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Syrische Staatsfolter vor deutschen Gerichten – das Weltrechtsprinzip und seine Bedeutung für die Verfolgung schwerster Verbrechen

In zwei kürzlich eröffneten Gerichtsverfahren müssen sich zwei Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Iraker wegen Völkermordes verantworten – und das vor deutschen Gerichten in Frankfurt und in Koblenz. Erstmals weltweit werden damit die Gräueltaten des Assad-Regimes und der Völkermord an den Jesiden vor Gericht verhandelt. Wie ist das möglich? Das Weltrechtsprinzip gibt die Antwort: Ihm zufolge hat jeder Staat das Recht, schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen.
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25 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Ist solches Versagen heute immer noch möglich?

Der Völkermord in Ruanda jährt sich in diesen Tagen zum 25. Mal. Vor einem Vierteljahrhundert ermordeten radikale Hutu in nur etwa 100 Tagen über 800.000 Tutsi, moderate Hutu und Twa. Dieser im April 1994 begonnene Völkermord war keine spontane Gewalteskalation. Er folgte einer detaillierten Vorbereitung. Ihm gingen jahrelange Warnsignale und zahlreiche Eskalationen und Angriffe voraus. Die internationale Gemeinschaft und auch Deutschland im Speziellen haben versagt, Risiken richtig zu analysieren, Warnungen zu berücksichtigen und Schritte zur Prävention zu ergreifen. Selbst als das massenhafte Morden begann, stand die Welt lange tatenlos daneben. Trotz ausgiebiger Diskussion des damaligen Versagens bleibt es fraglich, ob die Weltgemeinschaft und Deutschland heute ein “erneutes Ruanda” präventiv verhindern würden.

Beitrag von Robin Hering, Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck

Der Ausbruch des Völkermordes

Am Abend des 06. April 1994 wurde die Maschine des ruandischen Präsidenten Habyarimana im Landeanflug auf Kigali abgeschossen. Innerhalb von Minuten nach dem Abschuss griffen radikale Hutus systematisch und gezielt Tutsis und weitere Zivilisten an, die als gemäßigt oder Tutsi-Unterstützer betrachtet wurden. Die Interahamwe Miliz, unterstützt u.a. durch das ruandische Militär, den Propaganda-Radiosender RTLM, aber auch durch einfache Bürger, machte gezielt Jagd. Die Täter gingen koordiniert vor. Sie nutzten vorbereitete Namens- und Adresslisten, zogen von Haus zu Haus und errichteten Straßensperren, an denen die Opfer auf brutale Weise und in aller Öffentlichkeit getötet wurden. Im ganzen Land wurden mit einfachen Waffen und Macheten in nur etwa drei Monaten über 800.000 Menschen ermordet.

Versagen bei der Früherkennung und Prävention des Völkermordes

Trotz des vermeintlichen klaren Auslösers – dem Abschuss der Präsidentenmaschine -, war der Völkermord kein spontanes Ereignis. Aus heutiger Sicht gab es im Vorfeld zahlreiche Hinweise, an denen eine effektive Früherkennung und Prävention hätte ansetzen können. Spannungen zwischen den verschiedenen Gruppen reichten bereits Jahrzehnte zurück. Zum Teil hatten sie bereits ihren Ursprung in der deutsch-belgischen Kolonialherrschaft. In den Jahren vor 1994 war eine zunehmende Polarisierung erkennbar und es gab bereits Pogrome und Massaker. Die detaillierte Vorbereitung des Massenmordes belegen die Erstellung von Tutsi-Namens bzw. Tötungslisten, die Existenz von Ausbildungslagern für radikale Hutu-Milizen oder eine Verdopplung der Machetenimporte nach Ruanda. Auch öffentliche Hassreden und zahlreiche ignorierte Hinweise von lokalen Politikern und Militärs an die UN-Mission vor Ort unterstreichen die genaue Planung. Spätestens ab Herbst 1993 erreichten die Warnungen auch das vor Ort engagierte Deutschland, fanden allerdings kein Gehör.

Die International Gemeinschaft war u.a. durch die in Ruanda stationierte UN-Mission UNAMIR vor Ort. Die Mission sollte ein in 1993 geschlossenes Friedensabkommen zwischen der Hutu-dominierten Regierung und der oppositionellen Tutsi-geprägten Ruandischen Patriotischen Front (RPF) überwachen. Das Mandat der Blauhelme erlaubte jedoch kein militärisches Eingreifen. Im Vorfeld des Völkermords berichtete UNAMIR-Kommandant Roméo Dallaire, basierend auf zahlreichen Meldungen und einem hochrangigen lokalen Informanten, über Vorbereitungen für einen möglichen Völkermord an die UN-Zentrale in New York. Der UN-Sicherheitsrat beschäftigte sich jedoch nicht mit diesen Hinweisen. Der dringende Appell Dallaires, vom Informanten genannte Waffenlager sofort zu untersuchen und die Waffen zu konfiszieren bevor sie von den Hutu-Milizen eingesetzt werden würden, wurde abgelehnt.

