Sudan: Gemeinsame Erklärung von 54 Organisationen fordert mehr Hilfe, Solidarität und Aufmerksamkeit für die Sudan-Krise

Leitungspersonen aus 55 Organisationen, darunter auch Genocide Alert, haben sich zusammengefunden, um eine gemeinsame Erklärung abzugeben, in der die Untätigkeit der Vereinten Nationen, insbesondere des UN-Sicherheitsrats, angesichts der zunehmenden Massenverbrechen im Sudan angeprangert wird. Unter den Unterstützern sind neben international und regional tätigen großen humanitären Nichtregierungsorganisationen, auch Spezialisten für die Verhinderung von Massenverbrechen, Menschenrechtsorganisationen und sudanesischen Organisationen.

Wir hoffen, dass wir die kollektive Kraft unserer Stimmen nutzen können, um die Aufmerksamkeit der Weltorganisation und insbesondere der UN-Generalversammlung auf Sudan zu lenken. Nachfolgend der Text im englischen Original.

Joint Statement Urging More Aid, Solidarity and Attention to Sudan Crisis

(New York, September 13, 2023) – We, the heads of over 50 human rights and humanitarian organizations are coming together to sound the alarm about Sudan, where a disaster is unfolding before our eyes. With fighting continuing across the country, brutal sexual violence rising, widespread deliberate and indiscriminate attacks on civilians, and journalists and human rights defenders being silenced, the country is no longer at the precipice of mass atrocities – it has fallen over the edge.

Since April, when open hostilities broke out in Sudan’s capital, more than five million people have been forced to flee their homes and hundreds of thousands of others may soon be forced to join them. Many are now living in camps with limited access to humanitarian assistance, few educational opportunities for their children, and almost no psychosocial support to help them cope with their traumatic experiences.

Inside Sudan, over 20 million people, 42 percent of Sudan’s population, now face acute food insecurity and 6 million are just a step away from famine. At least 498 children have died from hunger. Clinics and doctors have come under fire throughout the country, putting 80 percent of the country’s major hospitals out of service. 

Hate speech, especially language urging the targeting of communities based on the color of their skin, is always alarming. But with an increasingly fractured social fabric, some fighters targeting civilians based on their ethnicity, and accounts from sexual violence survivors in Darfur who heard their rapists tell them that we hope you bear “our” babies – we fear the worst.  

Twenty years after the horrors of Darfur shocked our conscience, we are failing to meet the moment. Thus far, mediation efforts have not deterred Sudan’s warring parties from continuing to commit egregious abuses. We urge a more unified approach that better represents the voices and perspectives of Sudan’s civilians, including women, youth, and representatives from the historically marginalized “periphery.”

We are committed to working together to urge more aid for, more solidarity with, and greater attention to the needs of Sudan’s civilians. The United Nations humanitarian appeal remains woefully underfunded – at about 25 percent of what is needed – and Sudan’s warring parties continue to undermine efforts to deliver aid safely. Donors should step up humanitarian funding, both for local and international organizations who are providing indispensable assistance in Sudan and neighboring countries.

The costs of inaction are mounting. The UN Security Council should move from talk to action and begin negotiations to pass a resolution that challenges the climate of impunity, reiterates that international law requires providing safe, unhindered humanitarian access, and redirects international efforts to better protect Sudan’s most vulnerable. The consequences of not acting are too grave to imagine.

Signatories (listed alphabetically)

Act for Sudan, Eric Cohen, Co-Founder

African Centre for Justice and Peace Studies, Mossaad Mohamed Ali, Executive Director

Africans for the Horn of Africa, Stella Ndirangu, Coordinator

Amnesty International, Agnes Callamard, Secretary General

Association of Sudanese-American Professors in America (ASAPA), Beckry Abdel-Magid, Secretary

Atrocities Watch, Dismas Nkunda, CEO

Cairo Institute for Human Rights Studies, Bahey El Din Hassan, Director

Carter Center, Paige Alexander, CEO

Center for Civilians in Conflict (CIVIC), Udo Jude Ilo, Executive Director

Center for Peace Building and Democracy in Liberia (CEPEBUD-Liberia), Florence N. Flomo, Executive Director

