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Open Letter of Concern to Governments on Crimes Against Humanity and Genocide Against Uyghurs in China
/in Artikel, englischsprachig, Genocide Alert, Pressemitteilungen /von Genocide AlertWe, the undersigned human rights and genocide prevention organizations, and individual practitioners, are deeply concerned over mounting evidence that Chinese government policies targeting Uyghurs and other Turkic Muslim-majority peoples in the Xinjiang Uyghur Autonomous Region of China strongly suggests that crimes against humanity and genocide are taking place.
The international community has the responsibility to respond to these crimes and protect Uyghurs and other Turkic peoples through diplomatic, humanitarian and other peaceful means. The atrocities being perpetrated are no less egregious if they are found to constitute one international crime or another.
Under the guise of curbing religious and political extremism, the Chinese government has intensified widespread and systematic policies to repress Uyghurs and other Turkic peoples on the basis of their religious and ethnic identities. The atrocities include arbitrary detention of between 1 and 1.8 million people in internment camps, a widespread program of political indoctrination, enforced disappearances, destruction of cultural sites, forced labour, disproportionate rates of prison incarceration, and coercive birth prevention campaigns and policies.
UN human rights experts have raised serious concerns about “increasing practices of arbitrary detention, enforced disappearance, absence of judicial oversight and procedural safeguards within an increasingly securitized environment, particularly for designated minorities, notably Uyghurs” and that “these centers, due to their coercive character, amount to detention centers.”
Observers have referred to “a notable trend of enforced disappearances of Uyghurs,” the widespread destruction of Uyghur mosques, graveyards and other cultural sites, and the subjection of at least 80,000 Uyghurs to conditions that strongly indicate forced labour since 2017.
Most recently, reports have documented Chinese government policies intending to reduce birth rates among Uyghurs including involuntary abortions and sterilizations. In 2018, 80 percent of all IUD placements in China were performed on women in the Uyghur Region, despite the region making up only about 1.8 percent of China’s total population. The forced separation of an unknown number of Uyghur children from their parents has also been documented by human rights groups since 2018.
These measures meet the threshold of acts constitutive of genocide, core international crimes under the Genocide Convention, which prohibits “imposing measures intended to prevent births” among an ethnic or religious group. We also believe that the Chinese government may be perpetrating the following acts prohibited under the Genocide Convention: causing serious bodily or mental harm to members of the group, deliberately inflicting on the group conditions of life calculated to bring about its physical destruction in whole or in part, and forcibly transferring children of the group to another group.
These measures are also consistent with crimes against humanity, an international crime under the Rome Statute, including the persecution against an identifiable group on racial, ethnic, and religious grounds, forced population transfers, enforced disappearances, and deprivation of liberty in violation of international law
Signatories of this letter urge states to:
- Convene a special session at the UN Human Rights Council to appoint a Commission of Inquiry to investigate human rights violations taking place in the Uyghur Region and develop strategies to end these violations.
- Implement commitments on atrocity and genocide prevention through bilateral and multilateral diplomacy efforts.
- Independently investigate and make appropriate legal determinations regarding the treatment of Uyghurs and other Turkic Muslim-majority peoples in China.It is our collective responsibility to protect populations from mass atrocities, including crimes against humanity and genocide. We must act now to prevent further atrocities against this long-persecuted group.
Yours sincerely,
Aegis Trust
Asia-Pacific Centre for the Responsibility to Protect
Atrocity Forecasting Project
Coalition for Genocide Response
Cohen Center for Holocaust and Genocide Studies, Keene State College
European Centre for the Responsibility to Protect
Genocide Alert
Genocide Watch
Global Centre for the Responsibility to Protect
Holocaust Memorial Day Trust
Institute for the Study of Genocide
Institute for Genocide and Mass Atrocity Prevention (I-GMAP), Binghamton University
Jacob Blaustein Institute for the Advancement of Human Rights
The Jo Cox Foundation
Montreal Institute for Genocide and Human Rights Studies
Raoul Wallenberg Centre for Human Rights
Remembering Srebrenica
René Cassin, the Jewish voice for human rights
Society for Threatened Peoples
Protection Approaches
Uyghur Human Rights Project
Waging Peace
World Without Genocide
Mehnaz M. Afridi, Director, Holocaust, Genocide, and Interfaith Education Center, Manhattan College
Daniel Feierstein, Director, Center for Studies on Genocide, National University of Tres de Febrero
Jocelyn Getgen, Director, Benjamin B. Ferencz Human Rights and Atrocity Prevention Clinic
Elisa von Joeden-Forgey, Associate Professor, Department of Holocaust and Genocide Studies, Keene State College
Zachary D. Kaufman, Associate Professor of Law and Political Science, University of Houston Law Center
Peter McBride, Director, The Cohen Center for Holocaust and Genocide Studies, Keene State College
Christoph Meyer, Professor of European & International Politics, King’s College London
Maxim A. Pensky, Co-Director, Institute for Genocide and Mass Atrocity Prevention, Binghamton University
Nadia M. Rubaii, Co-Director, Institute for Genocide and Mass Atrocity Prevention, Binghamton University
David Simon, Director, Yale Genocide Studies Program Karen E. Smith, Professor of International Relations, London School of Economics and Political Science
Gregory Stanton, President, Genocide Watch
John Sturtz, Associate Professor, Education & Holocaust and Genocide Studies, Keene State College
Ernesto Verdeja, Kroc Institute for International Peace Studies, University of Notre Dame
James E. Waller, Cohen Professor of Holocaust & Genocide Studies, Keene State College
Andrew Woolford, Former President, International Association of Genocide Scholars
Früher handeln statt später bedauern: Bilanz nach fünfzehn Jahren Schutzverantwortung
/in Artikel, Portal Schutzverantwortung, Responsibility to Protect /von Genocide AlertHäufig scheren sich Konfliktparteien in bewaffneten Konflikten kaum um die Leben von Zivilistinnen und Zivilisten. Auch in Friedenszeiten kommt es im Rahmen von „Aufstandsbekämpfung“ immer wieder zu schwersten Menschenrechtsverletzungen, wie der Massenexodus der Rohingya aus Myanmar zeigte.