Die Rolle Deutschlands

Auch die Bundesregierung ignorierte die Warnsignale. Dabei war die die Bundesrepublik in Ruanda sehr präsent und pflegte diverse Kontakte: Die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ; heute GIZ) war im Land aktiv, Rheinland-Pfalz pflegte eine Länderpartnerschaft und auch deutsche politische Stiftungen waren präsent. Deutschland war so aktiv, dass es in 1993 – dem Jahr vor dem Völkermord – zum größten Geber des Landes für Entwicklungshilfe aufstieg. Seit 1978 beriet die Bundeswehr bei der Ausbildung des ruandischen Militärs und bildete einige spätere génocidaires an der Hamburger Führungsakademie aus. Angesichts dieser langjährigen Beziehungen zwischen Deutschland und Ruanda, hätte die Bundesregierung über das sich anbahnende Grauen informiert sein können.

Deutsche Berater berichteten bereits im Sommer 1993 über die sich abzeichnenden Ereignisse und die Mobilisierung der Interahamwe. Die Berichte verschwanden jedoch in den bürokratischen Abläufen des Verteidigungs- und des Entwicklungsministeriums in Bonn. Die deutsche Botschaft tat den Bericht eines Oberst der Bundeswehr-Beratergruppe über Trainingslager für Hutu-Milizen und drohende Massaker als Panikmache ab und leitete diese nicht an die Berliner Zentrale weiter. Im Vorfeld des Völkermords nutzten ruandische Soldaten den Fuhrpark eines GTZ-Projektes, um Waffen zu verteilen und die Interahamwe-Milizen auszurüsten. Ein GTZ-Mitarbeiter ließ sich versetzen, da er die Situation nicht verantworten könne. Noch im September 1993 vertrat die deutsche Botschaft die Ansicht, die Habyarimana-Regierung arbeite daran, die Menschenrechtslage zu verbessern.

Versagen bei der Reaktion auf den Völkermord

Im Angesicht des Völkermordes hätte der UN-Sicherheitsrat den Forderungen Romeo Daillaires nach mehr Truppen und einem aktiven Mandat folgen können, um die öffentlichen massiven Gewalttaten und Massaker zu unterbinden. Stattdessen reduzierte der UN-Sicherheitsrat nach Ausbruch des Völkermordes die Truppenstärke von UNAMIR von 2.500 auf 270 Mann. Freiwillig blieben 450 Blauhelme in der Hauptstadt Kigali, um wenigstens einige Menschen zu retten. Ein robustes Mandat, mit welchem Sie Waffengewalt zum Schutz von Zivilisten hätten einsetzen können, blieb ihnen allerdings verwehrt.

Während der Völkermord bereits stattfand, wurde in Deutschland und auch in anderen Staaten lange nicht von einem Genozid gesprochen. Medien und Politik beschrieben die Situation als einen Bürgerkrieg, den man von außen nicht beeinflussen könne. Auch ein Staatsminister im Auswärtigen Amt erklärte, “dass Appelle in einer Situation, in der im Busch gekämpft wird, nur sehr schwer vermittelbar sind.” Praktische Hilfe wurde versagt: Eine konkrete Anfrage der Vereinten Nationen nach 100 Sanitätssoldaten und einem Transportflugzeug lehnte die Regierung Kohl mit Verweis auf die Sicherheitslage vor Ort ab. Im Bundestag gab es während der drei Monate des Völkermordes keine eigene Debatte dazu. Auch Bundeskanzler Helmut Kohl äußerte sich nur ein einziges Mal: Als er begrüßte, dass alle Deutschen erfolgreich aus dem Land evakuiert wurden.