Committee to Protect Journalists, Jodie Ginsberg, President

Consortium on Gender, Security and Human Rights, Carol Cohn, Director

Darfur Diaspora Association Group in the United Kingdom, Abdallah Idriss, Director

Darfur Women Action Group, Niemat Ahmadi, Founder and President

DefendDefenders, Hassan Shire, Executive Director

EG Justice, Tutu Alicante, Executive Director

Freedom House, Michael J. Abramowitz, President

Genocide Alert, Gregor Hofmann, Chairman

George W. Bush Institute, David Kramer, Executive Director

Global Centre for the Responsibility to Protect, Savita Pawnday, Executive Director

Global Survivors Fund, Dennis Mukwege, President

GOAL, Siobhán Walsh, CEO

HIAS, Mark Hetfield, President & CEO

HUDO Centre, Bushra Gamar, Executive Director

Human Rights Watch, Tirana Hassan, Executive Director

iACT, Sara-Christine Dallain, Executive Director

Institute for Genocide and Mass Atrocity Prevention at Binghamton University, Kerry Whigham, Co-Director

InterAction, Anne Lynam Goddard, Interim President and CEO

International Federation for Human Rights (FIDH), Eleonore Morel, CEO

International Rescue Committee, David Miliband, President & CEO

Jacob Blaustein Institute for the Advancement of Human Rights, Felice Gaer, Director

Legal Action Worldwide, Antonia Mulvey, Founder and Executive Director

MADRE, Yifat Susskind, Executive Director

Mercy Corps, Tjada D’Oyen McKenna, Chief Executive Officer

Montreal Institute for Genocide and Human Rights Studies at Concordia University, Kyle Matthews, Executive Director

Never Again Coalition, Lauren Fortgang, Director

No Business with Genocide, Simon Billenness, Director

Nobel Women’s Initiative, Maria Butler, Executive Director

Nonviolent Peaceforce, Tiffany Easthom, Executive Director

Norwegian Refugee Council, Jan Egeland, Secretary General

Open Society Foundations, Mark Malloch-Brown, President

OutRight International, Maria Sjödin, Executive Director

Physicians for Human Rights, Saman Zia-Zarifi, Executive Director

Plan International, Stephen Omollo, CEO

Project Expedite Justice, Cynthia Tai, Executive Director

Public International Law & Policy Group, Paul R. Williams, President

Refugees International, Jeremy Konyndyk, President

Regional Centre for Training and Development of Civil Society, Mutaal Girshab, Director General

Society for Threatened Peoples, Roman Kühn, Director

Sudan Transparency and Policy Tracker, Suliman Baldo, Executive Director

Sudan Unlimited, Esther Sprague, Founder and Director

Sudanese American Public Affairs Association, Fareed Zein, Board Chairman

The Sentry, John Prendergast, Co-Founder

Torture Abolition and Survivors Support Coalition (TASSC), Aymen Tabir, Executive Director

US-Educated Sudanese Association (USESA), Samah Salman, President

Vital Voices, Alyse Nelson, President & CEO

World Federalist Movement Canada, Alexandre MacIsaac, Executive Director

World Federalist Movement/Institute for Global Policy (WFM/IGP), Amy Oloo, Consulting Executive Director

Menschenrechtsorganisationen warnen vor möglichem Völkermord in Bergkarabach

Die Situation in der zwischen Aserbaidschan und Armenien umstrittenen Region Bergkarabach, auch Nagorny Karabach oder Artsakh, ist kritisch. Verschiedene Organisationen und Experten, darunter auch der ehemalige Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Luis Morena Ocampo, warnen, dass die Ereignisse den Straftatbestand des Völkermordes erfüllen könnten. Aserbaidschan hat seit Anfang 2023 bis vor kurzem den sogenannten Latschin-Korridor, die einzige direkte Verbindung zwischen Armenien und der Region, nahezu vollständig blockiert. Die Versorgungslage hat sich seitdem gravierend verschlechtert, Nahrung, Medikamente und Energie wurden knapp. Damit wurden der dortigen Bevölkerung katastrophale Lebensumstände aufgezwungen. Zwar verspricht eine kürzliche Einigung auf humanitären Zugang Linderung, die Lage ist aber weiterhin angespannt.