Eigentlich, so die Hoffnung vor einigen Jahren, sollten Massenverbrechen wie der Völkermord in Ruanda 1994 oder die Gräueltaten der Bürgerkriege in den 1990ern und frühen 2000ern der Vergangenheit angehören. Hatten doch beim Reformgipfel der Vereinten Nationen 2005 Staats- und Regierungschefs einstimmig eine sogenannte Schutzverantwortung akzeptiert (engl. Responsibility to Protect oder R2P). Demnach habe jeder Staat die Verantwortung, seine Bevölkerung vor Massenverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu schützen. Die internationale Gemeinschaft solle die Staaten dabei unterstützen. Scheitere ein Staat darin massiv, stehe die Staatengemeinschaft bereit, durch den UN-Sicherheitsrat zu reagieren.
Der Beschluss wurde seinerzeit als eine der bedeutendsten Entwicklungen der jüngeren Weltpolitik gefeiert. Manche sahen eine völkerrechtliche Revolution heraufziehen: Der Schutz des Individuums werde gegenüber einer staatszentrierten Souveränitätskonzeption gestärkt. 15 Jahre später ist es an der Zeit Bilanz zu ziehen: Ist die Schutzverantwortung wirkungsmächtig geworden?
Bilanz der Schutzverantwortung
In der breiten Öffentlichkeit wurde das Konzept der Schutzverantwortung erst ab 2011 diskutiert, im Kontext der Libyen-Intervention und der Gräueltaten in Syrien. Kurz darauf wurde ihr bereits das frühe Ende bescheinigt. Schließlich hatten die NATO und ihre Verbündeten in Libyen ihr UN- Mandat überdehnt. Anstatt militärische Gewalt nur zum Schutz der Zivilbevölkerung vor der libyschen Regierung anzuwenden, hatten sie im Bürgerkrieg Partei ergriffen und das Gaddafi-Regime gestürzt. Der Vorwurf der unrechtmäßigen Einmischung wurde laut. In Syrien stand die Staatengemeinschaft dann tatenlos daneben, während aus der gewaltsamen Niederschlagung regierungskritischer Demonstrationen ein brutaler Bürgerkrieg erwuchs, in dem das Regime nicht einmal vor dem Einsatz chemischer Waffen zurückschreckte.
Beide Konflikte betten sich ein in einen breiteren Trend: Die Zahl bewaffneter Konflikte weltweit steigt seit zehn Jahren fast kontinuierlich an. 128 Kriege und bewaffnete Konflikte zählt die Konfliktdatenbank der Universität Uppsala 2018. Eine verschwindend geringe Zahl von Kriegen ist heute noch „klassischer“ zwischenstaatlicher Natur. Mehr als drei Viertel sind bewaffnete Konflikte zwischen verschiedenen nichtstaatlichen Gewaltakteuren oder den jeweiligen nationalen Regierungen und bewaffneten Gruppen im Land. Hinzu kommen noch internationalisierte innerstaatliche Konflikte, in denen Konfliktparteien Unterstützung von anderen Staaten erhalten.
Viele der großen Gewaltkonflikte sind durch massive Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten geprägt. Es kommt zu Angriffen auf Gesundheitseinrichtungen, Massakern an ganzen Dörfern, sexualisierter Gewalt. Beleg hierfür ist auch die steigende Zahl von Menschen, die vor Krieg und Gewalt flüchten. Im Jahr 2018 wurden laut UN-Flüchtlingshilfswerk jeden Tag durchschnittlich 37.000 Menschen gewaltsam vertrieben.
Doch dies sind nicht die einzigen Massenverbrechen. Beispiel Myanmar: Der Internationale Gerichtshof hatte die dortige Regierung im Januar 2020 aufgefordert, die muslimische Minderheit der Rohingya vor einem möglichen Völkermord zu schützen. Polizei und Militär in Myanmar waren unter dem Mantel der Terrorismusbekämpfung ab August 2017 gegen die Rohingya vorgegangen. Es kam zu Tötungen, Vergewaltigungen und Brandschatzungen. Über 700.000 Menschen flohen in Richtung Bangladesch. Eine Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrates wirft den Behörden eine genozidäre Absicht vor, d.h. eine geplante Zerstörung der Rohingya-Gemeinschaft in Myanmar. Der UN-Sicherheitsrat reagierte darauf jedoch nicht.
Die Gründe für dieses Scheitern der Staatengemeinschaft in der Reaktion auf Massenverbrechen sind vielfältig: Die Debatte darüber, wie die Schutzverantwortung umgesetzt werden soll, wird in den Vereinten Nationen nach wie vor sehr kontrovers geführt. Viele Staaten unterstützen zwar rhetorisch die Idee hinter der Schutzverantwortung, stehen aber internationaler Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten weiter kritisch gegenüber und wollen ihre Souveränität geschützt sehen. Die Intervention der NATO in Libyen 2011 dient ihnen als negatives Beispiel. Zudem ist der UN-Sicherheitsrat durch Interessenkonflikte der Großmächte immer wieder blockiert. Die zunehmende Fragmentierung der Konfliktlandschaft erschwert eine effektive internationale Konfliktbearbeitung. Gleichzeitig schwächt der weltweite Aufschwung populistisch-nationalistischer Strömungen den Multilateralismus im Allgemeinen. Die Bereitschaft zu kollektivem, gegebenenfalls gar militärischem, Handeln, um „entfernten Fremden“ zu helfen, sinkt zunehmend.
