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Genocide Alert Policy Brief 12/2013: Sanktionen als Instrument der Schutzverantwortung

Sanktionen können einen wichtigen Beitrag zur Prävention von und Reaktion auf schwerste Menschenrechtsverbrechen leisten und sind ein starkes Werkzeug zur nichtmilitärischen Umsetzung der Schutzverantwortung. Sanktionen müssen dafür bereits bei den ersten Warnzeichen von Gräueltaten gemeinschaftlich auf internationaler Ebene und als Teil einer diplomatischen Gesamtstrategie beschlossen werden. Das vorliegende Policy Brief analysiert Chancen und Hindernisse von Sanktionen als Instrument der Responsibility to Protect.

 

Oft wird die Responsibility to Protect (RtoP) verkürzt mit einem militärischen Eingreifen gleichgesetzt. Sie beinhaltet jedoch vor allem nichtmilitärische Instrumente der Prävention und Reaktion, z.B. den Einsatz von Sanktionsmitteln.[i] Sanktionen können in allen drei Säulen der RtoP Wirkung zeigen. Ihre Androhung kann erstens mögliche Täter von Gräueltaten abschrecken. Sanktionen können zweitens die politische und finanzielle Handlungsfreiheit von Tätern einschränken und betroffene Regierungen beim Schutz der Zivilbevölkerung unterstützen. Im Fall schwerster Menschenrechtsverbrechen können Sanktionen drittens gemeinsam mit anderen Instrumenten zur Einstellung von Gräueltaten beitragen.

Wandel der Sanktionspraxis hin zu „Smart Sanctions“

Bis in die 1990er Jahre trafen umfassende, meist wirtschaftliche, Sanktionen oftmals eine ohnehin leidende Zivilbevölkerung mehr als das entsprechende Regime. Diese Praxis hat sich hin zu zielgerichteten Sanktionen (“Smart Sanctions”) gewandelt. Hierbei werden speziell gegen die Regierungen oder ihre Helfer Maßnahmen ergriffen, um deren Handlungsmöglichkeiten einzuschränken. So können zum Beispiel die Auslandskonten und Kredite bestimmter Individuen oder Regime eingefroren, Reisebeschränkungen erlassen oder Embargos gegen den Handel mit Waffen oder gewinnbringenden Rohstoffen verhängt werden. So konnte die Regierung Gaddafi 2011 durch ein wirksames Waffenembargo sowie die Einfrierung von Auslandskonten keine weiteren schweren Waffen oder Söldner einkaufen, die er gegen die Zivilbevölkerung hätte nutzen können. Des Weiteren kann auch der diplomatische Verkehr eingeschränkt oder der Zugang zu ausländischen Märkten im Rahmen von Sanktionen verweigert werden. Während verantwortliche Personenkreise oder Gewaltakteure von den Sanktionen betroffen sind, können Lebensmittel und humanitäre Lieferungen weiterhin zur Zivilbevölkerung gelangen. Besonders in den USA werden Smart Sanctions auch zur Einwirkung auf Firmen verwendet, die Technologien zur Verfolgung und Unterdrückung der Bevölkerung entwickeln und an menschenrechtsbrüchige Regime vertreiben (“Ghravity Sanctions”).

Erfolgsbedingungen für Sanktionen

Sanktionen sind zwar ein Zwangsmittel, jedoch auf einer niedrigeren Eskalationsstufe als militärische Interventionen zu verorten. Sie können genutzt werden, um Einfluss auf Regime und Individuen zu nehmen, die schwerste Gräueltaten verüben oder androhen. Sie dürfen daher nicht als Bestrafung für vergangene Taten eingesetzt werden, sondern sollen vielmehr künftiges Verhalten positiv beeinflussen. Eine glaubwürdige Androhung und tatsächliche Anwendung von Sanktionen kann zudem eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter haben.

Sanktionen müssen immer Teil einer breiteren Gesamtstrategie sein. In den Kriegen auf dem Westbalkan konnten viele Gräueltaten nicht durch Sanktionen verhindert werden, weil Waffenembargos erst sehr spät erfolgten, nicht alle Parteien gleichermaßen trafen und nicht von weiteren Maßnahmen flankiert wurden.

Sanktionen müssen von glaubhaften diplomatischen Bemühungen begleitet sein, um Verhandlungen zu ermöglichen. So bietet man betroffenen Gruppen einen Ausweg aus ihrer Situation und kann eine Verhärtung der Fronten vermeiden.

Erfolgreiche Sanktionen im Rahmen der RtoP benötigen möglichst breite Zustimmung. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann Sanktionen laut Kapitel VII der Charta verhängen, wenn Bevölkerungen von Gräueltaten bedroht werden. Hier legen Sanktionsausschüsse den zu sanktionierenden Personenkreis fest. Fehlende Expertise und Überforderung führen aber oft dazu, dass die für Gräueltaten Verantwortlichen kaum getroffen werden. Dass dies nicht so sein muss, zeigte der kanadische Ausschussvorsitzende Robert Fowler ab 1999 in Angola: Durch umfassende Nachforschungen unter Mitgliedsstaaten und vor Ort konnten Sanktionsverletzungen verhindert und Empfehlungen zur Verbesserung der Durchsetzung erarbeitet werden. Die Smart Sanctions in Bezug auf die Darfurkrise verdeutlichen aber auch, wie wichtig ein entsprechender politischer Wille ist: Von über dreißig als Täter identifizierten Personen der Elite konnte man sich letztlich nur bei vier Personen auf Sanktionen einigen, was nur unzureichend zu einer Verbesserung der Situation geführt hat.

Auch die EU und die Arabische Liga können Waffenembargos, Handels- und Finanzsanktionen sowie Reisebeschränkungen erlassen, wie in Syrien bereits geschehen. Das Waffenembargo der EU, dessen Aufhebung und die Reaktion der Russischen Föderation unterstreichen die Wichtigkeit international konzertierter Sanktionen.

Empfehlungen

 

Deutschland hat als Exportweltmeister international eine enorme ökonomische Bedeutung, ebenso wie das handelspolitische Schwergewicht EU. Daraus ergibt sich Verantwortung und Verhandlungsmacht. Durch die Verhängung gezielter Sanktionen im Fall schwerster Menschenrechtsverletzungen sollte daher gezielter Einfluss auf das Verhalten von Missetätern genommen und entsprechend zur Prävention von Gräueltaten beigetragen werden. Außenhandelsinteressen dürfen kein Hindernis zu Verhinderung von Völkermorden sein. Die Bundesregierung sollte daher auf internationaler Ebene

  • bei EU und UN stärker für den Einsatz gemeinsamer Sanktionen als Instrument der Schutzverantwortung eintreten.
  • diplomatisch auf Staaten einwirken, die sich gegen die gemeinsame Verabschiedung von Sanktionen stellen, wenn Gräueltaten drohen oder bereits stattfinden.
  • durch Ressourcen und Know-How die UN Sanktionsausschüsse unterstützen und gegebenenfalls anderen Staaten bei der Umsetzung beistehen.

Auf nationaler Ebene sollte die Bundesregierung die bereits vorliegenden Instrumente zur Umsetzung der RtoP effektiver nutzen und

  • in Gefahrsituationen frühzeitig die Verhängung effektiver Sanktionen vorantreiben und beschließen.
  • bei mangelnder internationaler Einigkeit bezüglich Staaten, mit denen Deutschland z.B. durch Handel eng verbunden ist, gemeinsam mit der EU zu Maßnahmen wie temporären Handelssperren greifen, begleitet von diplomatischen Angeboten.
  • durch eine strikte und menschenrechtsbasierte Rüstungsexportpolitik[i] Sanktionen einen glaubhaften Rahmen geben und von selektiver Sanktionsverhängung nach politischer Opportunität absehen.