Erst am 17. Mai 1994 beschloss der UN-Sicherheitsrat, UNAMIR wieder auf 5.500 Mann aufzustocken und das Mandat zu erweitern. Er erlaubte jedoch weiterhin keinen Gewalteinsatz zum Schutz von Zivilisten. Die Truppen, die einige afrikanische Staaten zugesagt hatten, besaßen zudem keine ausreichende Ausrüstung. Staaten im Westen wollten selbst kaum Ausrüstung und Soldaten stellen, auch deren Finanzierung sagten sie nicht zu. Die Bundesregierung stellte damals klar, „deutsche Soldaten [würden] auf keinen Fall nach Ruanda geschickt.“ Lediglich deutsche Staatsbürger wurden ausgeflogen. Ende Juni errichtete Frankreich eine sogenannte “humanitäre Sicherheitszone” im Südwesten Ruandas. Zu diesem Zeitpunkt war der Völkermord allerdings bereits durch die Machtübernahme der RPF so gut wie beendet.

Aufarbeitung und Lehren aus dem Völkermord

Rückblickend beschrieben zahlreiche Überlebende, Zeugen und Wissenschaftler das Versagen der Internationalen Gemeinschaft. Doch welche Lehren wurden auf politischer Ebene aus dem damaligen Scheitern gezogen? In der Tat wurden in den vergangenen 25 Jahren zahlreiche Dinge verändert. Aufbauend auf dem sogenannten “Brahimi-Report” ist beispielsweise der Schutz von Zivilisten mittlerweile fundamentaler Bestandteil von UN-Blauhelmmandaten. Während es zur juristischen Aufarbeitung des ruandischen Völkermords noch eines internationalen ad-hoc Gericht bedurfte, nahm 2002 der permanente Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit auf. Auch rückte die Früherkennung von Massenverbrechen wie Völkermorden stärker in den Fokus. Unter anderem als Reaktion auf Ruanda und den ein Jahr später verübten Völkermord in Srebrenica, wurde außerdem das Konzept der Schutzverantwortung (englisch: Responsibility to Protect, R2P) entwickelt. Auf dem UN-Weltgipfel 2005 wurde das Konzept von sämtlichen Staaten angenommen. Damit bekannten sich alle Staaten zur Verantwortung, ihre eigene Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen. Außerdem vereinbarten sie, sich gegenseitig bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen. Für den Fall, dass ein Staat nicht fähig oder willens ist seiner Schutzverantwortung nachzukommen, erklärten sie,  dass die Staatengemeinschaft eine Verantwortung zur Reaktion habe. Besonders der UN-Sicherheitsrat steht dann in der Pflicht und kann hierfür auch Zwangsmaßnahmen beschließen.

Trotz dieser Veränderungen ist es fragwürdig, ob Deutschland und die internationale Gemeinschaft heute ein “erneutes Ruanda” verhindern oder unterbinden würden. In der Praxis fehlt es in konkreten Fällen oftmals am Willen und politischer Einigkeit. Es fehlt aber auch insbesondere in Deutschland an einer Institutionalisierung der Krisenfrüherkennung, die schon in Ruanda hätte effektiver funktionieren können und müssen. Eine konkrete Aufarbeitung des deutschen Versagens bei der Prävention des Völkermordes in Ruanda wurde jüngst erneut im Bundestag vorgeschlagen, aber nie durchgeführt.

Der UN-Sicherheitsrat ist unterdessen in vielen aktuellen Situationen von Massenverbrechen blockiert oder unwillig zu handeln. In Syrien werden seit acht Jahren durch die Regierung und andere Kriegsparteien schwerste Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen begangen. In Myanmar führte das Militär kürzlich ethnische Säuberungen gegen bis zu einer Millionen muslimischer Rohingya durch. Im Südsudan und im Jemen kosten blutige Bürgerkriege Hunderttausenden das Leben. In all diesen Fällen hat es die internationale Gemeinschaft nicht vermocht, Massenverbrechen zu verhindern.

Strategie notwendig

Der UN-Untergeneralsekretär und Sonderberater für die Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, unterstützt daher die Etablierung von nationalen Mechanismen zur Früherkennung und Prävention von Massenverbrechen. Im Januar 2019 riefen Adama Dieng und der Geschäftsführer von Genocide Alert, Jens Stappenbeck, im Bundestag-Unterausschuss “Zivile Krisenprävention, Konfliktprävention und Vernetztes Handeln” zur Erstellung eines ressortübergreifenden Bestandsberichts auf. Dieser sollte in allen relevanten Ministerien die Kapazitäten zur Prävention von Massenverbrechen sowie Optimierungspotenziale erfassen und zu einem nationalen Präventionsmechanismus führen. Eine solche Bestandsaufnahme ist wichtig, um in Zukunft im Angesicht drohender Massenverbrechen die verfügbaren außenpolitischen Instrumente, eingebettet in eine fundierte Strategie, zielgerichtet zur Anwendung bringen zu können.