Dies zeigt sich auch daran wie der UN-Sicherheitsrat die Schutzverantwortung in seiner Arbeit aufgreift. Zwar bezog er sich zwischen 2005 und Ende 2019 über 80 Mal in Resolutionen auf das Konzept, mandatierte dabei aber überwiegend souveränitätsfreundliche, unterstützende Maßnahmen wie Friedenssicherung, Vermittlung oder Hilfe bei Stabilisierung und Staatsaufbau. Libyen bleibt bis dato der einzige Fall, in dem der Sicherheitsrat Mitgliedstaaten ermächtigt hat, ohne die Zustimmung des betroffenen Staates Gewalt anzuwenden, um Zivilisten zu schützen.
Die R2P erweist sich somit nicht als Instrument zum Schutz der Verfolgten, sondern eher als Richtlinie, dass der Sicherheitsrat irgendetwas tun müsse im Angesicht von Massenverbrechen. Dabei beschränkt er sich jedoch zu häufig auf eine reine Diskussion der Angelegenheit. Kritiker attestieren der Schutzverantwortung daher Wirkungslosigkeit.
Trotzdem ist die Bilanz nach 15 Jahren Schutzverantwortung nicht vollständig negativ. Die Schutzverantwortung ist nicht mit militärischen humanitären Interventionen gleichzusetzen. Das UN-Sekretariat, einige Staaten und Nichtregierungsorganisationen bemühen sich angesichts der Umstrittenheit des Themas, die Diskussion zu verschieben: weg von der Reaktion auf Massenverbrechen und dem Einsatz von Zwang, hin zur frühzeitigen Prävention von Massenverbrechen, in Zusammenarbeit mit den Regierungen und Zivilgesellschaften der betroffenen Länder. Damit rücken die Konfliktvorsorge – Prävention – und Konfliktnachsorge – Peacekeeping und Peacebuilding – in den Fokus der Debatte über die Verhinderung von Massenverbrechen.
Peacekeeping und Peacebuilding in der Prävention von Massenverbrechen
UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon und das UN-Büro zur Prävention von Völkermord und zur Schutzverantwortung haben sich bereits in den ersten Jahren nach dem Beschluss von 2005 für ein Mainstreaming der Schutzverantwortung in der UN konzentriert, d.h. eine Berücksichtigung ihrer Ziele in existierenden Programmen, Maßnahmen und Instrumenten vorangetrieben. Die seit 2009 jährlich veröffentlichten Berichte des UN-Generalsekretärs zur Umsetzung der Schutzverantwortung konzentrieren sich überwiegend auf die frühzeitige Prävention von Massenverbrechen. António Guterres setze dies fort. Er drängte die Staaten dazu, die Umsetzung der Schutzverantwortung mit bestehenden institutionalisierten Mechanismen und Institutionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und der Achtung des humanitären Völkerrechts voranzutreiben. Ab 2018 verband er die Schutzverantwortung mit seiner umfassenderen Agenda zur Konfliktprävention. In seinem jüngsten Bericht zur Schutzverantwortung 2019 legte er das Augenmerk auf Lehren aus der Prävention, auf Maßnahmen die ein (Wieder)auftreten von Massenverbrechen verhindern können.
Der Schutz von Zivilisten durch Friedensmissionen ist ein wichtiger Aspekt der Umsetzung der Schutzverantwortung durch die UN. Nahezu alle der seit 1999 neu beschlossenen UN-Friedensmissionen haben die Aufgabe, Zivilisten zu schützen. In Resolutionen zu Darfur, Elfenbeinküste, der Demokratischen Republik Kongo, Südsudan, Mali und der Zentralafrikanischen Republik finden sich direkte Bezüge auf die Schutzverantwortung. Zwar fehlt es UN-Friedensmissionen häufig an Ressourcen, entsprechender Ausbildung der Truppen und einer einheitlichen Auslegung des Mandats durch die truppenstellenden Staaten, was ihre Möglichkeit effektiv auf Massenverbrechen zu reagieren reduziert. Studien zeigen jedoch, dass die bloße Präsenz von Blauhelmen vor Ort Gewalt gegen Zivilisten reduzieren kann.
Darüber hinaus sind viele der von der UN und Experten vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung der Schutzverantwortung und zur Prävention von Massenverbrechen im Grunde Maßnahmen des Peacebuildings, die sich in der Konfliktnachsorge bewährt haben: Staaten sollten effektive, legitime und integrative Regierungsführung fördern und ihre Sicherheitssektoren in einer Weise reformieren, die die grundlegenden Menschenrechte achtet. Zudem sollten sie Rechtsstaatlichkeit garantieren und partizipatorische und rechenschaftspflichtige politische Institutionen sowie den gleichberechtigten Zugang zur Justiz fördern. Auch Mechanismen für die faire und transparente Verwaltung von wirtschaftlichen Ressourcen sowie die Förderung von Dialog zur Konfliktlösung und Versöhnungsprozessen auf lokaler Ebene werden als Instrumente benannt. Peacebuilding ist zentral, um Massenverbrechen zu verhindern. Es sollte jedoch nicht erst nach Konflikten zum Einsatz kommen, sondern immer dort, wo sich Risikofaktoren zeigen.
Denn Forschung zu Risikofaktoren für Massenverbrechen unterstreicht: Schwerste Gräueltaten treten nicht plötzlich auf. Ein gesellschaftliches Klima, in dem solches Handeln denkbar und möglich wird, entwickelt sich langsam. Warnzeichen sind systematische Diskriminierung, Exklusion bestimmter Gruppen, ungleicher Zugang zu Ressourcen und wirtschaftliche Benachteiligungen von Teilen einer Gesellschaft. Spaltet sich die Gesellschaft kann dies auch in Friedenszeiten zu Gewalt führen, wenn Agitatoren die Bevölkerung aufhetzen. Es gilt daher gesellschaftliche Ursachen für Spannungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen anzugehen, um eine Gesellschaft resilienter gegenüber solchen Risiken zu machen. Dazu gehört auch die Aufarbeitung vergangener Gewaltexzesse. Gesellschaften, in denen es zu Völkermorden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit kam, haben ein größeres Risiko, dass sich solche Verbrechen wiederholen.
Handeln statt bedauern!