 

 

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[1] Die International Coalition for the Responsibility to Protect und das Global Centre for the Responsibility to Protect haben kürzlich Beiträge zum Thema veröffentlicht.

[1] Vergleiche hierzu „Der Internationale Waffenhandelsvertrag als Präventionsinstrument der Schutzverantwortung

Lena Kiesewetter ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Genocide Alert.

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Genocide Alert Policy Brief 11/2013: Eine Agenda zur Umsetzung der Schutzverantwortung bis 2017

In der letzten Legislaturperiode hat die Umsetzung der Responsibility to Protect durch Deutschland  erste Konturen angenommen. Der Fokus lag hierbei vor allem auf der Prävention von Gräueltaten im  Rahmen der zivilen Krisenprävention. Dieses Engagement ist zu begrüßen und muss in der kommenden  Legislaturperiode weiter ausgebaut werden. Der neue Bundestag sollte die Bundesregierung aktiv und  impulsgebend durch eigene Initiativen und die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel  unterstützen. Das vorliegende Genocide Alert Policy Brief beschreibt die notwendigen Schritte zu einer  Stärkung der Schutzverantwortung durch Deutschland.

Deutschland und die Schutzverantwortung   

Deutschland ist ein starker Förderer des Prinzips  Schutzverantwortung (engl. Responsibility to  Protect, RtoP) und Mitglied der sogenannten  „friends of RtoP“ Staatengruppe bei den Vereinten  Nationen. Dennoch wird das Konzept in der  deutschen Debatte oft fälschlicherweise auf ein  militärisches Eingreifen zum Schutz bedrohter  Bevölkerungen verkürzt. Die nicht-militärischen  Instrumente sind jedoch viel bedeutender für die  Verhinderung massiver Gräueltaten. Exemplarisch  zu nennen sind hier präventive Maßnahmen der  Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit, die Ausbildung von Sicherheitskräften und  zivilen Fachkräften sowie diplomatische  Einflussnahme, Vermittlung in Konflikten oder die  Verhängung von Sanktionen durch EU oder UN.

Die RtoP auf nationaler Ebene umsetzen   

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung  der Schutzverantwortung besteht in einer unzweideutigen, öffentlichen politischen Unterstützung der Norm. Deswegen sollte die deutsche  Politik die Verhinderung schwerster Menschenrechtsverbrechen als wichtigen Bestandteil der Außenpolitik anerkennen. Die Umsetzung der  Schutzverantwortung sollte sich daher im  Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung befinden. Zudem sollte sie in außen-, sicherheits-,  und entwicklungspolitischen Strategiedokumenten verankert werden. Hierzu zählen insbesondere der  Aktionsplan zivile Krisenprävention der Bundesregierung, das verteidigungspolitische Weißbuch  sowie die verteidigungspolitischen Richtlinien.

Darüber hinaus sollten konkrete organisatorische  und politische Schritte unternommen werden, damit die RtoP nicht nur als völkerrechtliche Norm im  Entstehen betrachtet wird, sondern konkrete  Konsequenzen für die Außenpolitik mit sich bringt.  So ist die Durchführung eines Bestandsberichts  über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der  Bundesregierung zur Verhinderung von schwersten  Gräueltaten notwendig: Dieser Überblick sollte eine  Analyse bestehender Kapazitäten im Bereich des  Auswärtigen Amtes, der des BMVG, BMZ, BMI,  BMF, BMWi sowie der Nachrichtendienste mit  einbeziehen.

Der Posten des nationalen Ansprechpartners für die  RtoP sollte aufgewertet werden. Die zeitlichen  Ressourcen dieses Postens um sich mit der  Implementierung der Schutzverantwortung zu  beschäftigen, ist zu gering. Deutschland sollte hierzu einen eigenständigen RtoP-Koordinator auf  Abteilungsleiterebene in Personalunion mit dem  existierenden Beauftragten für zivile Krisenprävention des Auswärtigen Amtes schaffen. Dies  würde den gestiegenen Anforderung des Themenfeldes Rechnung tragen und durch  Bündelung der Funktionen für Krisen- und  Gräueltatenprävention zu merklichen Synergieeffekten führen.

Die Bundesregierung sollte ihre Aktivitäten im  Bereich der Krisenprävention ausbauen. Der  Aktionsplan zivile Krisenprävention sollte  überarbeitet und um die besondere Perspektive der  Verhinderung schwerster Gräueltaten erweitert  werden. Der Ressortkreis zivile Krisenprävention  wird von der Bundesregierung als Beispiel benannt,  wenn es um die nationale Umsetzung der RtoP  geht. Zwar überschneiden sich die Agenden der  Gräueltaten- und Krisenprävention, sie sind aber  nicht identisch: Die Prävention von Gräueltaten hat  eine Identifikation und Verhütung von Gefahrensituationen zum Ziel, in denen schwerste Menschenrechtsverletzungen zu befürchten sind. Weder treten Gräueltaten immer in bewaffneten Konflikten  auf, noch sind die verfügbaren Präventionsinstrumente ausschließlich ziviler Natur. In Risikosituationen kann, z.B. wie in Mazedonien im Jahr 1995, eine präventive Stationierung von Polizei-  oder Militäreinheiten für den Schutz einer  Zivilbevölkerung nötig sein. Gräueltaten treten zudem auch außerhalb bewaffneter Konflikte auf.

Die RtoP auf internationaler Ebene stärken   

Das internationale Engagement Deutschland für die  Schutzverantwortung muss gestärkt werden, sowohl  im Rahmen der EU als auch in den Vereinten Nationen. Deutschland sollte seine Expertise im  Bereich der Sicherheitssektorreform stärker  einbringen und sich aktiver an multilateralen  Polizei-, Justiz- und Militärausbildungsmissionen  beteiligen. Dies ist eine wichtige Ergänzung zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Justizsektor.  Die Schulung von Sicherheitskräften in den  Themenbereichen Menschenrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit und humanitärem Völkerrecht ist eine  essentielle Voraussetzung für den effektiven Schutz  bedrohter Zivilbevölkerungen.

Die Bundesregierung sollte zudem ihre finanzielle  Unterstützung für das Büro der Sonderberater des  UN-Generalsekretärs für die Schutzverantwortung  und die Prävention von Völkermord ausbauen. Des  Weiteren sollte sich Deutschland der Initiative des  Europäischen Parlaments für einen Europäischen  Konsens zur Schutzverantwortung anschließen. Auf  EU-Ebene sollte stärker als bisher Expertise zur  Prävention und Frühwarnung vor Menschenrechtsverbrechen kultiviert werden. Der Europäische  Auswärtige Dienst sollte gemeinsam mit den  Mitgliedstaaten einen Expertenpool zur Gräueltatenprävention aufbauen. Auch sollten Synergien  bei den existierenden Warnsystemen auf EU-Ebene  und in den Mitgliedstaaten identifiziert und genutzt  werden. Auch der neue Bundestag kann eine aktive Rolle für  eine effektive Verankerung der Prävention schwerster Menschenrechtsverbrechen in der deutschen Außenpolitik spielen. So sollte sich der  Menschenrechtsausschuss im Bundestag, ebenso  wie der Auswärtige Ausschuss und der  Unterausschuss zivile Krisenprävention und  vernetze Sicherheit regelmäßig mit der Prävention von schwersten Menschenrechtsverbrechen beschäftigen. Das Auswärtige Amt sollte diese  Ausschüsse regelmäßig über entsprechende Krisen  mit Eskalationspotential informieren.

