Worin sich Massenverbrechen unterscheiden: Unterscheidung und Überlappung
Worin unterscheiden und ähneln sich die Kernverbrechen des Rom-Status – Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und das Verbrechen der Aggression?
Worin unterscheiden und ähneln sich die Kernverbrechen des Rom-Status – Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und das Verbrechen der Aggression?
Das Verbrechen der Aggression nimmt eine Sonderrolle unter den Kernverbrechen ein. Dass Verantwortliche heute individuell für das Führen eines Angriffskrieges bestraft werden können, ist revolutionär, zugleich aber nicht ohne Hürden und Einschränkungen möglich.
Das Verbrechen des Völkermordes hat den Rang des “crime of crimes” inne. Doch was versteht man rechtlich unter dem Begriff? Und gibt es eine Hierarchie zwischen den Kernverbrechen?
Auch, wenn es in gegenwärtigen Konflikten oft nicht so scheint, ist im Krieg nicht alles erlaubt. Genau dafür sorgt das Humanitäre Völkerrecht.
Verschiedene Tathandlungen, wie Tötung, Versklavung, Folter oder Vergewaltigung müssen nicht zwangsläufig Kriegsverbrechen darstellen, sondern können unter Umständen auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden. Entscheidend ist dabei ihr Kontext.
Die russischen Streitkräfte verüben in der Ukraine Massenverbrechen. Die deutsche Bundesregierung muss für den besseren Schutz der ukrainischen Zivilbevölkerung sorgen und sicherstellen, dass Kriegsverbrechen dokumentiert und bestraft werden.
Genozide und andere Massenverbrechen geschehen nie in einem gesellschaftlichen Vakuum, sondern werden durch gesellschaftliche Vorstellungen beeinflusst. Daher ist es wichtig, Gendernormen und -stereotype mitzudenken, wenn es um Konflikte und (Massen-)Gewalt geht. Das Ziel einer gender-sensiblen Perspektive ist es dabei nicht (nur), die Rolle von Frauen in Konflikten zu analysieren. Vielmehr geht es Forscher:innen in diesem Themenfeld darum, den analytischen Mehrwert einer „Gender lens“ hervorzuheben und zu zeigen, wie sehr Gendernormen Menschen aller Gender beeinflussen.
Rechtswidrig begangene Taten haben eine Bestrafung zu Folge, wenn alle übrigen Voraussetzungen einer strafbaren Handlung gegeben sind. Diese Logik wohnt seit jeher allen Rechtssystemen inne und ist umfassend akzeptiert. Die schwersten Verbrechen, die die Menschheit kennt, namentlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, werden jedoch oft nur unzureichend verfolgt. Viele Verantwortliche für solche Massenverbrechen kommen straffrei davon.
Trotz allem gibt es aber auch positive Entwicklungen. Seit Ende des zweiten Weltkrieges wurden immer wieder Kriegsverbrecher*innen und Völkermörder*innen einer rechtmäßigen Bestrafung zugeführt. Vor rund 20 Jahren wurde dann der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) geschaffen. Er wird als die bislang größte Errungenschaft der internationalen Staatengemeinschaft auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts gesehen.
Doch bereits vor dem IStGH gab es verschiedene Ad-Hoc Gerichtshöfe und Kriegsverbrechertribunale. Diese haben entscheidend zur Entwicklung des Völkerstrafrechts beigetragen, indem sie Verantwortliche für Kriegsverbrechen und Völkermorde einer rechtmäßigen Bestrafung zugeführt haben. Genocide Alert zeichnet in einem neuen Dossier diesen Prozess hin zur Herausbildung einer individuellen Strafbarkeit für schwerste Verbrechen nach. Hierfür werden die Tribunale anhand eines Analyserasters verglichen.
Das Dossier bietet einen Überblick über die wichtigsten Stationen hin zu einer individuellen Strafbarkeit vor dem Völkerrecht für schwerste Verbrechen.
» Weiter zur Projektseite Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit
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