Konzeptionell ist die Schutzverantwortung also breit ausgearbeitet. Es existieren inzwischen auch diverse zwischenstaatliche Formate, in denen sich Staatenvertreter und Nichtregierungsorganisationen über Maßnahmen zur Prävention von Massenverbrechen austauschen und Ausbildungsprogramme auflegen. Über 60 Staaten haben inzwischen sogenannte R2P Focal Points ernannt, die die Tätigkeiten ihrer Regierung mit Bezug zur Schutzverantwortung koordinieren sollen.
Nun gilt es dies auch in konkretes Handeln zu übersetzen. UN-Generalsekretär António Guterres kritisierte 2019 zu Recht eine „wachsende Kluft zwischen dem Bekenntnis des Weltgipfels von 2005 zur Schutzverantwortung und der täglichen Erfahrung von gefährdeten Bevölkerungsgruppen“ weltweit.
Dies erfordert eine veränderte Prioritätensetzung in der Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit. Werden entsprechende Risiken erkannt, muss viel früher diplomatisch Einfluss auf die Regierungen betroffener Staaten genommen werden, auch wenn darunter andere Interessen leiden könnten. Eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung von UN-Friedensmissionen könnte Menschen in unmittelbarer Gefahr schützen und helfen, ein Wiederausbrechen von Gewalt nach Konflikten zu verhindern.
Die Beschäftigung mit Massenverbrechen darf nicht erst einsetzen, wenn Politikerinnen und Politiker ihr tiefes Bedauern zum Ausdruck bringen, sondern ist notwendig bevor es zu Gewalt kommt.
Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift Neue Gesellschaft | Frankfurt Hefte (Ausgabe 5/2020) veröffentlicht. Wir danken für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung.
Autor: Gregor Hofmann
25 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Ist solches Versagen heute immer noch möglich?
/in Artikel, Responsibility to Protect /von Genocide AlertDer Völkermord in Ruanda jährt sich in diesen Tagen zum 25. Mal. Vor einem Vierteljahrhundert ermordeten radikale Hutu in nur etwa 100 Tagen über 800.000 Tutsi, moderate Hutu und Twa. Dieser im April 1994 begonnene Völkermord war keine spontane Gewalteskalation. Er folgte einer detaillierten Vorbereitung. Ihm gingen jahrelange Warnsignale und zahlreiche Eskalationen und Angriffe voraus. Die internationale Gemeinschaft und auch Deutschland im Speziellen haben versagt, Risiken richtig zu analysieren, Warnungen zu berücksichtigen und Schritte zur Prävention zu ergreifen. Selbst als das massenhafte Morden begann, stand die Welt lange tatenlos daneben. Trotz ausgiebiger Diskussion des damaligen Versagens bleibt es fraglich, ob die Weltgemeinschaft und Deutschland heute ein “erneutes Ruanda” präventiv verhindern würden.
Beitrag von Robin Hering, Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck
Der Ausbruch des Völkermordes
Am Abend des 06. April 1994 wurde die Maschine des ruandischen Präsidenten Habyarimana im Landeanflug auf Kigali abgeschossen. Innerhalb von Minuten nach dem Abschuss griffen radikale Hutus systematisch und gezielt Tutsis und weitere Zivilisten an, die als gemäßigt oder Tutsi-Unterstützer betrachtet wurden. Die Interahamwe Miliz, unterstützt u.a. durch das ruandische Militär, den Propaganda-Radiosender RTLM, aber auch durch einfache Bürger, machte gezielt Jagd. Die Täter gingen koordiniert vor. Sie nutzten vorbereitete Namens- und Adresslisten, zogen von Haus zu Haus und errichteten Straßensperren, an denen die Opfer auf brutale Weise und in aller Öffentlichkeit getötet wurden. Im ganzen Land wurden mit einfachen Waffen und Macheten in nur etwa drei Monaten über 800.000 Menschen ermordet.
Versagen bei der Früherkennung und Prävention des Völkermordes
Trotz des vermeintlichen klaren Auslösers – dem Abschuss der Präsidentenmaschine -, war der Völkermord kein spontanes Ereignis. Aus heutiger Sicht gab es im Vorfeld zahlreiche Hinweise, an denen eine effektive Früherkennung und Prävention hätte ansetzen können. Spannungen zwischen den verschiedenen Gruppen reichten bereits Jahrzehnte zurück. Zum Teil hatten sie bereits ihren Ursprung in der deutsch-belgischen Kolonialherrschaft. In den Jahren vor 1994 war eine zunehmende Polarisierung erkennbar und es gab bereits Pogrome und Massaker. Die detaillierte Vorbereitung des Massenmordes belegen die Erstellung von Tutsi-Namens bzw. Tötungslisten, die Existenz von Ausbildungslagern für radikale Hutu-Milizen oder eine Verdopplung der Machetenimporte nach Ruanda. Auch öffentliche Hassreden und zahlreiche ignorierte Hinweise von lokalen Politikern und Militärs an die UN-Mission vor Ort unterstreichen die genaue Planung. Spätestens ab Herbst 1993 erreichten die Warnungen auch das vor Ort engagierte Deutschland, fanden allerdings kein Gehör.
Die International Gemeinschaft war u.a. durch die in Ruanda stationierte UN-Mission UNAMIR vor Ort. Die Mission sollte ein in 1993 geschlossenes Friedensabkommen zwischen der Hutu-dominierten Regierung und der oppositionellen Tutsi-geprägten Ruandischen Patriotischen Front (RPF) überwachen. Das Mandat der Blauhelme erlaubte jedoch kein militärisches Eingreifen. Im Vorfeld des Völkermords berichtete UNAMIR-Kommandant Roméo Dallaire, basierend auf zahlreichen Meldungen und einem hochrangigen lokalen Informanten, über Vorbereitungen für einen möglichen Völkermord an die UN-Zentrale in New York. Der UN-Sicherheitsrat beschäftigte sich jedoch nicht mit diesen Hinweisen. Der dringende Appell Dallaires, vom Informanten genannte Waffenlager sofort zu untersuchen und die Waffen zu konfiszieren bevor sie von den Hutu-Milizen eingesetzt werden würden, wurde abgelehnt.