Auf Einladung der in Kanada aktiven Organisation Hayren Partners for Humanity hat Genocide Alert gemeinsam mit mehreren internationalen Menschenrechtsorganisationen und anderen Einrichtungen in diesem Zusammenhang einen offenen Brief unterzeichnet. Darin werden Kanada und verbündete Staaten aufgefordert, mehr zu unternehmen, um die Massenverbrechen in der Region zu stoppen.

Mit dem Brief wurde zudem ein Bericht zur Lage und den mutmaßlichen Verbrechen in Bergkarabach veröffentlicht. Der Bericht wurde ebenfalls von Hayren Partners for Humanity zusammengestellt.

In dem Brief werden von Kanada und der Staatengemeinschaft drei Sofortmaßnahmen gefordert:

1. Sanktionen gegen das aserbaidschanische Regime, da dieses für die anhaltenden Massenverbrechen Bergkarabach verantwortlich ist.

2. Der Zugang für humanitäre Hilfe nach Bergkarabach muss erleichtert werden. Die Zivilbevölkerung, darunter 30.000 Kinder, ist derzeit dringend auf Nahrungsmittel und medizinische Hilfe angewiesen. Die Lage verschlechtert sich rapide, und jeder Tag zählt.

3. Die einheimische armenische Bevölkerung von Bergkarabach muss ihr Selbstbestimmungsrecht anerkannt bekommen. Die systematische Diskriminierung und Unterdrückung unterstreichen die Dringlichkeit dieser Anerkennung.

» Lesen Sie den vollständigen offenen Brief (pdf)

» Der Bericht von Hayren Partners for Humanity kann hier heruntergeladen werden (pdf)

Verlag von Moritz Ruhl, German publishing company ca. 1855–1942. Uncredited illustrator. No known copyright retrictions. Public domain., CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Naive Täter, stumme Opfer: “Der vermessene Mensch” in der Kritik

Mit “Der vermessene Mensch” startete am 23. März 2023 erstmalig ein Film in den deutschen Kinos, der deutsche Kolonialverbrechen thematisiert. Themen, die schon seit langem die Debatten um namibische Reparationsforderungen oder die Rückgabe von Schädel aus ethnologischen Sammlungen bestimmen, werden nun filmisch aufgearbeitet. Dass der Film Aufmerksamkeit auf diese Themen lenkt, ist sein größtes Verdienst – in vielen anderen Hinsichten funktioniert er wenig.

Massenverbrechen und Kriegsverbrechen in der Ukraine – Ein Genocide Alert Policy Brief

Die russischen Streitkräfte verüben in der Ukraine Massenverbrechen. Die deutsche Bundesregierung muss für den besseren Schutz der ukrainischen Zivilbevölkerung sorgen und sicherstellen, dass Kriegsverbrechen dokumentiert und bestraft werden.

“Not Safe in Any Part of Your Country”: Eine junge Hazara aus Kabul berichtet von ihrem Alltag in Afghanistan

Alia wurde in Kabul geboren und wuchs dort in einer schiitischen Hazara-Familie auf. Nachdem sie einige Jahre als Hebamme gearbeitet hatte, entschied sie sich, Jura und Politikwissenschaft zu studieren. Als die Taliban im August 2021 Kabul einnahmen, verlor sie nicht nur ihren Job und das Recht, zu studieren: Sie erhielt immer wieder Morddrohungen – weil sie eine Frau und eine Aktivistin ist und der Minderheit der Hazara angehört – und war letztendlich gezwungen, mit ihrer Familie in den Iran zu fliehen.   