Die für RtoP zuständigen Referate im Auswärtigen  Amt in der Abteilung Vereinte Nationen und  Globale Fragen haben kein ausreichendes Budget,  um Präventionsprojekte über punktuell hinausgehende Vorhaben zu unterstützen. Der Haushaltsposten für zivile Krisenprävention und  -reaktion sollte daher in zwei Teile getrennt und mit weiteren Mitteln ausgestattet werden. So würden  finanzielle Mittel für Prävention nicht länger  aufgrund kurzfristig notwendiger Ausgaben der  Krisenreaktion aufgebraucht. Auch sollte die  Genehmigung von Rüstungsexporten restriktiver  gestaltet und durch größere parlamentarische  Kontrollrechte flankiert werden. Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit im Zielland müssen  aus Perspektive der Prävention von Menschenrechtsverbrechen primäres Kriterium der Rüstungsexportpolitik sein.

Gregor Hofmann ist stellvertretender  Vorsitzende von Genocide Alert und wissen- schaftlicher Mitarbeiter der Hessischen  Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung

Dr. Robert Schütte ist Vorsitzender von  Genocide Alert

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Resolution ohne Schutzwirkung: Warum die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen nicht ausreicht

Als 190. Mitglied ist Syrien am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention beigetreten. Die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen durch die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) wäre historisch. Von der UN-Resolution 2188 des 27. Septembers 2013 lässt sich das nicht behaupten. Die UN-Resolution und der Beitritt Syriens zur OPCW werden weder den Bürgerkrieg entscheidend beeinflussen, noch die Sterberate merkbar senken. Denn wie Kenneth Roth, Direktor der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, in seiner Reaktion auf die Verleihung des Friedensnobelpreises treffenderweise bei Twitter deutlich machte, sterben 98% der Syrer nicht durch chemische, sondern durch konventionelle Waffen.

Dessen ungeachtet wird mit der, durch die UN-Resolution 2188 beschlossenen, Vernichtung der Chemiewaffen eine gefährliche Komponente des Bürgerkrieges in Syrien entschärft. Das war vor Kurzem noch undenkbar. Angesichts der Interventionsvorbereitungen der USA kam es zur ersten bindenden Sicherheitsratsresolution seit zweieinhalb Jahren Bürgerkrieg. Es ist fraglich, ob dies ohne Androhung militärischer Gewalt geschehen wäre. In der UN-Resolution aber einen Durchbruch der UN-Diplomatie zu sehen, ist verfrüht. Zumindest hinsichtlich einer politischen Lösung des Konflikts und der Wahrnehmung der Schutzverantwortung, nach der Zivilisten vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen sind. Dazu zählen Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische Säuberungen. Menschenrechtsverletzungen werden in Syrien vor allem mit konventionellen Waffen verübt. Wenn die UN-Resolution keine Ablenkung davon, sondern einen Schritt zur Lösung darstellen soll, gilt es, den Moment zu nutzen und Verhandlungen zu initiieren. Ansonsten hat dies mit einer Lösung des Konflikts und der gemeinsamen Wahrnehmung der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk bisher wenig zu tun. Was genau bedeutet also die Arbeit der OPCW, als auch der Beitritt Syriens zur Chemiewaffenkonvention für den syrischen Bürgerkrieg?

Die UN-OPCW-Mission in Syrien

Bis zum 1. November 2013 sollen zunächst alle Produktions- und Anreicherungsstätten und bis Mitte 2014 das gesamte chemische Waffenarsenal abgerüstet werden. Die OPCW hat nach eigenen Angaben 5.000 Inspektionen in 86 Staaten abgeschlossen und etwa 58.000 Tonnen chemischer Kampfstoffe vernichtet. Rund 100 ihrer Mitarbeiter sollen in Syrien die Abrüstung des Chemiewaffenarsenals überwachen. Ein viel zitierter französischer Geheimdienstbericht schätzte das Arsenal auf etwa 1.000 Tonnen VX und mehrere hundert Tonnen Sarin. Ihre Zerstörung wäre ein historisches Novum, sowohl bezüglich ihres Umfangs als auch ihrer Durchführung inmitten eines Bürgerkrieges. Die Verleihung des Friedensnobelpreises an die OPCW ist konsequent, aber eher Versprechung als Belohnung für die Arbeit in Syrien. Der Generalsekretär der OPCW, Ahmet Üzümcü, erklärte auf einer Pressekonferenz zu Syrien, der Zeitplan sei eng, bei Kooperation aller Parteien aber erreichbar.

Ob tatsächlich alle Akteure im syrischen Bürgerkrieg an einer Vernichtung des gesamten Chemiewaffenarsenals interessiert sind, ist schon hinsichtlich Assad und mindestens dschihadistisch-salafistischer Terrororganisationen wie der ‚al-Nusra-Front‘ und der ‚Islamischer Staat im Irak und der Levante‘ (ISIS) fraglich. Dies bedeutet nicht, dass gezögert werden sollte. Im Gegenteil: Eine der Hauptsorgen der internationalen Gemeinschaft war das Szenario, dass derartige Terrororganisationen im syrischen Bürgerkrieg chemische Massenvernichtungswaffen erobern könnten. Es bedeutet aber, dass die gemeinsame Mission der OPCW und der UN logistisch abgesichert werden muss. Diese Aufgabe wird die UN übernehmen.

Syriens Beitritt zur Chemiewaffenkonvention

Die 1997 in Kraft getretene Chemiewaffenkonvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen ist mit dem Beitritt Syriens einen bedeutenden Schritt vorangekommen. Assad wird durch die Zusammenarbeit bei der Zerstörung seines Chemiewaffenarsenals zu einem Partner. Politisch schwächt dies die Opposition, deren Exilregierung der Nationalen Koalition von über 100 Staaten als die legitime Vertretung des syrischen Volkes anerkannt wurde. Diese Legitimitätsaufwertung Assads ist aber schlicht alternativlos, da Assad die Kontrolle über das Chemiewaffenarsenal besitzt.

Das Angebot zu ignorieren hätte dem Grundsatz der Schutzverantwortung widersprochen, demzufolge der Einsatz von Gewalt ein proportionales Mittel zum Erreichen des Zieles darstellen müssen. Auch hinsichtlich begrenzter Luftschläge zu Abschreckung weiterer Chemieangriffe war dies nicht unumstritten. Letztlich vernichtet worden wären die Bestände und deren Einsatzmöglichkeiten zudem nicht. Die Frage steht im Raum, ob die Androhung von Gewalt damit das erreicht hat, was zuvor nicht erreicht wurde: Eine friedliche Einigung und die Verabschiedung einer UN-Sicherheitsratsresolution. Der deutsche Außenminister Westerwelle kommentierte, der UN-Sicherheitsrat habe seine „jahrelange Lähmung überwunden und Handlungsfähigkeit im Umgang mit der Krise in Syrien gezeigt“, UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sprach von einer „historischen“, der britische Außenminister Hague von einer „bahnbrechenden“ Resolution. Der amerikanische Außenminister Kerry sagte: „Wir haben zu unserer Verantwortung zurückgefunden, die Wehrlosen zu verteidigen“.