Die Rolle Deutschlands
Auch die Bundesregierung ignorierte die Warnsignale. Dabei war die die Bundesrepublik in Ruanda sehr präsent und pflegte diverse Kontakte: Die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ; heute GIZ) war im Land aktiv, Rheinland-Pfalz pflegte eine Länderpartnerschaft und auch deutsche politische Stiftungen waren präsent. Deutschland war so aktiv, dass es in 1993 – dem Jahr vor dem Völkermord – zum größten Geber des Landes für Entwicklungshilfe aufstieg. Seit 1978 beriet die Bundeswehr bei der Ausbildung des ruandischen Militärs und bildete einige spätere génocidaires an der Hamburger Führungsakademie aus. Angesichts dieser langjährigen Beziehungen zwischen Deutschland und Ruanda, hätte die Bundesregierung über das sich anbahnende Grauen informiert sein können.
Deutsche Berater berichteten bereits im Sommer 1993 über die sich abzeichnenden Ereignisse und die Mobilisierung der Interahamwe. Die Berichte verschwanden jedoch in den bürokratischen Abläufen des Verteidigungs- und des Entwicklungsministeriums in Bonn. Die deutsche Botschaft tat den Bericht eines Oberst der Bundeswehr-Beratergruppe über Trainingslager für Hutu-Milizen und drohende Massaker als Panikmache ab und leitete diese nicht an die Berliner Zentrale weiter. Im Vorfeld des Völkermords nutzten ruandische Soldaten den Fuhrpark eines GTZ-Projektes, um Waffen zu verteilen und die Interahamwe-Milizen auszurüsten. Ein GTZ-Mitarbeiter ließ sich versetzen, da er die Situation nicht verantworten könne. Noch im September 1993 vertrat die deutsche Botschaft die Ansicht, die Habyarimana-Regierung arbeite daran, die Menschenrechtslage zu verbessern.
Versagen bei der Reaktion auf den Völkermord
Im Angesicht des Völkermordes hätte der UN-Sicherheitsrat den Forderungen Romeo Daillaires nach mehr Truppen und einem aktiven Mandat folgen können, um die öffentlichen massiven Gewalttaten und Massaker zu unterbinden. Stattdessen reduzierte der UN-Sicherheitsrat nach Ausbruch des Völkermordes die Truppenstärke von UNAMIR von 2.500 auf 270 Mann. Freiwillig blieben 450 Blauhelme in der Hauptstadt Kigali, um wenigstens einige Menschen zu retten. Ein robustes Mandat, mit welchem Sie Waffengewalt zum Schutz von Zivilisten hätten einsetzen können, blieb ihnen allerdings verwehrt.
Während der Völkermord bereits stattfand, wurde in Deutschland und auch in anderen Staaten lange nicht von einem Genozid gesprochen. Medien und Politik beschrieben die Situation als einen Bürgerkrieg, den man von außen nicht beeinflussen könne. Auch ein Staatsminister im Auswärtigen Amt erklärte, “dass Appelle in einer Situation, in der im Busch gekämpft wird, nur sehr schwer vermittelbar sind.” Praktische Hilfe wurde versagt: Eine konkrete Anfrage der Vereinten Nationen nach 100 Sanitätssoldaten und einem Transportflugzeug lehnte die Regierung Kohl mit Verweis auf die Sicherheitslage vor Ort ab. Im Bundestag gab es während der drei Monate des Völkermordes keine eigene Debatte dazu. Auch Bundeskanzler Helmut Kohl äußerte sich nur ein einziges Mal: Als er begrüßte, dass alle Deutschen erfolgreich aus dem Land evakuiert wurden.
Erst am 17. Mai 1994 beschloss der UN-Sicherheitsrat, UNAMIR wieder auf 5.500 Mann aufzustocken und das Mandat zu erweitern. Er erlaubte jedoch weiterhin keinen Gewalteinsatz zum Schutz von Zivilisten. Die Truppen, die einige afrikanische Staaten zugesagt hatten, besaßen zudem keine ausreichende Ausrüstung. Staaten im Westen wollten selbst kaum Ausrüstung und Soldaten stellen, auch deren Finanzierung sagten sie nicht zu. Die Bundesregierung stellte damals klar, „deutsche Soldaten [würden] auf keinen Fall nach Ruanda geschickt.“ Lediglich deutsche Staatsbürger wurden ausgeflogen. Ende Juni errichtete Frankreich eine sogenannte “humanitäre Sicherheitszone” im Südwesten Ruandas. Zu diesem Zeitpunkt war der Völkermord allerdings bereits durch die Machtübernahme der RPF so gut wie beendet.
Aufarbeitung und Lehren aus dem Völkermord
Rückblickend beschrieben zahlreiche Überlebende, Zeugen und Wissenschaftler das Versagen der Internationalen Gemeinschaft. Doch welche Lehren wurden auf politischer Ebene aus dem damaligen Scheitern gezogen? In der Tat wurden in den vergangenen 25 Jahren zahlreiche Dinge verändert. Aufbauend auf dem sogenannten “Brahimi-Report” ist beispielsweise der Schutz von Zivilisten mittlerweile fundamentaler Bestandteil von UN-Blauhelmmandaten. Während es zur juristischen Aufarbeitung des ruandischen Völkermords noch eines internationalen ad-hoc Gericht bedurfte, nahm 2002 der permanente Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit auf. Auch rückte die Früherkennung von Massenverbrechen wie Völkermorden stärker in den Fokus. Unter anderem als Reaktion auf Ruanda und den ein Jahr später verübten Völkermord in Srebrenica, wurde außerdem das Konzept der Schutzverantwortung (englisch: Responsibility to Protect, R2P) entwickelt. Auf dem UN-Weltgipfel 2005 wurde das Konzept von sämtlichen Staaten angenommen. Damit bekannten sich alle Staaten zur Verantwortung, ihre eigene Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen. Außerdem vereinbarten sie, sich gegenseitig bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen. Für den Fall, dass ein Staat nicht fähig oder willens ist seiner Schutzverantwortung nachzukommen, erklärten sie, dass die Staatengemeinschaft eine Verantwortung zur Reaktion habe. Besonders der UN-Sicherheitsrat steht dann in der Pflicht und kann hierfür auch Zwangsmaßnahmen beschließen.