Deutschland und die Welt dürfen nie wieder so hilflos daneben stehen wie damals in Ruanda. Es liegt an der Politik und dem Regierungsapparat die notwendigen Schritte zu ergreifen und eine Strategie zu entwickeln, damit auf Frühwarnung auch eine frühzeitige Reaktion folgt. Doch auch die Medien, die Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit müssen diesem Thema die notwendige Aufmerksamkeit schenken und immer wieder fragen: Tun wir genug, damit sich solch schreckliche Verbrechen nie mehr wiederholen?

Autoren: Robin Hering, Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck (Genocide Alert)


Genocide Alert hat 2014 im Rahmen des Projektes “20 Jahre nach Ruanda” zahlreiche Interviews und Podiumsdiskussionen sowie einen Essaywettbewerb durchgeführt, um an den Völkermord 1994 zu erinnern und Lehren für die heutige Politik zu ziehen. Das Projekt wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Die Ergebnisse sind auf einer Projektseite dokumentiert:

» 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Was haben wir gelernt?

 


Als Teil des Projektes erstellte Genocide Alert e.V. zudem einen Twitter-Account namens @Ruanda1994, der die Geschehnisse vor und während des Völkermordes “live” 20 Jahre später wiedergab.

» Ruanda-Timeline ’94 (Twitter)

 

Ruanda-Veranstaltungsankündigung: GA bei Fachgespräch der Grünen, 01.04.2019 15-19 Uhr (Bundestag)

Unter dem Titel „25 Jahre seit dem Völkermord in Ruanda – Genozidprävention damals und heute“ wird die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen am 1. April 2019 von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr ein Fachgespräch zu Lücken und Lehren der Aufarbeitung in Deutschland und in der Weltgemeinschaft abhalten. Als Geschäftsführer von Genocide Alert e.V. wird Jens Stappenbeck am Panel zu „Internationale und Europäische Genozidprävention – wie geht es weiter?“ teilnehmen. Die Veranstaltung ist öffentlich. Eine Anmeldung ist für den Zugang zum Bundestag erforderlich.

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„Nie wieder“? Ein Handlungsleitfaden für Parlamentarier zur Prävention von Massenverbrechen

Fast 2/3 aller Flüchtlinge weltweit stammen aus nur 12 von Massenverbrechen betroffenen oder bedrohten Staaten. Allein in zehn ihrer Herkunftsstaaten wurden im Jahr 2017 über 147.000 Menschen getötet, darunter über 28.400 Zivilisten. Obwohl sich nur eine sehr kleine Minderheit der Flüchtlinge in Deutschland aufhält, löste ihr Ankunft eine der intensivsten Debatten um Flüchtlinge und Fluchtursachen in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Gefühlter Kontrollverlust und diffuse Ängste haben aber auch zum Aufschwung von Rechtspopulisten beigetragen, die für nationale Abschottung und einen Rückzug aus internationalem Engagement plädieren. Angesichts anhaltender Notstände und zahlreicher Krisensituationen wäre dies nicht nur moralisch, wirtschafts- und sicherheitspolitisch verantwortungslos, sondern auch aufgrund der Mobilität von Flüchtlingen nicht durchsetzbar.

Das Verhindern von Massenverbrechen, d.h. von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und systematischen Kriegsverbrechen, stellt eine moralische und historische Verantwortung Deutschlands dar und liegt im Hinblick auf ihre katastrophalen wirtschafts- und sicherheitspolitischen Auswirkungen im ureigenen Interesse der Bundesrepublik. Die Bundesregierung hat das Verhindern von Massenverbrechen im Juni 2017 in den Leitlinien zur Krisenprävention entsprechend zur deutschen Staatsraison erklärt.

 

Download Policy Paper

 

Um die Staatsraison in praktische Schritte zu übersetzen und Massenverbrechen tatsächlich effektiver zu verhindern, ist eine außenpolitische Schwerpunktsetzung und Konzeptentwicklung in der Prävention von Massenverbrechen notwendig. Wie dieses Policy Paper illustriert, besitzt die Bundesrepublik einen Blinden Fleck bei der frühzeitigen Erkennung und der gezielten Prävention von Massenverbrechen. Zur Behebung ist die Erstellung eines Bestandsberichtes zur Prävention von Massenverbrechen erforderlich, der von Parlamentariern angestoßen und vom Auswärtigen Amt in Auftrag gegeben werden sollte.