Wissenschaft des Völkermordes: Gender Studies und Genozid

Genozide und andere Massenverbrechen geschehen nie in einem gesellschaftlichen Vakuum, sondern werden durch gesellschaftliche Vorstellungen beeinflusst. Daher ist es wichtig, Gendernormen und -stereotype mitzudenken, wenn es um Konflikte und (Massen-)Gewalt geht. Das Ziel einer gender-sensiblen Perspektive ist es dabei nicht (nur), die Rolle von Frauen in Konflikten zu analysieren. Vielmehr geht es Forscher:innen in diesem Themenfeld darum, den analytischen Mehrwert einer „Gender lens“ hervorzuheben und zu zeigen, wie sehr Gendernormen Menschen aller Gender beeinflussen.

Paragraph 130 StGB: Das Leugnen aller Massenverbrechen wird strafbar

Sollte es strafbar sein, vergangene Kriegsverbrechen oder Völkermorde zu leugnen oder zu verharmlosen? Was nach einer rhetorischen Frage klingt, hat zuletzt aufgrund einer Gesetzesänderung in Deutschland zu teils hitzigen Debatten geführt. Während es hierzulande weithin unumstritten ist, dass die Verharmlosung, Leugnung und/oder Billigung des Holocausts nicht nur moralisch verwerflich, sondern zu Recht strafbar ist, trifft das Gleiche nicht auf andere Massenverbrechen zu. Bisher drohte etwa keine strafrechtliche Verfolgung bei Leugnung oder Verharmlosung  deutscher Kolonialverbrechen, wie des Völkermords an den Herrero und Nama. Eine Gesetzesänderung aus dem Oktober 2022, die wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, hat nun genau das geändert: Sobald die Änderung in Kraft tritt, kann auch das Leugnen von Massenverbrechen, die außerhalb Deutschlands stattfinden, zur Anzeige führen.

Erhöhtes Risiko für Massenverbrechen gegen Minderheiten in Afghanistan – Ein Genocide Alert Policy Brief

Es besteht ein hohes Risiko, dass in Afghanistan Massenverbrechen gegen religiöse und ethnische Minderheiten, wie Shiiten, Sufis und vor allem Hazara, begangen werden. Die deutsche Bundesregierung muss die Bedrohungslage anerkennen und sich aktiv für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.

Anwendung des Weltrechtsprinzips in Deutschland: Eine Verfahrenskritik

Die Oberlandesgerichte (OLG) in Frankfurt am Main und in Koblenz fällten am 30.11.2021 und am 13.01.2022 historische Urteile basierend auf dem Weltrechtsprinzip. In den Gerichtsverfahren mussten sich zwei Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ein Iraker unter anderem wegen Völkermords verantworten. Die Verfahren sind damit die ersten weltweit, die sich mit dem Völkermord an den Jesid:innen im Irak und den Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung des Assad-Regimes befassen. 

Wie viel Fortschritt wagt der Koalitionsvertrag bei der Prävention von Massenverbrechen?

Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition enthält Pläne zur Fortentwicklung des Menschenrechtsschutzes sowie zur weltweiten strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverbrechen. Er vernachlässigt aber die Prävention von Massenverbrechen. Das Bekenntnis zur internationalen Schutzverantwortung wird aufgeweicht.  

von Luca Bürgener und Moritz Drescher

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ enthält vielversprechende Bekenntnisse zu einer wertebasierten, ressortübergreifenden und europäischen Außenpolitik. Bei der Verhinderung von Massenverbrechen ist der Fortschrittsgedanke jedoch kaum erkennbar.  Der auffälligste Unterschied zur Vorgängerregierung ist die Verpflichtung für den „Einsatz für Frieden, Freiheit, Menschenrechte, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Nachhaltigkeit“ im Zuge einer glaubwürdigen europäischen und deutschen Außenpolitik. Dieses Bekenntnis zu den Menschenrechten als fundamentales Ziel der Außenpolitik ist begrüßenswert.  