Trotz dieser Veränderungen ist es fragwürdig, ob Deutschland und die internationale Gemeinschaft heute ein “erneutes Ruanda” verhindern oder unterbinden würden. In der Praxis fehlt es in konkreten Fällen oftmals am Willen und politischer Einigkeit. Es fehlt aber auch insbesondere in Deutschland an einer Institutionalisierung der Krisenfrüherkennung, die schon in Ruanda hätte effektiver funktionieren können und müssen. Eine konkrete Aufarbeitung des deutschen Versagens bei der Prävention des Völkermordes in Ruanda wurde jüngst erneut im Bundestag vorgeschlagen, aber nie durchgeführt.
Der UN-Sicherheitsrat ist unterdessen in vielen aktuellen Situationen von Massenverbrechen blockiert oder unwillig zu handeln. In Syrien werden seit acht Jahren durch die Regierung und andere Kriegsparteien schwerste Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen begangen. In Myanmar führte das Militär kürzlich ethnische Säuberungen gegen bis zu einer Millionen muslimischer Rohingya durch. Im Südsudan und im Jemen kosten blutige Bürgerkriege Hunderttausenden das Leben. In all diesen Fällen hat es die internationale Gemeinschaft nicht vermocht, Massenverbrechen zu verhindern.
Strategie notwendig
Der UN-Untergeneralsekretär und Sonderberater für die Verhütung von Völkermord, Adama Dieng, unterstützt daher die Etablierung von nationalen Mechanismen zur Früherkennung und Prävention von Massenverbrechen. Im Januar 2019 riefen Adama Dieng und der Geschäftsführer von Genocide Alert, Jens Stappenbeck, im Bundestag-Unterausschuss “Zivile Krisenprävention, Konfliktprävention und Vernetztes Handeln” zur Erstellung eines ressortübergreifenden Bestandsberichts auf. Dieser sollte in allen relevanten Ministerien die Kapazitäten zur Prävention von Massenverbrechen sowie Optimierungspotenziale erfassen und zu einem nationalen Präventionsmechanismus führen. Eine solche Bestandsaufnahme ist wichtig, um in Zukunft im Angesicht drohender Massenverbrechen die verfügbaren außenpolitischen Instrumente, eingebettet in eine fundierte Strategie, zielgerichtet zur Anwendung bringen zu können.
Deutschland und die Welt dürfen nie wieder so hilflos daneben stehen wie damals in Ruanda. Es liegt an der Politik und dem Regierungsapparat die notwendigen Schritte zu ergreifen und eine Strategie zu entwickeln, damit auf Frühwarnung auch eine frühzeitige Reaktion folgt. Doch auch die Medien, die Zivilgesellschaft und die Öffentlichkeit müssen diesem Thema die notwendige Aufmerksamkeit schenken und immer wieder fragen: Tun wir genug, damit sich solch schreckliche Verbrechen nie mehr wiederholen?
Autoren: Robin Hering, Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck (Genocide Alert)
Genocide Alert hat 2014 im Rahmen des Projektes “20 Jahre nach Ruanda” zahlreiche Interviews und Podiumsdiskussionen sowie einen Essaywettbewerb durchgeführt, um an den Völkermord 1994 zu erinnern und Lehren für die heutige Politik zu ziehen. Das Projekt wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Die Ergebnisse sind auf einer Projektseite dokumentiert:
» 20 Jahre nach dem Völkermord in Ruanda: Was haben wir gelernt?
Als Teil des Projektes erstellte Genocide Alert e.V. zudem einen Twitter-Account namens @Ruanda1994, der die Geschehnisse vor und während des Völkermordes “live” 20 Jahre später wiedergab.
» Ruanda-Timeline ’94 (Twitter)
Wie steht es um „Nie wieder“ nach 70 Jahren Völkermordkonvention und Menschenrechtserklärung?
/in Artikel, Genocide Alert, Responsibility to Protect /von Genocide AlertSiebzig Jahre nach der Verabschiedung der Völkermordkonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dürfen wir die Hoffnung auf eine Welt, in der alle Menschen in Würde und ohne Angst leben können, nicht aufgeben.
von Gregor Hofmann Weiterlesen
Idlib: Humanitäre Katastrophe aufgeschoben, nicht durchgestanden – Ein Debattenbeitrag
/in Artikel, Responsibility to Protect, Wie weiter in Syrien? /von Genocide AlertTrotz der Einigung auf eine demilitarisierte Zone in Idlib, kann ein Angriff der syrischen Armee und ihrer Verbündeten auf die letzte Rebellenhochburg in Syrien nicht ausgeschlossen werden. Damit ist auch die Debatte über eine mögliche internationale Reaktion auf eine solche Offensive noch nicht durchgestanden. In Deutschland wurde jedoch bislang versäumt, dieses wichtige Thema in der Öffentlichkeit in angemessener und notwendiger Breite auszudiskutieren. Die Situation weist eine derartige Komplexität auf, dass es Sichtweisen gibt, die es abzuwägen gilt. Was will, was kann Deutschland angesichts drohender schwerer Massenverbrechen tun? Pro und Contra der verschiedenen Optionen wurden öffentlich kaum abgewogen, stattdessen kam es zu kategorischen Aussagen. Es fehlt eine grundsätzliche außenpolitische Debatte. Dieser Beitrag will diese schwierige Diskussion wagen, Für und Wider eines Eingreifens zum Schutz der Zivilisten in Idlib abwägen und alternative Handlungsoptionen diskutieren.