Das frühzeitige Verhindern der schwersten Menschenrechtverletzungen weltweit darf kein politisches Randthema bleiben. Die Möglichkeiten parlamentarischen Engagements gehen weit über den Anstoß eines Bestandsberichtes hinaus. Zugeschnitten auf spezifische Ausschüsse und Tätigkeitsfelder entwirft dieses Paper anhand von 27 konkreten Handlungsvorschlägen eine Strategie zur Prävention von Massenverbrechen. Es basiert auf Ergebnissen eines mit dem Auschwitz Institute for Peace and Reconciliation durchgeführten Parlamentarierprojektes sowie dem Global Parliamentarians – Treffen zu Atrocity Prevention.

 

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GA Policy Paper – Handlungsleitfaden für Parlamentarier zur Prävention von Massenverbrechen

Panel bei der Konferenz „Aghet und Shoah – Das Jahrhundert der Genozide“ von 8. bis 10. November 2015

„Aghet und Shoah“ in Berlin: Genozide als Gegenstand unterschiedlicher Forschungsfelder – Ein Konferenzbericht

Die Wilhelmstraße liegt zwischen den beiden Ortsteilen Mitte und Kreuzberg. Unter den Nazis war diese Straße das Zentrum der Macht. Heute befindet sich dort das Dokumentationszentrum Topographie des Terrors, das über die Gräueltaten im Dritten Reiches aufklärt: ein passender Ort, für die vom Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien Potsdam, dem Lepsiushaus Potsdam und der Stiftung Topographie des Terrors veranstaltete internationale Konferenz „Aghet und Shoah – Das Jahrhundert der Genozide“ von 8. bis 10. November 2015. Weiterlesen

Dr. Daniel Bultmann bei der Konferenz „Aghet und Shoah – Das Jahrhundert der Genozide“ von 8. bis 10. November 2015 in Berlin

Interview mit Dr. Daniel Bultmann über die Roten Khmer in Kambodscha: „Vielmehr sucht man nach exzessiver Gewalt, nach Blut an der Machete“

Dr. Daniel Bultmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Asien- und Afrikawissenschaften der HU Berlin und hat im Rahmen der Tagung „Aghet und Shoah“ im Dokumentationszentrum Topographie des Terrors in Berlin einen Vortrag zu den Gräueltaten der Roten Khmer im Kambodscha der 70er Jahre gehalten, indem er vor allem die zahlreichen Gefängnisse in den Fokus rückte, in denen jegliche Feinde der Roten Khmer unter anderem gefoltert wurden. Das Interview wurde von Timo Leimeister im November 2015 via Email geführt. Weiterlesen

Dr. Gerd Hankel bei der Konferenz „Aghet und Shoah – Das Jahrhundert der Genozide“ von 8. bis 10. November 2015 in Berlin

Siegerjustiz in Ruanda und Genozidbegriff – Dr. Gerd Hankel im Interview

Dr. Gerd Hankel ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sozialforschung in Hamburg. Im Rahmen der Genozidtagung „Aghet und Shoah“ im Dokumentationszentrum Topographie des Terrors hielt er einen Vortrag über die postgenozidale Gesellschaft in Ruanda und insbesondere die im Anschluss folgende justiziellen Aufarbeitung. Laut Hankel stellt diese Aufarbeitung eine Siegerjustiz dar, die zwar die Taten der Hutu verfolgte, jedoch eigene Gräueltaten zu verdecken versuchte. Das Interview wurde von Timo Leimeister im November 2015 via E-Mail geführt. Weiterlesen

Völkermordkonvention (Quelle: Corinna Krauß http://genozidblogger.de)

Der Begriff „Völkermord“ in der aktuellen Debatte

In den letzten Wochen und Monaten konnte man beobachten, wie der Begriff „Völkermord“ wieder eine stärkere Verwendung im politischen Diskurs erfuhr. Rechtspopulisten und –extremisten warnen davor, dass die Flüchtlingskrise ein „Völkermord an der weißen Rasse“ sei (sog. „White Genocide“).  Daher haben sich Genocide Alert und #GeŸnoŸzidŸblogger dazu entschieden ein gemeinsames Statement gegen Diskriminierung und Rassismus zu veröffentlichen und gleichzeitig über das Thema Völkermord aufzuklären.

von Corinna Krauß und Matthias Winkler Weiterlesen

Gruppenarbeit zu Beginn des Workshops in Berlin, angeleitet von Timo Leimeister (hinten links). Quelle: Genocide Alert

Großes Interesse an Genocide Alert Workshops zur Prävention von Völkermord und Massenverbrechen

Schädel eines Opfers des Massakers in Srebrenica in einem exhumierten Massengrab bei Potocari, Bosnien und Herzegovina im Juli 2007. Photo by Adam Jones adamjones.freeservers.com