Die UN-Resolution kommt der Schutzverantwortung nicht nach

Doch die Verabschiedung der UN-Resolution täuscht. Der Stillstand der internationalen Gemeinschaft bezüglich des syrischen Bürgerkrieges wurde nicht durchbrochen. Denn zum einen kam sie nur zu Stande, da niemand ein ernsthaftes Interesse an einer erneuten Intervention im Nahen Osten hatte, selbst Obama nicht. Zum anderen zeigt eine Analyse der Resolution, dass für die Einigung nicht die Norm der Schutzverantwortung maßgeblich war, sondern vielmehr, dass kein UN-Sicherheitsratsmitglied ein Interesse an einer Schwächung der Chemiewaffenkonvention oder gar der Verbreitung von Chemiewaffen an Terroristen hat. Mit einer gemeinsamen Wahrnehmung der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk hat dies nur indirekt zu tun. Mit einer Einigung auf eine gemeinsame Position bezüglich des syrischen Bürgerkrieges gar nichts.

Chemische Waffen haben in diesem Bürgerkrieg bisher keine entscheidende Rolle gespielt. Die Giftgaseinsätze waren zweifellos schrecklich. Dennoch wurden über 100.000 Menschen nicht durch chemische, sondern durch konventionelle Waffen getötet. Strategisch dürfte Assad der Verzicht also kaum treffen. Die überwältigende Mehrheit der Massaker wurde mit konventionellen Waffen verübt. Die Zerstörung der Chemiewaffen allein wird den jetzigen Stand des Bürgerkrieges insgesamt weder beeinflussen, noch zukünftige Massaker und Kriegsverbrechen verhindern. Sie wird jedoch einen drohenden künftigen Gebrauch solcher Waffen verhindern.

Die UN-Resolution bedeutet auch, dass eine Intervention zumindest so lange nicht wieder zur Debatte steht, wie sich die Mitarbeiter der OPCW in Syrien aufhalten. Wenn dies für Assad im Umkehrschluss aber nicht bedeuten soll, dass er bis zum Ende des Einsatzes Mitte 2014 den Krieg wie bisher mit konventionellen Mitteln und Kriegsverbrechen weiter fortführen kann, dann müssen die Sicherheitsratsmitglieder eine gemeinsame Position hinsichtlich des syrischen Bürgerkrieges und der Schutzverantwortung gegenüber dem syrischen Volk entwickeln. Dass dies bisher nicht geschehen und das Verhältnis der Sicherheitsratsmitglieder weiterhin von Misstrauen und Eigeninteressen geprägt ist, zeigt auch die Abschwächung der Resolution durch Russland, durch die Assad bei Nichtbefolgung keine automatischen Sanktionen drohen. Bezüglich einer politischen Lösung verweist zudem lediglich Artikel 16 auf das Genfer Kommuniqué, das bereits im Juni 2012 ausgearbeitet wurde und nie in Kraft getreten ist. Artikel 17 fordert daran anknüpfend eine neue Syrien-Konferenz in Genf einzuberufen. Zwar muss man sich hierfür noch auf die Teilnehmer geeinigt werden. Sollte dies aber gelingen, rückt zumindest die Chance auf eine politische Lösung näher. Für einen Erfolg von Genf II muss sich die internationale Gemeinschaft aber bis zum geplanten Termin Mitte November 2013 den veränderten Realitäten in Syrien und den Anforderungen der Schutzverantwortung stellen.

Die Schutzverantwortung ernst nehmen

Wenn weitere schwere Menschenrechtsverletzungen verhindert werden sollen, müssen Eigeninteressen der Sicherheitsratsmitglieder und auch ihr Misstrauen untereinander überwunden werden. Dazu gehört auch, sich mit der Zersplitterung und dem Extremismus weiter Teile der syrischen Opposition auseinander zu setzen, die sich zunehmend entlang von ethnisch-konfessionellen Konfliktlinien sowie Exil- und Lokalorganisationen aufspaltet. Die bisherige Praxis zwischen Parteilichkeit und Tatenlosigkeit führte dementgegen zu einer Radikalisierung, durch die in der Opposition gut vernetzte und finanziell sowie waffentechnisch hochgerüstete islamistische Verbände die Oberhand gewinnen. Terrorangriffe, Massaker und andere Menschenrechtsverbrechen derartiger Gruppen erfüllen inzwischen das Narrativ Assads, mit dem er die gesamte gemäßigte Opposition zu Beginn des Konfliktes diffamierte, als diese demokratische Reformen und ein Ende der Korruption forderte.

Zur Linderung der humanitären Tragödie sind zudem die sofortige Intensivierung humanitärer Hilfe sowie die Etablierung sicherer Hilfskorridore in Syrien dringend erforderlich. Zu den Hilfsbedürftigen innerhalb Syriens zählen inzwischen über 6,8 Millionen Syrer, darunter 4,25 Millionen Binnenflüchtlinge. Das Programm der UN zur Hilfe der Bevölkerung innerhalb Syriens (SHARP) ist mit veranschlagten 1,14 Milliarden US-Dollar bisher erst zu etwa 56% finanziert. Hinzu kommen über zwei Millionen Flüchtlinge, die vor allem von Syriens Nachbarstaaten Jordanien, dem Libanon, der Türkei, dem Irak und von Ägypten aufgenommen wurden. Dies zu ignorieren wäre nicht nur menschenrechtlich unverantwortlich, sondern würde auch die gesamte Region weiter destabilisieren. Hier gilt es, auch für Deutschland und die Europäische Union, der Verantwortung zur Aufnahme von Flüchtlingen intensiver nachzukommen und Aufnahmeprozesse zu erleichtern.

Letztlich gilt es zu verhindern, dass die zweite syrische Tragödie – neben dem Bürgerkrieg selbst – darin liegt, dass die internationale Gemeinschaft wieder dahin zurückfällt, bei schweren Menschenrechtsverletzungen tatenlos zuzusehen.

Jens Stappenbeck

Offener Brief an die UN Generalversammlung: Entwicklung und menschliche Sicherheit

Anlässlich des 68. Treffens der UN Generalversammlung wendet sich Genocide Alert zusammen mit weiteren NGOs in einem offenen Brief an die versammelten Staats- und Regierungschefs der Welt mit der Forderung, das Konzept der menschlichen Sicherheit als integralen Bestandteil der künftigen Entwicklungsagenda zu verankern.

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Politische Bekenntnisse ohne Folgen – Die deutsche Politik und die zögerliche Umsetzung der internationalen Schutzverantung.

Gregor Hofmann von der Hessischen Stiftung Friedens und Konfliktforschung geht in einem aktuellen HSFK-Standpunkt auf die deutsche Politik zur Schutzverantwortung ein. Er vertritt den Standpunkt, dass das Bekenntnis der Bundesregierung zur Schutzverantwortung bislang vor allem auf deklaratorischer Ebene bleibt, eine Strategie zu ihrer Umsetzung aber fehle. Und dies obwohl auf europäischer und internationaler Ebene immer mehr die Frage im Vordergrund stehe, wie die von der Schutzverantwortung adressierten Verbrechen effektiver verhindert werden können.

Deutschland habe aber eine historische Verantwortung in dieser Thematik international voranzuschreiten und verfüge zudem über genug Einfluss in der Welt, um die Agenda der Schutzverantwortung voranzubringen. Die in Deutschland bereits existierenden Instrumente der Konfliktprävention – der Aktionsplan zivile Krisenprävention, die Leitlinien der Bundesregierung zum Umgang mit fragilen Staaten sowie das Rahmenkonzept zur Unterstützung von Sicherheitssektorreformen – böten wertvolle Anknüpfpunkte. Diese Instrumente müssten, so Gregor Hofmann, weiter gestärkt und neu ausgerichtet werden. Denn auch wenn sich schwere Gräueltaten häufig in bewaffneten Konflikten ereigneten, so träten sie allzu oft auch außerhalb dieser auf.