Beitrag von Emilia von Mettenheim, Gregor Hofmann, Jens Stappenbeck & Robin Hering
„Nie wieder“? Ein Handlungsleitfaden für Parlamentarier zur Prävention von Massenverbrechen
/in Frühwarnung, Policy Briefs, Prävention, Responsibility to Protect /von Jens StappenbeckFast 2/3 aller Flüchtlinge weltweit stammen aus nur 12 von Massenverbrechen betroffenen oder bedrohten Staaten. Allein in zehn ihrer Herkunftsstaaten wurden im Jahr 2017 über 147.000 Menschen getötet, darunter über 28.400 Zivilisten. Obwohl sich nur eine sehr kleine Minderheit der Flüchtlinge in Deutschland aufhält, löste ihr Ankunft eine der intensivsten Debatten um Flüchtlinge und Fluchtursachen in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Gefühlter Kontrollverlust und diffuse Ängste haben aber auch zum Aufschwung von Rechtspopulisten beigetragen, die für nationale Abschottung und einen Rückzug aus internationalem Engagement plädieren. Angesichts anhaltender Notstände und zahlreicher Krisensituationen wäre dies nicht nur moralisch, wirtschafts- und sicherheitspolitisch verantwortungslos, sondern auch aufgrund der Mobilität von Flüchtlingen nicht durchsetzbar.
Das Verhindern von Massenverbrechen, d.h. von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und systematischen Kriegsverbrechen, stellt eine moralische und historische Verantwortung Deutschlands dar und liegt im Hinblick auf ihre katastrophalen wirtschafts- und sicherheitspolitischen Auswirkungen im ureigenen Interesse der Bundesrepublik. Die Bundesregierung hat das Verhindern von Massenverbrechen im Juni 2017 in den Leitlinien zur Krisenprävention entsprechend zur deutschen Staatsraison erklärt.
Um die Staatsraison in praktische Schritte zu übersetzen und Massenverbrechen tatsächlich effektiver zu verhindern, ist eine außenpolitische Schwerpunktsetzung und Konzeptentwicklung in der Prävention von Massenverbrechen notwendig. Wie dieses Policy Paper illustriert, besitzt die Bundesrepublik einen Blinden Fleck bei der frühzeitigen Erkennung und der gezielten Prävention von Massenverbrechen. Zur Behebung ist die Erstellung eines Bestandsberichtes zur Prävention von Massenverbrechen erforderlich, der von Parlamentariern angestoßen und vom Auswärtigen Amt in Auftrag gegeben werden sollte.
Das frühzeitige Verhindern der schwersten Menschenrechtverletzungen weltweit darf kein politisches Randthema bleiben. Die Möglichkeiten parlamentarischen Engagements gehen weit über den Anstoß eines Bestandsberichtes hinaus. Zugeschnitten auf spezifische Ausschüsse und Tätigkeitsfelder entwirft dieses Paper anhand von 27 konkreten Handlungsvorschlägen eine Strategie zur Prävention von Massenverbrechen. Es basiert auf Ergebnissen eines mit dem Auschwitz Institute for Peace and Reconciliation durchgeführten Parlamentarierprojektes sowie dem Global Parliamentarians – Treffen zu Atrocity Prevention.
Weiterlesen:
GA Policy Paper – Handlungsleitfaden für Parlamentarier zur Prävention von Massenverbrechen
Das Women’s Network on the R2P, Peace and Security: Ein Veranstaltungsbericht
/in Artikel, Genocide Alert, Responsibility to Protect /von Isabel TamojVom 12.-13. Dezember 2017 nahm Genocide Alert im britischen Leeds beim Workshop des Women’s Network on the R2P, Peace and Security teil. Das Netzwerk wurde durch eine Initiative von Cristina Stefan, Co-Direktorin des European Centre for the Responsibility to Protect Ende 2017 gegründet. Bei dem mit hochrangingen internationalen Professorinnen, Expertinnen, Aktivistinnen und Politikerinnen besetzten Treffen, wurde Expertise zur Prävention von Massenverbrechen, dem Konzept der Schutzverantwortung (R2P) sowie weiteren sicherheitspolitischen und weiteren Fragen ausgetauscht. Langfristig soll das von Christina Stefan, der Co-Direktorin des European Centre for the Responsibility to Protect, gegründete Netzwerk eine Plattform für internen Austausch bieten und etablierte Expertinnen mit jüngeren Wissenschaftlerinnen vernetzen.
Erfrischende Gender-Perspektive beim Workshop in Leeds
Während der beiden Konferenztage präsentierten die eingeladenen Mitglieder des Netzwerks ihre Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte und tauschten sich über Themen mit besonderer Relevanz für das Netzwerk aus. Neben Genocide Alert waren u.a. der European External Affairs Service, das Büro der Vereinten Nationen für die Prävention von Völkermord und die Responsibility to Protect, das US-amerikanische Global Center for the Responsibility to Protect, das United States Holocaust Memorial Museum und die Stanley Foundation, vertreten. Um die Sichtbarkeit des Engagements von Frauen zu betonen, wurden alle Vorträge von Frauen gehalten. Auch Männer konnten die Veranstaltung selbstverständlich besuchen und sich an den Diskussionen beteiligen.
Umso präsenter war eine erfrischende Gender-Perspektive in den Präsentationen: Neben dem Herausgreifen von Themenaspekten im Bereich der Genozidprävention mit besonderer Relevanz für Frauen, entschlossen sich viele Teilnehmerinnen dazu, persönliche Erfahrung mit Sexismus in ihrer eigenen beruflichen Laufbahn in ihren Vorträgen zu thematisieren. Einige dieser Berichte, zum Teil von hochrangigem UN-Personal, zeichneten das Bild einer erschreckenden frauenfeindlichen Dynamik in diesem Arbeitsfeld.