Hintergrund: Der Völkermord in Srebrenica 1995

Zwischen dem 11. und 17. Juli 1995 wurden in Srebrenica über 8000 Bosniaken von bosnisch-serbischen Truppen ermordet. Die in Srebrenica stationierten Blauhelme waren nicht im Stande die dort von den Vereinten Nationen errichtete Schutzzone zu verteidigen. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und der Internationale Gerichtshof haben diese Verbrechen später als Genozid bewertet. Srebrenica zeigt, dass das Ignorieren bekannter Warnzeichen es den Tätern erleichtert, ihre Pläne durchzuführen. Warnzeichen hätten früher erkannt werden und Maßnahmen eingeleitet werden können, um den Massenmord zu verhindern. Dieser Text gibt einen kurzen Überblick über die damaligen Geschehnisse.

Der Krieg in Bosnien-Herzegowina 1992-1995

Nach der Loslösung Bosnien-Herzegowinas von Jugoslawien im Februar 1992 erklärten die serbischen Gebiete des neuen Staates ebenfalls ihre Unabhängigkeit als Republik Srpska. In der serbischen Bevölkerung war bereits in den Jahren zuvor durch nationalistische Politiker und Intellektuelle Angst vor anderen Ethnien geschürt worden. In Hetzkampagnen wurde ein Völkermord an den Serben durch die anderen Völker Jugoslawiens als Bedrohung ausgemalt. Der Zerfall des Vielvölkerstaats schien diese Ängste zu bestätigen. Am 6. April 1992 kam es schließlich zum Kriegsausbruch in Bosnien Herzegowina und serbische Truppen versuchten die Kontrolle über das Land zurückzuerlangen. Zwar zogen sich die offiziellen Truppen der Föderalen Republik Jugoslawiens aus Bosnien Herzegowina zurück, es blieb jedoch eine große Zahl gut bewaffneter und trainierter Truppen im Land zurück die nunmehr als Armee der bosnischen Serben kämpften. Der nun herrschende Bürgerkrieg eskalierte sehr schnell: Humanitäre Hilfskonvoys für Zivilisten, durchgeführt vom Roten Kreuz und anderen Hilfsorganisationen, wurden behindert und teilweise angegriffen, es wurden ethnische Säuberungen durchgeführt und Konzentrationslager eingerichtet. Diese Eskalation muss vor dem Hintergrund einer serbischen politischen Elite um Präsident Slobodan Milošević betrachtet werden, die einen ethnisch-basierten Nationalismus als Grundlage ihres Machtanspruches propagierte: Nur in einem Großserbien, so die Propaganda, könne das serbische Volk überleben. Kriegsverbrechen gegen Serben in Kroatien und Bosnien unterstützten dieses Heraufbeschwören einer Vernichtungsangst und führten zu einer verbrecherischen Kriegsführung.

Die im Land aktive Mission der Vereinten Nationen UNPROFOR erhielt im Juni 1992 das Mandat die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu unterstützen. Allerdings besaß die Mission anfangs nur ein Mandat unter Kapitel VI der VN Charta und durfte Gewalt nur zur Selbstverteidigung einsetzen. Da kein Waffenstillstand bestand, den sie hätten überwachen können, sahen sich die Blauhelme mit unlösbaren Problemen konfrontiert.

Im August 1992 entschied der Sicherheitsrat mit Resolution 770 die Mitgliedstaaten unter Kapitel VII der Charta aufzurufen, in Absprache mit der UN alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um die Bereitstellung humanitärer Hilfe in Bosnien und Herzegowina sicherzustellen. Doch die katastrophale Lage für die Zivilisten, die zwischen den Fronten gefangen waren, änderte sich nicht.

Im April und Mai 1993 ging die nun UNPROFOR II genannte Mission in eine neue Phase über: Der Sicherheitsrat verlangte in Resolution 819 und 824 die Schaffung „sichere Zonen“ in bosnischen Gebieten (Srebrenica, Sarajevo, Gorazde, Zepa, Tuzla und Bihac), welche von serbischen Truppen belagert wurden. Allerdings zeigte sich schnell, dass ein effektiver Schutz der sicheren Zonen und eine Abschreckung von Angriffen wegen der geringen Truppenstärke der Blauhelme unmöglich waren. Die ursprünglich im Juni 1993 von Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali geforderten 34.000 UNO-Soldaten für die Sicherung der Schutzzonen wurden vom Sicherheitsrat nicht bewilligt. Lediglich 7600 Soldatinnen und Soldaten wurden zusätzlich entsandt, um die fünf Großstädte und ihre Umfeld zu sichern. Die Verwundbarkeit der UN-Truppen wurde deutlich, als im Mai 1995 eine große Zahl von Blauhelmen durch serbische Truppen als Geiseln genommen wurden.