Eine schnelle Reaktion erfordere dann spezifische Instrumente, welche nicht zwingend deckungsgleich mit Mitteln der Krisenprävention seien. Diese Instrumente müssten daraufhin analysiert werden, wie sie effektiv angewendet werden können, um auch tatsächlich Gräueltaten verhindern oder zügig darauf reagieren zu können. Gregor Hofmann ist neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit an der HSFK ehrenamtlich als Mitglied des Vorstandes bei Genocide Alert aktiv.

Hier der Link zu dem vollständigen Artikel.

„Ein syrisches Srebrenica“ – Zur aktuellen Diskussion um Syrien

Wenn die syrische Regierung tatsächlich Giftgas gegen ihre eigene Bevölkerung eingesetzt hat, wird der Westen eine militärische Intervention erwägen müssen. Sollte die internationale Gemeinschaft erneut nicht auf den Gebrauch von Giftgas durch Assad reagieren, wird dies höchstwahrscheinlich von Damaskus als Freifahrtschein für künftige Chemiewaffen-Angriffe gewertet werden. Es droht ein Bürgerkrieg, in dem die syrische Regierung ungestraft systematischen Gebrauch von Massenvernichtungswaffen gegen zivil-bewohnte Stadtviertel machen könnte. Nachdem der Bürgerkrieg bereits 100.000 Menschen das Leben gekostet hat, ist in diesem Fall mit einem rasanten Anstieg der Opferzahlen zu rechnen. Die internationale Gemeinschaft muss jetzt entschlossen handeln, wenn sie einen weiteren Einsatz von Giftgas gegen unschuldige Zivilisten verhindern will.

Seit zwei Jahren blockiert Russland Sanktionen gegen Damaskus

Außenminister Westerwelle hat zu Recht gefordert, dass die Vorwürfe gegen das Assad-Regime umgehend aufgeklärt werden müssen. Spezialisten der Vereinten Nationen sind bereits im Land und müssen sofort an den Ort des Geschehens gelassen werden, um eine unabhängige Untersuchung durchführen zu können. Man sollte sich jedoch keinen Illusionen hingeben: Schon jetzt ist klar, dass Assad jegliche Schuld verneinen und Russland an den Ergebnissen zweifeln wird. Wie vollständig kann Aufklärung in einem Bürgerkriegsgebiet schon sein, in dem die Wahrheit bekanntlich als erstes stirbt? Wenn selbst im friedlichen Deutschland ein NSU-Untersuchungsausschuss nach Anhörung von mehr als 100 Zeugen und Auswertung von über 12.000 Aktenordnern keine vollständige Aufklärung über die begangenen Verbrechen schaffen kann, wie soll dies in Syrien unter den Augen der mutmaßlichen Täter funktionieren?

Es ist auf die Blockade des Sicherheitsrates zurückzuführen, dass eine friedliche Lösung in unerreichbare Ferne gerückt ist und die verbleibenden politischen Alternativen allesamt mit großen Risiken behaftet sind. Selbstverständlich wäre ein gemeinsames Vorgehen der Vereinten Nationen sinnvoll, das den Druck auf Damaskus spürbar erhöht und fortgesetzte Gas-Angriffe abschreckt. Leider haben Russland und China in den vergangenen zwei Jahren jedes schärfere Vorgehen blockiert und selbst leichteste Sanktionen gegen das Assad-Regime verhindert. Anstatt sich für eine politische Lösung einzusetzen, haben Moskau und Peking die Vereinten Nationen zur Untätigkeit verdammt. So sehr man es sich auch wünschen mag: Es ist leider nicht damit zu rechnen, dass Präsident Putin trotz des Chemiewaffen-Einsatzes seine Blockade des Sicherheitsrates aufgeben wird. Die Zustimmung der UNO zur politischen Voraussetzung einer Reaktion zu machen wäre deshalb nicht nur unklug sondern auch im Sinne derjenigen, die gerade hunderte Frauen und Kinder mit Giftgas ermordet haben.

Eine Intervention wäre nicht legal, aber legitim

Ein militärisches Vorgehen gegen Assad ist zwar machbar, jedoch mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden. Sollte sich der Westen zu einer Militärintervention entschließen, so wäre diese nicht von einem UN-Mandat gedeckt und somit völkerrechtswidrig. Dies ist ein schwerwiegendes Argument gegen eine Reaktion, auch wenn das Assad-Regime selbst so ziemlich jede menschen- und kriegsvölkerrechtliche Norm gebrochen hat, die man nur brechen kann. Richtig ist aber auch, dass das Ausbleiben einer Reaktion ein Signal an Assad wäre, bei künftigen Giftgaseinsätzen trotz abertausender ziviler Ofer keine Konsequenzen fürchten zu müssen. Dies widerspricht allem, wofür das Völkerrecht und die Vereinten Nationen stehen und wäre ein eklatanter Verstoß gegen die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft für die bedrohte syrische Zivilbevölkerung. Wenn die Vergasung einer Bevölkerung mit Verweis auf das Völkerrecht ungestraft bleibt, dann führt das den Sinn des Völkerrechts ad absurdum.

Wenn sich Russland und China weiterhin schützend vor das Assad-Regime stellen, sollte die NATO handeln und die syrische Luftwaffe sowie militärische Flughäfen zerstören. Ein zeitlich begrenztes militärisches Eingreifen wäre die unter den gegebenen Umständen am wenigsten schlechte Handlungsoption. Eine begrenzte Intervention hätte das Ziel Assad klarzumachen, dass weitere Giftgas-Angriffe nicht geduldet werden. Da der fortgesetzte Einsatz der syrischen Luftwaffe zur Bombardierung zivil-bewohnter Stadtviertel bereits zehntausende Unbeteiligte das Leben gekostet hat, wäre dem Regime zudem ein Instrument zur Terrorisierung der eigenen Bevölkerung aus der Hand genommen. Ähnlich wie die Reaktion der NATO auf den Völkermord in Srebrenica im Jahr 1995 sollte nun in Syrien eine klare Botschaft an die politischen und militärischen Verantwortlichen gehen: Bei weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden wir nicht länger tatenlos zusehen.

Dr. Robert Schütte ist Vorsitzender der deutschen Menschenrechtsorganisation Genocide Alert e.V.

(Dieser Beitrag wurde am 27. August auf dem Portal TheEuropean veröffentlicht.)

Policy Brief 7/2013: Die Präsidentschaftswahlen in Kenia: Ein Erfolg der Schutzverantwortung

Im März 2013 wählte das kenianische Volk einen neuen Präsidenten und ein neues Parlament. Die Wahlen ereigneten sich ohne weitverbreitete gewaltsame Ausschreitungen. Es ist anzunehmen, dass die friedlichen Wahlen das Ergebnis kurz- und langfristig eingesetzter Präventionsmaßnahmen im Rahmen der „Responsibility to Protect“ (RtoP) waren. Gelungene Prävention ist schwer zu beweisen. Dennoch gilt es diesen Erfolg in Deutschland zu diskutieren, zu erforschen und in die Debatte zur Responsibility to Protect in Deutschland mit einzubeziehen.[i]

 

Warum es sich lohnt über den Erfolg in Kenia zu diskutieren

Vor dem Hintergrund massiver Gewalt-ausbrüche nach den kenianischen Wahlen im Dezember 2007, bei denen etwa 1500 Menschen getötet und Hunderttausende vertrieben wurden, bestand der dringende Verdacht, dass sich ähnliche Menschenrechtsverletzungen bei den diesjährigen Wahlen wiederholen könnten.