Wille zu ressortübergreifendem Handeln über Parteigrenzen hinweg 

Das Bekenntnis zur Stärkung des Amtes des bzw. der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe ist zu begrüßen. Darüber hinaus sollen nationale Menschenrechtsinstitutionen und Förder- und Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger*innen finanziell und personell aufgestockt werden. Die Wahrung der Menschenrechte wird als das wichtigste „Schutzschild der Würde des Einzelnen“ benannt. Die deutsche Außenpolitik soll „aus einem Guss agierend und ressortübergreifend gemeinsame Strategien erarbeiten, um die Kohärenz unseres internationalen Handels zu erhöhen“. Somit erfüllt der Koalitionsvertrag in dieser Hinsicht wichtige langjährige Forderungen von Genocide Alert nach mehr Koordination. Ein ressortübergreifender Bestandsbericht zur Prävention von Massenverbrechen, der hierzu die Grundlage schafft, sollte nun folgen.  

Starke Defizite bezüglich der Prävention von Massenverbrechen 

Über die bisherigen Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ hinaus plant die neue Regierung, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ministerien zu verbessern und Planziele zu definieren, „um verlässlich […] Mittel für zivile Krisenprävention bereitstellen zu können“.  

Die weltweite Menschenrechtslage wird nicht umfassend bewertet. Die Bürgerkriege in Syrien und im Jemen und die Situation im Irak und Afghanistan werden benannt, allerdings werden die Menschenrechtslage sowie die Problematik der Massenverbrechen weder betont noch allgemein adressiert. Ebenso wenig werden Massenverbrechen als eigenständiger Typ politischer Gewalt anerkannt. Ein Bekenntnis zu einem spezifischen Ausbau von Kapazitäten zur Ausarbeitung eines Konzepts zur Prävention von Massenverbrechen bleibt aus. 

Völkerrecht und Normdurchsetzung durch die neue Bundesregierung  

Zwar kann die institutionelle und inhaltliche Bekräftigung völkerrechtlicher Verträge zur Verfolgung schwerster Verbrechen als Fortschritt angesehen werden. Allerdings sind die Möglichkeiten der genannten Verträge und Institutionen bekanntermaßen deutlich limitiert.  Die zusätzlich grundlegenden Konzepte für eine effektive Prävention von Massenverbrechen, der Schutzverantwortung und der menschlichen Sicherheit, werden ebenfalls nicht genannt. Die Bundesregierung könnte auf das Ziel einer hierhingehenden Normendurchsetzung hinwirken. Obwohl der Koalitionsvertrag gegenüber dem der Vorgängerregierung klarer die deutsche Verantwortung benennt, bleibt es im Einzelnen aber bei vagen Absichtserklärungen.  

Verfolgung von Massenverbrechen 

„Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen muss weltweit beendet werden.“ Mit diesem Satz bekennt sich die neue Regierungskoalition zur internationalen Strafgerichtsbarkeit und der internationalen Kooperation zur Verfolgung und Verurteilung von Personen, die schwerste Verbrechen begehen. Die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs, die Forderung nach einer Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts, die Unterstützung von “Fact-Finding Missions“ und Monitoring-Programmen bezüglich Massenverbrechen und die Weiterentwicklung des nationalen Völkerstrafrechts sind wichtige und begrüßenswerte Vorhaben in der juristischen Aufarbeitung von Massenverbrechen. Inwiefern hier eine Zusammenarbeit mit engen Partnern wie den USA, Frankreich oder Großbritannien angestrebt werden soll, wird nicht vertieft.  

Deutschland bekennt sich klar zu einer wertegeleiteten Außenpolitik, plant aber anscheinend nicht, auch internationale Partner an diesem Anspruch zu messen. Auch müssten stattfindende Massenverbrechen in Äthiopien, Myanmar, Syrien und China deutlich thematisiert werden, um ihre Beendigung und die Prävention weiterer Massenverbrechen zu erreichen. Im Koalitionsvertrag geschieht das nicht. 