Das Massaker in den Tagen nach dem 11. Juli 1995

Srebrenica und andere Städte lagen damals wie Inseln im serbisch kontrollierten Gebiet. Die Stadt wurde jahrelang belagert. Vermittlungsversuche der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der sogenannten Bosnien-Kontaktgruppe (bestehend aus den Vereinigten Staaten, Frankreich, Großbritannien, Russland und Deutschland)mit dem Ziel den Bosnienkrieg zu beenden, blieben erfolglos. Die Zugehörigkeit von Srebrenica und anderer Schutzzonen zum bosniakischen Gebiet wurde von der serbischen Seite nicht anerkannt. Radovan Karadžić, Präsident der bosnisch-serbischen Republika Srpska, hatte im März 1995 die Order erteilt, gezielt durch Militäroperationen Unsicherheit in der Schutzzone Srebrenica und in anderen Schutzzonen herbeizuführen. Den Eingeschlossenen solle die Hoffnung in Srebrenica zu überleben genommen werden.

Als die Truppen der bosnischen Serben schließlich im Sommer 1995 begannen die sicheren Zonen zu stürmen, hatte UNPROFOR weder das notwendige Mandat, noch die Fähigkeiten dies zu verhindern: Unerfahrene Soldaten mit unzureichender Ausrüstung und ohne Hilfe von außen standen den entschlossenen serbischen Truppen gegenüber und waren hilflos. Für die serbische Seite war die Eroberung der Schutzzonen erklärtes Ziel. Appelle aus Srebrenica einen Hilfs-Korridor zu öffnen waren erfolglos. Hunger und Entkräftung breiteten sich aus, es gab erste Tote im Juli. Ab März 1995 beobachteten UN Blauhelme Angriffsvorbereitungen der bosnisch-serbischen Armee.

In den Tagen ab dem 11. Juli wurde schließlich die Schutzzone um die bosnische Stadt Srebrenica von serbischen Truppen unter General Mladic erobert. Als diese nach Srebrenica vordrangen, unternahmen die niederländischen Blauhelmsoldaten wenig zum Schutz der Zivilisten. Sie versuchten Flüchtlingsbusse zu eskortierten, wurden daran aber von Serben gehindert. Kommandeur Thomas Karremans forderte mehrfach NATO-Luftunterstützung an, doch diese blieb weitgehend aus. Bei UN und NATO wurde befürchtet, dass ein Angriff auf die serbischen Truppen zur Ermordung von als Geisel genommenen Blauhelmsoldaten führen würde. Hinzu kam die Furcht, dass ein zu entschiedenes Vorgehen gegen die Serben eine mögliche Konfliktlösung für ganz Jugoslawien erschweren könnte. Angesichts der ihnen gegenüberstehenden Übermacht der Serben unternahmen die gerade einmal knapp 400 niederländischen Soldaten vor Ort nichts, um die Schutzzone zu verteidigen. Zu zynischer Berühmtheit gelangte das Foto des niederländischen Kommandeurs Thomas Karremans der Ratko Mladic mit einem Schnaps zuprostete.

Innerhalb weniger Tage wurden dann über 8000 Bosniaken, meist Jungen und Männer, zunächst bosnisch-serbischen und serbischen Truppen selektiert, ermordet und in Massengräbern verscharrt.

Frühe Warnzeichen wurden ignoriert

Das Abwägen zwischen dem Schutz von Zivilisten, dem Schutz von Blauhelmen und einer breiteren Konfliktlösungsagenda erwies sich als grausamer Fehler. Wie sich später zeigte, hätte durchaus früher erkannt werden können, was in Srebrenica uns andernorts drohte: Schon im Oktober 1991 drohte Radovan Karadžić, der spätere Präsident der Republik Srpska, den muslimischen Bosniaken in einer Parlamentsdebatte über die Unabhängigkeitserklärung Bosniens: “Glaubt nicht, dass ihr mit diesem Schritt Bosnien und Herzegowina nicht in die Hölle führt und die Muslime in die Auslöschung. Die Muslime werden sich nicht verteidigen können, wenn es zum Krieg kommt“.