Die Vereinten Nationen und Experten warnten im Vorhinein vor ethnisch motivierten Ausschreitungen. Die Wahlen verliefen jedoch ohne Gewaltausbrüche. Für die deutsche Debatte zur Schutz-verantwortung ist es wichtig, dass Fälle erfolgreicher Prävention von schwersten Menschenrechtsverbrechen diskutiert werden, damit sich fundiert mit allen Aspekten des Konzeptes auseinandergesetzt wird und aus Fällen der erfolgreichen Prävention gelernt werden kann.

 

Kenias Maßnahmen im Rahmen der ersten Säule der Schutzverantwortung

Im Rahmen ihrer primären Verantwortung zum Schutz ihrer Zivilbevölkerung ergriff die kenianische Regierung Maßnahmen auf Ebene der „Responsibility to Prevent“. Sie verhinderte damit erneute Gewaltausbrüche. Unterstützt wurde sie maßgeblich durch die kenianischen Zivilgesellschaft und NGOs sowie von multilateralen Partnern. Zu den langfristigen Maßnahmen zählten beispielsweise:

  • Die Errichtung eines landesweiten Frühwarnsystems.
  • Der Aufbau einer staatlichen Kommission für nationale Kohäsion und Integration (National Cohesion and Integration Commission) zur Förderung von Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Stämmen und Ethnien fördern.
  • Die Neuregelung von konfliktträchtigen Themen wie Landbesitz und ‑verteilung durch das Verfassungsreferendum 2010.
  • Die Einführung eines föderalen Systems, zur Berücksichtigung regionalspezifischer Interessen.

 

Wirkungsvolle und kostensparende Präventionsschritte im Vorfeld der Wahlen

  • Versand von genormten SMS mit Friedensbotschaften an die Zivilbevölkerung.
  • Aufklärungskampagnen über Wählerrechte und unterschiedliche Gesellschaftsstrukturen. Organisiert durch lokale Zivilkomitees, wie mobile Friedenstheater oder Fußballveranstaltungen für Jugendliche zur Minderung von Frustration innerhalb der ethnischen Gruppen.
  • Verbot von „Hetzreden“ (hate speeches) und deren Kontrolle durch zivilgesellschaftliche Organisationen.
  • Bei der Durchführung freier und fairer Wahlen halfen hunderte von der Wahlbeobachtungskommission Independent Electoral and Boundaries Commission akkreditierte Kenianer in ihren Wahlkreisen.
  • Gezielte Diplomatie, Druck und die Unterstützung von lokalen und internationalen NGOs, von Seiten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie bilateralen Partnern im Rahmen der subsidiären internationalen Gemeinschaft Schutzverantwortung.

 

Risiken bestehen weiterhin…

Die Wahlen im März 2013 verliefen weder reibungslos noch völlig gewaltfrei. Das Ergebnis der Wahl beförderte Uhuru Kenyatta in das Präsidentenamt – einen Mann der sich wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Wahlen 2007/2008 vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten muss. Die Ursachen der Gewaltpotenziale in Kenia sind nur teilweise behoben. Das Risiko von erneuter Gewalt zwischen Anhängern verschiedener ethnischer Gruppen besteht weiterhin. Die Bemühungen kenianischer und internationaler Akteure dürfen deshalb nicht nachlassen.

 

…aber dennoch zeigt Kenia das Potenzial der Schutzverantwortung

Trotz fortbestehender Probleme in Kenia sollte innegehalten werden, um den Erfolg der friedlichen Wahlen anzuerkennen. Erfolgreiche Prävention ist immer schwer zu beweisen. Die scheinbar gelungene Prävention von schwersten Menschenrechtsverbrechen in Kenia verdient jedoch die Diskussion in der deutschen Debatte zur Schutzverantwortung. Bei der Anwendung der Schutzverantwortung in Kenia hat sich gezeigt, dass:

  • Auch wenig öffentlichkeitswirksame diplomatische Mittel für den Schutz der Zivilbevölkerung sorgen können.
  • Es sich lohnt die Präventionsmaßnahmen in Kenia zu analysieren und zu diskutieren, um in der Entwicklung von eben diesen voran zu kommen.
  • Die „Zivilmacht Deutschland“ sich in der außenpolitischen Debatte in Bezug auf die Prävention von Gräueltaten stärker mit den Aspekten der Vorbeugung und internationalen Unterstützung auseinandersetzen muss. Das Thema erfordert dafür jedoch den notwendigen politischen Rückhalt und die Führung durch wichtige Politiker.

Jegliche Vorbeugung vor dem Ausbruch flächendeckender Gewalt rettet nicht nur Menschenleben, sondern ist auch unvergleichlich kostensparender als jede mögliche Reaktionsmaßnahme. Es lohnt sich deshalb aus dem Fall Kenia zu lernen.

 

Zum pdf.-Format des Policy Paper 7/2013 „Lesson learned: Die Umsetzung der Schutzverantwortung bei den Wahlen 2013 in Kenia“

 

 

Yvonne van Diepen ist wissenschaftliche Mitarbeiterin für die Schutzverantwortung bei Genocide Alert.

Sarah Brockmeier ist stellvertretende Vorsitzende von Genocide Alert und wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin.

 

Credit © European Union, 2013

Interview mit Franziska Brantner: Die Verantwortung Europas

Dr. Fran­zis­ka Brant­ner ist Mit­glied des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments aus Ba­den-Würt­tem­berg. Sie ist au­ßen­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Frak­ti­on Grü­ne/EFA und ge­hört dem Aus­wär­ti­gen Aus­schuss an. Sie ist Be­richt­er­stat­te­rin des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments für das The­ma der Schutz­ver­ant­wor­tung (‚Re­s­pon­si­bi­li­ty to Pro­tect‘). Im In­ter­view mit Ge­no­ci­de Alert kom­men­tiert Frau Dr. Brant­ner den in die­sem Früh­jahr ver­öf­fent­lich­ten Be­richt der „Eu­ropean Task Force on the EU Preven­ti­on on Mass Atro­ci­ties.“ Der Be­richt spricht kon­kre­te Emp­feh­lun­gen aus, wie die EU ih­re Fä­hig­kei­ten stär­ken kann um bes­ser zu ei­ner Ver­hin­de­rung schwers­ter Men­schen­rechts­ver­bre­chen wie Völ­ker­mord bei­tra­gen zu kön­nen.

Ge­no­ci­de Alert: War­um soll­te es in der Ver­ant­wor­tung der Eu­ro­päi­schen Uni­on lie­gen schwers­te Men­schen­rechts­ver­bre­chen welt­weit zu ver­hin­dern?

