mitgliedsstaaten und die Generalversammlung sowie der Sicherheitsrat müssen eine Strategie für ein schnelles militärisches Eingreifen entwickeln. Eine globale bzw. regionale Zusammenarbeit ist zur Kapazizätserweiterung und zur Frühwarnung ebenfalls notwendig.
Ban Ki-moon fordert die Generalversammlung auf, eine Strategie zur Umsetzung der Schutzverantwortung auszuarbeiten, die eine Präzisierung und Weiterentwickling der in der zweiten Säule festgelegten Maßnahmen beinhalten soll (internationale Hilfe und kapazitätserweiternde Maßnahmen). Des Weiteren soll durch eine möglichst regelmäßige Überprüfung der Mitgliedsstaaten festgestellt werden, ob sie ihre Schutzverantwortung auch einhalten. Dies könnte in Form einer halbjährlichen oder jährlichen Berichterstattung in den nächsten Jahren erfolgen.
Der Bericht warnt an verschiedenen Stellen vor den Folgen verspäteter Reaktionen und selektiver Berichterstattung. Ein reger Informationsaustausch zwischen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft und die Berücksichtigung der Kenntnisse ortsansässiger Partner sind bei der Entwicklung neuer Strategien besonders wichtig.
Die Debatte um die Schutzverantwortung gibt dem Sicherheitsrat die Gelegenheit, seine Unterstützung nochmals zu beteuern. Des Weiteren können Aspekte geklärt werden, die derzeit noch zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen. Zivilgesellschaftliche Akteure weltweit werden noch bis Ende März an einer Strategie arbeiten, um die Erfolgsaussichten bei der Diskussion und Abstimmung dieser Angelegenheit in der kommenden Sitzung der UNO-Generalversammlung zu erhöhen.
Katharina Zechner
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