Zuvor war es bereits in den von Serben kontrollierten Territorien zu ethnischen Säuberungen gekommen. Ziel war die Schaffung eines ethnisch wie kulturell homogenen Gebiets für die christlich-serbische Bevölkerung. Im Bosnienkrieg ließen sich nahezu alle Maßnahmen zur ethnischen Säuberung ganzer Landstriche beobachten: systematische Veranlassung zur Flucht (mittels Ausgrenzung, Drohung, Demütigung, Terror), Zerstörung von Existenzgrundlagen und kulturellen Einrichtungen der Bosniaken, bis hin zu Umsiedlungen, Deportationen, Massenvergewaltigungen und schließlich Massenmord, einschließlich Elitozid und Völkermord.

Anzeichen für solche Verbrechen waren schon vor dem Massaker im Juli 1995 beobachtet worden. Schließlich hatte der Sicherheitsrat bereits im Mai 1993 den Internationalen Gerichtshof für Jugoslawien eingerichtet, um solche Verbrechen zu verfolgen. Trotzdem wurde kaum für den Schutz der Bevölkerung gesorgt. Der Mord an 8000 Muslimen nach der serbischen Eroberung der ostbosnischen UN-Schutzzone Srebrenica war folglich nur der Höhepunkt der vielen Gräueltaten und Kriegsverbrechen in diesen Kriegen.

Die Auswirkungen des Massakers

Als das Ausmaß der Gräueltaten in der zweiten Julihälfte 1995 bekannt wurde, reagierte die internationale Gemeinschaft schockiert. Nach Angriffen auf weitere Schutzzonen reagierte der Sicherheitsrat und änderte seine Strategie: Ab Ende August 1995 griff die NATO die serbischen Truppen aus der Luft an, unterstützt durch französische und britische Truppen am Boden. Die serbischen Truppen wurden schließlich zur Aufnahme von Friedensverhandlungen ab November 1995 gezwungen. Am 14. Dezember 1995 wurde schließlich in Paris das Dayton-Abkommen unterzeichnet, dass den Bosnienkrieg beendete.

Die Geschehnisse von Srebrenica wirkten sich nachhaltig aus: Auf der Ebene der Friedensmissionen der Vereinten Nationen setzen Reformen ein. An der UNPROFOR-Mission war deutlich geworden, dass Missionen mit einem unangemessenen und vagen Mandat sowie unzureichenden materiellen und personellen Ressourcen im Ernstfall hilflos waren. Die Vereinten Nationen untersuchten ihr Scheitern in Srebrenica in einem Bericht (The Fall of Srebrenica) der 1999 erschien. Desweiteren flossen die Erfahrungen aus dem Scheitern in Srebrenica in den im Jahr 2000 erschienen Brahimi-Reformbericht zu Friedensmissionen ein. Seitdem sind UN Friedensmissionen meist robuster aufgestellt und mit einem Mandat für den Schutz von Zivilisten ausgestattet. Inzwischen gehört der Schutz von Zivilisten für viele UN-Missionen sogar zum Kern ihres Aufgabenbereichs. Auch in die Entwicklung der 2005 verabschiedeten internationalen Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) flossen die Lehren aus dem Scheitern der internationalen Gemeinschaft in Srebrenica und Ruanda ein.

Auch in den Niederlanden wurde das Scheitern der eigenen Soldaten in Srebrenica eingehend untersucht und 1996 eine Untersuchungskommission eingesetzt, die 2002 ihren Bericht veröffentlichte. Das Massaker ging als Trauma in die politische Geschichte des Landes ein. Dies setzt sich bis heute fort: Hinterbliebene aus Srebrenica hatten sich im Verein „Mütter von Srebrenica“ zusammengeschlossen und gegen die UN und die Niederlande wegen unterlassener Hilfeleistung geklagt. Zwar hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die UN aufgrund einer Immunitätsregelung im Völkerrecht nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. In den Jahren 2011 und 2014 haben aber dann niederländische Gerichte eine Mitverantwortung der niederländischen Blauhelme am Massaker von Srebrenica festgestellt und einigen Hinterbliebenen Schadensersatz zugesprochen.

Der internationale Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hat schließlich mit der Aufarbeitung des Massakers von Srebrenica maßgeblich zu einer Weiterentwicklung des Völkerrechts beigetragen. Bisher wurden zehn Prozesse zu Srebrenica geführt und sie dauern bis heute an. Zwei der Hauptverantwortlichen, der ehemalige Präsident der bosnischen Serben Radovan Karadzic und der damalige General Radko Mladic stehen noch in Den Haag vor Gericht. Auch die serbische Justiz geht inzwischen gegen ehemalige Kriegsverbrecher vor. Doch das individuelle Leid der Massaker wirkt bis heute nach.

 

Von Gregor Hofmann, stellvertretender Vorsitzender von Genocide Alert


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