Brant­ner: Na­tür­lich liegt es nicht nur in der Ver­ant­wor­tung der Eu­ro­päi­schen Uni­on, aber Eu­ro­pa be­sitzt auf­grund sei­ner Ge­schich­te ei­ne be­son­de­re Ver­ant­wor­tung, um Men­schen­rechts­ver­bre­chen zu ver­hin­dern. Vor al­lem aber hat sich die EU ganz ein­deu­tig, auch in ih­ren Ver­trä­gen, zu Mul­ti­la­te­ra­lis­mus und den Ver­ein­ten Na­tio­nen be­kannt hat. Und da­mit steht sie auch in der Pflicht, das Prin­zip der Schutz­ver­ant­wor­tung (‚R2P‘), das 2005 von al­len Mit­glieds­staa­ten der Ver­ein­ten Na­tio­nen de­kla­riert wur­de um­zu­set­zen. Die EU muss ei­nen an ih­ren Ka­pa­zi­tä­ten und Fä­hig­kei­ten ge­mes­se­nen wich­ti­gen Bei­trag zu des­sen Um­set­zung bei­tra­gen, das Prin­zip je­doch nicht neu er­fin­den. Letzt­lich wä­re es auch der Glaub­wür­dig­keit der EU zu­träg­lich, wenn es ihr stär­ker ge­län­ge, ih­ren heh­ren Ab­sich­ten ent­spre­chen­de Ta­ten fol­gen zu las­sen.

 

Ge­no­ci­de Alert: Wel­che drei Emp­feh­lun­gen der Task Force wür­den Sie als die wich­tigs­ten her­vor­he­ben?

Brant­ner: Die Emp­feh­lun­gen der Task Force zur Prä­ven­ti­on durch die EU von schwers­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen be­inhal­ten zahl­rei­che wert­vol­le An­satz­punk­te. An ers­ter Stel­le gilt es, die Emp­feh­lung zum ex­pli­zi­ten und EU-wei­ten Be­kennt­nis zur Schutz­ver­ant­wor­tung auf­zu­neh­men. Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment ver­ab­schie­de­te im April die­ses Jah­res ei­ne Emp­feh­lung an den Rat zum Prin­zip der Schutz­ver­ant­wor­tung in der es den Rat und die Mit­glieds­staa­ten auf­for­dert, ei­nen ‚Eu­ro­päi­schen Kon­sens zur Schutz­ver­ant­wor­tung‘ zu ent­wi­ckeln. Die­ser soll ähn­lich wie ver­gan­ge­ne Kon­sen­se zur Ent­wick­lungs­po­li­tik (2006) und zur hu­ma­ni­tä­ren Hil­fe (2008) die EU In­sti­tu­tio­nen und die Mit­glieds­staa­ten ver­pflich­ten, ih­re Maß­nah­men auf der Ba­sis ge­mein­sa­mer Grund­sät­ze zu ko­or­di­nie­ren.

Zwei­tens möch­te ich die For­de­rung nach ei­ner un­ver­züg­li­chen und ziel­ge­rich­te­te­ren Re­ak­ti­on auf Früh­war­nun­gen her­vor­he­ben. Da sich die EU-Struk­tu­ren, ins­be­son­de­re der Eu­ro­päi­sche Aus­wär­ti­ge Dienst (EAD), ho­ri­zon­tal mit den ver­schie­de­nen As­pek­ten von R2P be­fas­sen, ist ein op­ti­ma­ler und hand­lungs­ori­en­tier­ter In­for­ma­ti­ons­fluss un­er­läss­lich. Ei­ne EU-R2P Ko­or­di­nie­rungs­stel­le könn­te da­bei be­hilf­lich sein.

Drit­tens ist die in­ter­na­tio­na­le Ko­ope­ra­ti­on bei Ver­net­zung und Aus­tausch mit lo­ka­len zi­vil­ge­sell­schaft­li­chen Ak­teu­ren un­ab­ding­bar. Die Schutz­ver­ant­wor­tung kann nur funk­tio­nie­ren, wenn es ein uni­ver­sell ge­stütz­tes und um­zu­set­zen­des Prin­zip bleibt.

 

Ge­no­ci­de Alert: Wie se­hen Sie die Rol­le des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments bei der Um­set­zung der Emp­feh­lun­gen des Be­richts?

Brant­ner: Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment ist ein gro­ßer Be­für­wor­ter des Prin­zips der Schutz­ver­ant­wor­tung und sei­ner Um­set­zung. Dies zeig­te sich auch bei der Ver­ab­schie­dung der Emp­feh­lung an den Rat und des­sen über­wäl­ti­gen­der Zu­stim­mung durch die ver­schie­de­nen Frak­tio­nen. Ei­ni­ge der Emp­feh­lun­gen des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments fin­den sich auch im Be­richt der Task Force wie­der. Wir ha­ben dem Rat und den Mit­glieds­staa­ten ei­ne Frist von ei­nem hal­ben Jahr ge­setzt bis sie uns über Schrit­te zur Über­nah­me der Emp­feh­lun­gen zu be­rich­ten ha­ben. Das EP hat im Be­reich der Ge­mein­sa­men Au­ßen- und Si­cher­heits­po­li­tik kei­ne zwin­gen­de Kom­pe­ten­zen, muss je­doch kon­sul­tiert wer­den. Die­se Er­in­ne­rungs- und Mah­nungs­funk­ti­on wird das EP auch im Be­reich der Schutz­ver­ant­wor­tung wei­ter aus­füh­ren, und au­ßer­dem als Brü­cke zwi­schen Zi­vil­ge­sell­schaft und den be­schlie­ßen­den Or­ga­nen des Rats und des EADs agie­ren.

 

Ge­no­ci­de Alert: Die Eu­ro­päi­sche Uni­on be­treibt be­reits ei­ne An­zahl von Ak­ti­vi­tä­ten zur Kon­flikt­prä­ven­ti­on und -be­ar­bei­tung. Was ist der Un­ter­schied zwi­schen die­sen Ak­ti­vi­tä­ten und der Ver­hin­de­rung schwers­ter Men­schen­rechts­ver­bre­chen?

Brant­ner: Dies ist ge­nau ei­ne der Fra­gen, bei der das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment in sei­ner Emp­feh­lung den Rat und die Mit­glieds­staa­ten um Auf­klä­rung bit­tet. Kön­nen wir das Prin­zip der Schutz­ver­ant­wor­tung mit den der EU zur Ver­fü­gung ste­hen­den Struk­tu­ren, Me­cha­nis­men und In­stru­men­ten ef­fek­tiv um­set­zen? Wo sind Nach­bes­se­run­gen not­wen­dig?

Wir ha­ben in der Emp­feh­lung klar­ge­macht: Be­son­de­res Ge­wicht bei der Um­set­zung von R2P hat für uns sein prä­ven­ti­ver An­satz. Die EU be­sitzt zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten zur Kon­flikt­vor­beu­gung, bei­spiels­wei­se in ih­ren ver­schie­de­nen Au­ßen­fi­nan­zie­rungs- in­stru­men­ten  wie dem Sta­bi­li­täts­in­stru­ment und dem Eu­ro­päi­schen In­stru­ment für De­mo­kra­tie und Men­schen­rech­te, oder in den zi­vi­len und mi­li­tä­ri­schen Mis­sio­nen der Ge­mein­sa­men Si­cher­heits- und Ver­tei­di­gungs­po­li­tik. Hin­zu kom­men die bi­la­te­ra­len Ab­kom­men der EU mit ih­ren Part­ner­län­dern.