Bei den Beziehungen zu nicht-westlichen Staaten wird der Koalitionsvertrag in Bezug auf Massenverbrechen deutlicher, ohne dass die Formulierungen allerdings über unkonkrete Absichtserklärung hinausgingen. Die Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen in Belarus, der Türkei, Russland und China und deren Verknüpfung mit wirtschaftlichen Sanktionen ist konsequent und richtig. Ebenso betont der Koalitionsvertrag die Bedeutung der Prävention, Dokumentation und Verfolgung von Kriegsverbrechen in den Krisenregionen des Nahen Ostens und Nordafrikas. Die neue Koalition sollte die Massenverbrechen, die die chinesische Regierung an der Minderheit der Uigur*innen begeht, klar verurteilen. Eine Außenpolitik aus einem Guss ist nur dann wirkungsvoll, wenn sie die Einhaltung des Völkerrechts gegenüber allen Staaten bedingungslos einfordert. 

Was ist Deutschlands “humanitäre Schutzverantwortung”? 

Der neue Koalitionsvertrag versäumt es, die Verhinderung von Massenverbrechen affirmativ zu benennen. Die Schutzverantwortung wird lediglich in der Präambel des Koalitionsvertrags erwähnt. Dort heißt es: „Wir bekennen uns zu unserer humanitären Schutzverantwortung“. Wie der Begriff „humanitäre Schutzverantwortung“ zu verstehen ist, führt der Koalitionsvertrag nicht weiter aus, naheliegend ist jedoch eine Eingrenzung der “Responsibility to Protect” (R2P) auf humanitäre Unterstützung.  

Bezüglich der drei Säulen der Schutzverantwortung könnte man vermuten, dass die Regierungsparteien mit dieser Absichtserklärung die erste und zweite Säule der R2P in den Vordergrund rücken möchten: die Verantwortung jedes einzelnen Staates, seine Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen sowie die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, Staaten beim Schutz ihrer Bürger*innen und bei der Beendigung gewalttätiger Konflikte zu unterstützen. Zur zweiten Säule gehören auch die Einbindung unterschiedlicher Interessensgruppen, die Vermittlung humanitärer Normen und die Implementierung präventiver Maßnahmen, um Massenverbrechen rechtzeitig zu erkennen und reagieren zu können. Zweifelsohne muss der zweiten Säule und ihren präventiven, deeskalierenden Elementen große Bedeutung beigemessen werden. Folgerichtig wäre eine explizite Bekräftigung der zweiten Säule im Koalitionsvertrag.  

Die Bereitschaft zu Maßnahmen jenseits der Prävention wird durch die Figur der “humanitären Schutzverantwortung” in Frage gestellt.  Es ist kein Wille erkennbar, auch der dritten Säule der R2P vollumfänglich gerecht zu werden. Diese erfordert, dass die internationale Gemeinschaft nach dem Versagen aller präventiver Bemühungen die Verantwortung hat, einzugreifen, um Massenverbrechen zu beenden. Dieses Eingreifen sollte im ersten Schritt immer auf diplomatischer und nicht-militärischer Ebene erfolgen. Wenn diese Maßnahmen nicht wirken, muss aber eine militärische Intervention grundsätzlich in Betracht gezogen werden können. Inwieweit sich diese Eingrenzung der R2P mit der angestrebten, souveränen und glaubwürdigen EU-Außenpolitik verbinden lässt, bleibt abzuwarten. 

Fazit 

Der neue Koalitionsvertrag der Regierung aus SPD, Grünen und FDP weist gegenüber dem vorhergehenden Koalitionsvertrag eine positive Entwicklung hinsichtlich des weltweiten Menschenrechtsschutz auf.  An für uns entscheidenden Stellen ist er allerdings vage und erwähnt wichtige Themen wie Monitoring, Prävention und Beendigung von Massenverbrechen kaum.  Sowohl gegenüber Verbündeten als auch gegenüber nicht-westlichen Staaten lässt er eine unentschiedene Haltung in dieser Hinsicht erwarten. Es ist zu hoffen, dass die neue Bundesregierung in der Praxis die Vorschläge aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft in ihre Außen- und Menschenrechtspolitik integriert, Konzepte für die Prävention von Massenverbrechen erstellt und eine ressortübergreifende Menschenrechtsstrategie erarbeitet.