Rolle der Zivilgesellschaft in der Prävention von Massenverbrechen
Im Rahmen der Paneldiskussion „Violence and Protection – Regional Perspectives“ referierte Isabel Tamoj für Genocide Alert zur Rolle der Zivilgesellschaft in Bezug auf die Prävention von Genoziden in Europa. Insbesondere in Deutschland ist das Thema der Prävention von Massenverbrechen in der öffentlichen Diskussion kaum präsent, sondern in kleinen Politikzirkeln verhaftet. Massenverbrechenprävention ist aber nicht nur ein gesellschaftsumspannendes Thema, sondern benötigt als außenpolitisches Konzept auch erhebliche Ressourcen. Deshalb ist innenstaatliche Unterstützung und Kontrolle notwendig.
Das Konzept der Schutzverantwortung sollte, das zeigte auch die anknüpfende Diskussion, zudem vermehrt auf die individuelle und lokale Ebene heruntergebrochen werden, da die gängigen „top-down“ Ansätze für eine effiziente Prävention von Massengewalt nicht ausreichen. Mehr Aufmerksamkeit sollte auf das Stärken der lokalen Widerstandsfähigkeit („buidling resilience“) zur Prävention von Massenverbrechen gelegt werden. Strukturelle Ursachen für Massenverbrechen zu beheben bedarf oft langfristiger Zeiträume und erheblicher Mittel, die in der politischen Praxis nicht immer verfügbar sind. Auch sind Gewaltverläufe und Eskalationen in ihrer zeitlichen und räumlichen Ausprägung nur schwer vorhersehbar. Lokale Widerstandsfähigkeiten können gestärkt werden, etwa durch Versöhnungs- und Aufarbeitungsprozesse nach Gewaltepisoden, den Schutz und die Förderung von Minderheiten und gesellschaftlicher Diversität, eine Demilitarisierung der Gesellschaft, Reformen des Bildungssystems sowie des Sicherheits- und Justizsektors oder die Stärkung der Rechte und der Partizipation von Frauen. Damit können die Risiken für ein Auftreten von Gräueltaten gesenkt und deren Auswirkungen gemildert werden.
Konkrete Vorschläge aus der Diskussion
Auf der Konferenz wurde zudem vorgeschlagen:
- Die Definition von „Bevölkerung“ im Kontext der R2P neu zu denken, da sich „Bevölkerung“ in Zeiten zunehmender Migrationsströme nicht ausschließlich auf Staatsangehörige beziehen sollte. Das Konzept der Schutzverantwortung postuliert die Verantwortung von Staaten, ihre eigene Bevölkerung vor Massenverbrechen zu schützen. Angesichts der massiven Migrationsbewegungen, sollte sich die Schutzverantwortung auf alle Menschen, die sich auf dem Territorium eines Staates befinden, beziehen. Insbesondere Flüchtlinge sind oftmals besonders schutzlos Es wurde angemerkt, dass gerade im Kontext von Konflikten Frauen oft nicht selbstverständlich als gleichwertiger Teil der „Bevölkerung“ angesehen werden und das gerade im Rahmen der Schutzverantwortung die Gleichstellung von Mann und Frau gewährleistet sein muss.
- Die EU muss außenpolitische Prinzipien auch im Inneren erfüllen: Eine ausschließliche „outward-looking-perspective“ zur Prävention von Massenverbrechen sorgt nicht nur für blinde Flecken, sondern erweist sich für eine allumfassende Prävention von Massengewalt auch zunehmend als ungenügend. Eine effektive und langfristig ausgerichtete, außenpolitische Prävention von Massenverbrechen ist auf innerstaatliche, öffentliche Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig sind Forderungen und Projekte im Ausland zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit und politischen Reformen, zur Eindämmung von Hassreden, zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Partizipationsförderung nur glaubwürdig, wenn dies auch innerhalb Europas eine Selbstverständlichkeit darstellt. Auch wenn das Risiko für Massenverbrechen innerhalb Europas kleiner ist als in anderen Regionen, müssen diese Themen im Rahmen einer „inward-looking-perspective“ evaluiert und adressiert werden.
- Die Wahrnehmung und Darstellung von Frauen in Konfliktsituationen muss sich ändern. Es darf weder eine „Fetischisierung“ von Frauen, die Opfer von Massengewalt geworden sind, stattfinden (wie im Fall der Jesidinnen), noch eine „Infantilisierung“ der Rolle von Frauen durch die immerwährende Assoziierung von Frauen mit Kindern („wir müssen Frauen und Kinder schützen“). Stattdessen sollten Frauen als eigenständig handelnde Individuen gesehen werden („persons with agency“), die nicht nur Schutz suchen, sondern bewusst aktive Rollen einnehmen können. Frauen können sowohl Täterinnen als auch Opfer sein.
Weltweit werden sicherheitspolitische Diskurse noch wesentlich von Männern geführt. Doch das Bild kann nicht vollständig sein, wenn nicht alle Blickwinkel gleichermaßen berücksichtigt werden. Genocide Alert wird sich daher auch weiterhin am Women’s Network on the R2P, Peace and Security beteiligen.
Autor: Isabel Tamoj, Genocide Alert
Interview mit dem Deutschlandfunk Kultur zur Schutzverantwortung
/in Artikel, Genocide Alert, Responsibility to Protect /von Jens Stappenbeck„Rest in Peace, Responsibility to Protect?“ In einem Interview mit Deutschlandfunk Kultur haben Gregor Hofmann und Jens Stappenbeck von Genocide Alert e.V. diskutiert, wie es um das Konzept der Schutzverantwortung steht. Öffentliche Unterstützung ist seit der Ausweitung der Militärintervention in Libyen, deren Durchführung auch Genocide Alert kritisch gegenübersteht, zurückgegangen. Doch worum genau handelt es sich bei dem Konzept eigentlich? Dazu geben neben Gregor Hofmann unter anderem auch Bruno Schoch vom Peace Research Institute Frankfurt (PRIF) und Peter Rudolf von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) Auskunft.
Der Beitrag: „Rest in Peace, Responsibility to Protect?“ – Deutschlandfunk Kultur.
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