Der Schritt zur tat­säch­li­chen Ver­hin­de­rung schwers­ter Men­schen­rechts­ver­bre­chen liegt dar­in, die zwei­fel­los be­ste­hen­den Fä­hig­kei­ten zur Kon­flikt­vor­beu­gung- und Be­ar­bei­tung in an­ge­mes­se­ner Form und zum rich­ti­gen Zeit­punkt ein­zu­set­zen. Und hier­für be­nö­tigt es das vom Eu­ro­päi­schen Par­la­ment ge­for­der­te bes­se­re Ver­ständ­nis was die EU bei der Um­set­zung von R2P er­rei­chen möch­te, so­wie ent­spre­chen­der Früh­er­ken­nung po­ten­ti­ell kri­ti­scher Si­tua­tio­nen, um früh­zei­tig agie­ren zu kön­nen. Da­her set­zen wir uns auch für R2P spe­zi­fi­sche Trai­nings für EU Di­plo­ma­ten ein.

 

Ge­no­ci­de Alert: Vie­le der Emp­feh­lun­gen der Task Force er­for­dern Hand­lun­gen durch die Mit­glieds­staa­ten. Wel­che kon­kre­ten Maß­nah­men soll­te die Bun­des­re­gie­rung er­grei­fen, um schwers­te Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen zu ver­hin­dern?

Brant­ner: Die Bun­des­re­gie­rung könn­te ei­ne gan­ze Men­ge tun. Auf der Ebe­ne der EU soll­te sie ei­ne trei­ben­de Kraft sein, um die Um­set­zung der vie­len sinn­vol­len Emp­feh­lun­gen des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments vor­an­zu­trei­ben. Da­für müss­te Ber­lin auch ei­ne Ver­mitt­ler­rol­le ein­neh­men zwi­schen Po­si­tio­nen von Mit­glieds­staa­ten, die den bra­si­lia­ni­schen Vor­schlag zur ‚Re­s­pon­si­bi­li­ty whi­le pro­tec­ting‘ und der not­wen­di­gen Ent­wick­lung von Kri­te­ri­en bei der Um­set­zung von R2P-Man­da­ten ab­leh­nen, so­wie je­nen Mit­glieds­staa­ten, die die­sem Bei­trag auf­ge­schlos­se­ner ge­gen­über­ste­hen. Fer­ner soll­te die Bun­des­re­gie­rung ih­ren Stand­punkt ei­ner re­strik­ti­ven  Rüs­tungs­ex­port­pra­xis nicht nur me­di­en­wirk­sam ver­kün­den, son­dern auch in der Aus­fuhr­pra­xis ein­hal­ten. In­ter­na­tio­na­le Po­si­tio­nen wie der Ge­mein­sa­men Stand­punkt der EU zu Waf­fen­ex­por­ten aus 2008 und der dies­jäh­ri­ge Waffenhandelsvertrag (ATT) muss die Bun­des­re­gie­rung ein­heit­lich um­set­zen und an­de­re Un­ter­zeich­ner zu kon­se­quen­ter An­wen­dung drän­gen. Denn in die­sen Do­ku­men­ten ha­ben wir Ver­bo­te von Waf­fen­aus­fuh­ren, wenn mit den zu ex­por­tie­ren­den Gü­tern im Ziel­land ’schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen‘ (EU Stand­punkt) oder gar ex­pli­zit die vier R2P-Ver­bre­chen (ATT) be­gan­gen wer­den könn­ten.

Was für die EU gilt, gilt auch für Deutsch­land: Ein R2P-Be­stands­be­richt zu vor­han­de­nen Ka­pa­zi­tä­ten und In­stru­men­ten für die Um­set­zung der Schutz­ver­ant­wor­tung soll­te er­stellt wer­den. Auch könn­ten deut­sche Di­plo­ma­ten ge­zielt zu po­ten­ti­el­len R2P-Si­tua­tio­nen und de­ren Früh­er­ken­nung ge­schult wer­den. Des Wei­te­ren muss Deutsch­land auch wei­ter­hin das in­ter­na­tio­na­le Netz­werk von R2P-Ko­or­di­nie­rungs­stel­len un­ter­stüt­zen – ge­nau­so wie die im Ju­li 2013 ins Amt be­ru­fe­ne R2P-Son­der­be­auf­trag­te des Ge­ne­ral­se­kre­tärs der Ver­ein­ten Na­tio­nen, Jen­ni­fer Welsh.

Genocide_Alert_Interview_mit_Franziska_Brantner_MEP_zur_European_Task_Force_on_Prevention_of_Mass_Atrocities

 

Wei­ter­füh­ren­de Links:

 

Die USA und R2P: Warum ein neuer Bericht aus den USA auch für die deutsche Debatte zur Schutzverantwortung relevant ist

von Sarah Brockmeier

Am 23. Juli veröffentlichten die Brookings Institution, das US Institute for Peace und das US Holocaust Memorial Museum den Bericht einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect). Der Bericht mit dem Titel „The United States and R2P: From Words to Action” wird fünf Jahre nach dem einflussreichen Bericht der Genocide Prevention Task Force[1] veröffentlicht und hat das explizite Ziel eine breitere amerikanische Öffentlichkeit mit dem Konzept der Schutzverantwortung vertraut zu machen. Wie bereits bei der Vorbereitung des Berichts der Genocide Prevention Task Force leiteten zwei hochrangigen ehemalige Regierungsbeamten die Arbeitsgruppe: die ehemalige Außenministerin unter Clinton, Madeleine Albright, und der frühere Sondergesandten für den Sudan unter George W. Bush, Richard Williamson. Unter den über 30 Teilnehmern der Arbeitsgruppe aus Politik, Wissenschaft, Think Tanks, NGOs und Medien befanden sich viele bekannte Namen – von dem ehemaligen kanadischen Außenminister und Miterfinder von RtoP, Lloyd Axworthy, bis zur ehemaligen Planungsstabsleiterin im US-Außenministerium, Anne-Marie Slaugther.  Weiterlesen

Podiumsdiskussion der Landesarbeitsgemeinschaft Frieden von Bündnis 90/Die Grünen Hessen am 14.06.2013 in Darmstadt. Auf dem Podium saßen (von links nach rechts): Tom Koenigs, (MdB B90/Die Grünen), Catherine Devaux (Amnesty International), Gregor Hofmann (Genocide Alert), Omid Nouripour (MdB B90/Die Grünen) Peter Strutinsky (emeritierter Friedensforscher Uni Kassel und Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag)

Podiumsdiskussion der Landesarbeitsgemeinschaft Frieden Entwicklung und Internationales von Bündnis 90/Die Grünen Hessen

Welche Rolle spielt die Internationale Schutzverantwortung für die internationalen Reaktionen auf die Krisen in Mali und Syrien? Zu dieser Frage moderierte Gregor Hofmann, ehrenamtlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Genocide Alert, am 14. Juni 2013 eine Podiumsdiskussion der Landesarbeitsgemeinschaft Frieden Entwicklung und Internationales von Bündnis 90/ Die Grünen Hessen und des Grünen Kreisverbandes Darmstadt im Heiner Lehr Zentrum in Darmstadt.
Tom Königs und Omid Nouripour, beides Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90 / Die Grünen, Catherine Devaux, Leiterin der Task Force zivile Friedensprävention der deutschen Sektion von Amnesty International und Peter Strutinsky, emeritierte Friedensforscher Uni Kassel und Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag, diskutierten mit rund 30 Gästen kontrovers über Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ziviler wie militärischer Reaktionsmöglichkeiten auf die beiden Konflikte. Trotz der allgemeinen Ratlosigkeit in Bezug auf die Situation in Syrien wurde klar: Prävention schwerster Menschenrechtsverletzungen muss frühzeitig beginnen und sich auch in der deutschen Außenpolitik niederschlagen, bevor die Situation vor Ort eskaliert.